Rechtsprechung
| BVerwG, 25.11.2025 - 2 VR 18.25 |
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- Bundesverwaltungsgericht
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Abbruch des Auswahlverfahrens wegen neuer Beurteilungsrunde
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Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 13.05.2025 - 2 VR 5.24
Aufklärung der gesundheitlichen Eignung im Auswahlverfahren
Auszug aus BVerwG, 25.11.2025 - 2 VR 18.25
Rn. 6 Mit Beschluss vom 13. Mai 2025 - 2 VR 5.24 - (NVwZ 2025, 1180) hat der erkennende Senat der Antragsgegnerin untersagt, den Dienstposten mit der beigeladenen Frau R zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.Soweit darin auf den Senatsbeschluss vom 13. Mai 2025 - 2 VR 5.24 - verwiesen ist, wird in der Mitteilung selbst kein Bezug zum Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens hergestellt.
Rn. 30 Unabhängig hiervon ist die Antragsgegnerin nicht daran gehindert, der - im Hinblick auf den Senatsbeschluss von 13. Mai 2025 - 2 VR 5.24 - erforderlichen - neuen Auswahlentscheidung die aktualisierte Tatsachengrundlage aus den neuen Regelbeurteilungen zugrunde zu legen, sofern diese vorliegen sollten.
Rn. 31 Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die vom Senat im Beschluss vom 13. Mai 2025 - 2 VR 5.24 - geäußerten Bedenken.
- BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13
Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren; …
Auszug aus BVerwG, 25.11.2025 - 2 VR 18.25
Der Anordnungsgrund für einen Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO ergibt sich daher aus dem Inhalt des Rechtsschutzbegehrens selbst, das auf eine sofortige Verpflichtung des Dienstherrn gerichtet ist und bereits aus strukturellen Gründen nur im Wege des Eilrechtsschutzes verwirklicht werden kann (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 - BVerwGE 151, 14 Rn. 22 f.;… hierzu auch Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3.20 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 100 Rn. 11).Rn. 17 Der Obliegenheit zur zeitnahen Rechtsverfolgung binnen der Frist von einem Monat nach Zugang der Abbruchmitteilung (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 - BVerwGE 151, 14 Rn. 24) ist der Antragsteller nachgekommen.
Eine Neuausschreibung darf dann nicht erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 - BVerwGE 151, 14 Rn. 19 m. w. N.).
- BVerwG, 10.12.2018 - 2 VR 4.18
Abbruch; Abbruchgrund; Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; …
Auszug aus BVerwG, 25.11.2025 - 2 VR 18.25
Nur im Verfahren des Eilrechtsschutzes kann umgehend geklärt werden, ob die betreffende Stelle doch in dem vom Dienstherrn abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahren zu vergeben ist oder ein neues Verfahren eingeleitet werden darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4.18 - NVwZ 2019, 724 Rn. 11;… hierzu auch bereits Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 Rn. 12).Rn. 25 aa) Beendet der Dienstherr ein durch Ausschreibung eingeleitetes Stellenbesetzungsverfahren, muss - auch hinsichtlich Art und Umfang der gerichtlichen Kontrolle - differenziert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4.18 - NVwZ 2019, 724 Rn. 14 ff.).
- BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10
Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …
Auszug aus BVerwG, 25.11.2025 - 2 VR 18.25
Zutreffend geht die Antragsgegnerin zwar davon aus, dass der von Art. 33 Abs. 2 GG und § 9 Satz 1 BBG geforderte Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt anhand aussagekräftiger, d. h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 Rn. 15 m. w. N.). - BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02
Anwendung der sog. Landeskinderklausel bei der Besetzung von Notarstellen
Auszug aus BVerwG, 25.11.2025 - 2 VR 18.25
Wirksam ist diese Entscheidung nur, wenn sie rechtmäßig ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2005 - 1 BvR 2231/02 u. a. - NJW-RR 2005, 998 ). - BVerwG, 26.03.2024 - 2 VR 10.23
Stellenbesetzung eines höhenwertigen Dienstpostens
Auszug aus BVerwG, 25.11.2025 - 2 VR 18.25
Maßgeblich für die Beurteilung einer Auswahlentscheidung ist die zu diesem Zeitpunkt bestehende Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - BVerwGE 182, 59 Rn. 18). - BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 11.11
Alter; Altersaufbau; Auswahlverfahren; Bedarf; Umwandlung; Zeitsoldat; …
Auszug aus BVerwG, 25.11.2025 - 2 VR 18.25
Der Abbruch betrifft nicht die der Organisationsgewalt des Dienstherrn vorbehaltene Entscheidung darüber, ob und welche Ämter er schaffen und wie er seine Dienstposten zuschneiden will (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 11.11 - BVerwGE 145, 237 Rn. 20). - BVerwG, 10.12.2020 - 2 C 12.20
Ausschluss von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen bei rechtmäßigem …
Auszug aus BVerwG, 25.11.2025 - 2 VR 18.25
Dass das Stellenbesetzungsverfahren nicht mehr zu einer ordnungsgemäßen Auswahlentscheidung führen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2020 - 2 C 12.20 - BVerwGE 171, 24 Rn. 30), ist demgemäß weder von der Antragsgegnerin vorgetragen noch sonst ersichtlich. - VGH Bayern, 05.04.2019 - 3 CE 19.314
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abbruch des Auswahlverfahrens für …
Auszug aus BVerwG, 25.11.2025 - 2 VR 18.25
Diese Anforderungen sind indes unabhängig davon erfüllt, dass zwischenzeitlich der Stichtag für die Erstellung neuer dienstlicher Regelbeurteilungen überschritten ist (a. A. VGH München, Beschluss vom 5. April 2019 - 3 CE 19.314 - juris Rn. 15 f.). - BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …
Auszug aus BVerwG, 25.11.2025 - 2 VR 18.25
Vielmehr ergibt sich aus dem Gesetz (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BBG) und der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 34), dass eine Regelbeurteilung grundsätzlich hinreichend aktuell ist, wenn der Beurteilungsstichtag höchstens drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung liegt. - BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11
Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
- BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15
Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
- BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art …
- BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06
Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Beschränkung des Bewerberkreises bei der …
- BVerfG, 24.09.2015 - 2 BvR 1686/15
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 19 …
- BVerfG, 19.12.2008 - 2 BvR 627/08
Verfassungsmäßigkeit des Abbruchs eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens im …
- BVerwG, 29.07.2020 - 2 VR 3.20
Anforderungen an Abbruch eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens
- VG Potsdam, 07.07.2026 - 2 L 299/26 Die Rechtmäßigkeit des Abbruchs muss daher geklärt sein, bevor in einem weiteren Auswahlverfahren eine Entscheidung getroffen und das Amt vergeben wird (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 2025 - 2 VR 18.25 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, juris Rn. 22 f.;… Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 -, juris Rn. 12).
Die Monatsfrist für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Zugang der Mitteilung über den Abbruch des Verfahrens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 2025 - 2 VR 18.25 -, juris Rn. 17;… Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, juris Rn. 24) ist eingehalten.
Der Anordnungsgrund folgt aus dem Inhalt des Rechtsschutzbegehrens selbst, das auf eine sofortige Verpflichtung des Dienstherrn zur Fortsetzung des Stellenbesetzungsverfahrens gerichtet ist und - wie aufgezeigt - bereits aus strukturellen Gründen nur im Wege des Eilrechtsschutzes verwirklicht werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 2025 - 2 VR 18.25 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, juris Rn. 22).
Entfällt der Bezugspunkt der Auswahlentscheidung, weil die Planstelle nicht mehr zur Verfügung steht oder weil sich der Dienstherr in Ausübung seiner Organisationsgewalt entschieden hat, das ausgeschriebene Amt so nicht zu vergeben, wird das hierauf bezogene Auswahlverfahren gegenstandslos (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 25. November 2025 - 2 VR 18.25 -, juris Rn. 25).
Der Dienstherr kann demnach das Auswahlverfahren abbrechen, wenn es fehlerhaft ist und nicht mehr zu einer ordnungsgemäßen Auswahlentscheidung führen kann oder wenn eine erneute Ausschreibung erforderlich wird, um eine hinreichende Anzahl leistungsstarker Bewerber zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 2025 - 2 VR 18.25 -, juris Rn. 26 f.; BVerwG…, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3.20 -, juris Rn. 13;… Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, juris Rn. 19;… Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 -, juris Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. März 2025 - OVG 4 S 5.25 -, juris Rn. 5).
