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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.05.2025 - 2 VR 3.25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,12827
BVerwG, 20.05.2025 - 2 VR 3.25 (https://dejure.org/2025,12827)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.2025 - 2 VR 3.25 (https://dejure.org/2025,12827)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 (https://dejure.org/2025,12827)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 33 Abs. 2; BBG § 9 Satz 1, § 22 Abs. 2; BGB § 133; BLV § 33 Abs. 1 Satz 3 und 4
    Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung in einer Stellenausschreibung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung - in der Stellenausschreibung einer Behörde

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Auswahlpraxis im BND: Führungskompetenz darf kein zwingendes Kriterium sein

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NVwZ 2025, 1088
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 03.03.2025 - 2 VR 4.24

    Fiktive Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung einer vom Dienst …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 2 VR 3.25
    Diese kann nachträglich aufgehoben und der Dienstposten anderweitig besetzt werden, sodass dem Antragsteller nachgelagerter Rechtsschutz zur Verfügung steht (…stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2024 - 2 VR 1.24 - NVwZ 2024, 1933 Rn. 19 und vom 3. März 2025 - 2 VR 4.24 - NVwZ 2025, 604 Rn. 14).

    Diese Vorwirkung ist mit der bewusst "förderlichen" Besetzung des Dienstpostens durch Beamte mit einem Statusamt der niedrigeren Besoldungsgruppe A 14 BBesO auch beabsichtigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 2025 - 2 VR 4.24 - NVwZ 2025, 604 Rn. 16).

    Rn. 39 Zusätzliche Auswahlinstrumente dürften daher insbesondere in Betracht kommen, wenn ein Vorsprung auch unter "Ausschöpfung" der dienstlichen Beurteilungen nicht festgestellt werden kann oder wenn eine abschließende Entscheidung über Eignung, fachliche Leistung und Befähigung der Bewerber auf der Grundlage der dienstlichen Beurteilungen - etwa angesichts ihrer Verschiedenartigkeit oder wegen des Fehlens entsprechender Aussagen (vgl. § 33 Abs. 1 Satz 3 und 4 BLV) - nicht möglich ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2024 - 2 VR 1.24 - NVwZ 2024, 1933 Rn. 32 ff. und vom 3. März 2025 - 2 VR 4.24 - NVwZ 2025, 604 Rn. 42 m. w. N.).

    Rn. 50 c) Die Vergabe eines der streitgegenständlichen Dienstposten an den Antragsteller erscheint bei einer erneuten Auswahlentscheidung auch ernstlich möglich (…vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Beschlüsse vom 19. September 2023 - 2 VR 2.23 - NVwZ-RR 2024, 153 Rn. 24…, vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - BVerwGE 157, 168 Rn. 43 und vom 3. März 2025 - 2 VR 4.24 - NVwZ 2025, 604 Rn. 66).

    Da der Antragsteller mit dem streitgegenständlichen Eilverfahren nur eine vorläufige Freihaltung der Stellen erreichen kann und nicht eine Vergabe an sich selbst, ist eine weitere Halbierung des Betrags geboten, sodass der Wert auf ein Viertel des sich aus § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 GKG berechneten Betrags festzusetzen ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 - Buchholz 232.0 § 9 BBG Nr. 9 Rn. 43…, vom 30. Januar 2025 - 2 VR 3.24 - juris Rn. 28 und vom 3. März 2025 - 2 VR 4.24 - juris Rn. 69).

  • BVerwG, 26.03.2024 - 2 VR 10.23

    Stellenbesetzung eines höhenwertigen Dienstpostens

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 2 VR 3.25
    Rn. 18 Zwar ist Gegenstand des Verfahrens nicht die Vergabe eines statusrechtlichen Amts, die nach Ernennung des ausgewählten Bewerbers nach dem Grundsatz der Ämterstabilität nur noch rückgängig gemacht werden könnte, wenn der unterlegene Bewerber unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG an der Ausschöpfung seiner Rechtsschutzmöglichkeiten gehindert worden wäre (…vgl. BVerwG, Urteile vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 27 und vom 13. Dezember 2018 - 2 A 5.18 - BVerwGE 164, 84 Rn. 22 ff. sowie zuletzt etwa Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - BVerwGE 182, 59 Rn. 13).

    Die Einstufung und Wertigkeit des Dienstpostens, den der Beamte innehat, ist vielmehr kein den Vorgaben des Grundsatzes der Bestenauswahl aus Art. 33 Abs. 2 GG entsprechendes Kriterium (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ; Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - BVerwGE 182, 59 Rn. 14 m. w. N.;… ebenso BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603 Rn. 22 f.).

