Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GKG § 42, § 45 Abs. 1 S. 2, Abs. 4, § 63, § 68
Höhe des Streitwertes bei Kündigungsschutz- und Weiterbeschäftigungsantrag - IWW
§ 68 Abs. 1 GKG, § ... 63 Abs. 2 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG, § 32 Abs. 2 RVG, § 63 Abs. 3 Nr. 2 GKG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, § 140 BGB, § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG, Nr. 1000 VV RVG, § 2 Abs. 2 RVG, § 78 Satz 3 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 42 ; GKG § 63 ; GKG § 68
Streitwert; mehrere Kündigungen; Weiterbeschäftigung; Freistellung; Zeugnis; Vorwürfe - Beschwerde, Streitwertkatalog, Auslegung, Vergleichsmehrwert, Verfahren, betrug, Festsetzung, Anrechnung, Monatsgehalt, Beendigungszeitpunkt, Streitgegenstand, Verfahrenswert, von ... - rechtsportal.de
GKG § 42 ; GKG § 63 ; GKG § 68
Streitwert; mehrere Kündigungen; Weiterbeschäftigung; Freistellung; Zeugnis; Vorwürfe - Beschwerde, Streitwertkatalog, Auslegung, Vergleichsmehrwert, Verfahren, betrug, Festsetzung, Anrechnung, Monatsgehalt, Beendigungszeitpunkt, Streitgegenstand, Verfahrenswert, von ...
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 24.02.2022 - 12 Ca 6396/20
- ArbG Nürnberg, 17.03.2022 - 12 Ca 6396/20
- LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22
- LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BAG, 13.08.2014 - 2 AZR 871/12
Streitwert - Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung
Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22
Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20 - juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).Denn ihn betreffend haben die Parteien im Vergleich eine Vereinbarung getroffen, die mit einer gerichtlichen Entscheidung im Rahmen des § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG vergleichbar war (vgl. BAG v. 13.08.2014 - 2 AZR 871/12).
- LAG Niedersachsen, 24.01.2020 - 8 Ta 13/20
Werterhöhende Wirkung des Weiterbeschäftigungsantrags im Bestandsschutzverfahren; …
Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22
Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20 - juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).Im Zweifel ist der Weiterbeschäftigungsantrag im wohlverstandenen Kosteninteresse der Partei, dem der Rechtsanwalt verpflichtet ist, als Hilfsantrag auszulegen (…LAG Nürnberg a.a.O; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20).
- LAG Nürnberg, 04.08.2020 - 2 Ta 84/20
Streitwert - Weiterbeschäftigung - Teilzeit
Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22
Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20 - juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).Dies ist dann der Fall, wenn ein über den Entlassungstermin der angegriffenen Kündigung hinausgehender Bestand des Arbeitsverhältnisses verabredet wurde und der vereinbarte spätere Beendigungszeitpunkt bei Vergleichsabschluss bzw. Ablauf der Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist (LAG Nürnberg 04.08.2020 a.a.O. mwN).
- LAG Nürnberg, 28.05.2020 - 2 Ta 76/20
Streitwert - Auskunft Art. 15 DSGVO
Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22
Dies gilt auch für die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts (LAG Nürnberg 28.05.2020 - 2 Ta 76/20 juris; 24.02.2016 - 4 Ta 16/16 juris mwN). - LAG Nürnberg, 24.02.2016 - 4 Ta 16/16
Streitwertfestsetzung - Vergleichsmehrwert - Verwaltungsverfahren
Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22
Dies gilt auch für die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts (LAG Nürnberg 28.05.2020 - 2 Ta 76/20 juris; 24.02.2016 - 4 Ta 16/16 juris mwN). - LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 1 Ta 5/18
Streitwert, Wertfestsetzung, Vergleich, Vergleichsmehrwert, Vorwürfe, …
Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22
Rn. 24 b. Eine Regelung über das Nichtaufrechterhalten von Vorwürfen, bei denen es sich um die Kündigungsgründe handelt, betrifft die streitgegenständliche Kündigung selbst und ist damit von der Festsetzung des Verfahrenswertes mitumfasst (LAG Schleswig-Holstein 28.02.2018 - 1 Ta 5/18 - Rn 13 juris;… LAG Rheinland-Pfalz 27.07.2011 - 1 Ta 134/11 - Rn. 21 - juris). - LAG Nürnberg, 08.07.2016 - 4 Ta 78/16
Streitwertfestsetzung - Weiterbeschäftigung - Hilfsantrag
Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22
Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20 - juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris). - LAG Nürnberg, 19.03.2020 - 2 Ta 15/20
Streitwert - Weiterbeschäftigung - uneigentlicher Hilfsantrag Vergleich
Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22
Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20 - juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 1 Ta 134/11
Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität zwischen Kündigungsschutzantrag und …
Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22
Rn. 24 b. Eine Regelung über das Nichtaufrechterhalten von Vorwürfen, bei denen es sich um die Kündigungsgründe handelt, betrifft die streitgegenständliche Kündigung selbst und ist damit von der Festsetzung des Verfahrenswertes mitumfasst (LAG Schleswig-Holstein 28.02.2018 - 1 Ta 5/18 - Rn 13 juris; LAG Rheinland-Pfalz 27.07.2011 - 1 Ta 134/11 - Rn. 21 - juris).
