Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 08.10.1986 - 2 UF 261/86 u.a. (2 WF 238/86) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- mansui.eu
BGB §§ 1565, 1566; ZPO §§ 114, 613, 623
Prozeßkostenhilfe für ein Scheidungsverfahren bei einverständlicher Scheidung; Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für Folgesachen; Zwangsverbund und Erfolgsaussichten von Folgesachen; Trennung von Eheleuten iSd §§ 1565, 1566 BGB bei Strafhaft eines Ehegatten. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1987, 500
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.11.1962 - IV ZR 134/62
Dreijahresfrist des § 48 Abs. 1 EheG
Auszug aus OLG Bamberg, 08.10.1986 - 2 UF 261/86
Zwar ist dem Antragsgegner zuzugeben, daß die durch die Strafhaft verursachte räumliche Trennung der Eheleute für sich allein noch kein Getrenntleben iSd §§ 1565, 1566 BGB bedeutet; erforderlich ist vielmehr daneben der erkennbare Wille eines Ehegatten, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr fortzusetzen (§ 1567 Abs. 1 S. 1 BGB; OLG Bamberg FamRZ 1981, 52, und ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. auch - zu dem früheren Rechtszustand - BGHZ 38, 266, 269 = FamRZ 1963, 173; ebenso 1. Eherechtsreformgesetz, Rechtsanwenderbroschüre S. 147;… Diederichsen in Palandt, BGB 45. Aufl. § 1567 Anm. 2 b;… Wolf in MünchKomm, BGB § 1567 Rdn. 19 mwN).
- OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 16 WF 91/03
Prozesskostenhilfe: Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch bei Zustimmung des …
Wie es schon für das Scheidungsverfahren überwiegende Rechtsprechung ist, dass dem Antragsgegner Prozesskostenhilfe auch dann zu gewähren ist, wenn er der Scheidung zustimmen oder insoweit keinen Antrag stellen will (OLG Bamberg, Beschluss vom 08. Oktober 1986 - 2 UF 261/86 - 2 WF 238/86 - FamRZ 1987, 500; Beschluss vom 02. März 1994 - 2 WF 32/94 - FamRZ 1995, 370) oder jedenfalls dann, wenn der Antragsgegner ein nach der Prozessordnung vorgesehenes Ziel verfolgt oder seine Lage darin verbessern kann und will (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06. Mai 1985 - 6 WF 33/85 - FamRZ 1995, 723;… weitere Nachweise bei Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl. 2003, Rn. 433), muss auch im Verfahren nach § 1666 BGB davon abgesehen werden, die Eltern nur als Antragsgegner anzusehen und nur zu prüfen, ob sie in der Lage sind, sich mit Erfolg dagegen zu wehren, dass das Familiengericht einer Anregung stattgibt, Maßnahmen nach § 1666 BGB zu ergreifen. - OLG Bamberg, 02.03.1994 - 2 WF 32/94
Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Scheidungsverfahren; Feststellung der …
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, gelten im Scheidungsverfahren - besonders für die Ehesache selbst - bei Beurteilung der Erfolgsaussicht gemäß § 114 Satz 1 ZPO besondere Verfahrensgrundsätze, die die allgemeinen Maßstäbe für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe modifizieren (siehe z.B. OLG Bamberg, JurBüro 1980, 766; FamRZ 1987, 500). - OLG Bamberg, 10.08.1989 - 2 W 4/89
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Vielmehr ist ihr Prozeßkostenhilfe ohne Prüfung der Erfolgsaussicht zu bewilligen, sofern die subjektiven Voraussetzungen der §§ 114 ff. ZPO erfüllt sind (vgl. auch OLG Bamberg, JurBüro 80, 765 und 766, FamRZ 87, 500; Beyer, JurBüro 89, 439/444). - OLG Brandenburg, 05.09.1995 - 10 WF 32/95
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Antragsgegner im …
Es muß der um Prozeßkostenhilfe nachsuchenden Partei ermöglicht werden, diese Folgesachen beeinflussen zu können, wenn das Familiengericht seiner Amtsermittlungspflicht nachgeht (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 1981, 581, 582; OLG Hamm, FamRZ 1985, 622; OLG Bamberg, FamRZ 1987, 500, 501; OLG Düsseldorf, FamRZ 1990, 80 [OLG Düsseldorf 01.09.1989 - 3 WF 196/89]; OLG Bamberg, NJW-RR 1995, 5, 6 [OLG Bamberg 02.03.1994 - 2 WF 32/94];… Zöller-Philippi, ZPO, 19. Aufl., § 114 Rn 43; § 624 Rn 6).
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