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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.2025 - 2 VR 19.25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,44305
BVerwG, 11.12.2025 - 2 VR 19.25 (https://dejure.org/2025,44305)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2025 - 2 VR 19.25 (https://dejure.org/2025,44305)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 (https://dejure.org/2025,44305)
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    GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 33 Abs. 2; BBG § 21 Abs. 1 Satz 1, § 22 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, § 25 Satz 1
    Begründungsmängel einer dienstlichen Beurteilung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Begründungsmängel einer dienstlichen Beurteilung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Begründungsmängel einer dienstlichen Beurteilung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 33 Abs. 2 GG, § 21 Abs. 1 Satz 1, § 22 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, § 25 Satz 1 BBG
    Beamtenrecht: Zu den Anforderungen an die Berücksichtigung von einen erheblichen Teil des Beurteilungszeitraums umfassenden Beurteilungsbeiträgen | Regel-Beurteilung (periodische Beurteilung); Beurteilungsbeitrag (den überwiegenden Teil des Beurteilungszeitraums ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Begründungsmängel einer dienstlichen Beurteilung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 33 Abs. 2 GG, § 21 Abs. 1 Satz 1, § 22 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, § 25 Satz 1 BBG
    Beamtenrecht: Zu den Anforderungen an die Berücksichtigung von einen erheblichen Teil des Beurteilungszeitraums umfassenden Beurteilungsbeiträgen | Regel-Beurteilung (periodische Beurteilung); Beurteilungsbeitrag (den überwiegenden Teil des Beurteilungszeitraums ...

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    Beurteilungsfehler im Konkurrentenstreit (jurisPR-BVerwG 11/2026 Anm. 1)

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 03.03.2025 - 2 VR 4.24

    Fiktive Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung einer vom Dienst …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2025 - 2 VR 19.25
    Rn. 27 1) Dem gesetzlichen Regelungssystem in § 21 Abs. 1 Satz 1 und § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG liegt die Vorstellung zugrunde, dass die dienstliche Beurteilung an den Auswahlkriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zu orientieren ist, damit sie die Grundlage für nachfolgende Auswahlentscheidungen darstellen kann (BVerwG…, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 20; Beschluss vom 3. März 2025 - 2 VR 4.24 - NVwZ 2025, 604 Rn. 31).

    Rn. 36 Die dienstliche Beurteilung des Beamten muss am Maßstab seines Statusamts erstellt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 2025 - 2 VR 4.24 - NVwZ 2025, 604 Rn. 30 ff.).

    Insoweit ist der Erlass der vom Antragsteller begehrten einstweiligen Anordnung nicht gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO zur Sicherung der Verwirklichung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs erforderlich (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - BVerwGE 145, 112 Rn. 20 und vom 3. März 2025 - 2 VR 4.24 - NVwZ 2025, 604 Rn. 66 ff.).

  • BVerwG, 12.10.2023 - 2 A 7.22

    Begründungspflicht für wesentliche Verschlechterung einer Regelbeurteilung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2025 - 2 VR 19.25
    Eine schematische Betrachtungsweise, nach der das Gesamturteil im höheren Statusamt um eine Stufe niedriger anzusetzen wäre, besteht dabei aber nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2023 - 2 A 7.22 - BVerwGE 180, 292 Rn. 38;… Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz , Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, Stand Dezember 2025, Rn. 255 m. w. N.).

    Zweifel hieran liegen angesichts der Vorgeschichte der Regelbeurteilung nahe (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2023 - 2 A 7.22 - BVerwGE 180, 292 Rn. 49).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie; …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2025 - 2 VR 19.25
    Rn. 28 Ist der für die Beurteilung Zuständige nicht in der Lage, sich ein eigenes vollständiges Bild von den Leistungen des Beamten zu machen, muss er sich die Informationen verschaffen, die es ihm ermöglichen, diejenigen in der Beurteilung zu bewertenden Elemente der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zutreffend zu erfassen, über die er keine aus eigener Anschauung gewonnene Erkenntnis besitzt (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 - BVerwGE 150, 359 Rn. 22 f. m. w. N.).