    Rn. 20 Die von der Antragsgegnerin getroffene Auswahlentscheidung für die Dienstpostenvergabe vermag die Rechtsstellung des Antragstellers aus Art. 33 Abs. 2 GG aber dennoch zu beeinträchtigen, weil sie Vorwirkungen auf die nachfolgende Vergabe von Statusämtern entfalten kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - BVerwGE 182, 59 Rn. 14 ff. m. w. N.).

    Die Gewährleistung des Grundsatzes der Bestenauswahl in Art. 33 Abs. 2 GG verleiht dem Bewerber in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG das Recht, eine dienstrechtliche Auswahlentscheidung dahingehend gerichtlich überprüfen zu lassen, ob der Dienstherr ermessens- und beurteilungsfehlerfrei über seine Bewerbung entschieden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - BVerwGE 182, 59 Rn. 19 m. w. N.).

    Dies setzt voraus, dass die geforderten Merkmale hinreichend bestimmt sind und durch eine entsprechend § 133 BGB am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierte Auslegung ermittelt werden können (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 32…, vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3.20 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 100 Rn. 20…, vom 20. Oktober 2021 - 2 VR 5.21 - juris Rn. 8 und vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - BVerwGE 182, 59 Rn. 38).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 2 VR 3.25
    Dies gilt grundsätzlich auch für Bewerber, die zwingende Vorgaben eines rechtmäßigen Anforderungsprofils nicht erfüllen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 - NVwZ-RR 2012, 241 Rn. 17 und 30 und vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 23).

    Derartige Vorgaben müssen den Grundsätzen der Bestenauswahl entsprechen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 27 …und vom 23. März 2021 - 2 VR 5.20 - NVwZ-RR 2021, 902 Rn. 25 m. w. N.).

    Dies setzt voraus, dass die geforderten Merkmale hinreichend bestimmt sind und durch eine entsprechend § 133 BGB am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierte Auslegung ermittelt werden können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 32…, vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3.20 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 100 Rn. 20…, vom 20. Oktober 2021 - 2 VR 5.21 - juris Rn. 8 …und vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - BVerwGE 182, 59 Rn. 38).

    Es kann und muss grundsätzlich erwartet werden, dass ein Beamter sich in die Aufgaben der Dienstposten seiner Laufbahn einarbeiten kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 28).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung; …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 2 VR 3.25
    Insbesondere liegt keine Fallkonstellation vor, in der nach der Senatsrechtsprechung die "Ausblendung" der Vorteile in Betracht kommt, die ein im Auswahlverfahren ausgewählter Mitbewerber durch die vertretungsweise Übertragung eines streitbefangenen Dienstpostens im laufenden Auswahlverfahren erhalten könnte (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 - BVerwGE 155, 152 Rn. 26 und 33, vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - BVerwGE 157, 168 Rn. 14…, vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 - BVerwGE 161, 59 Rn. 21 ff. …und vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 - BVerwGE 180, 275 Rn. 45 f.).

    Rn. 49 Die Beurteilung der Ergebnisse eines Assessmentcenters muss vom Dienstherrn verantwortet werden, sie fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit des Leiters der jeweiligen Behörde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - BVerwGE 157, 168 Rn. 31 für die dienstliche Beurteilung).

    Rn. 50 c) Die Vergabe eines der streitgegenständlichen Dienstposten an den Antragsteller erscheint bei einer erneuten Auswahlentscheidung auch ernstlich möglich (…vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Beschlüsse vom 19. September 2023 - 2 VR 2.23 - NVwZ-RR 2024, 153 Rn. 24, vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - BVerwGE 157, 168 Rn. 43 …und vom 3. März 2025 - 2 VR 4.24 - NVwZ 2025, 604 Rn. 66).

  • BVerwG, 25.09.2024 - 2 VR 1.24

    Konkurrentenstreit um höherwertigen Dienstposten

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 2 VR 3.25
    Diese kann nachträglich aufgehoben und der Dienstposten anderweitig besetzt werden, sodass dem Antragsteller nachgelagerter Rechtsschutz zur Verfügung steht (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2024 - 2 VR 1.24 - NVwZ 2024, 1933 Rn. 19 …und vom 3. März 2025 - 2 VR 4.24 - NVwZ 2025, 604 Rn. 14).