- LAG München, 06.06.2023 - 3 Ta 59/23
Gegenstandswertfestsetzung, Urteilsverfahren, Vergleichsabschluss, …
(vgl. LAG Hamm…, Beschluss vom 27.01.2023 - 8 Ta 232/22 - Rn. 13 f.; LAG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 25;… Beschluss vom 24.02.2020 - 5 Ta 12/20 - Rn. 10 ff.).Diese Empfehlung folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (…vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn. 4) und verschiedener Landesarbeitsgerichte (vgl. u.a. LAG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 16;… LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 - Rn. 7 m.w.Nachw.; LAG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 24.01.2018 - 5 Ta 137/17 - Rn. 14 und die Nachw. weiterer landesarbeitsgerichtlicher Rechtsprechung bei GKArbGG/Schleusener, Nov.
Dies ist dann der Fall, wenn ein über den Entlassungstermin der angegriffenen Kündigung hinausgehender Bestand des Arbeitsverhältnisses verabredet wurde und der vereinbarte spätere Beendigungszeitpunkt bei Vergleichsabschluss bzw. Ablauf der Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist
; eine tatsächliche Beschäftigung ist nur für die Zukunft regelbar (vgl. LAG Niedersachsen…, Beschluss vom 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 - Rn. 17; LAG Nürnberg, Beschluss vom 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 - Rn.15 und vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 18). - LAG München, 31.07.2023 - 3 Ta 121/23
Streitwert, Gegenstandswert, Kündigungsschutzklage, hilfsweiser …
Diese Empfehlung folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4) und verschiedener Landesarbeitsgerichte (vgl. LAG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 16; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 - Rn 7 m.w.Nachw.; LAG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 24.01.2018 - 5 Ta 137/17 - Rn. 14, LAG Hamburg…, Beschluss vom 09.01.2023 - 7 Ta 32/22 - Rn. 23; vgl. auch die Nachw. weiterer landesarbeitsgerichtlicher Rechtsprechung bei GK-ArbGG/Schleusener, Nov.Eine sachliche und nicht bloß verfahrensmäßige Regelung zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsantrag wird dabei angenommen, wenn durch den Prozessvergleich ein über den Entlassungstermin der angegriffenen Kündigung hinausgehender Bestand des Arbeitsverhältnisses verabredet wurde und der vereinbarte spätere Beendigungszeitpunkt bei Vergleichsabschluss bzw. Ablauf der Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist; eine tatsächliche Beschäftigung sei nur für die Zukunft regelbar (vgl. LAG Niedersachsen…, Beschluss vom 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 - Rn. 16; LAG Nürnberg, Beschluss vom 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 - Rn.15; 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 18; Beschluss vom 30.09.2022 - 2 Ta 49/22 -).
- LAG München, 04.03.2026 - 3 Ta 159/25
Gegenstandswert, Weiterbeschäftigungsantrag, unechter Hilfsantrag, Vergleich, …
Diese Empfehlung folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (…vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 - Rn. 4) und verschiedener Landesarbeitsgerichte (vgl. LAG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 16; LAG Niedersachsen…, Beschluss vom 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 - Rn. 7 mwN.; LAG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 24.01.2018 - 5 Ta 137/17 - Rn. 14; LAG Hamburg, Beschluss vom 09.01.2023 - 7 Ta 32/22 - Rn.23; LAG Hessen…, Beschluss vom 21.06.2024 - 12 Ta 101/2 - Rn. 11;… vgl. auch die Nachw. weiterer landesarbeitsgerichtlicher Rechtsprechung bei GK -ArbGG/Schleusener, Dezember 2023, § 12 Rn. 171).Eine sachliche und nicht bloß verfahrensmäßige Regelung zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsantrag wird dabei angenommen, wenn durch den Prozessvergleich ein über den Entlassungstermin der angegriffenen Kündigung hinausgehender Bestand des Arbeitsverhältnisses verabredet wurde und der vereinbarte spätere Beendigungszeitpunkt bei Vergleichsabschluss bzw. Ablauf der Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist; eine tatsächliche Beschäftigung sei nur für die Zukunft regelbar (vgl. LAG Niedersachsen…, Beschluss vom 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 - Rn. 7 mwN.; LAG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 16).