    Er übt seinen Beurteilungsspielraum nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge in seine Überlegungen einbezieht und Abweichungen nachvollziehbar begründet (BVerwG, Urteile vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 - BVerwGE 150, 359 Rn. 24…, vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 23 …und vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 - BVerwGE 173, 213 Rn. 33).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2025 - 2 VR 19.25
    Rn. 15 Zwar ist Gegenstand des Verfahrens nicht die Vergabe eines statusrechtlichen Amts, die nach Ernennung des ausgewählten Bewerbers nach dem Grundsatz der Ämterstabilität nur noch rückgängig gemacht werden könnte, wenn der unterlegene Bewerber unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG an der Ausschöpfung seiner Rechtsschutzmöglichkeiten gehindert worden wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 27 …und vom 13. Dezember 2018 - 2 A 5.18 - BVerwGE 164, 84 Rn. 22 ff.).

    Der Beurteiler darf nicht davon absehen, Beurteilungsbeiträge einzuholen, weil er sich trotz fehlender eigener Anschauung zutraut, den Beamten zutreffend einzuschätzen (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 47).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2025 - 2 VR 19.25
    Rn. 27 1) Dem gesetzlichen Regelungssystem in § 21 Abs. 1 Satz 1 und § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG liegt die Vorstellung zugrunde, dass die dienstliche Beurteilung an den Auswahlkriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zu orientieren ist, damit sie die Grundlage für nachfolgende Auswahlentscheidungen darstellen kann (BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 20;… Beschluss vom 3. März 2025 - 2 VR 4.24 - NVwZ 2025, 604 Rn. 31).

    Er übt seinen Beurteilungsspielraum nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge in seine Überlegungen einbezieht und Abweichungen nachvollziehbar begründet (…BVerwG, Urteile vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 - BVerwGE 150, 359 Rn. 24, vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 23 …und vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 - BVerwGE 173, 213 Rn. 33).

  • BVerwG, 26.03.2024 - 2 VR 10.23

    Stellenbesetzung eines höhenwertigen Dienstpostens

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2025 - 2 VR 19.25
    Rn. 17 Die von der Antragsgegnerin getroffene Auswahlentscheidung für die Dienstpostenvergabe vermag die Rechtsstellung des Antragstellers aus Art. 33 Abs. 2 GG aber dennoch zu beeinträchtigen, weil sie Vorwirkungen auf die nachfolgende Vergabe von Statusämtern entfalten kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - NVwZ 2024, 827 Rn. 14 ff. m. w. N.).

    Da der Antragsteller mit dem streitgegenständlichen Eilverfahren nur eine vorläufige Freihaltung der Stelle erreichen kann und nicht eine Vergabe an sich selbst, ist eine weitere Halbierung des Betrags geboten, sodass der Wert auf ein Viertel des sich aus § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 GKG berechneten Betrags festzusetzen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - BVerwGE 182, 59 Rn. 46).

  • BVerwG, 20.05.2025 - 2 VR 3.25

    Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung in einer …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2025 - 2 VR 19.25
    Im Hinblick auf zwischenzeitlich ergangene Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 13. Mai 2025 - 2 VR 5.24 - und vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 -) ist das Verfahren durch Auswahlvermerk vom 24. Juni 2025 aktualisiert und den Vorgaben der Rechtsprechung angepasst worden.

    Das Begehren des Antragstellers war nur auf ein Auswahlverfahren bezogen, sodass sich die beantragte Zahl der freizuhaltenden Stellen nicht streitwerterhöhend auswirkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 53).

  • BVerwG, 13.05.2025 - 2 VR 5.24

    Aufklärung der gesundheitlichen Eignung im Auswahlverfahren

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2025 - 2 VR 19.25
    Im Hinblick auf zwischenzeitlich ergangene Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 13. Mai 2025 - 2 VR 5.24 - und vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 -) ist das Verfahren durch Auswahlvermerk vom 24. Juni 2025 aktualisiert und den Vorgaben der Rechtsprechung angepasst worden.

