Rechtsprechung
| BGH, 11.03.2025 - 2 StR 80/25 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 358 Abs. 2 StPO; § 404 Abs. 2 StPO; § 406 Abs. 1 StPO; § 291 Satz 1 BGB; § 256 Abs. 1 ZPO
Adhäsionsentscheidung (Feststellungsinteresse: konkrete Möglichkeit eines zukünftigen Schadenseintritts, Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgelds, psychische Beeinträchtigung, Angstzustände; Zinsanspruch: Berichtigung, Verschlechterungsverbot) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 256 Abs. 1 ZPO, § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 404 Abs. 2 StPO, § 291 Satz 1, § 187 Abs. 1 BGB, § 404 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 358 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berichtigung des Ausspruchs über die Zinsen in der Adhäsionsentscheidung
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Kassel, 31.10.2024 - 9 KLs 6630 Js 3780/24
- BGH, 11.03.2025 - 2 StR 80/25
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 22.08.2023 - 6 StR 359/23
Adhäsionsverfahren (zukünftige immaterielle und materielle Schäden: …
Auszug aus BGH, 11.03.2025 - 2 StR 80/25
Dies setzt die Möglichkeit eines zukünftigen Schadenseintritts voraus, wobei eine bloß abstrakt-theoretische Möglichkeit nicht genügt; erforderlich ist vielmehr, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte bei verständiger Würdigung mit dem Eintritt eines zukünftigen Schadens wenigstens zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2023 - 6 StR 359/23, Rn. 10 m.w.N.).Eine Zurückverweisung der Sache zur teilweisen Erneuerung des Adhäsionsverfahrens kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2023 - 6 StR 359/23, Rn. 13 m.w.N.)." Dem tritt der Senat bei.
- BGH, 13.03.2024 - 2 StR 238/23
Strafzumessung (Nichtberücksichtigung der Einziehung von Tatmitteln: Charakter …
Auszug aus BGH, 11.03.2025 - 2 StR 80/25
Danach ist auszusprechen, dass von einer Entscheidung abzusehen ist, weil der Antrag insoweit unbegründet erscheint (§ 406 Abs. 1 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2024 - 2 StR 238/23, Rn. 11). - BGH, 22.10.2019 - 2 StR 397/19
Entscheidung über den Antrag im Strafurteil (Begründung des …
Auszug aus BGH, 11.03.2025 - 2 StR 80/25
Verlangt der Geschädigte für erlittene Verletzungen ein Schmerzensgeld, so werden durch den Klageantrag nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgelds nämlich alle diejenigen Schadensfolgen bereits erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden kann (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 2024 - 2 StR 192/24, Rn. 6;… vom 6. Oktober 2021 - 6 StR 389/21, Rn. 3; vom 22. Oktober 2019 - 2 StR 397/19, Rn. 8).
- BGH, 06.10.2021 - 6 StR 389/21
Adhäsionsverfahren (Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes: keine Hinweise auf die …
Auszug aus BGH, 11.03.2025 - 2 StR 80/25
Verlangt der Geschädigte für erlittene Verletzungen ein Schmerzensgeld, so werden durch den Klageantrag nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgelds nämlich alle diejenigen Schadensfolgen bereits erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden kann (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 2024 - 2 StR 192/24, Rn. 6; vom 6. Oktober 2021 - 6 StR 389/21, Rn. 3;… vom 22. Oktober 2019 - 2 StR 397/19, Rn. 8). - BGH, 18.10.2000 - 3 StR 426/00
Verschlechterungsverbot; Adhäsionsverfahren
Auszug aus BGH, 11.03.2025 - 2 StR 80/25
Der Senat ist nicht gehindert, die Zinsentscheidung aufgrund des Rechtsmittels des Angeklagten auf das rechtlich zutreffende frühere und damit für den Angeklagten ungünstigere Datum zu ändern, denn bei den im Adhäsionsverfahren verfolgten Ansprüchen handelt es sich nicht um Rechtsfolgen der Tat im Sinne von § 358 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2000 - 3 StR 426/00, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 11, …und vom 26. März 2024 - 4 StR 426/23, ZfSch 2024, 644 Rn. 3). - BGH, 26.03.2024 - 4 StR 426/23
Berechnung der Prozesszinsen eines Adhäsionsklägers; Geltung des …
Auszug aus BGH, 11.03.2025 - 2 StR 80/25
Der Senat ist nicht gehindert, die Zinsentscheidung aufgrund des Rechtsmittels des Angeklagten auf das rechtlich zutreffende frühere und damit für den Angeklagten ungünstigere Datum zu ändern, denn bei den im Adhäsionsverfahren verfolgten Ansprüchen handelt es sich nicht um Rechtsfolgen der Tat im Sinne von § 358 Abs. 2 StPO (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2000 - 3 StR 426/00, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 11, und vom 26. März 2024 - 4 StR 426/23, ZfSch 2024, 644 Rn. 3). - BGH, 03.07.2024 - 2 StR 192/24
Adhäsionsausspruch (Feststellungsausspruch: Schmerzensgeld); Strafrahmenwahl …
Auszug aus BGH, 11.03.2025 - 2 StR 80/25
Verlangt der Geschädigte für erlittene Verletzungen ein Schmerzensgeld, so werden durch den Klageantrag nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgelds nämlich alle diejenigen Schadensfolgen bereits erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 2024 - 2 StR 192/24, Rn. 6;… vom 6. Oktober 2021 - 6 StR 389/21, Rn. 3;… vom 22. Oktober 2019 - 2 StR 397/19, Rn. 8). - BGH, 15.01.2020 - 4 StR 431/19
Prozesszinsen (maßgeblicher Zeitpunkt); Aufhebungserstreckung
Auszug aus BGH, 11.03.2025 - 2 StR 80/25
Die Adhäsionsklägerin hat Anspruch auf Prozesszinsen auf den ihr zugesprochenen Schmerzensgeldbetrag gemäß § 404 Abs. 2 StPO, § 291 Satz 1, § 187 Abs. 1 BGB analog ab dem Tag, der auf den Eintritt der Rechtshängigkeit folgt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 4 StR 431/19, BGHR StPO § 357 Erstreckung 15 mwN).
- BGH, 10.03.2026 - 4 StR 678/25 Erforderlich ist vielmehr, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte bei verständiger Würdigung mit dem Eintritt eines zukünftigen Schadens wenigstens zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2025 - 2 StR 80/25 mwN).
- BGH, 21.05.2025 - 2 StR 231/25
Korrektur von Adhäsionsentscheidungen (Zinsausspruch: Zinsanspruch ab …
Dass der Generalbundesanwalt einen Anspruch auf Verzinsung erst ab dem 18. Oktober 2024 nicht beanstandet hat, hindert den Senat nicht an einer anderslautenden Entscheidung im Beschlusswege (…vgl. zu beidem BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2025 - 2 StR 618/24, Rn. 3, und vom 11. März 2025 - 2 StR 80/25, Rn. 4; jew. mwN).
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