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Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 13.07.1988

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.01.1989 - 2 WF 158/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5166
OLG Karlsruhe, 18.01.1989 - 2 WF 158/88 (https://dejure.org/1989,5166)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.01.1989 - 2 WF 158/88 (https://dejure.org/1989,5166)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Januar 1989 - 2 WF 158/88 (https://dejure.org/1989,5166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • unalex.eu

    Art. 5 Nr. 2 Brüssel I-VO, 22 Brüssel II bis-VO
    Gerichtsstand in Unterhaltssachen - Unterhaltssachen - Abgrenzung der Unterhaltssachen von güterrechtlichen Ansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1346
  • FamRZ 1989, 748
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 41/86

    Unterhaltsanspruch des im Ausland lebenden geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.1989 - 2 WF 158/88
    Vielmehr gilt nach Absatz 2 dieser Vorschrift das neue Kollisionsrecht, denn es handelt sich im vorliegenden Falle um nach dem oben genannten Stichtag fällig werdenden Unterhalt (BGH FamRZ 1987, 682).

    Ist die Ehescheidung im Inland anzuerkennen, so ist das auf die Scheidung tatsächlich angewandte Recht für den Unterhaltsanspruch auch dann maßgebend, wenn aus deutscher Sicht die Ehe nach einem anderen Recht hätte geschieden werden müssen (BGH FamRZ 1987, 682).

  • BGH, 10.12.1980 - IVb ZR 534/80

    Maßgeblichkeit der ehelichen Lebensverhältnisse für den nachehelichen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.1989 - 2 WF 158/88
    Das Maß des vollen Unterhalts, das für den Anspruch auf Ergänzungsunterhalt bestimmend ist, richtet sich gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen (BGH FamRZ 1981, 241 = NJW 1981, 753).
  • BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 638/80

    Rechtswirkung eines Urteils über die Errichtung einer Unterhaltsrente

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.1989 - 2 WF 158/88
    Unterhaltsansprüche entstehen nämlich für die Zeiträume, in denen ihre Voraussetzungen vorliegen, jeweils neu (BGHZ 82, 246, 250 = FamRZ 1982, 259, 260).
  • BGH, 27.03.1991 - XII ZR 113/90

    Maßgebliches Recht für den Unterhaltsanspruch einer in der Bundesrepublik …

    Art. 11 Abs. 1 Übk 73 könnte jedoch eingreifen, wenn das anzuwendende Recht auch für einen besonderen Härtefall keinen dem deutschen Recht vergleichbaren Anspruchsgrund bereit hielte (…vgl. Schwab/Borth aaO. IV 943; OLG Karlsruhe FamRZ 1989, 748, 749).
  • OLG Zweibrücken, 05.07.1996 - 2 UF 132/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in der Bundesrepublik nach Scheidung der …

    Für eine ergänzende oder ersetzende Anwendung deutschen Unterhaltsrechts besteht grundsätzlich selbst dann kein Raum, wenn ein Ehegatte - wie hier die Klägerin nach algerischem Recht - keinen Unterhalt beanspruchen kann, denn die Regelung des Art. 18 Abs. 2 EGBGB über die hilfsweise Anwendung deutschen Rechts ist auf Unterhaltspflichten, die nach Art. 18 Abs. 4 EGBGB zu beurteilen sind, d.h. bei geschiedenen Ehegatten, nicht anzuwenden (BGH, IPRax 1992, 101, 103; OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 748, 749;… Eschenbruch, aaO., Rdn. 1374;… Johannsen/Henrich, aaO., Art. 18 EGBGB , Rdn. 35).
  • OLG Zweibrücken, 11.12.1998 - 2 UF 1/98

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts entgegen dem eigentlich anwendbaren …

    Für die Anwendung von Art. 6 EGBGB , der lediglich besondere Härten vermeiden soll, ist indes von anderen Maßstäben auszugehen (vgl. OLG Bremen, FamRZ 1997, 1403 , OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 748).
  • OLG Zweibrücken, 11.04.1997 - 2 UF 115/96

