Rechtsprechung
   OVG Saarland, 01.02.2007 - 2 W 37/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11356
OVG Saarland, 01.02.2007 - 2 W 37/06 (https://dejure.org/2007,11356)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01.02.2007 - 2 W 37/06 (https://dejure.org/2007,11356)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 2 W 37/06 (https://dejure.org/2007,11356)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,11356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Geltendmachung vielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse; Zuständigkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Rechtmäßigkeit von Abschiebungsandrohungen; Antrag an die Härtefallkommission des Saarlandes als rechtliches Vollstreckungshindernis; Beachtlichkeit der sog. "Blutracheproblematik" unter dem Blickwinkel des Vorliegens eines individuellen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 a Abs. 2; AufenthG § 23 a; AufenthG § 60 Abs. 2 - 7; AufenthG § 60 Abs. 7; AsylVfG § 13; AsylVfG § 14
    D (A), Härtefallkommission, Härtefallantrag, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit, Prüfungskompetenz, Ausländerbehörde, Bundesamt, Asylgesuch, Asylantrag, ...

  • Judicialis

    AufenthG § 60 Abs. 1; ; AufenthG § 60 Abs. 2; ; AufenthG § 60a Abs. 2; ; AufenthG § 72 Abs. Abs. 2; ; AsylVfG § 13; ; AsylVfG § 31 Abs. 3

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 219.97

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernisse; Asylantrag; Asylgesuch;

    Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2007 - 2 W 37/06
    (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.10.2005 - 2 Y 9/05 -, SKZ 2006, 60, Leitsatz Nr. 72 dort zur Situation eines wegen angekündigter Umverlegung nach Karlsruhe von dem Betroffenen unmittelbar nach Stellung wieder zurückgenommenen Asylantrags) Diese eigenen Entscheidungszuständigkeiten der Behörde ergeben sich daraus, dass die umfassende Zuständigkeit zur Feststellung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 2 ff. AufenthG (§ 31 Abs. 3 AsylVfG) dem Bundesamt grundsätzlich erst mit der Stellung eines Asylantrags im engeren Sinne (§ 14 AsylVfG) zuwächst, (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997 - 1 B 219.97 -, DVBl. 1998, 286) die im Übrigen auch nach der Rücknahme des Asylantrags fortbesteht (§ 32 AsylVfG).

    (anders, allerdings noch zur früheren Rechtslage, insbesondere zu § 53 AuslG VGH Mannheim, Beschluss vom 14.12.1993 - A 16 S 2005/93 -, VBlBW 1994, 454 unter Aufgabe abweichender früherer Rechtsprechung, OVG Schleswig, Beschluss vom 8.10.1992 - 4 M 89/92 -, InfAuslR 1993, 18, jeweils unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 3.4.1992, InfAuslR 1993, 176, wobei in beiden Entscheidungen über die heutige Rechtslage (§ 42 AsylVfG) hinaus sogar auch die Möglichkeit einer Geltendmachung von zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen gegenüber der Ausländerbehörde trotz Vorliegens einer negativen Entscheidung des Bundesamts hierzu bejaht wurde; wie hier bereits damals: OVG Hamburg, Beschluss vom 17.10.1995 - Bs V 27/95 -, DVBl. 1996, 628, wonach die Ausländerbehörde zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse (damals nach § 53 AuslG) mit "politischem Charakter" auch dann außer Betracht zu lassen hatte, wenn der Ausländer die Stellung eines Asylantrags ablehnt; insoweit noch ausdrücklich offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997 - 1 B 219.97 -, DVBl. 1998, 286).

  • BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05

    Asylantrag; (materielles) Asylgesuch; Abschiebungsverbot; asylrechtlicher

    Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2007 - 2 W 37/06
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.3.2005 - 2 W 5/05 -, SKZ 2005, 299, Leitsatz Nr. 53, dazu auch BVerwG, Beschluss vom 3.3.2006 - 1 B 126.05 -, NVwZ 2006, 830).

    (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 3.3.2006 - 1 B 126.05 -, NVwZ 2006, 830, wonach derjenige Schutzsuchende, der sich materiell auf Asylgründe beruft, nach § 13 Abs. 1 AsylVfG zwingend auf das alle Schutzersuchen und Schutzformen umfassende Asylverfahren zu verweisen ist und ein diesbezügliches Wahlrecht zwischen asylrechtlichem und ausländerrechtlichem Schutz vor Verfolgung im Heimatland nicht besteht).

  • BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 1837/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2007 - 2 W 37/06
    (anders, allerdings noch zur früheren Rechtslage, insbesondere zu § 53 AuslG VGH Mannheim, Beschluss vom 14.12.1993 - A 16 S 2005/93 -, VBlBW 1994, 454 unter Aufgabe abweichender früherer Rechtsprechung, OVG Schleswig, Beschluss vom 8.10.1992 - 4 M 89/92 -, InfAuslR 1993, 18, jeweils unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 3.4.1992, InfAuslR 1993, 176, wobei in beiden Entscheidungen über die heutige Rechtslage (§ 42 AsylVfG) hinaus sogar auch die Möglichkeit einer Geltendmachung von zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen gegenüber der Ausländerbehörde trotz Vorliegens einer negativen Entscheidung des Bundesamts hierzu bejaht wurde; wie hier bereits damals: OVG Hamburg, Beschluss vom 17.10.1995 - Bs V 27/95 -, DVBl. 1996, 628, wonach die Ausländerbehörde zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse (damals nach § 53 AuslG) mit "politischem Charakter" auch dann außer Betracht zu lassen hatte, wenn der Ausländer die Stellung eines Asylantrags ablehnt; insoweit noch ausdrücklich offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997 - 1 B 219.97 -, DVBl. 1998, 286).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92

    Einstweilige Anordnung; Ausländerrechtliche Duldung; Gefahr der Folter; Folter

    Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2007 - 2 W 37/06
    (anders, allerdings noch zur früheren Rechtslage, insbesondere zu § 53 AuslG VGH Mannheim, Beschluss vom 14.12.1993 - A 16 S 2005/93 -, VBlBW 1994, 454 unter Aufgabe abweichender früherer Rechtsprechung, OVG Schleswig, Beschluss vom 8.10.1992 - 4 M 89/92 -, InfAuslR 1993, 18, jeweils unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 3.4.1992, InfAuslR 1993, 176, wobei in beiden Entscheidungen über die heutige Rechtslage (§ 42 AsylVfG) hinaus sogar auch die Möglichkeit einer Geltendmachung von zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen gegenüber der Ausländerbehörde trotz Vorliegens einer negativen Entscheidung des Bundesamts hierzu bejaht wurde; wie hier bereits damals: OVG Hamburg, Beschluss vom 17.10.1995 - Bs V 27/95 -, DVBl. 1996, 628, wonach die Ausländerbehörde zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse (damals nach § 53 AuslG) mit "politischem Charakter" auch dann außer Betracht zu lassen hatte, wenn der Ausländer die Stellung eines Asylantrags ablehnt; insoweit noch ausdrücklich offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997 - 1 B 219.97 -, DVBl. 1998, 286).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1993 - A 16 S 2005/93

    Kompetenzabgrenzung zwischen Bundesamt und Ausländerbehörde - Prüfung von neu

    Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2007 - 2 W 37/06
    (anders, allerdings noch zur früheren Rechtslage, insbesondere zu § 53 AuslG VGH Mannheim, Beschluss vom 14.12.1993 - A 16 S 2005/93 -, VBlBW 1994, 454 unter Aufgabe abweichender früherer Rechtsprechung, OVG Schleswig, Beschluss vom 8.10.1992 - 4 M 89/92 -, InfAuslR 1993, 18, jeweils unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 3.4.1992, InfAuslR 1993, 176, wobei in beiden Entscheidungen über die heutige Rechtslage (§ 42 AsylVfG) hinaus sogar auch die Möglichkeit einer Geltendmachung von zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen gegenüber der Ausländerbehörde trotz Vorliegens einer negativen Entscheidung des Bundesamts hierzu bejaht wurde; wie hier bereits damals: OVG Hamburg, Beschluss vom 17.10.1995 - Bs V 27/95 -, DVBl. 1996, 628, wonach die Ausländerbehörde zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse (damals nach § 53 AuslG) mit "politischem Charakter" auch dann außer Betracht zu lassen hatte, wenn der Ausländer die Stellung eines Asylantrags ablehnt; insoweit noch ausdrücklich offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997 - 1 B 219.97 -, DVBl. 1998, 286).
  • OVG Hamburg, 17.10.1995 - Bs V 27/95

