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Weitere Entscheidungen unten: OLG Bremen, 25.01.2019 | BSG, 25.07.2018

Rechtsprechung
   KG, 14.09.2021 - 2 U 84/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,54785
KG, 14.09.2021 - 2 U 84/18 (https://dejure.org/2021,54785)
KG, Entscheidung vom 14.09.2021 - 2 U 84/18 (https://dejure.org/2021,54785)
KG, Entscheidung vom 14. September 2021 - 2 U 84/18 (https://dejure.org/2021,54785)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Handelsvertretervertrag: Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach Vertragsbeendigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Handelsvertreterausgleich Berücksichtigung von Neukunden Wesentliche Erweiterung von Altkundenbeziehungen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Handelsvertreterausgleich; Berücksichtigung von Neukunden; Wesentliche Erweiterung von Altkundenbeziehungen

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    § 89 b HGB, § 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB, § 89 b Abs. 1 Satz Nr. 1 HGB 1989, § 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB
    Anzeigenvertreter, AA des HV, Berechnung des AA des HV, Berechnungsschema für den AA des Anzeigenvertreters, Begriff Stammkunde, zur Annahme einer Geschäftsverbindung erforderlicher Geschäftsintervall, Wiederholungsgeschäft, Folgeauftrag, Mitursächlichkeit des HV für die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.06.1971 - VII ZR 23/70

    Bemessung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus KG, 14.09.2021 - 2 U 84/18
    Rn. 39 Bezüglich der Altkunden kann die maßgebliche Erweiterung der Geschäftsbeziehung grundsätzlich anhand der Steigerung des Umsatzes bestimmt werden (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 03. Juni 1971 - VII ZR 23/70 -, BGHZ 56, 242-250, Rn. 19).

    Eine Mitursächlichkeit der Intensivierung der Kundenbeziehung scheidet bspw. nicht schon aus, weil der Unternehmer selbst gute Ware liefert und auch selbst für seine Ware wirbt (BGH, Urteil vom 03. Juni 1971 - VII ZR 23/70 -, BGHZ 56, 242-250, Rn. 22), d.h. selbst (Mit-) Ursachen für eine Intensivierung setzt (vorliegend z.B.: Attraktivität aufgrund des Standings des Beklagten, Kundenbindung aufgrund Klubmitgliedschaft).

    Die Kausalität ist bei fehlender Erklärung des Unternehmers zu sonstigen stichhaltigen Gründen der Umsatzsteigerung zu vermuten (BGH, Urteil vom 03. Juni 1971 - VII ZR 23/70, Rn. 21, juris;… EBJS/Löwisch, 4. Aufl. 2020 Rn. 114, HGB § 89b Rn. 114).

  • BGH, 26.02.1997 - VIII ZR 272/95

    Ausgleichsanspruch eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers

    Auszug aus KG, 14.09.2021 - 2 U 84/18
    Unerheblich ist, ob die Auslieferung oder die Rechnungsstellung erst nach Beendigung des Vertragshändlerverhältnisses erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1997 - VIII ZR 272/95, Rn. 27 - 28, juris).

    "Stammkunden", mit denen eine Geschäftsverbindung i.S.v. § 89b Abs. 1 Nr. 1 HGB besteht, sind Mehrfachkunden, das heißt diejenigen Kunden, die in einem überschaubaren Zeitraum, in dem üblicherweise mit Nachbestellungen zu rechnen ist, mehr als nur einmal ein Geschäft mit dem Unternehmer abgeschlossen haben oder voraussichtlich abschließen werden (BGH…, Urteil vom 17. November 2010 - VIII ZR 322/09 -, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 26. Februar 1997 - VIII ZR 272/95 -, BGHZ 135, 14-24, Rn. 19), d.h. i.d.R. genügt ein Folgegeschäft im maßgeblichen Zeitraum (…EBJS/Löwisch, 4. Aufl. 2020 Rn. 115, HGB § 89b Rn. 115), wobei vorliegend der Vertragszeitraum (3 Jahre) einen entsprechend maßgeblichen (überschaubaren) Zeitraum darstellt.

    Bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruchs kann potentiellen Stammkunden durch verschiedene Berechnungsansätze Rechnung getragen werden (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1997 - VIII ZR 272/95, Rn. 21 ff., juris: Fortschreibungen von erfahrungsgemäßen Quoten für "potentielle Mehrfachkunden").

  • BGH, 10.07.2002 - VIII ZR 58/00

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellenpächters

    Auszug aus KG, 14.09.2021 - 2 U 84/18
    Grundsätzlich genügt, dass der Handelsvertreter für den Unternehmer Verträge vermittelt oder abschließt, aus denen sich eine Geschäftsverbindung zum Kunden entwickelt (BGH, Urteil vom 10. Juli 2002 - VIII ZR 58/00, Rn. 29, juris).

    Unerheblich ist, dass die Bereitschaft zum Vertragsabschluss durch sonstige Maßnahmen bereits gefördert worden war (Beispiel: ausgegebene Kundenkarten, BGH, Urteil vom 10. Juli 2002 - VIII ZR 58/00, Rn. 31, juris).

    Eine ausreichende werbende Tätigkeit des Handelsvertreters als Tankstellenpächter kann bspw. schon allein durch Offenhalten der Tankstelle erfolgen, denn der konkrete Kaufvertrag über die an seiner Tankstelle getankte Menge Kraftstoff kommt ohne ihn nicht zustande (BGH, Urteil vom 10. Juli 2002 - VIII ZR 58/00 -, Rn. 31, juris).