    Wenn dem ausgewählten Bewerber bereits die Eignung für die zu besetzende Stelle fehlt, trifft die in der Auswahl liegende Feststellung, dass er für die Wahrnehmung der Stelle geeignet ist - und zwar besser als der Konkurrent - nicht zu (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 2457/04 - NVwZ 2008, 194 ; BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2025 - 2 VR 5.24 - NVwZ 2025, 1180 Rn. 22).

  • BVerwG, 24.07.2024 - 2 VR 5.23

    Vorverwendung mit Führungsfunktion

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2025 - 2 VR 19.25
    Sie ist geeignet, eine zuverlässigere Beurteilung des Leistungsvermögens und eine besser fundierte Prognose über die Bewährung im höheren Amt zu gewährleisten, und konkretisiert damit die aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Vorgaben in (noch) zulässiger Weise (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2024 - 2 VR 5.23 - NVwZ-RR 2024, 1050 Rn. 24 ff.).

    Mit dieser Anforderung soll sichergestellt werden, dass die Tätigkeit von ausreichender Dauer war, um bei einer Regelbeurteilung Berücksichtigung zu finden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2024 - 2 VR 5.23 - NVwZ-RR 2024, 1050 Rn. 29).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2025 - 2 VR 19.25
    Dies ist deshalb von Bedeutung, weil an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amts von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 59 sowie Kammerbeschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - NVwZ 2007, 691 Rn. 15).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des …

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität; …

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie; …

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung; …

  • BVerwG, 09.09.2021 - 2 A 3.20

    Dienstliche Regelbeurteilung und Funktion der Gleichstellungsbeauftragten

  • OVG Thüringen, 30.05.2012 - 2 EO 890/11

    Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung einer Stelle des Präsidenten eines …

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung; …

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 …

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung; …

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung; …

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verfassungsmäßigkeit der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens

  • BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23

    Konkurrentenstreit um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 5.18

    Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderung; Beförderungsamt; Bewährung; …

  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9). …

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt - …

  • BVerwG, 25.09.2024 - 2 VR 1.24

    Konkurrentenstreit um höherwertigen Dienstposten

  • BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 17.25

    Wesentliche Verschlechterung einer dienstlichen Beurteilung wegen fehlender …

  • BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 16.25
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2026 - 5 ME 120/25

    Anlassbeurteilung; Anlassbeurteilungssystem; Leistungssprung; Leistungsabfall; …

    Schon dem gesetzlichen Regelungssystem des Niedersächsischen Beamtengesetzes vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72) in der am 11. November 2024 geltenden Fassung und § 44 Abs. 2 und 3 NLVO a. F. liegt die Vorstellung zugrunde, dass die dienstliche Beurteilung an den Auswahlkriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zu orientieren ist, damit sie die Grundlage für nachfolgende Auswahlentscheidungen darstellen kann (vgl. zu § 21 BBG: BVerwG…, Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 20;… Beschluss vom 3.3.2025 - BVerwG 2 VR 4.24 -, juris Rn. 31; Beschluss vom 11.12.2025 - BVerwG 2 VR 19.25 -, juris Rn. 27).

    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.12.2025 - BVerwG 2 VR 19.25 -, juris Rn. 27 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 29.11.2021 - 5 ME 132/21 -, juris Rn. 25).

    Daneben kann er die Beurteilung auf eigene Erkenntnisse stützen, die er in seiner dienstlichen Tätigkeit gewonnen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.12.2025 - BVerwG 2 VR 19.25 -, juris Rn. 29; Nds. OVG…, Beschluss vom 8.8.2022 - 5 ME 62/22 -, juris Rn. 40 jeweils m. w. N.), beispielsweise durch Einsichtnahme in die vom Beamten bearbeiteten Vorgänge und Entscheidungen oder durch Teilnahme an Besprechungen oder Verhandlungen.

    Er übt seinen Beurteilungsspielraum nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge in seine Überlegungen einbezieht und Abweichungen nachvollziehbar begründet (BVerwG, Beschluss vom 11.12.2025 - BVerwG 2 VR 19.25 -, juris Rn. 29 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 8.8.2022 - 5 ME 62/22 -, juris Rn. 41).