    Anders als die über einen längeren Zeitraum durch die Vorgesetzten gewonnene Einschätzung von Leistungsbild und Entwicklungspotential in einer dienstlichen Beurteilung beruhen derartige Bewertungen nur auf einer Momentaufnahme und sind von der Einschätzung des zur Durchführung berufenen Gremiums geprägt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2024 - 2 VR 1.24 - NVwZ 2024, 1933 Rn. 32).

    Rn. 39 Zusätzliche Auswahlinstrumente dürften daher insbesondere in Betracht kommen, wenn ein Vorsprung auch unter "Ausschöpfung" der dienstlichen Beurteilungen nicht festgestellt werden kann oder wenn eine abschließende Entscheidung über Eignung, fachliche Leistung und Befähigung der Bewerber auf der Grundlage der dienstlichen Beurteilungen - etwa angesichts ihrer Verschiedenartigkeit oder wegen des Fehlens entsprechender Aussagen (vgl. § 33 Abs. 1 Satz 3 und 4 BLV) - nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2024 - 2 VR 1.24 - NVwZ 2024, 1933 Rn. 32 ff. …und vom 3. März 2025 - 2 VR 4.24 - NVwZ 2025, 604 Rn. 42 m. w. N.).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 2 VR 3.25
    Die Verfassungsbestimmung begründet daher ein grundrechtsgleiches Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl, den sog. Bewerbungsverfahrensanspruch (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 31).

    Die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung können vom Dienstherrn auch bereits im Vorfeld der Auswahlentscheidung durch die Festlegung eines Anforderungsprofils konkretisiert werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 32 m. w. N.).

    Rn. 38 Die "ergänzende Heranziehung" weiterer Hilfsmittel neben der dienstlichen Beurteilung hat das Bundesverfassungsgericht indes ausdrücklich gebilligt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 58 m. w. N.).

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 2 VR 3.25
    Die Einstufung und Wertigkeit des Dienstpostens, den der Beamte innehat, ist vielmehr kein den Vorgaben des Grundsatzes der Bestenauswahl aus Art. 33 Abs. 2 GG entsprechendes Kriterium (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ;… Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - BVerwGE 182, 59 Rn. 14 m. w. N.; ebenso BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603 Rn. 22 f.).

    Der Dienstherr muss Bewerbungen zulassen und darf das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, der aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Vergleichs die Prognose rechtfertigt, dass er in Zukunft den Anforderungen des zu besetzenden Amts am besten entsprechen wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603 Rn. 17; BVerwG…, Beschluss vom 13. Mai 2025 - 2 VR 5.24 - Rn. 28 m. w. N.).

    Setzte man dieses Kriterium zwingend als Voraussetzung für die Vergabe eines höherwertigen, dem Statusamt der Besoldungsgruppe A 15 BBesO zugeordneten Dienstpostens voraus, würde dem bislang statusgerecht, aber nicht mit Führungsaufgaben verwendeten Beamten die Chance genommen, seine Eignung für Führungsaufgaben in der praktischen Bewährung auf einem entsprechenden Dienstposten nachzuweisen (vgl. zur Maßgeblichkeit der Anforderungen für die Aufgaben des Statusamts auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603 Rn. 20).

  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung; …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 2 VR 3.25
    Gerade um hierfür eine belastbare Tatsachenbasis zu erhalten, sieht § 22 Abs. 2 BBG die praktische Bewährung bei der Wahrnehmung von Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 - BVerwGE 161, 59 Rn. 26 m. w. N.).

    Insbesondere liegt keine Fallkonstellation vor, in der nach der Senatsrechtsprechung die "Ausblendung" der Vorteile in Betracht kommt, die ein im Auswahlverfahren ausgewählter Mitbewerber durch die vertretungsweise Übertragung eines streitbefangenen Dienstpostens im laufenden Auswahlverfahren erhalten könnte (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 - BVerwGE 155, 152 Rn. 26 und 33…, vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - BVerwGE 157, 168 Rn. 14, vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 - BVerwGE 161, 59 Rn. 21 ff. …und vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 - BVerwGE 180, 275 Rn. 45 f.).

  • BVerfG, 07.08.2024 - 2 BvR 418/24

    Verfassungsbeschwerde gegen die Besetzung der OVG-Präsidentenstelle in …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 2 VR 3.25
    Art. 33 Abs. 2 GG gewährleistet aber einen Bewerbervergleich, der auf einem chancengleichen Verfahren beruht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. August 2024 - 2 BvR 418/24 - NVwZ 2024, 1832 Rn. 27).