    Ausländerrecht; Abschiebungsschutz; Politische Verfolgung; Anerkennung;

    Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2007 - 2 W 37/06
    (anders, allerdings noch zur früheren Rechtslage, insbesondere zu § 53 AuslG VGH Mannheim, Beschluss vom 14.12.1993 - A 16 S 2005/93 -, VBlBW 1994, 454 unter Aufgabe abweichender früherer Rechtsprechung, OVG Schleswig, Beschluss vom 8.10.1992 - 4 M 89/92 -, InfAuslR 1993, 18, jeweils unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 3.4.1992, InfAuslR 1993, 176, wobei in beiden Entscheidungen über die heutige Rechtslage (§ 42 AsylVfG) hinaus sogar auch die Möglichkeit einer Geltendmachung von zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen gegenüber der Ausländerbehörde trotz Vorliegens einer negativen Entscheidung des Bundesamts hierzu bejaht wurde; wie hier bereits damals: OVG Hamburg, Beschluss vom 17.10.1995 - Bs V 27/95 -, DVBl. 1996, 628, wonach die Ausländerbehörde zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse (damals nach § 53 AuslG) mit "politischem Charakter" auch dann außer Betracht zu lassen hatte, wenn der Ausländer die Stellung eines Asylantrags ablehnt; insoweit noch ausdrücklich offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997 - 1 B 219.97 -, DVBl. 1998, 286).
  • OVG Saarland, 18.10.2005 - 2 W 15/05

    Rückgängigmachung der Abschiebung im Eilverfahren bei Verstoß gegen GG Art 6 Abs

    Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2007 - 2 W 37/06
    (vgl. zu den Bindungswirkungen der negativen Entscheidungen des Bundesamts für die mit der Durchführung der Abschiebung betrauten Ausländerbehörden nach § 42 AsylVfG etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 6.12.2006 - 2 W 31/06 -, vom 26.7.2006 - 2 W 21/06 -, vom 17.5.2006 - 2 W 11/06 -, SKZ 2006, 224, Leitsatz Nr. 65, vom 15.3.2005 - 2 W 5/05 -, SKZ 2005, 299, Leitsatz Nr. 53, vom 16.6.2005 - 2 W 9/05 -, vom 18.10.2005 - 2 W 15/05 -, SKZ 2006, 59, Leitsatz Nr. 71, und vom 8.12.2005 - 2 W 35/05 -, SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 78) Diese darf im Rahmen der Aufenthaltsbeendigung ehemaliger oder aktueller Asylbewerber den Einwand zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) vielmehr nur dann berücksichtigen, wenn das nach § 31 Abs. 3 AsylVfG (1993/2005) zur Entscheidung auch darüber berufene Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift festgestellt hat.
  • OVG Saarland, 08.12.2005 - 2 W 35/05

    Zur Berücksichtigung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse durch die

    Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2007 - 2 W 37/06
    (vgl. zu den Bindungswirkungen der negativen Entscheidungen des Bundesamts für die mit der Durchführung der Abschiebung betrauten Ausländerbehörden nach § 42 AsylVfG etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 6.12.2006 - 2 W 31/06 -, vom 26.7.2006 - 2 W 21/06 -, vom 17.5.2006 - 2 W 11/06 -, SKZ 2006, 224, Leitsatz Nr. 65, vom 15.3.2005 - 2 W 5/05 -, SKZ 2005, 299, Leitsatz Nr. 53, vom 16.6.2005 - 2 W 9/05 -, vom 18.10.2005 - 2 W 15/05 -, SKZ 2006, 59, Leitsatz Nr. 71, und vom 8.12.2005 - 2 W 35/05 -, SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 78) Diese darf im Rahmen der Aufenthaltsbeendigung ehemaliger oder aktueller Asylbewerber den Einwand zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) vielmehr nur dann berücksichtigen, wenn das nach § 31 Abs. 3 AsylVfG (1993/2005) zur Entscheidung auch darüber berufene Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift festgestellt hat.
  • OVG Saarland, 06.12.2006 - 2 W 31/06

