Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 241 Abs. 2; BGB § 280; BGB § 281; BGB § 631; BGB § 634 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der Mangelhaftigkeit eines Werks
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Was passiert, wenn der Auftragnehmer Mängelanzeigen nicht nachgeht?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)
Unzureichende Vorunternehmerleistung: Auftraggeber muss Mitwirkungshandlungen vornehmen oder anbieten, um dem Unternehmer die Herstellung eines funktionierenden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schadensersatz bei mangelhafter Ausführung von Maurerarbeiten
- st-sozien.de (Kurzinformation)
Zur Bedenkenhinweispflicht bei Fehlern eines Vorgewerkes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auftragnehmer muss Mängelrügen nachgehen! (IBR 2018, 623)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Vorunternehmerleistung mangelhaft: Mängelrüge wirkungslos! (IBR 2019, 190)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 26.04.2018 - 17 O 2634/17
- OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18
Papierfundstellen
- NJW 2019, 83
- NZBau 2018, 740
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05
Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender …
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18
Eine Enthaftung von seiner Mängelverantwortlichkeit kann der Auftragnehmer allein durch eine ausreichende Prüfung des Vorgewerks und eine sich daran anschließenden Bedenkenhinweis gegenüber dem Auftraggeber erreichen (st. Rspr. BGH NZBau 2008, 109 ff).Der Bundesgerichtshof rechtfertigt diese Rechtsanwendung mit dem Argument, dass der Willen beider Parteien maßgeblich davon beeinflusst ist, als Leistungsgegenstand ein funktionstaugliches Werk zu vereinbaren (vgl. grundlegend BGH NZBau 2008, 109 ff).
Rn. 26 Angesichts dieser weitgehenden Folgen des funktionalen Mangelbegriffs wird dem Auftragnehmer die Möglichkeit der Enthaftung von der Mängelverantwortlichkeit eingeräumt, indem die für den VOB/B-Werkvertrag in den §§ 13 Abs. 3, 4 Abs. 3 VOB/B niedergelegten Grundsätze auch für den BGB-Werkvertrag eröffnet werden (vgl. BGH NZBau 2008, 109 ff).
Rn. 48 Beruht allerdings der Mangel der Werkleistung darauf, dass der Werkunternehmer auf eine unzureichende Vorunternehmerleistung aufgebaut hat, ohne eine Enthaftung über die Prüf- und Bedenkenhinweisverpflichtung zu erreichen, ist die Besonderheit zu berücksichtigen, dass der Unternehmer die Nacherfüllung erst dann schuldet, wenn der Besteller ihm die geänderte und nunmehr fehlerfreie Vorunternehmerleistung als Arbeitsgrundlage zur Verfügung stellt (vgl. BGH, NZBau 2008, 109, 113).
Schließlich wäre der Besteller genau dazu auch dann verpflichtet gewesen, wenn der Unternehmer ihn rechtzeitig auf die ungeeignete Vorleistung anderer Unternehmer hingewiesen hätte (vgl. BGH, NZBau 2008, 109, 113).
Denn allein durch die Mitwirkungshandlung des Bestellers wäre dem Unternehmer die Erfüllung des Vertrages ermöglicht worden (vgl. BGH, NZBau 2008, 109, 113).
Dieser Umstand schlägt sich auf das Erfordernis der Fristsetzung zur Nacherfüllung in der Form nieder, dass es nicht ausreicht, wenn der Besteller den Unternehmer unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordert (vgl. BGH, NZBau 2008, 109, 113).
Vielmehr bleibt eine solche Aufforderung wirkungslos, wenn der Besteller die Mitwirkungshandlungen nicht vorgenommen oder jedenfalls angeboten hat, die dem Unternehmer die Herstellung eines funktionierenden Nachfolgegewerks ermöglichen (vgl. BGH, NZBau 2008, 109, 113; OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1531, 1532;… MüKo - Busche, BGB, 7. Auflage, § 636 Rn. 6).
- BGH, 02.09.2010 - VII ZR 110/09
VOB-Vertrag: Mängelbeseitigungsanspruch des Auftraggebers bei Unklarheit der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18
Dagegen könnte zwar sprechen, dass die Mängelbeseitigungsrechte des Bestellers nicht eingeschränkt sind, wenn im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Unternehmers dessen sich im Nachhinein klärende Mangelverantwortlichkeit noch unklar ist (vgl. BGH, NJW 2010, 3649 Rn.23).Das wird allerdings damit begründet, dass der letztlich für den Mangel verantwortliche Auftragnehmer das Risiko einer verweigerten Mängelbeseitigung trägt (vgl. BGH NJW 2010, 3649 Rn.23).
