Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 11.07.1995 - 2 U 53/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Postenweg; DDR; Greze; Gemeinde; Verkehr; Grundstück
Papierfundstellen
- VersR 1996, 478
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Saarbrücken, 20.07.2004 - 4 U 644/03
Übernahme der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Grundstücks durch …
Die Zulassung aber und selbst die bloße Duldung des öffentlichen Verkehrs auf einem Privatweg verpflichten den Eigentümer grundsätzlich zur Ergreifung der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen (OLG Oldenburg, NJW 1989, 305 [306]; OLG Brandenburg, VersR 1996, 478 [479]). - OLG Hamm, 16.05.2013 - 6 U 178/12
Winter - Glätte - Verkehrssicherungspflichten
Rn. 29 Allerdings kann eine tatsächliche Duldung der Nutzung eines Privatgrundstücks durch Unbefugte genügen, um Sicherungspflichten auch auf solche Benutzer eines Grundstücks zu erstrecken, die dieses zwar im Grundsatz unbefugt nutzen, aber geduldet werden (so etwa OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.07.2004, 4 U 466/03-116 [richtig: 4 U 644/03-116 - d. Red.] , zit. nach juris; OLGR Frankfurt 2001, 188; OLGR Brandenburg 1995, 209; OLG Oldenburg, NJW 1989, 305, 306). - LG Offenburg, 09.10.2020 - 3 O 43/20
Verkehrssicherungspflicht bei privaten Parkplätzen
Rn. 21 So kann eine tatsächliche Duldung der Nutzung eines Privatgrundstücks durch Unbefugte genügen, um Sicherungspflichten auch auf solche Benutzer eines Grundstücks zu erstrecken, die dieses zwar im Grundsatz unbefugt nutzen, aber geduldet werden (so etwa OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.07.2004, 4 U 466/03-116 [richtig: 4 U 644/03-116 - d. Red.] ; OLGR Frankfurt 2001, 188; OLGR Brandenburg 1995, 209; OLG Oldenburg, NJW 1989, 305, 306).Anders wäre die Situation zu beurteilen bei nicht erkennbaren Gefahren, auf die sich der geduldete Nutzer also nicht rechtzeitig einstellen kann, wie etwa nicht erkennbare tiefere Löcher (z.B. 1 m breite und 50 cm tiefe Querrinne auf Privatstraße, die von Kraftfahrzeugen befahren wird, siehe Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Juli 1995 - 2 U 53/95 -, Rn. 4, juris) oder wenn erhebliche Gefahren für Leib und Leben drohen (OLG Hamm…, Urteil vom 16. Mai 2013 - I-6 U 178/12 -, Rn. 24, juris m.w.N.).
Auch war das aufgrund der mit Rasen bewachsenen Stelle und der Unebenheiten, welche noch keine beträchtliche Tiefe nach der Begutachtung der Lichtbilder eingenommen haben, insbesondere nicht die Tiefe von 50 cm (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Juli 1995 - 2 U 53/95 -, Rn. 4, juris) bestehende Gesundheitsrisiko nicht so groß und unkalkulierbar, dass aus diesem Grunde Sicherungsmaßnahmen geboten gewesen wären.
- OLG Brandenburg, 23.01.1996 - 2 U 117/95 Die Zulassung oder auch nur die Duldung öffentlichen Verkehrs auf einem privaten Grundstück verpflichtet den Eigentümer grundsätzlich zur Ergreifung der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen (vgl. Senatsurteil vom 11.7.1995, 2 U 53/95;… Greger, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, 2. Aufl., § 16 Rz. 405;… OLG Oldenburg, NJW 1989, S. 305 f. [OLG Oldenburg 01.02.1988 - 9 U 84/87]).
Ein Tätigwerden des Sicherungspflichtigen ist nur dann geboten, wenn Gefahren bestehen, die auch für einen sorgfältigen Nutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. Senatsurteil vom 11.7.1995, 2 U 53/95;… OLG Oldenburg a.a.O.;… Greger, a.a.O., Rz. 414 ff.;… Palandt/Thomas, BGB, 53. Aufl., § 823 Rz. 125 ff.; jeweils m.w.N.).
