Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 24.05.1996 - 2 U 240/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch gegen ein Coupon-System auf dem Arzneimittelmarkt; Weitergabe von Arzneimittelmustern durch Ärzte an Patienten; Unzulässige Publikumswerbung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten; Ziel und Zweck des § 7 des Gesetzes über die Werbung auf dem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 24.11.1995 - 8 KfH O 180/95
- OLG Stuttgart, 24.05.1996 - 2 U 240/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 359
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.06.1990 - I ZR 240/88
Fortbildungs-Kassetten - HWG - Werbegabe
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72
Vorliegen eines Rabattverstosses bei Verteilung von Wertscheinen unmittelbar an …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 01.12.2016 - I ZR 143/15
Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmitteln erlaubt
Rn. 27 ff) Nichts anderes gilt für Regelungen des Sozialrechts, die lediglich die finanzielle Leistungsfähigkeit des Systems erhalten sollen (OLG Rostock GRUR-RR 2005, 391, 392 [zur Praxisgebühr]; OLG Düsseldorf, NZS 2012, 424, 424 f. [zur Praxisgebühr];… MünchKomm.UWG/Schaffert aaO § 4 Nr. 11 Rn. 25 und 374;… Götting/Hetmank in Fezer/Büscher/Obergfell aaO § 3a Rn. 72;… Ebert-Weidenfeller in Götting/Nordemann, UWG, 2. Aufl., § 4 Rn. 11.90 [zur Praxisgebühr]; aA OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 359, 362 [zur Arzneimittelzuzahlung]; LG Hamburg, GRUR-RR 2004, 340, 342 [zur Praxisgebühr]). - OLG Koblenz, 14.02.2006 - 4 U 1680/05
Unternehmen untersagt, in eine Software für Arztpraxen ein Modul zum Drucken von …
c) Da der Gesundheitssektor mittlerweile hart umkämpft ist, muss nach der Lebenserfahrung auch davon ausgegangen werden, dass wettbewerbsrechtlich erhebliche Teile der Ärzteschaft die ihnen mit dem beanstandeten Softwaremodul angebotene einfache Art der Serviceleistung nutzen werden, um die in Aussicht gestellte Kundenbindung zu erreichen (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 359, 360). - OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 79/04
Heilmittelwerbung: Erstattung der Praxisgebühr bei Brillenkauf
d) § 7 HWG kommt auch eine wettbewerbsrechtliche Schutzfunktion zu (…HansOLG Hamburg a.a.O. [B II 3 d]; so ersichtlich auch BGH GRUR 2003, 624 [II 1 und 2 a] - Kleidersack; Senat NJW-RR 1997, 359, 362).
- OLG Stuttgart, 24.02.2005 - 2 U 143/04
Wettbewerbswidrige Werbung eines Augenoptikers: Verstoß gegen das …
Da eine Verletzungshandlung nach §§ 3 Abs. 1 Nr. 1 MPG, 1 Abs. 1 Nr. 1 a und § 7 Abs. 1 HWG wertbezogen ist und damit auch einen Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG darstellt (BGH GRUR 2003, 624, 625 - Kleidersack;… OLG Hamburg a.a.O. [B II 3 d]; Senat NJW-RR 1997, 359, 362;… vgl. auch von Jagow in Harte-Bavendamm/ Henning-Bodewig a.a.O. § 4, 94), ist der Unterlassungsanspruch begründet, mithin das dagegen gerichtete Rechtsmittel ohne Erfolg. - LG Berlin, 15.01.2008 - 15 O 1018/06
Wettbewerbsverstoß einer Internet-Apotheke: Ankündigung unzulässiger Werbegaben …
Diese Vorschrift verbietet es, "Werbegaben anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren, es sei denn, dass es sich um Gegenstände von geringem Wert, die durch eine dauerhafte und deutlich sichtbare Bezeichnung des Werbenden oder des Arzneimittels oder beider gekennzeichnet sind, um geringwertige Kleinigkeiten oder um Werbegaben handelt, die als Zugaben zulässig wären (OLG Stuttgart in NJW-RR 1997, Seite 359, 360).Wenn nun derartige vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Selbstbeteiligungen der Patienten durch Arzt oder Apotheker erstattet werden, so wird damit contra legem gehandelt (so auch OLG Stuttgart in WRP 2005, Seite 136 betreffend die Erstattung der Praxisgebühr, und OLG Stuttgart in NJW-RR 1997, Seite 359 bezüglich der Zuzahlungserstattung durch Pharmaunternehmen).