    Abschiebungsschutzantrag wegen Krankheit des Ausländers

    Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2007 - 2 W 37/06
    (vgl. zu den Bindungswirkungen der negativen Entscheidungen des Bundesamts für die mit der Durchführung der Abschiebung betrauten Ausländerbehörden nach § 42 AsylVfG etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 6.12.2006 - 2 W 31/06 -, vom 26.7.2006 - 2 W 21/06 -, vom 17.5.2006 - 2 W 11/06 -, SKZ 2006, 224, Leitsatz Nr. 65, vom 15.3.2005 - 2 W 5/05 -, SKZ 2005, 299, Leitsatz Nr. 53, vom 16.6.2005 - 2 W 9/05 -, vom 18.10.2005 - 2 W 15/05 -, SKZ 2006, 59, Leitsatz Nr. 71, und vom 8.12.2005 - 2 W 35/05 -, SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 78) Diese darf im Rahmen der Aufenthaltsbeendigung ehemaliger oder aktueller Asylbewerber den Einwand zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) vielmehr nur dann berücksichtigen, wenn das nach § 31 Abs. 3 AsylVfG (1993/2005) zur Entscheidung auch darüber berufene Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift festgestellt hat.
  • OVG Saarland, 26.07.2006 - 2 W 21/06

    Zur Gewährung von Abschiebungsschutz im ausländerrechtlichen Verfahren -

    Auszug aus OVG Saarland, 01.02.2007 - 2 W 37/06
    (vgl. zu den Bindungswirkungen der negativen Entscheidungen des Bundesamts für die mit der Durchführung der Abschiebung betrauten Ausländerbehörden nach § 42 AsylVfG etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 6.12.2006 - 2 W 31/06 -, vom 26.7.2006 - 2 W 21/06 -, vom 17.5.2006 - 2 W 11/06 -, SKZ 2006, 224, Leitsatz Nr. 65, vom 15.3.2005 - 2 W 5/05 -, SKZ 2005, 299, Leitsatz Nr. 53, vom 16.6.2005 - 2 W 9/05 -, vom 18.10.2005 - 2 W 15/05 -, SKZ 2006, 59, Leitsatz Nr. 71, und vom 8.12.2005 - 2 W 35/05 -, SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 78) Diese darf im Rahmen der Aufenthaltsbeendigung ehemaliger oder aktueller Asylbewerber den Einwand zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) vielmehr nur dann berücksichtigen, wenn das nach § 31 Abs. 3 AsylVfG (1993/2005) zur Entscheidung auch darüber berufene Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift festgestellt hat.
  • OVG Saarland, 18.10.2005 - 2 Y 9/05

    (Hinreichende Erfolgsaussichten für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei

  • OVG Saarland, 23.10.2006 - 2 W 29/06

    D (A), Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

  • OVG Saarland, 20.03.2008 - 2 A 33/08

    Zuständigkeit bei Geltendmachung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse

    Auf der Grundlage der in dem erstinstanzlichen Urteil angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung, (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.3.2006 - 1 B 126.05 -, NVwZ 2006, 830) die sich auch der Senat zu Eigen gemacht hat, (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.2.2007 - 2 W 37/06 -, SKZ 2008, 52, Leitsatz Nr. 62) unterliegt keinen ernstlichen Zweifeln, dass das Verwaltungsgericht im konkreten Fall zutreffend von einer (alleinigen) Zuständigkeit des Bundesamts für die Feststellung eines etwaigen zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses im Falle des Klägers ausgegangen ist.

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.2.2007 - 2 W 37/06 -, SKZ 2008, 52, Leitsatz Nr. 62) Der Prüfungsumfang hinsichtlich etwaiger aus § 60 Abs. 7 AufenthG ableitbarer Rechte des erkrankten Klägers erfährt weder durch die Zuständigkeitsverlagerung von der Ausländerbehörde auf das Bundesamt noch - gegebenenfalls - durch eine im Ergebnis negative Beurteilung des Vorliegens einer politischen Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG inhaltlich Einschränkungen.