Rn. 54 Es ist anerkannt, dass nicht der Auftraggeber dem für den Mangel verantwortlichen Auftragnehmer vor dessen Inanspruchnahme die objektive Klärung der Mangelursache schuldet, deren Kenntnis erst geeignete Mängelbeseitigungs- und Schadensabwendungsmaßnahmen sicher ermöglicht, sondern es vielmehr Aufgabe des Auftragnehmers ist, die Mängelbehauptungen des Auftraggebers zu prüfen und Grund und Umfang seiner Leistungspflicht selbst zu beurteilen (vgl. BGH, NJW 2010, 3649 Rn.19f m.w.N.; Kaiser, BauR 2013, 139, 145).
- BGH, 08.05.2003 - VII ZR 407/01
Darlegung von Planungsmängeln und Beseitigungskosten durch den Auftraggeber des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18
Danach ist zwischen dem Mangel der Werkleistung, also der Abweichung des hergestellten Werkes von der vertragsgemäßen Beschaffenheit, und der Mangelerscheinung, also dem Symptom, an dem sich die Abweichung des hergestellten Werks von der geschuldeten Leistung zeigt, zu unterscheiden (vgl. BGH, BauR 2003, 1247).Beschreibt der Auftraggeber die Erscheinungen, die er auf vertragswidrige Abweichungen zurückführt, hinreichend deutlich, gibt er regelmäßig ein hinreichend bestimmtes Mängelbeseitigungsverlangen ab (vgl. BGH BauR 2003, 1247).
- BGH, 26.02.1987 - VII ZR 64/86
Umfang des Mängelbeseitigungsverlangens
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18
Rn. 55 Deswegen wäre die Beklagte nach der Mangelrüge des Klägers verpflichtet gewesen, eine Prüfung dahingehend vorzunehmen, worauf der Schaden zurückzuführen und inwieweit ihr Werk mangelhaft ist (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 798). - BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17
Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur …
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18
Rn. 36 Soweit Schäden betroffen sind, die im Wege der Nacherfüllung nicht hätten beseitigt werden können, macht der Auftragnehmer Schadensersatz neben der Leistung geltend, so dass § 280 BGB ist (…Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage, 6. Teil Rn. 235;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Auflage, Rn.2218;… Palandt - Grüneberg, 77. Auflage, BGB, § 280 Rn.18;… Palandt - Sprau, 77. Auflage, BGB, § 634 Rn.17;… Prütting/Wegen/Weinreich - Leupertz/Halfmeier, 12. Auflage, BGB, § 634 Rn. 16;… Kleine-Möller/Merl/Glöckner - Merl, Handbuch Baurecht, 5. Auflage, § 15 Rn. 508; so auch BGH NJW 2018, 1463, 1467f Rn. 58). - BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00
Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18
Rn. 45 Der Anwendung des § 281 BGB steht auch nicht entgegen, dass die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens Gutachterkosten umfassen, und Sachverständigenkosten zur Ermittlung von Art und Ausmaß eines Mangels nach § 280 BGB erstattungsfähig sein können (vgl. BGH, NJW 2002, 141f.). - BGH, 24.02.2005 - VII ZR 328/03
Haftung des Unternehmers für Planungsfehler des Architekten
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18
Sie darf deswegen nicht unterbewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2005 - VII ZR 328/03 = NZBau 2005, 400). - OLG Hamm, 09.07.2009 - 21 U 46/09
Rechte des Unternehmers bei mangelhafter Vorleistung eines anderen Unternehmers
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18
Vielmehr bleibt eine solche Aufforderung wirkungslos, wenn der Besteller die Mitwirkungshandlungen nicht vorgenommen oder jedenfalls angeboten hat, die dem Unternehmer die Herstellung eines funktionierenden Nachfolgegewerks ermöglichen (vgl. BGH, NZBau 2008, 109, 113; OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1531, 1532;… MüKo - Busche, BGB, 7. Auflage, § 636 Rn. 6). - BGH, 09.07.1987 - VII ZR 208/86
Aufklärungs- und Beratungspflichten bei Herstellung einer neuartigen, noch nicht …
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18
Dessen tatsächliche Kenntnisse sind nicht maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.1987 - VII ZR 208/86 - = NJW-RR 1987, 1305, 1306).
