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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.02.2018 - 2 Ws 22/18, 2 Ws 22/18 - 1 OBL 11/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,4515
OLG Hamburg, 07.02.2018 - 2 Ws 22/18, 2 Ws 22/18 - 1 OBL 11/18 (https://dejure.org/2018,4515)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.02.2018 - 2 Ws 22/18, 2 Ws 22/18 - 1 OBL 11/18 (https://dejure.org/2018,4515)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 2 Ws 22/18, 2 Ws 22/18 - 1 OBL 11/18 (https://dejure.org/2018,4515)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 178 Abs 1 S 1 GVG, § 182 GVG, Art 103 Abs 1 GG, § 33 Abs 1 StPO
    Ordnungsgeld gegen einen Angeklagten wegen Ungebühr: Bestand eines Ordnungsmittelbeschlusses trotz fehlender Begründung; Bestand eines Ordnungsmittelbeschlusses trotz Nichtgewährung rechtlichen Gehörs vor Erlass und Verkündung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 178 ; GVG § 182
    Erforderlichkeit der Gewährung rechtlichen Gehörs vor Verhängung eines Ordnungsmittels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Erforderlichkeit der Gewährung rechtlichen Gehörs vor Verhängung eines Ordnungsmittels; Anforderungen an die Protokollierung des einem Ordnungsmittelbeschluss voraus gehenden Geschehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 17.01.2012 - 1 Ws 504/11

    Möglichkeit des Stützens einer Verhängung von Ordnungsmitteln nach § 178 GVG auf …

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.02.2018 - 2 Ws 22/18
    Vielmehr reicht es aus, wenn auf Grund der durch § 182 GVG vorgeschriebenen Protokollierung des den Beschluss veranlassenden Geschehens für den Betroffenen der Anordnungsgrund außer Zweifel steht und für das Beschwerdegericht die Festsetzung des Ordnungsgeldes in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht dem Grunde und der Höhe nach überprüfbar ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 23. März 2006, Az.: 2 Ws 36/06, und 8. Juni 2005, Az.: 2 Ws 82/05; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 17. Januar 2012, Az.: 1 Ws 504/11;… Meyer-Goßner/Schmitt §§ 178 GVG Rn. 16, 182 GVG Rn. 3f.;… LR-Wickern § 178 GVG Rn. 40, § 181 GVG Rn. 11, § 182 GVG Rn. 4, 10ff).

    Die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht erstreckt sich auf Art und Maß der Festsetzung (OLG Celle in NStZ-RR 2012, 119;… Wickern, a.a.O., § 181 GVG Rn. 13 m.w.N.; zum eigenen Ermessen des Beschwerdegerichts vgl. OLG Neustadt in NJW 1962, 602; HansOLG, Beschluss vom 7. November 2014, Az.: 1 Ws 117/14).

  • OLG Düsseldorf, 11.01.1988 - 1 Ws (OWi) 19/88
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.02.2018 - 2 Ws 22/18
    Rn. 10 Folglich muss für das Beschwerdegericht aus der Verbindung von Protokollierung des veranlassenden Verhaltens und gemäß § 182 GVG protokolliertem Beschluss zweifelsfrei ersichtlich sein, wegen welchen Verhaltens des Betroffenen das Ordnungsmittel angeordnet worden ist (…Senat, a.a.O.; OLG Düsseldorf in NStZ 1988, 238; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. August 1990, Az.: 1 Ws 201/90).

    Davon kann jedoch abgesehen werden, wenn dem Gericht mit Rücksicht auf Intensität oder Art der Ungebühr eine solche Anhörung nicht zugemutet werden kann (…Kissel/Mayer, a.a.O. § 178 Rn. 46), etwa wenn Ungebühr und Ungebührwille völlig außer Frage stehen und eine Anhörung nur Gelegenheit zu weiteren Ausfälligkeiten gäbe (…Senat, a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 3. Februar 2010, Az.: 2 Ws 62/10; OLG Düsseldorf in NStZ 1988, 238;… Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 14) oder wenn die betroffene Person bereits wiederholt verwarnt oder mit Ordnungsmitteln bedroht worden ist (Senat, Beschluss vom 21. Februar 2005, Az.: 2 Ws 36/05;… Wickern, a.a.O., § 178 GVG Rn. 36).

