Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.04.2006 - 2 Ws 167 - 168/06, 2 Ws 167/06, 2 Ws 168/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtfertigung der Verhandlung der Sache vor einer großen Strafkammer nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 GVG bei acht Angeklagten und dreißig Zeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 12.11.2008 - 2 Ws 488/08
Voraussetzungen und Bindungswirkung der Verweisung wegen Überschreitung der …
Von "besonderem Umfang" ist auszugehen, wenn die Sache wegen einer Vielzahl von Angeklagten und/oder einer Vielzahl von Zeugen, wegen besonderer Schwierigkeiten bei der Beweiswürdigung oder wegen absehbar langer Verfahrensdauer in einem Maße umfangreich ist, das auch durch die Zuziehung eines weiteren Richters am Amtsgericht gem. § 29 Abs. 2 GVG nicht sachgerecht bewältigt werden kann (Senat vom 26.04.2006 - 2 Ws 167-168/06;… N.-Goßner, StPO, 51. Auflage 2008, § 24 GVG Rz. 7; Hannich in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Auflage 2008, § 24 GVG Rz. 6b jew. mit weit.Der Senat (B. v. 26.04.2006, aaO) hat in der Vergangenheit das Vorliegen eines "besonderen Umfangs" bei einer Strafsache mit acht Angeklagten und dreißig Zeugen bejaht, allerdings angenommen, dass dieser durch die Zuziehung eines weiteren Richters am Amtsgericht (noch) bewältigt werden könne.
- OLG Hamburg, 20.08.2019 - 2 Ws 85/19
Disziplinarmaßnahmen in der Untersuchungshaft: Umdeutung einer Beschwerde in …
Rn. 13 aa) Es ist anerkannt, dass ein durch Anklageerhebung bewirkter Wechsel der Zuständigkeit für Haftentscheidungen vom Ermittlungsrichter zum erkennenden Gericht (§ 126 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 StPO) ebenso wie ein Zuständigkeitswechsel vom erstinstanzlichen Gericht zum Berufungsgericht infolge Akteneinganges bei letzterem (§§ 321 Satz 2, 126 Abs. 2 Satz 1 StPO) dazu führt, dass eine Beschwerde gegen eine Haftentscheidung des unzuständig gewordenen Haftgerichts unzulässig ist (…SK-StPO/Paeffgen § 117 Rn. 7: Beschwerde unzulässig;… SK-StPO/Frisch § 304 Rn. 35: Nichtstatthaftigkeit der Beschwerde; OLG Frankfurt StV 2010, 32 ff.: Beschwerde prozessual überholt; vgl. auch BGHSt 10, 91: stillschweigender Ausschluss der Beschwerde bei Gewährung eines anderen Rechtsbehelfs) und eine bereits vor Zuständigkeitswechsel erhobene, aber noch nicht erledigte Beschwerde entsprechend § 140 BGB (vgl. BGH, NJW 2001, 1217; OLG Stuttgart, BeckRS 2003, 09687) in einen Antrag auf Haftprüfung gemäß § 117 Abs. 1 StPO umzudeuten ist, den das nunmehr zuständig gewordene Haftgericht, nicht aber das Beschwerdegericht, zu bescheiden hat (Senatsbeschlüsse vom 10. März 2006, Az.: 2 Ws 67/06 und vom 17. Juli 2006, Az.: 2 Ws 168/06; OLG Schleswig-Holstein, OLGSt StPO § 117 Nr. 2; OLG Hamm, NJW 1974, 1574; OLG Naumburg, NStZ-RR 1997, 307;… KK-Schultheis § 126 Rn. 8a;… KMR/Wankel § 126 Rn. 20 f.;… Meyer-Goßner/Schmitt § 117 Rn. 12 m.w.N.; kritisch: Rostek, StV 2002, 225).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".