Diese Einschränkung entspricht bereits der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 2025 - 2 VR 18.25 -, juris Rn. 27;… Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, juris Rn. 18;… tendenziell offener noch Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 -, juris Rn. 20;… Urteil vom 31. März 2011 - 2 A 2.09 -, juris Rn. 20).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2026 - 4 S 10.26
Auswahlverfahren; Erledigung; Abbruch; Organisationsentscheidung; …
Der Abbruch ist nur wirksam, wenn er rechtmäßig ist (zum Ganzen so BVerwG, Beschluss vom 25. November 2025 - 2 VR 18.25 - juris Rn. 25 f.; entsprechend OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 10. September 2025 - OVG 4 S 23/25 - juris Rn. 14).Für den gegen den Abbruch zielenden Eilantrag sind 5.000 Euro zu veranschlagen (wie BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 2025 - 2 VR 18.25 - juris …und vom 25. Juli 2022 - 2 VR 1.22 - juris Rn. 13 mit Begründung; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 10. September 2025 - OVG 4 S 23/25 - juris Rn. 34 m.w.N.).
- VG Berlin, 27.04.2026 - 5 L 126.26
Einstweiliger Rechtschutz bei Abbruch eines Auswahlverfahrens
Nur im Verfahren des Eilrechtsschutzes kann umgehend geklärt werden, ob die betreffende Stelle doch in dem vom Dienstherrn abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahren zu vergeben ist oder ein neues Verfahren eingeleitet werden darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 2025 - 2 VR 18.25 -, juris Rn. 16 m.w.N.).Der vom Dienstherrn für den Abbruch vorgebrachte Grund muss in diesem Fall den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes genügen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 2025 - 2 VR 18.25 -' juris Rn. 25 f.).
- VG München, 28.07.2026 - M 5 E 26.5263
Einstellungsbewerber, Forstrat, Mindestanspruch / Staatsnote, Leistungsprinzip, …
Der Dienstherr hätte es nämlich in der Hand, eine etwaig doch bestehende weitere Stelle bzw. eine durch eine Absage frei werdende Stelle nunmehr auszuschreiben, um eine hinreichende Anzahl leistungsstarker - auch außerbayerischer - Bewerberinnen und Bewerber zu erhalten und im Anforderungsprofil dieser Ausschreibung die Mindestnote als konstitutiv zu benennen (vgl. zu den Anforderungen an den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens: BVerwG, B.v. 25.11.2025 - 2 VR 18.25, NVwZ 2026, 1052). - OVG Bremen, 09.06.2026 - 8 B 322/25
Abschluss des Verfahrens; Grundständiger Studiengang; Härtefall; Härtefallquote; …
Insoweit bestehen Parallelen zu dem Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens bei der Vergabe von Ämtern und Dienstposten im öffentlichen Dienst, wo die Entscheidung des Dienstherrn, dass Auswahlverfahren abzubrechen, die hierauf bezogenen Bewerbungsverfahrensansprüche der Bewerbenden untergehen lässt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.05.2016 - 2 VR 2.15, BVerwGE 155, 152 -161, Rn. 16; Beschl. v. 25.11.2025 - 2 VR 18.25, juris Rn. 25 f.). - VG Schleswig, 22.07.2026 - 12 B 28/26
Beförderungen
Allerdings übersieht der Antragsgegner bei seinem Vorbringen wiederum, dass bei einer neuen Auswahlentscheidung die in diesem Zeitpunkt geltende Sach- und Rechtslage maßgeblich sein wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 2025 - 2 VR 18.25 -, juris Rn. 30;… Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 -, juris Rn. 18). - OVG Bremen, 03.06.2026 - 8 B 322/25
Numerus-clausus-Verfahren, Klinische Psychologie und Psychotherapie (Master), 8 B …
Insoweit bestehen Parallelen zu dem Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens bei der Vergabe von Ämtern und Dienstposten im öffentlichen Dienst, wo die Entscheidung des Dienstherrn, dass Auswahlverfahren abzubrechen, die hierauf bezogenen Bewerbungsverfahrensansprüche der Bewerbenden untergehen lässt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.05.2016 - 2 VR 2.15, BVerwGE 155, 152-161, Rn. 16; Beschl. v. 25.11.2025 - 2 VR 18.25, juris Rn. 25 f.).
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