Sofern für den unechten Hilfsantrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung ein Wert anzusetzen ist, ist dies bereits beim Verfahrenswert und nicht erst beim Vergleichsmehrwert zu berücksichtigen (vgl. LAG München…, Beschluss vom 31.07.2023 - 3 Ta 121/23 - Rn. 14; LAG Hessen…, Beschluss vom 21.06.2024 - 12 Ta 101/24 - 2. Amtlicher Leitsatz sowie Rn. 8 und 13; LAG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 9; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.02.2011 - 5 Ta 214/10 - unter II. und II. 3. der Gründe).
- LAG München, 16.11.2023 - 3 Ta 177/23
Gegenstandswert, Streitwert, Vergleichsmehrwert, Auskunftsanspruch über …
(vgl. LAG Hamm…, Beschluss vom 27.01.2023 - 8 Ta 232/22 - Rn. 13 f.; LAG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 25;… Beschluss vom 24.02.2020 - 5 Ta 12/20 - Rn. 10 ff.; LAG München…, Beschluss vom 06.06.2023 - 3 Ta 59/23 - Rn. 78 f.). - LAG München, 24.01.2024 - 3 Ta 223/23
Gegenstandswertfestsetzung, Sprinter- oder Turboklausel, nicht anhängiger …
(vgl. LAG Hamm…, Beschluss vom 27.01.2023 - 8 Ta 232/22 - Rn. 13 f.; LAG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 25;… Beschluss vom 24.02.2020 - 5 Ta 12/20 - Rn. 10 ff.; LAG München…, Beschluss vom 06.06.2023 - 3 Ta 59/23 - Rn. 78 f.). - LAG München, 29.02.2024 - 3 Ta 221/23
Gegenstandswert, Vergleich, Verschwiegenheitsverpflichtung, Zwischenzeugnis, …
(vgl. LAG Hamm…, Beschluss vom 27.01.2023 - 8 Ta 232/22 - Rn. 13 f.; LAG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 25;… Beschluss vom 24.02.2020 - 5 Ta 12/20 - Rn. 10 ff.; LAG München, Beschluss vom 16.11.2023 - 3 Ta 177/23 - LAG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26.01.2024 - 26 Ta (Kost) 6005/24 - Rn. 11). - LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2023 - 5 Ta 49/23
Streitwert, Wertfestsetzung, Weiterbeschäftigungsantrag, Hilfsantrag, unechter, …
Diese Empfehlung folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 - Rn 4, juris) und auch des hiesigen Beschwerdegerichts sowie viele Landesarbeitsgerichte (…vgl. nur: LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.01.2018 - 5 Ta 137/17 - Rn. 14, juris;… LAG München, Beschl. v. 31.07.2023 - 3 Ta 121/23 - Rn. 15, juris;… LAG Hamburg, Beschl. v. 09.01.2023 - 7 Ta 32/22 - Rn. 23, juris; LAG Nürnberg, Beschl. v. 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 16 -, juris; LAG Niedersachsen Beschl. v. 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 - Rn 7, m.w.Nachw., juris).Denn eine tatsächliche Beschäftigung sei nur für die Zukunft regelbar (vgl. LAG Niedersachsen…, Beschl. vom 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 - Rn. 16; LAG Nürnberg, Beschl. v. 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 - Rn.15; Beschl. v. 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 18; Beschl. v. 30.09.2022 - 2 Ta 49/22 -).