  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 7/95

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Kfz-Vertragshändlers

    Auszug aus KG, 14.09.2021 - 2 U 84/18
    Hierbei sind an die Mitverursachung eines Geschäfts durch den Handelsvertreter grundsätzlich geringe Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 05. Juni 1996 - VIII ZR 7/95 -, Rn. 42, juris).

    An der Mitursächlichkeit fehlt es nur bei einem bereits fest zur Bestellung entschlossenen Kunden, bei dem der Handelsvertreter bzw. Vertragshändler lediglich als Empfangsvertreter oder Bote tätig wird (BGH, Urteil vom 05. Juni 1996 - VIII ZR 7/95 -, Rn. 42, juris).

  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 322/09

    Handelsvertretervertrag: Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach …

    Auszug aus KG, 14.09.2021 - 2 U 84/18
    "Stammkunden", mit denen eine Geschäftsverbindung i.S.v. § 89b Abs. 1 Nr. 1 HGB besteht, sind Mehrfachkunden, das heißt diejenigen Kunden, die in einem überschaubaren Zeitraum, in dem üblicherweise mit Nachbestellungen zu rechnen ist, mehr als nur einmal ein Geschäft mit dem Unternehmer abgeschlossen haben oder voraussichtlich abschließen werden (BGH, Urteil vom 17. November 2010 - VIII ZR 322/09 -, Rn. 9, juris; BGH…, Urteil vom 26. Februar 1997 - VIII ZR 272/95 -, BGHZ 135, 14-24, Rn. 19), d.h. i.d.R. genügt ein Folgegeschäft im maßgeblichen Zeitraum (…EBJS/Löwisch, 4. Aufl. 2020 Rn. 115, HGB § 89b Rn. 115), wobei vorliegend der Vertragszeitraum (3 Jahre) einen entsprechend maßgeblichen (überschaubaren) Zeitraum darstellt.

    Es reicht vielmehr aus, dass die Tätigkeit des Handelsvertreters mitursächlich ist (BGH, Versäumnisurteil vom 17. November 2010 - VIII ZR 322/09 -, Rn. 9, juris).

  • OLG Celle, 16.02.2017 - 11 U 88/16

    Handelsvertreterausgleich - Umsatzsteigerungen mit Altkunden

    Auszug aus KG, 14.09.2021 - 2 U 84/18
    Dabei kann im Regelfall von einer wesentlichen Erweiterung ausgegangen werden, wenn der Handelsvertreter die Jahresumsätze um 50 % und mehr steigert (so auch OLG Celle, Urteil vom 16. Februar 2017 - 11 U 88/16 -, Rn. 51, juris;… Baumbach/Hopt/Hopt, 40. Aufl. 2021, HGB § 89b Rn. 13).
  • BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 92/96

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters

    Auszug aus KG, 14.09.2021 - 2 U 84/18
    Rn. 24 Gründe gegen die Prognose, dass es zu Folgeaufträgen kommen würde, lagen jedenfalls im Zeitpunkt der Beendigung des Handelsvertretervertrages (worauf es einzig ankommt, BGH, Urteil vom 06. August 1997 - VIII ZR 92/96 -, Rn. 51, juris) nicht vor bzw. sind vom Beklagten nicht einlassungsfähig dargelegt.
  • BGH, 16.11.2010 - VIII ZR 228/08

    Vereinbarkeit des Anspruchs auf rechtliches Gehör mit der fehlenden …

    Auszug aus KG, 14.09.2021 - 2 U 84/18
    Neukunden, die erst so kurz vor Ende des Handelsvertretervertrags gewonnen wurden, können als (potentielle) Stammkunden zu berücksichtigen sein, auch wenn es (innerhalb der Restlaufzeit des Handelsvertretervertrages) nicht (mehr) zu einem Folgegeschäft gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2010 - VIII ZR 228/08, Rn. 18, juris).
  • LG Berlin, 04.07.2018 - 11 O 52/14

    Anzeigenvertreter, AA des HV, Anzeigenvertrieb, Zeitpunkt der Prognose, …

    Auszug aus KG, 14.09.2021 - 2 U 84/18
    Rn. 1 Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 4.07.2018 zum Az. 11 O 52/14 durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 25.01.2019 - 2 U 84/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,52882
OLG Bremen, 25.01.2019 - 2 U 84/18 (https://dejure.org/2019,52882)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25.01.2019 - 2 U 84/18 (https://dejure.org/2019,52882)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. Januar 2019 - 2 U 84/18 (https://dejure.org/2019,52882)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 11.12.2020 - 3 U 101/18

    Ansprüche gegen Hersteller/Verkäufer wegen angeblich unzulässiger …

    Aber aus objektiver Sicht bestand im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2019, 2 U 84/18, Juris Rdnr. 28) am 09.10.2017 selbst unter Berücksichtigung des Kenntnisstandes der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. OLG Nürnberg…, Urteil vom 24.04.2018, 6 U 409/17, Juris Rdnr. 92;… Grüneberg in Palandt, a. a. O., § 275 BGB Rdnr. 11 f.) kein zeitweises Leistungshindernis, das nach § 242 BGB der Unmöglichkeit gleichzusetzen war.
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Rechtsprechung
   BSG, 25.07.2018 - B 2 U 84/18 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,25534
BSG, 25.07.2018 - B 2 U 84/18 B (https://dejure.org/2018,25534)
BSG, Entscheidung vom 25.07.2018 - B 2 U 84/18 B (https://dejure.org/2018,25534)
BSG, Entscheidung vom 25. Juli 2018 - B 2 U 84/18 B (https://dejure.org/2018,25534)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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