    Der "verfahrensmäßigen Absicherung" des Bewerbungsverfahrensanspruchs kommt daher wesentliche Bedeutung für die Verwirklichung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 33 Abs. 2 GG zu (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. August 2024 - 2 BvR 418/24 - NVwZ 2024, 1832 Rn. 27).

  • BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23

    Konkurrentenstreit um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2025 - 2 VR 3.25
    Rn. 19 Mit der Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens ist auch keine "Anwartschaft" oder in sonstiger Weise rechtlich gesicherte Position im Hinblick auf die Vergabe des höherwertigen Statusamts verbunden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 - BVerwGE 180, 275 Rn. 12).

    Insbesondere liegt keine Fallkonstellation vor, in der nach der Senatsrechtsprechung die "Ausblendung" der Vorteile in Betracht kommt, die ein im Auswahlverfahren ausgewählter Mitbewerber durch die vertretungsweise Übertragung eines streitbefangenen Dienstpostens im laufenden Auswahlverfahren erhalten könnte (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 - BVerwGE 155, 152 Rn. 26 und 33…, vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - BVerwGE 157, 168 Rn. 14…, vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 - BVerwGE 161, 59 Rn. 21 ff. und vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 - BVerwGE 180, 275 Rn. 45 f.).

  • BVerwG, 13.05.2025 - 2 VR 5.24

    Aufklärung der gesundheitlichen Eignung im Auswahlverfahren

  • VGH Hessen, 03.03.2016 - 1 B 1064/15

    Anforderungsprofil im Auswahlverfahren

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch; …

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Nichtannahmebeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische …

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität; …

  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15

    Dienstliche Beurteilung; Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung; actus …

  • BVerwG, 07.01.2021 - 2 VR 4.20

    Herabsetzung bzw. Steigerung von Noten einer dienstlichen Beurteilung

  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten; …

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Notarstellen

  • BVerwG, 19.09.2023 - 2 VR 2.23

    Nicht vorhandene Regelbeurteilung rechtfertigt nicht die Nichtberücksichtigung im …

  • BVerfG, 19.09.2019 - 1 BvR 2059/18

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen …

  • BVerwG, 20.08.2004 - 2 B 64.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Übertragung dienstlicher …

  • BVerwG, 30.01.2025 - 2 VR 3.24

    Anforderungsprofil mit einem bestimmten Studiengang für die "förderliche" …

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft …

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung; …

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung; …

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 5.18

    Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderung; Beförderungsamt; Bewährung; …

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt - …

  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen …

  • BVerwG, 23.03.2021 - 2 VR 5.20

    Hochschulabschluss in bestimmten Studienbereichen und IT-Fachkenntnisse als …

  • BVerwG, 29.07.2020 - 2 VR 3.20

    Anforderungen an Abbruch eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2019 - 2 MB 32/18

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei konstitutiven …

  • BVerwG, 20.10.2021 - 2 VR 5.21

    Bindungswirkung eines Anforderungsprofils

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2024 - 6 B 599/24

    Beschwerde eines als Personalrat freigestellten Polizeihauptkommissars in einem …

  • BVerwG, 20.04.2026 - 2 VR 20.25

    Voraussetzung für dienstpostenbezogene Vorgaben im Anforderungsprofil

    Rn. 4 Mit Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - (BVerwGE 185, 385) entschied der erkennende Senat in Bezug auf die parallele Ausschreibung eines anderen Dienstpostens der Besoldungsgruppe A 15 BBesO, dass der Nachweis von Führungskompetenz durch das Bestehen eines entsprechenden Assessmentcenters nicht zur zwingenden Vorgabe eines Anforderungsprofils und damit zur Voraussetzung der Einbeziehung von Bewerbern in einem Auswahlverfahren gemacht werden darf.

    Hierzu gehört in den Laufbahnen des höheren Dienstes auch die Übernahme von Führungsfunktionen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - BVerwGE 185, 385 Rn. 33).

    Rn. 34 Die Vorstellung des BND, dass die Eignung für die Vergabe eines Sachgebietsleiterdienstpostens einer besonderen Bewertung bedarf (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 10), trifft daher zu - unabhängig davon, dass das ursprünglich hierfür gewählte Modell eines zwingend erfolgreich zu absolvierenden Assessmentcenters nicht tragfähig ist.