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2024 - 26 Ta 6005/24
Vergleichsmehrwert - Einigung über Entfernung von Abmahnungen - Verhältnis von …
Wird zugleich über ein Zwischen- und - ggf. auch nur hilfsweise - über ein Endzeugnis gestritten und wird zu beiden Zeugnisvarianten eine inhaltlich korrespondierende oder überhaupt nur eine Regelung getroffen, so betrifft der Gesamtkomplex das Zeugnisinteresse insgesamt nur einmal (…vgl. LAG München 6. Juni 2023 - 3 Ta 59/23, Rn. 112, mwN zur Rspr. und Nr. 1 29.3 des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit;… LAG Hamm 27. Januar 2023 - 8 Ta 232/22, Rn. 13 f.; LAG Nürnberg 30. Juni 2022 - 2 Ta 12/22, Rn. 25;… 24. Februar 2020 - 5 Ta 12/20, Rn. 10 ff.). - LAG München, 04.03.2024 - 3 Ta 12/24
Gegenstandswert, Zwischenzeugnis, Endzeugnis
3 Ta 12/24 -8Hamm, Beschluss vom 27.01.2023 - 8 Ta 232/22 - Rn. 13 f.; LAG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 25; Beschluss vom 24.02.2020 - 5 Ta 12/20 - Rn. 10 ff.; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.02.2020 - 5 Ta 12/20 - LAG München, Beschluss vom 16.11.2023 - 3 Ta 177/23 - und 29.01.2024 - 3 Ta 221/23 - LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2024 - 26 Ta (Kost) 6005/24 - Rn. 11).
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Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
§ 68 Abs. 1 GKG, § ... 63 Abs. 2 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG, § 32 Abs. 2 RVG, § 63 Abs. 3 Nr. 2 GKG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, § 140 BGB, § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG, Nr. 1000 VV RVG, § 2 Abs. 2 RVG, § 78 Satz 3 ArbGG
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 42, 63, 68 GKG
Streitwert - mehrere Kündigungen - Weiterbeschäftigung - Freistellung - Zeugnis - Vorwürfe - rechtsportal.de
- rechtsportal.de
GKG § 42 ; GKG § 63 ; GKG § 68
Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit; Streitwertfestsetzung bei Kündigungen; Streitwertfestsetzung für einen Weiterbeschäftigungsantrag
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 24.02.2022 - 12 Ca 6396/20
- ArbG Nürnberg, 17.03.2022 - 12 Ca 6396/20
- LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22
- LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BAG, 13.08.2014 - 2 AZR 871/12
Streitwert - Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung
Auszug aus LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22
- juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).Denn ihn betreffend haben die Parteien im Vergleich eine Vereinbarung getroffen, die mit einer gerichtlichen Entscheidung im Rahmen des § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG vergleichbar war (vgl. BAG v. 13.08.2014 - 2 AZR 871/12).
- LAG Niedersachsen, 24.01.2020 - 8 Ta 13/20
Werterhöhende Wirkung des Weiterbeschäftigungsantrags im Bestandsschutzverfahren; …
Auszug aus LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22
- juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).Im Zweifel ist der Weiterbeschäftigungsantrag im wohlverstandenen Kosteninteresse der Partei, dem der Rechtsanwalt verpflichtet ist, als Hilfsantrag auszulegen (…LAG Nürnberg a.a.O; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20).
- LAG Nürnberg, 04.08.2020 - 2 Ta 84/20
Streitwert - Weiterbeschäftigung - Teilzeit
Auszug aus LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22
- juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).2 Ta 12/22 -6hältnisses verabredet wurde und der vereinbarte spätere Beendigungszeitpunkt bei Vergleichsabschluss bzw. Ablauf der Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist (LAG Nürnberg 04.08.2020 a.a.O. mwN).
- LAG Nürnberg, 28.05.2020 - 2 Ta 76/20
Streitwert - Auskunft Art. 15 DSGVO
Auszug aus LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22
Dies gilt auch für die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts (LAG Nürnberg 28.05.2020 - 2 Ta 76/20 juris; 24.02.2016 - 4 Ta 16/16 juris mwN). - LAG Nürnberg, 24.02.2016 - 4 Ta 16/16
Streitwertfestsetzung - Vergleichsmehrwert - Verwaltungsverfahren
Auszug aus LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22
Dies gilt auch für die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts (LAG Nürnberg 28.05.2020 - 2 Ta 76/20 juris; 24.02.2016 - 4 Ta 16/16 juris mwN). - LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 1 Ta 5/18
Streitwert, Wertfestsetzung, Vergleich, Vergleichsmehrwert, Vorwürfe, …
Auszug aus LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22
die Kündigungsgründe handelt, betrifft die streitgegenständliche Kündigung selbst und ist damit von der Festsetzung des Verfahrenswertes mitumfasst (LAG Schleswig-Holstein 28.02.2018 - 1 Ta 5/18 - Rn 13 juris;… LAG Rheinland-Pfalz 27.07.2011 - 1 Ta 134/11 - Rn. 21 - juris). - LAG Nürnberg, 08.07.2016 - 4 Ta 78/16
Streitwertfestsetzung - Weiterbeschäftigung - Hilfsantrag
Auszug aus LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22
- juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris). - LAG Nürnberg, 19.03.2020 - 2 Ta 15/20
Streitwert - Weiterbeschäftigung - uneigentlicher Hilfsantrag Vergleich
Auszug aus LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22
Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20. - LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 1 Ta 134/11
Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität zwischen Kündigungsschutzantrag und …
Auszug aus LAG Nürnberg, 11.05.2022 - 2 Ta 12/22
die Kündigungsgründe handelt, betrifft die streitgegenständliche Kündigung selbst und ist damit von der Festsetzung des Verfahrenswertes mitumfasst (LAG Schleswig-Holstein 28.02.2018 - 1 Ta 5/18 - Rn 13 juris; LAG Rheinland-Pfalz 27.07.2011 - 1 Ta 134/11 - Rn. 21 - juris).
- LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2026 - 2 Ta 38/26
Kein Vergleichsmehrwert für die Vereinbarung wegen eines Kündigungssachverhalts …
So führt auch eine Regelung in einem Vergleich über Nichtaufrechterhalten von Vorwürfen regelmäßig nicht zu einem Vergleichsmehrwert (LAG Nürnberg v. 11.05.2022 - 2 Ta 12/22).Die Regelung ist die Kehrseite der Regelung in Ziffer 1 des Vergleichs, wonach das Arbeitsverhältnis der Parteien aus betriebsbedingten Gründen endet (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 30. Juni 2022 - 2 Ta 12/22 -, Rn. 24, juris).
- LAG Nürnberg, 31.08.2022 - 2 Ta 45/22
Streitwertfestsetzung bei Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung
Eine mit einer Entscheidung vergleichbare Regelung über die Weiterbeschäftigung (§ 45 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 GKG) liegt vor, wenn ein über den Entlassungstermin der angegriffenen Kündigung hinausgehender Bestand des Arbeitsverhältnisses verabredet wurde und der vereinbarte spätere Beendigungszeitpunkt bei Vergleichsabschluss bzw. Ablauf der Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist (…LAG Nürnberg 04.08.2020 a.a.O. mwN; 11.05.2022 - 2 Ta 12/22).Denn die Freistellung regelt ja gerade den Beschäftigungsanspruch (vgl. LAG Nürnberg 11.05.2022 - 2 Ta 12/22).
- LAG Nürnberg, 15.07.2022 - 2 Ta 45/22
Streitwert - Hilfsantrag - Sprinterklausel - Verschwiegenheitsklausel - …
2 Ta 45/22 -5einbarte spätere Beendigungszeitpunkt bei Vergleichsabschluss bzw. Ablauf der Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist (…LAG Nürnberg 04.08.2020 a.a.O. mwN; 11.05.2022 - 2 Ta 12/22).Denn die Freistellung regelt ja gerade den Beschäftigungsanspruch (vgl. LAG Nürnberg 11.05.2022 - 2 Ta 12/22).
- LAG Nürnberg, 16.07.2025 - 2 Ta 36/25
Gegenstandswert - Mitverhandeln außergerichtlicher Ansprüche ohne Abschluss eines …
Eine Regelung im Vergleich über das Nichtaufrechterhalten von Vorwürfen würde regelmäßig nicht zu einem Vergleichsmehrwert führen (LAG Nürnberg 11.05.2022 - 2 Ta 12/22). - LAG Nürnberg, 30.09.2022 - 2 Ta 49/22
Streitwert - Vergleichsmehrwert - Arbeitsbescheinigung
Eine mit einer Entscheidung vergleichbare Regelung über die Weiterbeschäftigung (§ 45 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 GKG) liegt vor, wenn ein über den Entlassungstermin der angegriffenen Kündigung hinausgehender Bestand des Arbeitsverhältnisses verabredet wurde und der vereinbarte spätere Beendigungszeitpunkt bei Vergleichsabschluss bzw. Ablauf der Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist (…LAG Nürnberg 04.08.2020 a.a.O. mwN; 11.05.2022 - 2 Ta 12/22). - LAG Nürnberg, 19.07.2022 - 2 Ta 49/22
Streitwert - Vergleichsmehrwert - Arbeitsbescheinigung
Eine mit einer Entscheidung vergleichbare Regelung über die Weiterbeschäftigung (§ 45 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 GKG) liegt vor, wenn ein über den Entlassungstermin der angegriffenen Kündigung hinausgehender Bestand des Arbeitsverhältnisses verabredet wurde und der vereinbarte spätere Beendigungszeitpunkt bei Vergleichsabschluss bzw. Ablauf der Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist (…LAG Nürnberg 04.08.2020 a.a.O. mwN; 11.05.2022 - 2 Ta 12/22).
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