    Hervorzuheben ist, dass die Berücksichtigung des im Beurteilungsbeitrag wiedergegebenen Leistungsbildes umso mehr geboten ist, als dies die Zeitanteile des Beurteilungsbeitrags am gesamten Beurteilungszeitraum nahelegen (BVerwG, Beschluss vom 11.12.2025 - BVerwG 2 VR 19.25 -, juris Rn. 31 m. w. N.).

  • BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 17.25

    Wesentliche Verschlechterung einer dienstlichen Beurteilung wegen fehlender …

    Rn. 12 Die streitgegenständliche Auswahlentscheidung ist durch ein weiteres Eilverfahren streitbefangen (Az: 2 VR 16.25 ) und war bereits Gegenstand einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 -).

    Insoweit ist der Erlass der vom Antragsteller begehrten einstweiligen Anordnung nicht gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO zur Sicherung der Verwirklichung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 - juris Rn. 42).

    Dies gilt auch im Hinblick auf den Umstand, dass die streitgegenständliche Auswahlentscheidung bereits Gegenstand einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war (Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 -) und ein weiteres Eilrechtsschutzverfahren gegen die Cluster-Ausschreibung anhängig ist (Az: 2 VR 16.25 ).

  • OVG Niedersachsen, 19.08.2026 - 5 LA 104/24

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Lehrer; Lehrkraft; Dienstliche …

    Daneben kann er die Beurteilung auf eigene Erkenntnisse stützen, die er in seiner dienstlichen Tätigkeit gewonnen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.12.2025 - BVerwG 2 VR 19.25 -, juris Rn. 29; Nds. OVG…, Beschluss vom 8.8.2022 - 5 ME 62/22 -, juris Rn. 40 jeweils m. w. N.), beispielsweise durch Einsichtnahme in die vom Beamten bearbeiteten Vorgänge und Entscheidungen oder durch Teilnahme an Besprechungen oder Verhandlungen.

    Er übt seinen Beurteilungsspielraum nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge in seine Überlegungen einbezieht und Abweichungen nachvollziehbar begründet (BVerwG, Beschluss vom 11.12.2025 - BVerwG 2 VR 19.25 -, juris Rn. 29 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 8.8.2022 - 5 ME 62/22 -, juris Rn. 41).

    Hervorzuheben ist, dass die Berücksichtigung des im Beurteilungsbeitrag wiedergegebenen Leistungsbildes umso mehr geboten ist, als dies die Zeitanteile des Beurteilungsbeitrags am gesamten Beurteilungszeitraum nahelegen (BVerwG, Beschluss vom 11.12.2025 - BVerwG 2 VR 19.25 -, juris Rn. 31 m. w. N.).

  • VG Hannover, 06.10.2026 - 2 B 3097/26

    Abweichung vom Beurteilungsbeitrag; Gesamtnote nicht plausibel; Notensprünge …

    Die Berücksichtigung des im Beurteilungsbeitrag wiedergegebenen Leistungsbildes ist umso mehr geboten, als dies die Zeitanteile des Beurteilungsbeitrags am gesamten Beurteilungszeitraum nahelegen (zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 -, juris Rn. 28 ff. m. w. N.).
  • VG Schleswig, 05.02.2026 - 12 B 40/25

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Dienstpostenkonkurrenz: Vorliegen eines …

    Rn. 5 Der für den Erlass einer einstweiligen Anordnung notwendige Anordnungsgrund kann dem Antragsteller in Bezug auf beamtenrechtliche Vergabe- bzw. Auswahlentscheidungen zur Seite stehen, wenn es um die Vergabe eines statusrechtlichen Amts geht oder die Auswahlentscheidung Vorwirkungen auf die Vergabe eines statusrechtlichen Amts entfalten kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 -, juris Rn. 15 ff.).

    Dies hat wiederum zur Konsequenz, dass dem Antragsteller auch nach Vollzug der Vergabeentscheidung nachgelagerter Rechtsschutz zur Verfügung stehen wird (vgl. hierzu und zum Vorherigen: BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 -, juris Rn. 15 ff. m. w. N.).