  • OVG Saarland, 28.03.2011 - 2 B 18/11

    Abschiebungsschutz wegen bevorstehender Eheschließung mit deutschem

    Ob der Antragsgegner oder - wie das Verwaltungsgericht meint - das Bundesamt für die Entscheidung über den von der Antragstellerin gestellten Antrag zuständig ist, hängt indes maßgeblich von der Frage ab, ob sie damit materiell ein Asylgesuch im Sinne des § 13 AsylVfG gestellt hat; ein "Wahlrecht" des Ausländers zwischen asylrechtlichem oder ausländerrechtlichem Schutz vor Verfolgung im Heimatland besteht nicht.(BVerwG, Beschluss vom 3.3.2006 - 1 B 126/05 -) Der Ausländerbehörde bleibt eine selbstständige Entscheidung über die Gewährung von Abschiebungsschutz verwehrt, wenn die geltend gemachte zielstaatsbezogene Gefährdung thematisch dem Bereich der politischen Verfolgung zuzuordnen ist und daher gegebenenfalls, wenn sich eine entsprechende Rückkehrgefährdung im konkreten Fall tatsächlich feststellen ließe, ein Abschiebungsverbot nach § 60 I AufenthG begründen würde.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.2.2007 - 2 W 37/06 -) Berufen hat die Antragstellerin sich auf ernsthafte Todesdrohungen seitens zweier Brüder in Marokko wegen ihrer Verlobung mit einem Nichtmoslem.
  • OVG Saarland, 08.07.2008 - 2 D 245/08

    Bleiberecht aus humanitären Gründen

    Hinsichtlich der geltend gemachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und des diesbezüglichen Nichtvorliegens eines (zielstaatsbezogenen) Abschiebungshindernisses (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG), (vgl. zu der Befugnis des Ausländers, solche zielstaatsbezogenen Gesichtspunkte ausnahmsweise gegenüber der Ausländerbehörde geltend zu machen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.2.2007 - 2 W 37/06 -, SKZ 2008, 52, Leitsatz Nr. 62) das eine konkrete und zudem zeitnah zu erwartende erhebliche Gefährdung wegen Nichtverfügbarkeit oder Nichterreichbarkeit dringend benötigter Behandlung oder Medikamente voraussetzen würde, kann auf die zutreffenden Ausführungen in der erstinstanzlichen Entscheidung verwiesen werden.
  • VG Freiburg, 24.02.2011 - 4 K 351/10

    Anforderungen an das Vorliegen eines materiellen Asylantrags

    Ein "Wahlrecht" des Ausländers zwischen asylrechtlichem oder ausländerrechtlichem Schutz vor Verfolgung im Heimatland besteht danach nicht; § 13 Abs. 1 AsylVfG ist vielmehr zur Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens sowie auch zum Ausschluss von Verfahrensverzögerungen durch nachgeschaltete Asylanträge geschaffen worden ( so - weitgehend wörtlich - BVerwG, Beschluss vom 03.03.2006, NVwZ 2006, 830, m.w.N.; OVG Saarl., Beschlüsse vom 20.03.2008 - 2 A 33/08 - und vom 01.02.20007 - 2 W 37/06 - Treiber, a.a.O., II - § 13 RdNrn. 52, 55, 60 ff,. m.w.N.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Okt. 2010, Bd. 3, B 2, § 13 RdNrn. 4 und 6; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.05.2008, VBlBW 2008, 389 ).
  • VG München, 15.09.2015 - M 17 K 15.30516

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes bei

    Ein "Wahlrecht" des Ausländers zwischen asylrechtlichem oder ausländerrechtlichem Schutz vor Verfolgung im Heimatland besteht danach nicht; § 13 Abs. 1 AsylVfG ist vielmehr zur Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens sowie auch zum Ausschluss von Verfahrensverzögerungen durch nachgeschaltete Asylanträge geschaffen worden (so - weitgehend wörtlich VG Freiburg, U.v. 24.2.2011 - 4 K 351/10 - juris Rn. 38ff. unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 3.3.2006, NVwZ 2006, 830, m.w.N.; OVG Saarl., B.v. 20.3.2008 - 2 A 33/08 - und v. 1.2.2007 - 2 W 37/06; Treiber, a.a.O., II - § 13 Rn. 52, 55, 60 ff. m.w.N.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Okt. 2010, Bd. 3, B 2, § 13 Rn. 4 und 6; vgl. auch VGH BW, U.v. 28.5.2008, VBlBW 2008, 389).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht