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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 20.07.2022 - 2 Ta 63/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,35723
LAG Schleswig-Holstein, 20.07.2022 - 2 Ta 63/22 (https://dejure.org/2022,35723)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.07.2022 - 2 Ta 63/22 (https://dejure.org/2022,35723)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Juli 2022 - 2 Ta 63/22 (https://dejure.org/2022,35723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 33 Abs 3 RVG, § 308 Abs 1 ZPO, Art 15 EUV 2016679, Art 82 EUV 2016679
    Streitwert - Datenauskunftsklage nach Art 15 DSGVO - Grundsatz der Streitwertwahrheit

  • IWW

    Art. 46 DSGVO, § 278 Abs. 6 ZPO, § 33 Abs. 3 S. 1 RVG, Art. 15 DSGVO, Art. 15 DS-GVO, Art. 82 DSGVO, § 308 Abs. 1S. 1 ZPO, § 33 Abs. 4 S. 3 RVG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Streitwert bei einer DSGVO-Auskunftsklage: So hoch wird die Summe berechnet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert; Datenauskunftsklage nach Art 15 DSGVO ; Grundsatz der Streitwertwahrheit

  • rechtsportal.de

    Streitwert; Datenauskunftsklage nach Art 15 DSGVO ; Grundsatz der Streitwertwahrheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 1704
  • NZA-RR 2022, 644
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 03.09.2019 - 20 W 10/18

    Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.07.2022 - 2 Ta 63/22
    Dabei handelt es sich aber nicht um den eigentlichen Zweck der DS-GVO, sondern um einen bloß zufälligen Nebeneffekt (OLG Köln, Beschluss vom 3. September 2019 - I-20 W 10/18 -, juris).
  • LAG München, 02.08.2023 - 3 Ta 142/23

    Wertfestsetzung, Auskunftsanpruch, Anspruch auf Kopie, Personalakte, …

    Aus der Rechtsprechung des LAG Schleswig-Holstein - 2 Ta 63/22 -, des OLG Köln - 5 W 16/20 -, LSG Dresden - L 2 S V 2/19 - und verschiedener Amts- und Verwaltungsgerichte ergebe sich, dass der Gegenstandswert für den Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO mit 5.000 EUR festzusetzen sei, wenn keine besonderen weiteren Anhaltspunkte vorhanden seien.

    Rn. 26 (4) Unter Berücksichtigung der vorstehenden Umstände ist deshalb mit der überwiegenden Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte der Ansatz eines Streitwerts von 500, 00 EUR veranlasst (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2019 - 4 Ta 413/19 - LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.1.2020 - 5 Ta 123/19 - LAG Nürnberg, Beschluss vom 28.05.2020 - 2 Ta 76/20 - LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.3.2021 - 26 Ta (Kost) 6110/20 - LAG Hessen Beschluss vom 11.1.2022 - 12 Ta 417/22 - a. A. ohne Begründung LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.07.2022 - 2 Ta 63/22 - eine Übersicht über die Streitwerte beim Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO gibt Leibold, ZD 2022, 18, 36).

  • BAG, 30.09.2025 - 8 AZM 19/25

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revisionsbeschwerde - Grundsatzbeschwerde …

    Rn. 18 b) Abgesehen davon beziehen sich die dem behaupteten Rechtssatz aus der anzufechtenden Entscheidung zugrunde liegenden Ausführungen auf den Wert des Beschwerdegegenstands iSv. § 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, den das Landesarbeitsgericht nach §§ 3 ff. ZPO ermittelt hat, während sich die von der Beschwerde zitierten Ausführungen aus der angezogenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 20. Juli 2022 (- 2 Ta 63/22 -) auf die Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren nach § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG beziehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2024 - 2 S 560/24

    Streitwert bei einer datenschutzrechtlichen Auskunftsklage

    Ungeachtet dessen wird auch in der neueren zivil- und arbeitsrechtlichen Rechtsprechung für einen Auskunftsanspruch ein Streitwert von 5.000 EUR angenommen (OLG Nürnberg…, Urteil vom 29.11.2023 - 4 U 347/2 - juris Rn. 95: § 52 Abs. 2 GKG analog; OLG Dresden…, Urteil vom 26.07.2022 - 18 U 24/22 - juris Rn. 28; OLG Köln…, Urteil vom 28.04.2021 - 5 U 151/18 - juris Rn. 40, 109; OLG Köln…, Beschluss vom 06.02.2020 - 20 W 9/19 - juris Rn. 2; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.07.2022 - 2 Ta 63/22 - juris Rn. 27 f.).
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