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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 09.02.1996

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.03.1996 - 2 U 149/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5840
OLG Stuttgart, 08.03.1996 - 2 U 149/95 (https://dejure.org/1996,5840)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.03.1996 - 2 U 149/95 (https://dejure.org/1996,5840)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. März 1996 - 2 U 149/95 (https://dejure.org/1996,5840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenüberstellung eines verlangten Preises mit einem durchgestrichenen und zuvor nicht ernsthaft geforderten höheren Preises bei der Werbung für Parfümerieartikel; Herabsetzende Werbung durch eine Bezugnahme auf den Werbeslogan eines Mitbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel - …

    Sie können dabei ohne weiteres erkennen, dass es sich bei dem durchgestrichenen Preis um den früher für diese Ware von dem Händler verlangten Preis handelt (vgl. OLG Stuttgart, WRP 1996, 791, 794 f.; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 29. Juni 2010 - 20 U 28/10, juris Rn. 15).
  • OLG Stuttgart, 17.07.2014 - 2 U 132/13

    Irreführende Werbung: Durchgestrichener Preis neben beworbenem Preis im …

    Denn durchgestrichene Preise würden vom angesprochenen Publikum allgemein dahin verstanden, dass es sich hierbei um die früher vom Gewerbetreibenden verlangten Preise handele (OLG Stuttgart, Urteil vom 08.03.1996 - 2 U 149/95 = NJWE-WettbR 1996, 152, 153; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2010 - 1-20 U 28/10, 20 U 28/10 = BeckRS 2010, 18134;… Köhler/Bornkamm, 31. Aufl., § 5 UWG Rn. 7.100).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2010 - 20 U 28/10

    "Statt 49,99 Euro nur 19,99 Euro" ist nicht irreführend

    Der erkennende Senat teilt die Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart in dem von den Parteien erörterten Urteil vom 8. März 1996 (WRP 1996, 791), durchgestrichene Preise würden allgemein dahin verstanden, dass es sich um die früher vom Gewerbetreibenden verlangten Preise handele, weil das Durchstreichen eines Preises für sein Ungültigmachen stehe und im Zusammenhang mit der Angabe des nun gültigen niedrigeren Preises für eine Preisherabsetzung.
  • OLG Jena, 24.11.2004 - 2 U 751/04
    Fehlen insoweit nähere Angaben, so versteht der verständige Durchschnittsverbraucher den durchgestrichenen Preis als denjenigen, den der Verkäufer von einem Interessenten zuvor als Gegenleistung verlangt hat (so überzeugend bereits OLG Stuttgart, WRP 1996, 791 [794 f.]; ebenso OLG Frankfurt a.M., OLG-Rep. 2002, 290 [293]; a.A. noch OLG Düsseldorf, WRP 1985, 492 [493 f.]).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7562
OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95 (https://dejure.org/1996,7562)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.02.1996 - 2 U 149/95 (https://dejure.org/1996,7562)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Februar 1996 - 2 U 149/95 (https://dejure.org/1996,7562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1997, 45
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90

    Verkehrssicherungspflicht bei Verwendung von Bodenschwellen / Fahrbahnschwellen - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95
    Zu diesen Fahrzeugen gehören aber auch solche, die eine geringere als die "übliche'' Bodenfreiheit aufweisen (BGH, NJW 1991, 2824, 2825).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 140/91

    Geltendmachung des Rabattverlustes durch Rückstufung in der Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95
    Hingegen ist der Anspruch des Klägers auf Feststellung, daß die Beklagte ihm zum Ersatz seines Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung verpflichtet sei, im Umfang der die Beklagte treffenden Haftungsquote von 50 % begründet (BGHZ 44, 382, 385; BGH, NJW 1992, 1035).
  • BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92

    Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95
    Danach waren die Kosten des Verfahrens entsprechend dem jeweiligen Obsiegen und Unterliegen der Parteien unter Berücksichtigung der verschiedenen Streitwerte beider Instanzen verhältnismäßig zu teilen, wobei der Senat hinsichtlich des Streitwertes des Erledigungsantrages von den Kosten ausgegangen ist, die auf den für erledigterklärten Teil der Hauptsache entfallen (BGH, VersR 1993, 625, 626 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.1966 - VI ZR 147/64

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95
    Hingegen ist der Anspruch des Klägers auf Feststellung, daß die Beklagte ihm zum Ersatz seines Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung verpflichtet sei, im Umfang der die Beklagte treffenden Haftungsquote von 50 % begründet (BGHZ 44, 382, 385; BGH, NJW 1992, 1035).
  • BGH, 16.02.1971 - VI ZR 125/69

    Architektenhaftung - Schadensausgleich - Bauaufsicht - Unglück auf Baustelle - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95
    Die Beklagte traf die Verpflichtung, während der Dauer der von ihr durchgeführten Straßenbauarbeiten den Baustellenbereich mit zumutbaren Mitteln so zu sichern, daß Gefahren von Dritten ferngehalten wurden (BGH, NJW 1971, 752, 753;… Palandt/Heinrichs, 55. Aufl., § 823 BGB, Rdn. 76).
  • KG, 22.03.1976 - 12 U 2019/75

    Verkehrssicherungspflicht; Kanaldeckel; Herausragen; Straße; Betriebserlaubnis; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95
    Unter diesen Umständen erscheint es gerechtfertigt, die Beklagte für den Unfallschaden des Klägers nur zur Hälfte haften zu lassen und den Kläger zur anderen Hälfte an der Schadenstragung zu beteiligen (vgl. auch KG, OLGZ 1976, 452, 455).
  • OLG München, 07.11.1988 - 11 W 2840/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95
    Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Haftpflichtversicherung als Gegner des Geschädigten anzusehen ist, dessen Begehren sich also gegen zwei verschiedene Personen richtet (…Gerold/Schmidt/Madert, a.a.O.; OLG München, Anwaltsblatt 1990, 325; LG Frankfurt/M., JB 1982, 873).
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