Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 08.12.2008 - 2 Ta 187/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rechtsweg bei Rückforderung von Arbeitsvergütung durch den Insolvenzverwalter - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 129 ff. InsO; § 3 ArbGG
Rechtsweg - Rückforderung von Arbeitsvergütung durch Insolvenzverwalter - Betriebs-Berater
Arbeitsvergütung - Rechtsweg im Insolvenzverfahren
- Betriebs-Berater
Arbeitsvergütung - Rechtsweg im Insolvenzverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZI 2009, 132
- NZA-RR 2009, 160
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90
Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer …
Auszug aus LAG Nürnberg, 08.12.2008 - 2 Ta 187/08
Es hat ausgeführt, der Rückgewähranspruch wurzle im Insolvenzrecht und damit in einer bürgerlich-rechtlichen Rechtsvorschrift, er sei nicht etwa die bloße Umkehrung des arbeitsgerichtlichen Vergütungsanspruchs des Klägers unter Bezugnahme auf BGH vom 07.05.1991, Az.: IX ZR 30/90.Die Rechtsprechung des BGH (vom 07.05.1991, Az.: IX ZR 30/90; 02.06.2005, Az.: IX ZB 235/04 = NJW-RR 2005, 1138) steht im Streitfall der Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten nicht entgegen.
1. Der BGH hat zwar im Leitsatz zu 1. in der Entscheidung vom 02.06.2005 sowie in der Entscheidung vom 07.05.1991, Az.: IX ZR 30/90 (…Rz. 20 im juris-Ausdruck) erklärt, dass der Rechtsstreit über den konkursrechtlichen Anfechtungsanspruch als bürgerliche Rechtsstreitigkeit vor die ordentlichen Gerichte (§ 13 zum GVG) gehört, er hat aber in beiden genannten Entscheidungen darauf abgestellt, ob eine gesetzliche Rechtswegzuweisung vorliegt.
Auch in der Entscheidung vom 02.06.2005 (a.a.O.) hat er den Ausgangsanspruch in seine Rechtswegprüfung einbezogen, da er sonst nicht hätte feststellen können, dass der Rechtsstreit nach § 51 Abs. 2 Satz 3 SGG zu den Sozialgerichten gehört.
- BGH, 16.11.2006 - IX ZB 57/06
Rechtsweg für eine Schadensersatzklage gegen den Insolvenzverwalter wegen der …
Auszug aus LAG Nürnberg, 08.12.2008 - 2 Ta 187/08
In der Entscheidung vom 16.11.2006, Az.: IX ZB 57/06 hat der BGH es genügen lassen, dass ein Dritter den Rechtsstreit "anstelle" der in §§ 2, 2a ArbGG genannten Prozesspartei führt und eine ähnliche Lage angenommen, wenn ein Arbeitnehmer des Schuldners gegen den Insolvenzverwalter einen Anspruch aus § 61 InsO geltend macht.In der Entscheidung vom 16.11.2006 (a.a.O.) hat er nämlich darauf abgestellt, dass der Insolvenzverwalter den Rechtsstreit "anstelle des Arbeitgebers" führe.
- BAG, 27.02.2008 - 5 AZB 43/07
Rechtsweg - Insolvenzanfechtung
Auszug aus LAG Nürnberg, 08.12.2008 - 2 Ta 187/08
Entgegen der Auffassung des BAG vom 27.02.2008, Az.: 5 AZB 43/07 (NZA 2008, 549) sowie des Thüringer Landesarbeitsgerichts (Beschluss vom 06.02.2008, Az.: 1 Ta 157/07) komme es für die Rechtswegzuständigkeit entscheidend darauf an, in welchem Rechtsgebiet der Rechtsstreit wurzle, vorliegend also im Insolvenzrecht, welches zur Zuständigkeit der Zivilgerichte gehöre, nicht etwa auf eine rein wirtschaftliche Betrachtungsweise aus Sicht des betroffenen Arbeitnehmers.Das Beschwerdegericht folgt zunächst der Entscheidung des BAG vom 27.02.2008, Az.: 5 AZB 43/07 = AP Nr. 8 zu § 3 ArbGG 1979.
- BGH, 02.06.2005 - IX ZB 235/04
Rechtsweg für Streitigkeit über Insolvenzanfechtung
Auszug aus LAG Nürnberg, 08.12.2008 - 2 Ta 187/08
Die Rechtsprechung des BGH (vom 07.05.1991, Az.: IX ZR 30/90; 02.06.2005, Az.: IX ZB 235/04 = NJW-RR 2005, 1138) steht im Streitfall der Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten nicht entgegen. - LAG Thüringen, 06.02.2008 - 1 Ta 157/07
Auszug aus LAG Nürnberg, 08.12.2008 - 2 Ta 187/08
Entgegen der Auffassung des BAG vom 27.02.2008, Az.: 5 AZB 43/07 (NZA 2008, 549) sowie des Thüringer Landesarbeitsgerichts (Beschluss vom 06.02.2008, Az.: 1 Ta 157/07) komme es für die Rechtswegzuständigkeit entscheidend darauf an, in welchem Rechtsgebiet der Rechtsstreit wurzle, vorliegend also im Insolvenzrecht, welches zur Zuständigkeit der Zivilgerichte gehöre, nicht etwa auf eine rein wirtschaftliche Betrachtungsweise aus Sicht des betroffenen Arbeitnehmers.
- BAG, 31.03.2009 - 5 AZB 98/08
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen bei Rückforderung von …
Die Rechtsbeschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 8. Dezember 2008 - 2 Ta 187/08 - wird zurückgewiesen. - OLG Schleswig, 02.02.2009 - 1 W 15/08
Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei …
Für die auf Rückzahlung einer an einen Arbeitnehmer erbrachten Vergütung gerichtete Klage des Insolvenzverwalters hat das Bundesarbeitsgericht den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen angenommen (…Urt. v. 27.02.2008, 5 AZB 43/07, ZInsO 2008, 667; LAG Erfurt, Beschl. v. 06.02.2008, 1 Ta 157/07, Juris; a. A. LAG Nürnberg, Beschl. v. 08.12.2008, 2 Ta 187/08, Juris [nicht rechtskräftig]; AG Gera ZInsO 2007, 1000).
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