- OLG Stuttgart, 30.11.2021 - 10 U 58/21
Selbständiges Beweisverfahren: Enden der Hemmung der Verjährung hinsichtlich …
Rn. 135 d. Die Folge der unterlassenen - und nicht angebotenen - erforderlichen Mitwirkung des Bestellers ist die Wirkungslosigkeit einer von ihm erfolgten Aufforderung zur Mängelbeseitigung (BGH…, Urteil vom 08.11.2007 - VII ZR 183/05 Rn. 36, juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.08.2018 - 2 U 62/18 Rn. 48, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 09.07.2009 - 21 U 46/09 Rn. 11, juris). - OLG Hamm, 22.09.2022 - 24 U 65/21
Vergütungsansprüche des Unternehmers nach Mängelbeseitigung durch den …
Die Leistung eines Unternehmers ist nämlich bereits dann mangelhaft, wenn sie die vereinbarte Funktion aus dem Grunde nicht erfüllt, dass die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Leistungen anderer Unternehmer, von denen die Funktionsfähigkeit des Werks abhängt, unzureichend sind; der Verantwortlichkeit für den Mangel kann der Unternehmer in einem solchen Fall nur durch eine ausreichende Prüfung des Vorgewerks und einen sich daran anschließenden Bedenkenhinweis gegenüber dem Auftraggeber entgehen (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.2007 - VII ZR 183/05, NJW 2008, 511; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.08.2018 - 2 U 62/18, NJW 2019, 83; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.2012 - 23 U 59/11, BeckRS 2012, 11651). - OLG Köln, 08.02.2023 - 11 U 252/21
Voraussetzungen des Anspruchs auf Mängelbeseitigung bei eigenständigen Mängeln …
Die vereinzelt gebliebene Entscheidung OLG Oldenburg, NJW 2019, 83, 86 f. gelangt über eine angenommene Nebenpflicht des Auftragnehmers zum gleichen Erfordernis, so dass sich mangels Entscheidungserheblichkeit eine nähere Auseinandersetzung hiermit erübrigt. - OLG Hamm, 06.12.2022 - 24 U 55/21
Hinweispflicht; Aufklärungspflicht; Beweiswürdigung; unvollständiger …
Die vereinbarte Beschaffenheit erschöpft sich zwar nicht in dem durch Auslegung zu ermittelnden Leistungssoll, also dem vertraglich festgeschriebenen Leistungsumfang, der durch die vereinbarte Vergütung abgegolten wird; vielmehr wird die Leistungsvereinbarung der Parteien von der Herstellungspflicht des Werkunternehmers überlagert, dem Auftraggeber ein dem Vertragszweck gerecht werdendes, funktionstaugliches Werk zu verschaffen (vgl. BGH, Urteil 08.11.2007 - VII ZR 183/05, NJW 2008, 511; Senat, Urteil 18.09.2008 - 24 U 48/07, BeckRS 2010, 15039; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.08.2018 - 2 U 62/18, NJW 2019, 83; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.04.2017 - 8 U 141/14, BeckRS 2017, 151196; OLG Köln, Urteil vom 29.12.2016 - 7 U 131/15, BauR 2017, 1386). - OLG Bamberg, 13.09.2022 - 3 U 300/21
Auftraggeber muss für mangelfreies Vorgewerk sorgen!
Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber die konkrete Mangelursache nicht kennt (OLG Oldenburg, Urteil vom 21.08.2018 - 2 U 62/18 = NJW 2019, 83).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 62/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
Erteilung eines weiteren Schutzzertifikats für eine einen bereits geschützten Monowirkstoff enthaltende Wirkstoffkombination; Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 2 U 61/18 v. 15.03.2019
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 01.10.2018 - 4b O 39/18
- OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 62/18
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 12.12.2013 - C-443/12
Actavis Group PTC und Actavis UK - Humanarzneimittel - Ergänzendes …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 62/18
Schützt ein Grundpatent mehrere sich voneinander unterscheidende Erzeugnisse, so können deshalb auf der Grundlage des einen Patents mehrere Zertifikate erteilt werden, nämlich ein Zertifikat für jedes der durch das Grundpatent geschützten, unterschiedlichen Erzeugnisse (EuGH…, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 (Actavis ./. Boehringer), Rn. 33; EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 (Actavis ./. Sanofi), Rn. 29).Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck des Zertifikatschutzes, mit dem die Wiederherstellung einer ausreichenden Dauer des wirksamen Schutzes des Grundpatents angestrebt wird, indem dem Inhaber nach Ablauf seines Patents eine zusätzliche Ausschließlichkeitsfrist eingeräumt wird, die zumindest zum Teil den Rückstand in der wirtschaftlichen Verwertung seiner patentierten Erfindung ausgleichen soll, der aufgrund der Zeitspanne von der Einreichung der Patentanmeldung bis zur Erteilung der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Europäischen Union eingetreten ist (EuGH…, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 (Actavis ./. Boehringer), Rn. 34; EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 (Actavis ./. Sanofi), Rn. 31).
Insbesondere muss eine Schutzzeitverlängerung nicht in Bezug auf alle verschiedenen pharmazeutischen Zusammensetzungen stattfinden, die mit dem patentgeschützten Wirkstoff möglich oder zweckmäßig sind (EuGH…, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 (Actavis ./. Boehringer), Rn. 35; EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 (Actavis ./. Sanofi), Rn. 40).
Wie im Entscheidungsfall war auch dort allein der Monowirkstoff (hier: Ezetimib) als der eine Bestandteil der Wirkstoffzusammensetzung sowie daneben die Wirkstoffkombination (hier: Ezetimib + Simvastatin) durch entsprechende Ansprüche des Grundpatents geschützt, während der zweite aktive Bestandteil der Wirkstoffkombination (hier: Simvastatin) als solcher nicht Schutzgegenstand des Grundpatents war (EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 (Actavis ./. Sanofi), Rn. 26, 30, 32, 36, 41-43; EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 (Actavis ./. Boehringer), Rn. 26, 36, 37).
Eine Differenzierung nach der Zahl der im Grundpatent enthaltenen Erfindungen ist insofern nicht nur praktisch möglich und umsetztbar; sie wird im Übrigen auch dadurch gestützt, dass nach der Auffassung des EuGH die mit dem Schutzzertifikat beabsichtigte Laufzeitverlängerung nur für diejenige Erfindung, aber nicht für jedwede Erscheinungsform dieser Erfindung eintreten soll, die der Allgemeinheit durch das Grundpatent überlassen worden ist (EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 (Actavis ./. Boehringer), Rn. 35; EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 (Actavis ./. Sanofi), Rn. 40).
- EuGH, 12.03.2015 - C-577/13
Actavis Group PTC und Actavis UK - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 62/18
Schützt ein Grundpatent mehrere sich voneinander unterscheidende Erzeugnisse, so können deshalb auf der Grundlage des einen Patents mehrere Zertifikate erteilt werden, nämlich ein Zertifikat für jedes der durch das Grundpatent geschützten, unterschiedlichen Erzeugnisse (EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 (Actavis ./. Boehringer), Rn. 33; EuGH…, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 (Actavis ./. Sanofi), Rn. 29).Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck des Zertifikatschutzes, mit dem die Wiederherstellung einer ausreichenden Dauer des wirksamen Schutzes des Grundpatents angestrebt wird, indem dem Inhaber nach Ablauf seines Patents eine zusätzliche Ausschließlichkeitsfrist eingeräumt wird, die zumindest zum Teil den Rückstand in der wirtschaftlichen Verwertung seiner patentierten Erfindung ausgleichen soll, der aufgrund der Zeitspanne von der Einreichung der Patentanmeldung bis zur Erteilung der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Europäischen Union eingetreten ist (EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 (Actavis ./. Boehringer), Rn. 34; EuGH…, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 (Actavis ./. Sanofi), Rn. 31).
Insbesondere muss eine Schutzzeitverlängerung nicht in Bezug auf alle verschiedenen pharmazeutischen Zusammensetzungen stattfinden, die mit dem patentgeschützten Wirkstoff möglich oder zweckmäßig sind (EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 (Actavis ./. Boehringer), Rn. 35; EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 (Actavis ./. Sanofi), Rn. 40).
Wie im Entscheidungsfall war auch dort allein der Monowirkstoff (hier: Ezetimib) als der eine Bestandteil der Wirkstoffzusammensetzung sowie daneben die Wirkstoffkombination (hier: Ezetimib + Simvastatin) durch entsprechende Ansprüche des Grundpatents geschützt, während der zweite aktive Bestandteil der Wirkstoffkombination (hier: Simvastatin) als solcher nicht Schutzgegenstand des Grundpatents war (EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 (Actavis ./. Sanofi), Rn. 26, 30, 32, 36, 41-43; EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 (Actavis ./. Boehringer), Rn. 26, 36, 37).