    Rn. 48 Der Vergleich von Beamten, die bislang nicht mit Personalführungsaufgaben betraut waren und bei denen daher nur eine prognostische Einschätzung ihrer Führungseignung möglich ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - BVerwGE 185, 385 Rn. 32 ff.), mit Konkurrenten, die bereits über eine beurteilte Führungserfahrung verfügen, weist denklogisch eine asymmetrische Tatsachengrundlage auf.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2026 - 4 S 14.26

    Auswahlgespräch als Grundlage der Bestenauslese; Heranziehung zusätzlicher …

    Zusätzliche Auswahlinstrumente dürften insbesondere in Betracht kommen, wenn ein Vorsprung auch unter "Ausschöpfung" der dienstlichen Beurteilungen nicht festgestellt werden kann oder wenn eine abschließende Entscheidung über Eignung, fachliche Leistung und Befähigung der Bewerber auf der Grundlage der dienstlichen Beurteilungen nicht möglich ist (so schon BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 39).

    Danach erlaubt eine an Art. 33 Abs. 2 GG ausgerichtete Bestenauslese ohne eine gesetzliche Grundlage nicht ohne weiteres eine Auswahl auf der Grundlage von Auswahlgesprächen oder ähnlichen Instrumenten wie einem Assessmentcenter (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 36 ff.).

    Zusätzliche Auswahlinstrumente dürften danach insbesondere dann in Betracht kommen, wenn ein Vorsprung auch unter "Ausschöpfung" der dienstlichen Beurteilungen nicht festgestellt werden kann oder wenn eine abschließende Entscheidung über Eignung, fachliche Leistung und Befähigung der Bewerber auf der Grundlage der dienstlichen Beurteilungen - etwa angesichts ihrer Verschiedenartigkeit oder wegen des Fehlens entsprechender Aussagen - nicht möglich ist (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 38 f.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. Juli 2025 - 4 S 1/25 - juris Rn. 16 ).

    Erst nach Ausschöpfung der so erstellten dienstlichen Beurteilungen mit dem Ergebnis eines Gleichstands (oder in dem Fall, dass eine abschließende Entscheidung auf der Grundlage der dienstlichen Beurteilungen nicht möglich ist; siehe erneut BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 38 f.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. Juli 2025 - 4 S 1/25 - juris Rn. 16 ) können vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung Auswahlgespräche zur Gewinnung ergänzender Erkenntnisse für die Bestenauslese durchgeführt werden.

    Rn. 14 Ein Grund für die Einhaltung dieser Reihenfolge besteht darin, dass Auswahlinstrumente wie beispielsweise Auswahlgespräche fehleranfällig sind (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 37); zudem beruhen derartige Bewertungen anders als die über einen längeren Zeitraum durch die Vorgesetzten gewonnene Einschätzung von Leistungsbild und Entwicklungspotential in einer dienstlichen Beurteilung nur auf einer Momentaufnahme (BVerwG…, Beschluss vom 25. September 2024 - 2 VR 1.24 - juris Rn. 32).

    Rn. 18 Vor diesem Hintergrund ist der Beschwerde stattzugeben, weil die Vergabe der streitgegenständlichen Stelle an den Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung - insbesondere im Vergleich mit der Beigeladenen - ernstlich möglich erscheint (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 57; BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 50; ausführlich OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. Dezember 2025 - OVG 4 S 38/25 - juris Rn. 5 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2025 - 4 S 1.25

    Auswahlentscheidung betreffend Dienstposten eines Oberstufenkoordinators an einem …

    Die (nur) "ergänzende Heranziehung" weiterer Hilfsmittel neben der dienstlichen Beurteilung hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich gebilligt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 58 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 38).

    Dies gilt für die Einbeziehung zusätzlicher Auswahlinstrumente von Prüfungen, Tests, Bewerbungsgesprächen - wie hier des Kolloquiums - oder anderer Assessmentverfahren in offenkundiger Weise (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 36 m.w.N.).

    Anders als die über einen längeren Zeitraum durch die Vorgesetzten gewonnene Einschätzung von Leistungsbild und Entwicklungspotential in einer dienstlichen Beurteilung beruhen derartige Bewertungen nur auf einer Momentaufnahme und sind von der Einschätzung des zur Durchführung berufenen Gremiums geprägt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 36 …und vom 25. September 2024 - 2 VR 1.24 - juris Rn. 32).

    Denn diese Verfahrensgestaltung wirkt sich unmittelbar auf die Konkurrenzsituation und den Bewerbervergleich aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 35 f.).