    Nachehelichenunterhalt aus Billigkeitserwägungen

    Angesichts der Maßgeblichkeit des pakistanischen Rechts für die Beurteilung möglicher Unterhaltsansprüche der Antragsgegnerin kommt eine ergänzende oder ersetzende Anwendung deutschen Unterhaltsrechts grundsätzlich nicht schon dann in Betracht, wenn ein Ehegatte keinen Unterhalt beanspruchen kann, denn die Regelung des Art. 18 Abs. 2 EGBGB über die hilfsweise Anwendung deutschen Rechts ist auf nacheheliche Unterhaltspflichten nicht anzuwenden (BGH, IPRax 1992, 101, 103; OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 748, 749;… Eschenbruch, Unterhaltsprozess, Rdn. 1374; Senat, Urteil vom 05.07.1996, abgedr. in FamRZ 1997, 93 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1994 - 5 UF 65/94

    Ausschluß eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs nach belgischem Recht

    Auch nach Art. 18 Abs. 5 EGBGB kann deutsches Recht bei einem jetzigen gewöhnlichen gemeinsamen Aufenthalt in Deutschland nur angewandt werden, wenn beide ehemaligen Ehegatten Deutsche sind (so OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 748, 749).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 13.07.1988 - 2 WF 158/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,25162
OLG Bamberg, 13.07.1988 - 2 WF 158/88 (https://dejure.org/1988,25162)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 13.07.1988 - 2 WF 158/88 (https://dejure.org/1988,25162)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 13. Juli 1988 - 2 WF 158/88 (https://dejure.org/1988,25162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1606; ZPO § 115
    Prozeßkostenhilfe; Einsatz des Vermögens; Prozeßkostenvorschußpflicht eines Elternteils.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 22.07.1986 - 4 WF 114/86

    Prozesskostenvorschuß; Prozesskostenhilfe; Gewährung von Prozesskostenhilfe; …

    Auszug aus OLG Bamberg, 13.07.1988 - 2 WF 158/88
    Der Anspruch einer Partei auf Prozeßkostenvorschuß zählt zu dem Vermögen; er ist vorrangig für die Bestreitung der Prozeßkosten einzusetzen, bevor Prozeßkostenhilfe aus öffentlichen Mitteln gewährt wird (Senatsbeschluß JurBüro 1987, 1415, und ständige Rechtsprechung des Senats; ebenso OLG Köln FamRZ 1986, 1031).
  • OLG Bamberg, 03.06.1987 - 2 WF 104/87

    Anspruch des Unterhaltspflichtigen gegen seinen Vormund auf …

    Auszug aus OLG Bamberg, 13.07.1988 - 2 WF 158/88
    Der Anspruch einer Partei auf Prozeßkostenvorschuß zählt zu dem Vermögen; er ist vorrangig für die Bestreitung der Prozeßkosten einzusetzen, bevor Prozeßkostenhilfe aus öffentlichen Mitteln gewährt wird (Senatsbeschluß JurBüro 1987, 1415, und ständige Rechtsprechung des Senats; ebenso OLG Köln FamRZ 1986, 1031).
  • OLG Düsseldorf, 11.08.1983 - 6 WF 184/83

    Subsidiäre Haftung; Naturalunterhaltspflichtiger; Barunterhaltspflichtiger; …

    Auszug aus OLG Bamberg, 13.07.1988 - 2 WF 158/88
    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, kommt es insoweit auf die Frage, ob und in welchem Umfange sich der betreuende Elternteil an dem laufenden Barunterhalt des Kindes zu beteiligen hat, nicht an (vgl. zum Beispiel Senatsbeschlüsse vom 17. Juli 1985 - 2 WF 164/85, und vom 6. August 1986 - 2 WF 210/86, beide n.v.; ebenso OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 198); entscheidend ist vielmehr, ob der betreuende Elternteil zu der Leistung eines Prozeßkostenvorschusses in der Lage ist.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.12.2007 - 1 O 119/07

    Kein Anspruch des Kindes auf Prozesskostenvorschuss bei Anfechtung eines …

    Dem Verwaltungsgericht ist zwar im Ausgangspunkt zuzustimmen, dass ein Prozesskostenvorschuss nach §§ 1360a Abs. 4, 1610 Abs. 2 BGB grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorgeht und jener Anspruch auch volljährigen Kindern gegen ihre Eltern zustehen kann, solange eine von den Eltern nicht mehr abhängige Lebensstellung durch Abschluss der Ausbildung noch nicht erreicht ist (vgl. dazu ausführlich OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1998 - 19 E 612/98 -, FamRZ 2000, 21 sowie juris; OLG Bamberg, 13.07.1988 - 2 WF 158/88 -, JurBüro 1989, 119/120).
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