  • OLG Hamm, 18.02.2005 - 2 Ws 36/05

    Ungebühr; Tätlichtkeit gegenüber Verfahrensbeteiligten; subjektive …

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.02.2018 - 2 Ws 22/18
    Davon kann jedoch abgesehen werden, wenn dem Gericht mit Rücksicht auf Intensität oder Art der Ungebühr eine solche Anhörung nicht zugemutet werden kann (…Kissel/Mayer, a.a.O. § 178 Rn. 46), etwa wenn Ungebühr und Ungebührwille völlig außer Frage stehen und eine Anhörung nur Gelegenheit zu weiteren Ausfälligkeiten gäbe (…Senat, a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 3. Februar 2010, Az.: 2 Ws 62/10; OLG Düsseldorf in NStZ 1988, 238;… Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 14) oder wenn die betroffene Person bereits wiederholt verwarnt oder mit Ordnungsmitteln bedroht worden ist (Senat, Beschluss vom 21. Februar 2005, Az.: 2 Ws 36/05;… Wickern, a.a.O., § 178 GVG Rn. 36).
  • OLG Köln, 03.02.2010 - 2 Ws 62/10

    Ungebühr, Hauptverhandlung, Ordnungsgeld

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.02.2018 - 2 Ws 22/18
    Davon kann jedoch abgesehen werden, wenn dem Gericht mit Rücksicht auf Intensität oder Art der Ungebühr eine solche Anhörung nicht zugemutet werden kann (…Kissel/Mayer, a.a.O. § 178 Rn. 46), etwa wenn Ungebühr und Ungebührwille völlig außer Frage stehen und eine Anhörung nur Gelegenheit zu weiteren Ausfälligkeiten gäbe (…Senat, a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 3. Februar 2010, Az.: 2 Ws 62/10; OLG Düsseldorf in NStZ 1988, 238;… Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 14) oder wenn die betroffene Person bereits wiederholt verwarnt oder mit Ordnungsmitteln bedroht worden ist (Senat, Beschluss vom 21. Februar 2005, Az.: 2 Ws 36/05;… Wickern, a.a.O., § 178 GVG Rn. 36).
  • OLG Hamburg, 07.11.2014 - 1 Ws 117/14

    Ungebühr, Gericht, Ordnungsgeld, Bemessungskriterien

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.02.2018 - 2 Ws 22/18
    Die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht erstreckt sich auf Art und Maß der Festsetzung (OLG Celle in NStZ-RR 2012, 119;… Wickern, a.a.O., § 181 GVG Rn. 13 m.w.N.; zum eigenen Ermessen des Beschwerdegerichts vgl. OLG Neustadt in NJW 1962, 602; HansOLG, Beschluss vom 7. November 2014, Az.: 1 Ws 117/14).
  • OLG Hamburg, 22.06.1999 - 1 Ws 91/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.02.2018 - 2 Ws 22/18
    Die Kompetenz zur Anordnung von Ordnungsmitteln ist Ausfluss der sitzungsleitenden Gewalt (vgl. HansOLG in NJW 1999, 2607), die die Anordnungsbefugnis bei dem Inhaber der Sitzungsgewalt monopolisiert, und die zeitlich sowie räumlich mit der Sitzung endet (…Schmitt, a.a.O., § 181 GVG Rn. 6;… Kissel/Mayer, GVG, § 178 Rn. 48).
  • OLG Stuttgart, 20.08.1990 - 1 Ws 201/90

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.02.2018 - 2 Ws 22/18
    Rn. 10 Folglich muss für das Beschwerdegericht aus der Verbindung von Protokollierung des veranlassenden Verhaltens und gemäß § 182 GVG protokolliertem Beschluss zweifelsfrei ersichtlich sein, wegen welchen Verhaltens des Betroffenen das Ordnungsmittel angeordnet worden ist (…Senat, a.a.O.; OLG Düsseldorf in NStZ 1988, 238; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. August 1990, Az.: 1 Ws 201/90).
  • OLG Nürnberg, 14.03.2013 - 1 Ws 102/13
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.02.2018 - 2 Ws 22/18
    Rn. 62 Grundsätzlich kann die fehlende Konkretisierung eines Dazwischenredens eines Betroffenen sich als wesentliche Lücke erweisen, wenn das Beschwerdegericht nicht mit hinreichender Sicherheit erkennen kann, ob der Angeklagte dabei in Ausübung berechtigter Interessen gehandelt hat, etwa um eine Pause zu beantragen oder einen prozessualen Antrag zu stellen, so dass in Betracht kommt, dass das "Dazwischenreden" im konkreten Fall keine Störung der Verhandlung durch ungebührliches Verhalten dargestellt hat (OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. März 2013, Az.: 1 Ws 102/13).
  • OLG Köln, 17.07.2024 - 2 Ws 379/24