    Da der Antragsteller mit dem streitgegenständlichen Eilverfahren nur eine vorläufige Freihaltung des Dienstpostens des Oberstufenkoordinators erreichen kann und nicht eine Vergabe an sich selbst, ist eine weitere Halbierung des Betrags geboten, sodass der Wert auf ein Viertel des sich aus § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 GKG berechneten Betrags festzusetzen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 53 …und vom 25. September 2024 - 2 VR 1.24 - juris Rn. 40;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 23. Juni 2025 - OVG 4 S 9/25 - juris Rn. 26 …und vom 15. Juli 2025 - OVG 10 S 10/25 - juris Rn. 13 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2026 - 4 B 5.24

    Beamtenverhältnis auf Zeit, "Entfristung" des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer …

    Die Verfassungsbestimmung begründet daher ein grundrechtsgleiches Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl, den sog. Bewerbungsverfahrensanspruch (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 31; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 23 f.;… Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 17.25

    Wesentliche Verschlechterung einer dienstlichen Beurteilung wegen fehlender …

    Im Hinblick auf zwischenzeitlich ergangene Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 13. Mai 2025 - 2 VR 5.24 - und vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 -) ist das Verfahren durch Auswahlvermerk vom 24. Juni 2025 aktualisiert und den Vorgaben der Rechtsprechung angepasst worden.

    Ein Beamter mit einem Statusamt der Besoldungsgruppe A 15 BBesO ist im Geschäftsbereich des BND zwar typischerweise - als Sachgebietsleiter - mit Personalführungsaufgaben betraut (vgl. zur abweichenden Lage bei Statusämtern der Besoldungsgruppe A 14 BBesO: BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - BVerwGE 185, 385 Rn. 32).

    Das Begehren des Antragstellers war nur auf ein Auswahlverfahren bezogen, sodass sich die beantragte Zahl der freizuhaltenden Stellen nicht streitwerterhöhend auswirkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - BVerwGE 185, 385 Rn. 53).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.07.2025 - 4 S 20.25

    Ernsthafte Möglichkeit der Auswahl bei rechtsfehlerfreier Wiederholung der …

    Das Verwaltungsgericht geht allerdings zutreffend davon aus, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Unterbindung einer Beförderung, zu der auch die Vergabe von Amtszulagen rechnet (vgl. BVerwG…, Urteil vom 7. April 2005 - 2 C 8.04 - juris Rn. 14; OVG Bautzen…, Urteil vom 30. Juli 2024 - 2 A 180/22 - juris Rn. 16), selbst bei festzustellenden Rechtsfehlern der Behörde ohne Erfolg bleibt, wenn die Auswahl des Antragstellers nicht ernstlich (bzw. ernsthaft) möglich erscheint (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 50).

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht die Offenheit eines erneuten, fehlerfreien Auswahlverfahrens schon darin gesehen, dass "beim Vergleich der Bewerber auch die hinsichtlich der Führungsmerkmale in den dienstlichen Beurteilungen enthaltenen Aussagen zu berücksichtigen sind" (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 51).

    Da der Antragsteller mit dem streitgegenständlichen Eilverfahren nur eine vorläufige Freihaltung der Stellen erreichen kann und nicht eine Vergabe an sich selbst, ist eine weitere Halbierung des Betrags geboten (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 53).

    Das Begehren des Antragstellers war nur auf ein Auswahlverfahren bezogen, sodass sich die Zahl der freizuhaltenden Stellen nicht streitwerterhöhend auswirkt (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 53).

  • VG Berlin, 05.08.2026 - 5 L 412.26
    Rn. 30 Es trifft zwar zu, dass Bewertungen aufgrund von Auswahlgesprächen - anders als die über einen längeren Zeitraum durch die Vorgesetzten gewonnene Einschätzung von Leistungsbild und Entwicklungspotential in einer dienstlichen Beurteilung - nur das Auftreten und das Verhalten einer Person während eines kurzen Zeitfensters erfassen und von der Einschätzung des zur Durchführung berufenen Gremiums geprägt sind (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 -, juris Rn. 36).

    Rn. 31 Im Anschluss hieran haben das Bundesverwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg jüngst bekräftigt, dass bei Beförderungsentscheidungen jedenfalls ein Rückgriff auf die Ergebnisse mündlicher Auswahlgespräche ergänzend zu dienstlichen Beurteilungen zulässig sei, wenn eine abschließende Entscheidung über Eignung, fachliche Leistung und Befähigung der Bewerber auf Grundlage der dienstlichen Beurteilungen nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025, a.a.O., Rn. 38 f.;… Beschluss vom 3. März 2025 - 2 VR 4/24 -, juris Rn. 42;… Beschluss vom 25. September 2024 - 2 VR 1/24 -, juris Rn. 33; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. Juli 2025 - 4 S 1/25 -, juris Rn. 16 ;… Beschluss vom 23. April 2026 - OVG 4 S 14/26 -, juris Rn. 8).

