Rechtsprechung
| FG Hamburg, 08.01.2018 - 2 V 144/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 4 Abs 3 EStG 2009, § 162 AO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 22 UStG 2005, § 158 AO
Aussetzung der Vollziehung: Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung - Hinzuschätzung bei einem Restaurant mit Lieferservice - IWW
EStG § 4 Abs. 3, AO § 162, FGO § 96 Abs. 1 Satz 1, UStG § 22
EStG, AO, FGO, UStG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuer: Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung; Hinzuschätzung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuer: Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung - Hinzuschätzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (21)
- FG Sachsen, 04.04.2008 - 5 V 1035/07
Beachtung der Richtsätze bei der Hinzuschätzung von Umsätzen sowie der Streichung …
Auszug aus FG Hamburg, 08.01.2018 - 2 V 144/17
Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben sind dafür detaillierte Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenkonto oder einem Kassenbericht notwendig (vgl. Sächsisches FG vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).Es müssen aber die Ursprungsaufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben aufbewahrt und in gewissen Abständen der tatsächliche Kasseninhalt mit dem buchmäßigen Kassenbestand abgeglichen werden (vgl. Sächsisches FG, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).
Der Kassenbestand ist sodann rechnerisch um die belegmäßig festgehaltenen Entnahmen und Ausgaben zu erhöhen und um die ebenfalls dokumentierten Einlagen zu mindern, so dass sich die Einnahme ergibt (vgl. Sächsisches FG, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772; FG Münster, Urteil vom 23. Juni 2010 12 K 2714/06 E, U, juris).
- FG Saarland, 13.01.2010 - 1 K 1101/05
Abgrenzung zwischen Betriebsverlegung und Betriebsaufgabe bei Neueröffnung eines …
Auszug aus FG Hamburg, 08.01.2018 - 2 V 144/17
Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben sind dafür detaillierte Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenkonto oder einem Kassenbericht notwendig (vgl. Sächsisches FG vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).Es müssen aber die Ursprungsaufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben aufbewahrt und in gewissen Abständen der tatsächliche Kasseninhalt mit dem buchmäßigen Kassenbestand abgeglichen werden (vgl. Sächsisches FG, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).
Der Kassenbestand ist sodann rechnerisch um die belegmäßig festgehaltenen Entnahmen und Ausgaben zu erhöhen und um die ebenfalls dokumentierten Einlagen zu mindern, so dass sich die Einnahme ergibt (vgl. Sächsisches FG, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772; FG Münster, Urteil vom 23. Juni 2010 12 K 2714/06 E, U, juris).
- BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung
Auszug aus FG Hamburg, 08.01.2018 - 2 V 144/17
Diese Aufzeichnungspflicht nach dem Umsatzsteuergesetz wirkt, sofern dieses Gesetz keine Beschränkung auf seinen Geltungsbereich enthält oder sich eine Beschränkung aus der Natur der Sache nicht ergibt, unmittelbar auch für andere Steuergesetze (BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BStBl II 2004, 599 m. w. N.).Rn. 56 Da die Ordnungsvorschriften der §§ 146, 147 AO grundsätzlich auch für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gelten (z. B. BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BStBl II 2004, 858), muss allgemein gewährleistet sein, dass die Aufzeichnungen unveränderlich sind bzw. nachträgliche Veränderungen nachvollzogen werden können.
- BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82
Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der …
Auszug aus FG Hamburg, 08.01.2018 - 2 V 144/17
Schätzergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226). - BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90
Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts
Auszug aus FG Hamburg, 08.01.2018 - 2 V 144/17
Die Schätzung muss sich allerdings in dem durch die Umstände des Falles gezogenen Schätzungsrahmen halten (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BStBl II 1993, 259). - FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04
Befugnis des Finanzgerichts zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei nicht …
Auszug aus FG Hamburg, 08.01.2018 - 2 V 144/17
Die Wahl der Schätzungsmethode richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles (vgl. z. B. FG Bremen, Urteil vom 17. Januar 2007 2 K 229/04, EFG 2008, 8). - BFH, 24.06.2009 - VIII R 80/06
Finanzamt kann Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen …
Auszug aus FG Hamburg, 08.01.2018 - 2 V 144/17
Insbesondere § 145 Abs. 2 AO betrifft jegliche zu Besteuerungszwecken gesetzlich geforderten Aufzeichnungen, also auch solche, zu denen der Steuerpflichtige aufgrund anderer Steuergesetze, wie z. B. § 22 UStG i. V. m. §§ 63 bis 68 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06, BStBl II 2010, 452). - BFH, 24.11.2011 - V R 13/11
Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren - …
Auszug aus FG Hamburg, 08.01.2018 - 2 V 144/17
Denn sie entsteht, sobald sie nach § 16 Abs. 1 und 2 UStG berechenbar ist, mithin nach Ablauf des durch § 13 Abs. 1 UStG festgelegten Entstehungszeitpunkts, d. h. mit Ablauf des Kalenderjahres (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 2011 V R 13/11, BStBl II 2012, 298). - BFH, 03.02.2005 - I B 208/04
Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an …
Auszug aus FG Hamburg, 08.01.2018 - 2 V 144/17
Solche sind gegeben, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen und/oder Unklarheiten in der Beurteilung einer Tatfrage bewirken (st. Rspr., vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BStBl II 2005, 351; vom 3. Februar 1993 I B 90/92, BStBl II 1993, 426). - FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1124/10
Zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 …
Auszug aus FG Hamburg, 08.01.2018 - 2 V 144/17
Rn. 54 Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG besteht zwar grundsätzlich keine Pflicht zum Führen eines Kassenbuchs, denn es gibt keine Bestandskonten und somit auch kein Kassenkonto (FG Saarland, Urteil vom 21. Juni 2012 1 K 1124/10, EFG 2012, 1816). - BFH, 20.05.1998 - III B 9/98
Gewerblicher Grundstückshandel; GmbH-Zwischenschaltung
- BFH, 20.06.1985 - IV R 41/82
Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Buchführung
- BFH, 08.11.1989 - X R 178/87
- Zum Unterschied zwischen der Vermögenszuwachsrechnung und der …
- BFH, 03.02.1993 - I B 90/92
Zum Gestaltungsmißbrauch bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen durch deren nicht …
- BFH, 20.03.2002 - IX S 27/00
AdV; Sicherheitsleistung
- BFH, 17.06.2004 - V R 31/02
Vorsteuerberichtigung bei Wechsel der Besteuerungsart
- FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 10 V 52/04
Zulässigkeit der Hinzuschätzung weiterer Einnahmen bei Nichtvorlage der Bücher …
- FG Hessen, 24.02.2014 - 4 V 84/13
Zulässigkeit einer Schätzung bei unvollständigen Aufzeichnungen und fehlenden …
- FG Münster, 23.06.2010 - 12 K 2714/06
- FG Köln, 06.05.2009 - 15 K 1154/05
Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (sog. …
- FG Berlin-Brandenburg, 20.10.2017 - 4 K 4206/14
Schätzungsbefugnis bei Mängeln in der elektronischen Kassenbuchführung - …
- FG Schleswig-Holstein, 28.08.2023 - 3 K 25/22
Zur Schätzungsbefugnis bei Mängeln der Kassenführung und zur Schätzungsmethode …
Im Ergebnis sind mithin die Regelungen der §§ 145 - 147 AO zu beachten, sodass u.a. nach § 146 Abs. 5 Satz 1 Hs. 2 AO die Aufzeichnungen, die - wie hier - allein nach den Steuergesetzen (hier: UStG) vorzunehmen sind, so geführt werden müssen, dass sie dem konkreten Besteuerungszweck genügen; dies kann etwa durch die geordnete Ablage von Belegen vorgenommen werden oder durch jede andere Maßnahme, die es ermöglicht, die Daten abrufbereit zu konservieren (…vgl. zu alldem: BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 2006 - X B 57/05-, BFH/NV 2006, 940, m. w. N.;… vom 07. Februar 2008 - X B 189/07 -, a.a.O.; und BFH-Urteil vom 20. März 2017 - X R 11/16 -, BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992; FG Hamburg, Beschluss vom 08. Januar 2018 - 2 V 144/17 -, juris, m.w.N.).Damit kam es schließlich auch nicht mehr darauf an, ob und wie die Barentnahmen korrekt erfasst wurden (hierauf stellt die Berichterstatterin im AdV-Verfahren ab), insbesondere ob die gewählte Software hierzu ausreichend ist (verneinend etwa für "Excel"-Tabellen: FG Hamburg, Urteil vom 17. September 2015 - 2 K 253/14 -, juris, und Beschluss vom 08. Januar 2018 - 2 V 144/17 -, juris; FG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 6 V 2105/11 A (K,G,U,F) -, juris; FG Münster…, Urteil vom 20. Dezember 2019 - 4 K 541/16 E,G,U,F, a.a.O.).
Rn. 79 Die mit dieser Schätzung unter Umständen notwendigerweise verbundenen Unsicherheiten und Abweichungen von den tatsächlichen Verhältnissen sind insoweit hinzunehmen und gehen zulasten der Klägerin, die ihren Aufzeichnungspflichten nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise nachgekommen ist (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 08. Januar 2018 - 2 V 144/17 -, juris, m.w.N.; FG Münster, Urteil vom 31. Oktober 2000 - 5 K 6660/98 E -, juris).
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