    Festsetzung eines Ordnungsmittels wegen Ungebühr in einer strarechtlichen …

    Es muss ausgeschlossen werden können, dass die Vorinstanz als Inhaberin des aus der Sitzungsleitung folgenden Anordnungsmonopols das Ordnungsmittel auf eine in Frage kommende Alternative gestützt hat, die die Anordnung zu tragen ungeeignet ist, und dass die von dem Beschwerdegericht als den Tatbestand des § 178 GVG erfüllend gewerteten Alternativen nicht vom Anordnungswillen der Vorinstanz gedeckt sind (OLG Hamburg, Beschl. v. 07.02.2018, 2 Ws 22/18;… vgl. zum Ganzen auch: Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl. 2024, § 182 GVG Rn. 1 u. 4 m.w.N.;… Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 182 Rn. 2 m.w.N.;… Diemer in KK-StPO, 9. Aufl. 2023, § 182 GVG Rn. 1 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 08.04.2024 - Ws 248/24

    Ordnungshaft wegen Störung der Urteilsbegründung

    Auch ist eine Anhörung entbehrlich, wenn dem Betroffenen die Festsetzung schon vorher ausdrücklich angedroht oder gegen ihn wegen der gleichen Art von Ungebühr nach §§ 177, 178 GVG verfahren worden war (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 07.02.2018, 2 Ws 22/18).
  • OLG Rostock, 16.10.2018 - 20 Ws 174/18

    Mängel des Ordnungsgeldbeschlusses; Anhörung des Betroffenen vor der Festsetzung …

    Ein solcher ist insbesondere dann gegeben, wenn die Ungebühr und der Ungebührwillen des Betroffenen völlig außer Frage stehen und die Anhörung dem Täter nur zu weiteren Ausfällen Gelegenheit geben würde (…Senatsbeschluss, a.a.O., Rn. 18; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.02.2018, Az. 2 Ws 22/18, Rn. 65;… LSG Sachsen, a.a.O., Rn. 39, alle bei juris).
  • OLG Hamburg, 04.04.2024 - 6 Ws 9/24

    Ordnungsmittel, Hauptverhandlung, Protokollierung, Begründung, Anhörung

    Es reicht aus, wenn auf Grund der gemäß § 182 GVG erforderlichen Protokollierung des den Beschluss veranlassenden Geschehens für den Betroffenen der Anordnungsgrund außer Zweifel steht und auf dieser Grundlage für das Beschwerdegericht die Festsetzung des Ordnungsgeldes in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht dem Grunde und der Höhe nach überprüfbar ist (…vgl. Hans. OLG Beschl. a.a.O.; OLG Hamm. Beschl. v. 16.09.2021 - III-4 Ws 138/21 -, juris: Hans. OLG. Beschl. v. 07.02.2018 - 2 Ws 22/18 -, juris;… OLG Celle, Beschl. v. 17.01.2012 - 1 Ws 504/11 -, juris: Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 182 GVG Rn. 4).

    bb) Vor Festsetzung eines Ordnungsmittels ist einem Betroffenen mit Blick auf Art. 103 Abs. 1 GG, § 33 Abs. 1 StPO grundsätzlich rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. Hans. OLG, Beschl. v. 07.02.2018 - 2 Ws 22/18 -, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 178 GVG Rn. 13 m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 02.12.2019 - 2 Ws 137/19

    Ordnungsgeld gegen einen Angeklagten wegen Ungebühr: Ordnungsmittelbeschluss ohne …

    Es reicht aus, wenn auf Grund der gem. § 182 GVG erforderlichen Protokollierung des den Beschluss veranlassenden Geschehens für den Betroffenen der Anordnungsgrund außer Zweifel steht und auf dieser Grundlage für das Beschwerdegericht die Festsetzung des Ordnungsgeldes in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht dem Grunde und der Höhe nach überprüfbar ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschl. v. 7. Februar 2018 (Az.: 2 Ws 22/18); Beschl. v. 23. März 2006 (Az.: 2 Ws 36/06); Beschl. v. 8. Juni 2005 (Az.: 2 Ws 82/05); vgl. ferner OLG Celle, Beschl. v. 17. Januar 2012 (Az.: 1 Ws 504/11) (juris);… Meyer-Goßner/Schmitt § 178 GVG Rn. 16, § 182 GVG Rn. 3 f.;… LR-Wickern § 178 GVG Rn. 40, § 181 GVG Rn. 11, § 182 GVG Rn. 4, 10 ff.).
  • OLG Hamm, 23.07.2024 - 3 Ws 257/24

    Beschwerde gegen Ordnungsmittel als sofortige Beschwerde; Festsetzung eines …

    Rn. 40 Denn es reicht aus, wenn auf Grund der durch § 182 GVG vorgeschriebenen Protokollierung des den Beschluss veranlassenden Geschehens für den Betroffenen der Anordnungsgrund außer Zweifel steht und für das Beschwerdegericht die Festsetzung des Ordnungsgeldes in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht dem Grunde und der Höhe nach überprüfbar ist (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Auflage 2024, § 182 GVG Rn. 4 mit Verweis auf OLG Hamburg, Beschluss vom 07. Februar 2018 - 2 Ws 22/18).
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