    Der 'verfahrensmäßigen Absicherung' des Bewerbungsverfahrensanspruchs kommt daher wesentliche Bedeutung für die Verwirklichung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 33 Abs. 2 GG zu" (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. September 2024, a.a.O., Rn. 32; Beschluss vom 20. Mai 2025, a.a.O., Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. Juli 2025, a.a.O., Rn. 16).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen den - eine gesetzliche Grundlage erfordernden - Auswahlinstrumenten die nur "ergänzende Heranziehung weiterer Hilfsmittel neben der dienstlichen Beurteilung" gegenübergestellt, die - wohl auch ohne gesetzliche Grundlage - zulässig sein soll, wenn allein auf Grundlage dienstlicher Beurteilungen kein Bewerbervorsprung festgestellt werden kann (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. September 2024, a.a.O., Rn. 33; Beschluss vom 20. Mai 2025, a.a.O., Rn. 38 f.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. Juli 2025, a.a.O., Rn. 16;… Beschluss vom 23. April 2026, a.a.O., Rn. 8).

  • BVerwG, 11.12.2025 - 2 VR 19.25

    Begründungsmängel einer dienstlichen Beurteilung

    Im Hinblick auf zwischenzeitlich ergangene Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 13. Mai 2025 - 2 VR 5.24 - und vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 -) ist das Verfahren durch Auswahlvermerk vom 24. Juni 2025 aktualisiert und den Vorgaben der Rechtsprechung angepasst worden.

    Das Begehren des Antragstellers war nur auf ein Auswahlverfahren bezogen, sodass sich die beantragte Zahl der freizuhaltenden Stellen nicht streitwerterhöhend auswirkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 53).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2026 - 4 S 12.26

    Ergänzung einer dienstlichen Beurteilung hinsichtlich des Merkmals …

    Solche zusätzlichen Auswahlinstrumente kommen insbesondere in Betracht, wenn ein Vorsprung auch unter "Ausschöpfung" der dienstlichen Beurteilungen nicht festgestellt werden kann oder wenn eine abschließende Entscheidung über Eignung, fachliche Leistung und Befähigung der Bewerber - gemessen an den künftigen Aufgaben - auf der Grundlage der dienstlichen Beurteilungen - etwa angesichts ihrer Verschiedenartigkeit oder wegen des Fehlens entsprechender Aussagen - nicht möglich ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2024 - 2 VR 1.24 - juris Rn. 33, vom 3. März 2025 - 2 VR 4.24 - juris Rn. 42 sowie jüngst vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 38 f.).

    Setze man dieses Kriterium zwingend als Voraussetzung für die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens (mit entsprechender Statusamtsrelevanz) voraus, würde dem bislang statusgerecht, aber nicht mit Führungsaufgaben verwendeten Beamten die Chance genommen, seine Eignung für Führungsaufgaben in der praktischen Bewährung auf einem entsprechenden Dienstposten nachzuweisen (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 32, wonach das Vorliegen von "Führungskompetenz" nicht im Rahmen eines konstitutiven Anforderungsprofils vorausgesetzt werden darf).

    Es kann und muss grundsätzlich erwartet werden, dass ein Beamter sich in die Aufgaben der Dienstposten seiner Laufbahn einarbeiten kann, was auch die Übernahme von Führungsfunktionen einschließen kann (…BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 28 und vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 33).

    Die prognostische Einschätzung, in welchem Umfang ein Beamter angesichts der bislang gezeigten Leistungen und im Hinblick auf sein Befähigungsprofil geeignet und in der Lage sein wird, auch Führungsfunktionen wahrzunehmen, ist dem Beurteilungsspielraum des Dienstherrn unterstellt (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 34).

  • VG Bremen, 23.07.2026 - 6 V 1414/26

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei der Wahl eines kommunalen Wahlbeamten auf …

    Dies setzt voraus, dass die geforderten Merkmale hinreichend bestimmt sind und durch eine entsprechend § 133 BGB am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierte Auslegung ermittelt werden können (BVerwG, Beschl. v. 20.05.2025 - 2 VR 3.25, juris Rn. 27).