- OLG Hamm, 14.03.2011 - 6 U 186/10
Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte i.S. von § 106 SGB VII
Ein Tätigwerden des Sicherungspflichtigen ist dann geboten, wenn Gefahren bestehen, die auch für einen sorgfältigen Nutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht einzurichten vermag (OLG Brandenburg VersR 1996, 478).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 13.03.1996 - 2 U 53/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 537 Abs. 1 BGB; § 554 BGB; § 92 Abs. 1 ZPO
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Wirksamwerden einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges - Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Wirksamwerden einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fußgängerzone kein Nachteil
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 01.02.1995 - 2 O 391/94
- OLG Celle, 13.03.1996 - 2 U 53/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1099
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 192/80
Mietzinsminderung - Vorausetzungen - Ladenlokal - Kaufinteresse - Umfang des …
Auszug aus OLG Celle, 13.03.1996 - 2 U 53/95
Insoweit fehlt es nämlich an der unmittelbaren Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache durch die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Verhältnisse (vgl. BGH NJW 1981, 2405).Indessen hat der Beklagte mit seiner unternehmerischen Entscheidung, Geschäftsräume anzumieten, auch das Risiko eines finanziellen Fehlschlages übernommen (vgl. BGH NJW 1981, 2405, 2406) [BGH 01.07.1981 - VIII ZR 192/80].
Bei dieser Risikoverteilung soll es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bleiben, wenn sich das Umfeld der Mieträume grundlegend ändert, z.B. ein Einkaufszentrum in einen Billigmarkt umgewandelt wird und sich hierdurch das Käuferpublikum grundlegend ändert (vgl. BGH NJW 1981, 2405, 2406) [BGH 01.07.1981 - VIII ZR 192/80].
- BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83
Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der …
Auszug aus OLG Celle, 13.03.1996 - 2 U 53/95
Der Beklagte verkennt, daß die Anwendbarkeit der Grundsätze über die Änderung und den Wegfall der Geschäftsgrundlage nach den konkreten Umständen des Einzelfalls durch das Prinzip; der Vertragstreue eingeschränkt sind, das nur durchbrochen Werden darf, wenn ein Festhalten am Vertrag zu untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt und deshalb einer Vertragspartei nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (vgl. BGH NJW 1985, 314 [BGH 10.10.1984 - VIII ZR 152/83]). - BGH, 20.05.1970 - VIII ZR 197/68
Rücktritt vom Mietvertrag - Minderung des Mietzinses - Risikobereich des Mieters …
Auszug aus OLG Celle, 13.03.1996 - 2 U 53/95
Nichts anderes soll für die an konkrete Gesichtspunkte, wie z.B. den Ausbau einer Geschäftsstraße oder die Errichtung einer Fußgängerzone anknüpfende Erwartung des Mieters gelten, künftig Gewinne zu erzielen (vgl. BGH WM 1978, 1008, 1009).
- KG, 06.05.2010 - 12 U 150/09
Gewerberaummiete: Auslegung einer die Vermietung an einen …
Insbesondere für das Mietrecht gilt, dass die Erwartung, auf dem zu gewerblichen Zwecken überlassenen Grundstück gewinnbringende Geschäfte abzuschließen und nicht etwa Verlust zu machen, zum Risiko des Mieters gehört (BGH, NJW 1981, 2405, 2406; NJW 1979, 1404, 1406; OLG Celle, NJW-RR 1996, 1099; OLG München, NJWE-MietR 1996, 156). - LG Berlin, 14.08.2012 - 29 O 297/11
Gewerberaummiete- formularmäßige Beschränkung der Aufrechnung zulässig?
Verneint hat auch das OLG Celle eine unmittelbare Einwirkung für den Fall, dass eine Gaststätte in die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone einbezogen wird und hierdurch ein Umsatzrückgang eintritt (OLG Celle, NJW-RR 1996, 1099 = NJWE-MietR 1996, 226 L). - OLG Rostock, 11.12.2008 - 3 U 138/08
Gewerberaummiete: Mietminderung wegen Gebrauchsbeeinträchtigung durch …
Verneint hat auch das OLG Celle eine unmittelbare Einwirkung für den Fall, dass eine Gaststätte in die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone einbezogen wird und hierdurch ein Umsatzrückgang eintritt (OLG Celle, Urt. v. 13.03.1996, 2 U 53/95, NJW-RR 1996, 1099). - OLG Naumburg, 31.05.2000 - 6 U 97/99 Als Fehler im Sinne von § 537 Abs. 1 BGB kommt nämlich nur die unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache durch tatsächliche Umstände und rechtliche Verhältnisse in Betracht (OLG Celle NJW-RR 1996, 1099; BGH NJW 1981, 2405; Senatsurteil WM 1997, 675).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 08.11.1996 - 2 U 53/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1474
- GRUR 1997, 131
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Köln, 06.12.2024 - 15 U 300/24
Anspruch des Erben auf Herausgabe von Vervielfältigungen von Tonbandaufnahmen aus …
Das ist im Wesentlichen eine Einzelfall- und Tatfrage (siehe auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. August 2013 - 2 U 8/13, BeckRS 2014, 1153), bei der wegen des Prognosecharakters auch über die Richtigkeit einer bereits erteilten Auskunft im Verfahren gemäß § 259 Abs. 2 BGB im Grundsatz kein Beweis zu erheben ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 30. April 1964 - VII ZR 156/62, NJW 1964, 1469 f.; OLG Zweibrücken, Urteil vom 8. November 1996 - 2 U 53/95, GRUR 1997, 131 sowie Samer, in: Götting/Meyer/Vormbrock, Gewerblicher Rechtsschutz, 2. Aufl. 2020, § 12 Rn. 157 m.w.N.), im Gegenzug aber auch der tatsächliche Pflichtverstoß nicht zur Überzeugung des Gerichts i.S.d. § 286 Abs. 1 ZPO festzustellen ist (…statt aller BeckOK-PatentR/Fricke, Ed. 34, § 140b Rn. 27). - OLG Karlsruhe, 21.11.2018 - 7 U 44/18
Miterbengemeinschaft - Auskunftsanspruch bzgl. erhaltener Zuwendungen und …
Ist - wie hier - ein entsprechender Verdacht begründet, dass die Auskunft nicht mit der gebotenen Sorgfalt erteilt worden ist, so kann der Auskunftspflichtige - anders als die Beklagte offenbar meint - der damit kraft Gesetzes entstandenen Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft nicht dadurch entgehen, dass er im Rechtsstreit versichern lässt, die zuletzt erteilte Auskunft sei nunmehr richtig und vollständig (BGH, GRUR 1960, 247 (249); OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2005 - 2 U 44/04, juris Tz. 21; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1997, 1474 f., juris Tz. 12). - LG Düsseldorf, 21.12.2010 - 4b O 201/09
Eidesstattlichen Versicherung
Ausreichend ist insoweit der auf Tatsachen gegründete Verdacht der mangelnden Sorgfalt; weder die Unvollständigkeit der Auskunft oder Rechnungslegung noch die mangelnde Sorgfalt müssen feststehen (BGH WM 1957, 31;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.04.2005, I-2 U 44/04, BeckRs 2008, 04704; OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 1474; LG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 195;… Jauernig/Jauernig-Berger-Mansel-Stadler-Stürner-Teichmann, BGB, 13. Aufl. 2009, Anmerkungen zu § 259 - § 261, Rn. 9;… Münchener Kommentar zum BGB/Krüger, 5. Aufl. 2007, § 259 Rn. 39).Demzufolge muss der auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Klagende nicht die Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Auskunft beweisen, sondern lediglich den dahingehenden Verdacht stützende Tatsachen (BGH NJW 1966, 1117;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.04.2005, I-2 U 44/04, BeckRs 2008, 04704; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1997, 1474).
Ist nach diesen Grundsätzen ein entsprechender Verdacht begründet, dass die Auskunft nicht mit der gebotenen Sorgfalt erteilt worden ist, so kann der Auskunftspflichtige der damit kraft Gesetzes entstandenen Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht dadurch entgehen, dass er im Rechtsstreit versichern lässt, die zuletzt erteilte Auskunft sei nunmehr richtig und vollständig (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.04.2005, I-2 U 44/04, BeckRs 2008, 04704; OLG Zweibrücken, GRUR 1997, 131 - Schmuckanhänger, LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 125 - Sorgfältige Auskunft) .
- OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 2 U 44/04
Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei Verdacht, dass eine …
Die konkrete Feststellung der Unrichtigkeit ist zu einer Verurteilung nicht erforderlich (BGH, WM 1956, 31, 32; OLG Zweibrücken, GRUR 1997, 131 - Schmuckanhänger;… Staudinger/Bittner, BGB, Bearbeitung 2001, § 259 Rdn. 34;… Erman/Kuckuk, BGB, 11, Aufl., § 259 Rdn. 20). - OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 2 W 26/10
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der …
Nichts anderes gilt für eine nach erfolgter Auskunftserteilung erhobene Klage auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, mit der der Beklagte die Richtigkeit der auf der Grundlage von § 140b PatG erteilten Drittauskunft versichern soll (zur Anwendbarkeit von § 269 Abs. 2 BGB auf Drittauskünfte nach § 140b PatG: Senat, Urteil v. 07.10.2004 - I-2 U 41/04;… Schulte, a.a.O., § 140b Rdnr. 37; vgl. a. OLG Zweibrücken, GRUR 1997, 131 - Schmuckanhänger [für Drittauskünfte wegen Verletzung von Urheberrechten]). - OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 2 U 41/04
Messerkopf für Fleischkutter
Gerade hier besteht ein besonderes Bedürfnis für diesen Anspruch, weil gerade dieser Bereich im wesentlichen von der Wissensbereitschaft des Auskunftsverpflichteten abhängt und nicht ohne weiteres durch äußere Umstände be- oder widerlegt werden kann (…BGH a.a.O.; ebenso für Drittauskünfte wegen Verletzung von Urheberrechten OLG Zweibrücken, GRUR 1997, 131 - Schmuckanhänger;… Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts, 5. Aufl., S. 894 Ziffer 4; einschr. aber S. 873;… Benkard/Rogge, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., § 140 b PatG Rdnr. 8;… a. A. Busse/Keukenschrijver, PatG, 5. Aufl., § 140 b Rdnr. 26). - LG Düsseldorf, 21.04.2009 - 4a O 294/08
Pflicht zu einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit und …
Rn. 43 Den Anspruch des Klägers auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung hat die Beklagte auch nicht dadurch zum Erlöschen gebracht, dass sie in ihren schriftsätzlichen Auskünften vom 22. August 2008 (Anlage CBH 13) und vom 22. Oktober 2008 (Anlage CBH 15) vorgebracht hat, die zuletzt erteilten Auskünfte seien nunmehr richtig und vollständig (BGH MDE 1960, 200, 201; OLG Zweibrücken, GRUR 1997, 131 - Schmuckanhänger;… Kühnen / Geschke a.a.O., Rn. 769). - LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 5/16
Heizkessel mit Brenner III
Dass im Gesetz nur "Einnahmen" genannt sind, steht Ansprüchen aus § 259 Abs. 2 BGB in Bezug auf die hier streitgegenständlichen Angaben nicht entgegen (…vgl. auch Krüger in: Münchner Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 259 Rn. 38, der in bestimmten Konstellationen auch die im Gesetz nicht genannten "Ausgaben" von § 259 Abs. 2 BGB erfasst sieht, sofern ein Interesse an der Richtigkeit dieser Daten besteht.) Als Rechnung werden von § 259 Abs. 2 BGB alle Angaben erfasst, die im Rahmen einer Rechnungslegung (basierend auf §§ 242, 259 BGB) und (Dritt-) Auskunft (basierend auf § 140b PatG) zu machen sind (…Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 9. Aufl. 2017, Kap. H. Rn. 241; OLG Zweibrücken, GRUR 1997, 131 (zu § 101a UrhG)). - LG Düsseldorf, 21.04.2009 - 4b O 294/08
Flexibler Transportbehälter II
Rn. 42 Den Anspruch des Klägers auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung hat die Beklagte auch nicht dadurch zum Erlöschen gebracht, dass sie in ihren schriftsätzlichen Auskünften vom 22. August 2008 (Anlage CBH 13) und vom 22. Oktober 2008 (Anlage CBH 15) vorgebracht hat, die zuletzt erteilten Auskünfte seien nunmehr richtig und vollständig (BGH MDE 1960, 200, 201; OLG Zweibrücken, GRUR 1997, 131 - Schmuckanhänger;… Kühnen / Geschke a.a.O., Rn. 769).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 05.10.1995 - 2 U 53/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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