    Rn. 9 2. Ein Anordnungsgrund lässt sich auch nicht damit begründen, dass zwar kein statusrechtliches Amt, aber ein höherwertiger Dienstposten, durch dessen Übertragung der (künftige) Dienstposteninhaber Beförderungsvoraussetzungen erfüllen kann, vergeben wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 -, juris Rn. 17 m. w. N.).

  • BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 16.25
    Rn. 9 Die streitgegenständliche Auswahlentscheidung ist durch ein weiteres Eilverfahren streitbefangen (Az: 2 VR 17.25 ) und war bereits Gegenstand einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 -).

    Hierzu hat der Senat im Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 - Rn. 19 ff. ausgeführt:.

  • VG Schleswig, 09.07.2026 - 12 B 31/26

    Vorliegen eines Anordnungsgrundes bei Streit um Beförderungsdienstposten

    Rn. 6 In Bezug auf beamtenrechtliche Vergabe- bzw. Auswahlentscheidungen kann dem Antragsteller die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung notwendige Eilbedürftigkeit grundsätzlich nur zur Seite stehen, wenn es um die Vergabe eines statusrechtlichen Amts geht oder die Auswahlentscheidung Vorwirkungen auf die Vergabe eines statusrechtlichen Amts entfalten kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 -, juris Rn. 15 ff.).

    Dies hat wiederum zur Konsequenz, dass dem Antragsteller auch nach Vollzug der Vergabeentscheidung nachgelagerter Rechtsschutz zur Verfügung stehen wird (vgl. hierzu und zum Vorherigen: BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 -, juris Rn. 15 ff. m. w. N.; VG Schleswig…, Beschluss vom 2. April 2020 - 12 B 62/19 -, juris Rn. 10 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2026 - 6 A 1673/23

    Konkurrentenstreit; Konstitutives; Anforderungsprofil; Notfallsanitäter; …

    Rn. 21 Vgl. zum Maßstab für die Regelbeurteilung: BVerwG, Beschlüsse vom 3.3.2025 - 2 VR 4.24 - BVerwGE 185, 111 = juris Rn. 34; und vom 11.12.2025 - 2 VR 19.25 -, juris Rn. 36.

    Rn. 27 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.12.2025 - 2 VR 19.25 -, juris Rn. 36.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.03.2026 - 2 M 520/25

    Hinreichende Erkenntnisquellen für eine Beurteilung; Berücksichtigung eines …

    Rn. 13 Zu den Anforderungen an eine hinreichende Berücksichtigung von Beurteilungsbeiträgen bei der Erstellung einer dienstlichen Beurteilung hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt (B. v. 11.12.2025 - 2 VR 19.25 -, juris Rn. 29):.

    Rn. 20 Das Erfordernis einer näheren Auseinandersetzung der Erstbeurteilerin mit dem Beurteilungsbeitrag von OStA X folgt nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Berücksichtigung eines in einem Beurteilungsbeitrag wiedergegebenen Leistungsbildes umso mehr geboten ist, als dies die Zeitanteile des Beurteilungsbeitrages am gesamten Beurteilungszeitraum nahelegen (vgl. B. v. 11.12.2025 - 2 VR 19.25 -, juris Rn. 31).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2026 - 4 S 14.26

    Auswahlgespräch als Grundlage der Bestenauslese; Heranziehung zusätzlicher …

    Steigere sich ein beförderter Beamter nicht, werde dies allerdings regelmäßig dazu führen, dass die Beurteilung am Maßstab des neuen und höherwertigeren Amts schlechter ausfalle als die bisherige (BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 - juris Rn. 36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2026 - 1 B 1486/25
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2026 - 4 S 36.25

    Landesbetrieb Forst Brandenburg, Konkurrentenstreit, Dienstpostenvergabe, …

  • VG Schleswig, 04.08.2026 - 24 B 32/26
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2026 - 2 M 191/26
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.02.2026 - 2 M 663/25

    Anforderung an Anlassbeurteilung

  • VG Düsseldorf, 23.04.2026 - 26 L 3956/25

    Beamtenrecht, Stellenbesetzung, Konkurrentenstreitverfahren, Ankreuzbeurteilung, …

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