    Die vom Antragsteller herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.05.2025 (2 VR 3.25) betrifft demgegenüber einen anderen Sachverhalt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dort ausgeführt, dass Führungseignung als prognostisches Wertungsmerkmal nicht Gegenstand eines konstitutiven Anforderungsprofils sein darf, weil ihre Beurteilung dem Beurteilungsspielraum des Dienstherrn unterliegt und sich nicht anhand objektiv überprüfbarer Kriterien im Sinne eines Ja-Nein-Schemas feststellen lässt (BVerwG, Beschl. v. 20.05.2025 - 2 VR 3.25, juris Rn. 28 ff.)).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2025 - 10 S 12.25

    Konkurrentenstreit; Dienstpostenvergabe; höherwertiger Dienstposten; Vorwirkung …

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2026 - 2 MB 8/26
  • OVG Hamburg, 16.02.2026 - 5 Bs 151/25

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs; …

  • OVG Thüringen, 07.05.2026 - 2 EO 374/25

    Anspruch eines Personalratsmitglieds auf fiktive Fortschreibung der letzten …

  • VG Kassel, 02.04.2026 - 1 L 3005/25
  • VG Weimar, 04.02.2026 - 1 E 3473/25

    Verwendung des Wortes "regelmäßig" im Anforderungsprofil einer …

  • VGH Bayern, 11.08.2026 - 3 CE 26.1027

    Bundesbeamtenrecht, Konkurrentenstreit, Beförderungsdienstposten, Konstitutives …

  • OVG Bremen, 10.11.2025 - 2 B 219/25

    Konkurrentenstreit um Proberichterstelle in der Verwaltungsgerichtsbarkeit; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2026 - 4 S 36.25

    Landesbetrieb Forst Brandenburg, Konkurrentenstreit, Dienstpostenvergabe, …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2026 - 6 B 261/25
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2025 - 4 S 38.25

    Beamtenrechtliche Beförderungskonkurrenz; ernsthafte Möglichkeit der Auswahl des …

  • VG Freiburg, 16.04.2026 - 3 K 578/26

    Vorgaben zur dienstlichen Beurteilung von Richtern und Staatsanwälten; fehlende …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2026 - 6 B 792/25

    Erfolgreiche Beschwerde des Dienstherrn in einem Konkurrentenstreit aufgrund …

  • VG Freiburg, 16.04.2025 - 3 K 578/26
  • OVG Sachsen, 09.07.2026 - 2 B 93/26

    Zulassung zur Qualifizierung Polizeivollzugsdienst; Laufbahngruppe 2.2; …

  • BVerwG, 26.11.2025 - 2 VR 7.25

    Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens beim Bundesnachrichtendienst (BND)

  • VGH Hessen, 01.10.2025 - 1 B 1070/25

    Zweijährige Führungserfahrung als dienstpostenbezogenes Anforderungsmerkmal

  • VG Schleswig, 29.07.2026 - 24 B 23/26
  • BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 15.25
  • VG Magdeburg, 27.11.2025 - 5 A 110/24

    Dienstpostenvergabe bei fehlerhafter Ausschreibung, Lösung vom Anforderungsprofil

  • VG Schleswig, 04.08.2026 - 24 B 32/26
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2026 - 10 B 11.20

    Gewährung einer Entschädigung nach AGG wegen Benachteiligung im …

  • VG Schleswig, 29.05.2026 - 24 B 13/26

    Erfordernis einer Anlassbeurteilung in einem Regelbeurteilungssystem

  • BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 16.25
  • VG Düsseldorf, 23.04.2026 - 26 L 3956/25

    Beamtenrecht, Stellenbesetzung, Konkurrentenstreitverfahren, Ankreuzbeurteilung, …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2025 - 6 B 5/25

    Stellenbesetzung; Abbruchentscheidung; Sachlicher Grund; Auswahlentscheidung; …

  • VGH Bayern, 31.07.2025 - 6 CE 25.1131

    Bundesbeamtenrecht, Konkurrentenstreit, Beförderungsdienstposten, Konstitutives …

  • VG Schleswig, 13.08.2026 - 12 B 43/26
  • VG München, 17.07.2025 - M 5 E 25.1975

    Konstitutives Anforderungsprofil "nachgewiesene Erfahrung in allen Bereichen der …

  • VG Trier, 27.07.2026 - 7 L 3365/26
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2025 - 6 B 407/25

    Konkurrentenstreit; Konstitutives; Anforderungsmerkmal; Leitungs- und …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2025 - 6 B 410/25

    Konkurrentenstreit; Konstitutives; Anforderungsmerkmal; Leitungs- und …

  • VG Schleswig, 28.01.2026 - 24 B 2/26

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung

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