Eine Differenzierung nach der Zahl der im Grundpatent enthaltenen Erfindungen ist insofern nicht nur praktisch möglich und umsetztbar; sie wird im Übrigen auch dadurch gestützt, dass nach der Auffassung des EuGH die mit dem Schutzzertifikat beabsichtigte Laufzeitverlängerung nur für diejenige Erfindung, aber nicht für jedwede Erscheinungsform dieser Erfindung eintreten soll, die der Allgemeinheit durch das Grundpatent überlassen worden ist (EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 (Actavis ./. Boehringer), Rn. 35; EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 (Actavis ./. Sanofi), Rn. 40).
- OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17
Patentstreit um Rasierklingen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 62/18
Es hat deswegen eine Verbotsverfügung zu ergehen, auch wenn für das Verletzungsgericht mangels einer fachkundigen Rechtsbestandsentscheidung keine endgültige und eindeutige Sicherheit über den Rechtsbestand gewonnen werden kann, sofern das Verletzungsgericht (aufgrund der ihm angesichts der betroffenen technischen Materie möglichen eigenen Einschätzung) für sich die Überzeugung (im Sinne hinreichender Glaubhaftmachung) davon gewinnt, dass das Verfügungsschutzrecht rechtsbeständig ist, weil sich die mangelnde Patentfähigkeit seines Erfindungsgegenstandes nicht feststellen lassen wird (Senat, Urteil vom 10.12.2015 - I-2 U 35/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - I-15 U 66/17).Rn. 16 "Außergewöhnliche Umstände« können sich ferner - und selbständig - daraus ergeben, dass der Ablauf des Verfügungsschutzrechts bevorsteht, so dass eine Hauptsacheklage aus Zeitgründen nicht mehr zum Erfolg führen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - I-15 U 66/17).
Wenn der Verweis des Antragstellers auf eine erstinstanzliche Entscheidung im laufenden Rechtsbestandsverfahren dazu führen würde, dass vor Ende der Schutzdauer überhaupt kein Rechtsschutz gegen die behaupteten Verletzungshandlungen mehr gewährt würde, hat sich das Verletzungsgericht selbst mit dem Rechtsbestandsangriff zu befassen und die beantragte Verfügung zu erlassen, wenn es die Schutzfähigkeit des Patents (weil ein Widerrufs- oder Nichtigkeitsgrund nicht feststellbar ist) bejaht (Senat, BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - I-15 U 66/17).
- OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09
Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 62/18
Rn. 8 Um das Risiko einer folgenschweren Fehlentscheidung zu vermindern, kommt der Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Patentsachen grundsätzlich nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungsschutzrechts als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher; LG Hamburg, GRUR-RR 2015, 137 - Hydraulikschlauchgriffteil).Rn. 14 Prinzipiell kann von einem hinreichenden Rechtsbestand nur ausgegangen werden, wenn das Verfügungsschutzrecht bereits ein kontradiktorisches erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz), wobei unerheblich ist, ob der Rechtsbestandsstreit zwischen den am einstweiligen Verfügungsverfahren beteiligten Personen geführt oder zwischen Dritten ausgetragen wird.
Von dem Erfordernis einer dem Antragsteller günstigen streitigen Rechtsbestandsentscheidung - nicht von der Notwendigkeit, das mit dem Verfügungsbegehren befasste Verletzungsgericht von dem Rechtsbestand des Verfügungsschutzrechts zu überzeugen (Senat, Urteil vom 10.12.2015 - I-2 U 35/15) - kann allerdings in Sonderfällen abgesehen werden, z.B. dann, wenn "außergewöhnliche Umstände« gegeben sind, die es für den Antragsteller wegen der ihm aus einer bevorstehenden Aufnahme oder Fortsetzung der Verletzungshandlungen drohenden Nachteile unzumutbar machen, den Ausgang eines Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset).
- OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 94/12
Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung im Patentverletzungsverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 62/18
Hierfür müssen aus der Sicht des Verletzungsgerichts entweder die besseren Argumente für die Patentfähigkeit sprechen, so dass sich diese positiv bejahen lässt, oder es muss (mit Rücksicht auf die im Rechtsbestandsverfahren geltende Beweislastverteilung) die Frage der Patentfähigkeit mindestens ungeklärt bleiben, so dass das Verletzungsgericht, wenn es anstelle des Patentamtes oder des BPatG in der Sache selbst zu befinden hätte, dessen Rechtsbestand zu bejahen hätte (Senat, BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel).Wenn der Verweis des Antragstellers auf eine erstinstanzliche Entscheidung im laufenden Rechtsbestandsverfahren dazu führen würde, dass vor Ende der Schutzdauer überhaupt kein Rechtsschutz gegen die behaupteten Verletzungshandlungen mehr gewährt würde, hat sich das Verletzungsgericht selbst mit dem Rechtsbestandsangriff zu befassen und die beantragte Verfügung zu erlassen, wenn es die Schutzfähigkeit des Patents (weil ein Widerrufs- oder Nichtigkeitsgrund nicht feststellbar ist) bejaht (Senat, BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - I-15 U 66/17).
- OLG Düsseldorf, 10.12.2015 - 2 U 35/15
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 62/18
Von dem Erfordernis einer dem Antragsteller günstigen streitigen Rechtsbestandsentscheidung - nicht von der Notwendigkeit, das mit dem Verfügungsbegehren befasste Verletzungsgericht von dem Rechtsbestand des Verfügungsschutzrechts zu überzeugen (Senat, Urteil vom 10.12.2015 - I-2 U 35/15) - kann allerdings in Sonderfällen abgesehen werden, z.B. dann, wenn "außergewöhnliche Umstände« gegeben sind, die es für den Antragsteller wegen der ihm aus einer bevorstehenden Aufnahme oder Fortsetzung der Verletzungshandlungen drohenden Nachteile unzumutbar machen, den Ausgang eines Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset).Es hat deswegen eine Verbotsverfügung zu ergehen, auch wenn für das Verletzungsgericht mangels einer fachkundigen Rechtsbestandsentscheidung keine endgültige und eindeutige Sicherheit über den Rechtsbestand gewonnen werden kann, sofern das Verletzungsgericht (aufgrund der ihm angesichts der betroffenen technischen Materie möglichen eigenen Einschätzung) für sich die Überzeugung (im Sinne hinreichender Glaubhaftmachung) davon gewinnt, dass das Verfügungsschutzrecht rechtsbeständig ist, weil sich die mangelnde Patentfähigkeit seines Erfindungsgegenstandes nicht feststellen lassen wird (Senat, Urteil vom 10.12.2015 - I-2 U 35/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - I-15 U 66/17).
- OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
Olanzapin
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 62/18
Rn. 14 Prinzipiell kann von einem hinreichenden Rechtsbestand nur ausgegangen werden, wenn das Verfügungsschutzrecht bereits ein kontradiktorisches erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz), wobei unerheblich ist, ob der Rechtsbestandsstreit zwischen den am einstweiligen Verfügungsverfahren beteiligten Personen geführt oder zwischen Dritten ausgetragen wird. - OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09
Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 62/18
Rn. 8 Um das Risiko einer folgenschweren Fehlentscheidung zu vermindern, kommt der Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Patentsachen grundsätzlich nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungsschutzrechts als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher; LG Hamburg, GRUR-RR 2015, 137 - Hydraulikschlauchgriffteil). - OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 U 87/12
Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 62/18
Rn. 15 Ein solcher Sachverhalt liegt regelmäßig bei Verletzungshandlungen von Generikaunternehmen vor (Senat, GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat). - EuGH, 25.07.2018 - C-121/17
Teva UK u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Behandlung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 62/18
Rn. 29 Wie die besagte Vorschrift zu interpretieren ist, ergibt sich - abschließend, letztverbindlich und ausnahmslos - aus der Vorabentscheidung des EuGH vom 25.07.2018 in der Rechtssache C-121/17 (Teva ./. Gilead). - OLG Karlsruhe, 23.09.2015 - 6 U 52/15
Ausrüstungssatz - Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen …
- OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 41/11
Leflunomid/Teriflunomid II
- LG Hamburg, 27.11.2014 - 327 O 559/14
Hydraulikschlauchgriffteil - Einstweilige Verfügung wegen …
- OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 3/11
Zurückweisung der Berufung gegen eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der …
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Rechtsprechung
| BSG, 05.06.2018 - B 2 U 62/18 B |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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