- LG Coburg, 05.08.2004 - 1 HKO 32/04
Wettbewerbswidriges Verhalten durch Umgehung der Zuzahlungspflicht für Hörgeräte; …
Die Übernahme der Zuzahlung durch die Beklagte stellt eine Umgehung der Zuzahlungspflicht der §§ 43b , 33 Abs. 2, 61, 69 SGB V dar und verhindert die Erfüllung des Gesetzeszwecks des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes vgl. OLG Stuttgart, U v 24.5.96 - 2 U 240/95 - NJW-RR 1997/359 (zum Gesundheitsreformgesetz: "Die Übernahme der Zuzahlung ... stellt eine Umgehung der Zuzahlungspflicht des § 31 III SGB V dar und unterläuft somit den Gesetzeszweck des Gesundheitsreformgesetzes").Unter diesen Umständen kommt es nicht darauf an, ob die Beklagte - was die Klägerin auch nicht ausdrücklich geltend gemacht hat - zugleich gegen § 7 HeilMWerbG verstoßen hat (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 359 [OLG Stuttgart 24.05.1996 - 2 U 240/95] ; OLG Hamburg WRP 2004, 790 [OLG Hamburg 26.02.2004 - 3 U 142/03] )), eine Vorschrift, die bezweckt, durch eine weitgehende Eindämmung der Wertreklame im Arzneimittelbereich der abstrakten Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung zu begegnen (vgl. BGH MDR 2003, 1066).
- LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 53/03
Heilmittelwerbung, Zugabeverbot, Adressat der Werbung
Rn. 15 Der Begriff der Werbegabe umfasst jeden zuwendungsfähigen Vorteil, so dass alle tatsächlich oder vorgeblich unentgeltlich gewährte geldwerten Vergünstigungen, die als Zugabe (akzessorisch) oder sonstige Werbegabe (abstrakt) zum Zwecke der Absatzförderung von Heilmitteln gewerblich eingesetzt werden, zu den Werbegaben im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG zählen (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1451; OLG Stuttgart NJW-RR 1997, 359, 360).Damit dient die Vorschrift im besonderen Maße dem Allgemeingut der Volksgesundheit, so dass ein Verstoß gegen diese Vorschrift die Sittenwidrigkeit der Wettbewerbshandlung nach § 1 UWG zur Folge hat (OLG Stuttgart NJW-RR 1997, 359, 362).
- LG Karlsruhe, 09.02.2005 - 14 O 17/05
Wettbewerbsverstoß eines Pharmaunternehmens: Rückerstattung der …
Rn. 14 1. Eine Zuwendung im Sinne von § 7 I HWG kann auch in einer Geldzuwendung bestehen, was etwa für die Gewährung einer Praxisgebühr-Rückerstattung (OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 65) oder für Gutscheine, die einen Auszahlungsanspruch begründen sollen (OLG Stuttgart NJW-RR 1997, 359), anerkannt ist.
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 17.01.1996 - 2 U 240/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Leistungsausschluss in der Privathaftpflichtversicherung bei ungenehmigter Verwendung erwerbsscheinpflichtiger pyrotechnischer Munition; Auslegung der Waffenklausel eines Versicherungsvertrages; Auslegung der Begriffe Schusswaffe und Munition in der Waffenklausel anhand ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Leistungsausschluss in der Privathaftpflichtversicherung bei ungenehmigter Verwendung erwerbsscheinpflichtiger pyrotechnischer Munition; Auslegung der Waffenklausel eines Versicherungsvertrages; Auslegung der Begriffe Schusswaffe und Munition in der Waffenklausel anhand ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.02.1978 - IV ZR 105/76
Waffenklausel - Allgemeine Vertragsbedingung - Schußwaffe - …
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.01.1996 - 2 U 240/95
Rn. 12 Mit dem angefochtenen Urteil, das sich insoweit zutreffend auf die BGH-Rechtsprechung (VersR 1978, 409) stützt, sind im Interesse einer sicheren Rechtsanwendung die Begriffe Schusswaffe und Munition in der Waffenklausel des vorliegenden Versicherungsvertrages anhand der öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Waffengesetzes auszulegen.
- BGH, 03.11.2004 - IV ZR 250/03
Umfang des Risikoausschlusses für Schusswaffen in der …
Dieses eingeschränkte Verständnis des Risikoausschlusses hat das Oberlandesgericht Oldenburg im Jahre 1996 bestätigt (r+s 1996, 132).
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