Rechtsprechung
   KG, 20.11.2015 - 2 Ws 234/15 - 141 AR 475/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,43470
KG, 20.11.2015 - 2 Ws 234/15 - 141 AR 475/15 (https://dejure.org/2015,43470)
KG, Entscheidung vom 20.11.2015 - 2 Ws 234/15 - 141 AR 475/15 (https://dejure.org/2015,43470)
KG, Entscheidung vom 20. November 2015 - 2 Ws 234/15 - 141 AR 475/15 (https://dejure.org/2015,43470)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,43470) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 56b StGB, § 56c StGB, § 56e StGB, § 56f StGB
    Strafaussetzung zur Bewährung: Nachträgliche Erteilung von Auflagen in der Bewährungszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Nichterfüllung einer Arbeitsauflage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56b; StGB § 56c; StGB § 56e; StGB § 56f
    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Nichterfüllung einer Arbeitsauflage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 3 Ws 153/96
    Auszug aus KG, 20.11.2015 - 2 Ws 234/15
    Dass sich die Funktion von Auflagen jedoch nicht darin erschöpft, begangenes Unrecht auszugleichen, folgt daraus, dass ihre (nachträgliche) Anordnung auch als Reaktion zur Vermeidung eines Bewährungswiderrufs in § 56f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB ausdrücklich vorgesehen ist (vgl. Groß in: Münchener Kommentar zum StGB 2. Aufl., § 56e Rdn. 15; and. Ansicht wohl OLG Hamm, Beschluss vom 30. Mai 1996 - 3 Ws 153/96 - [juris]: Nur, wenn erst während der Bewährungszeit bekannt gewordene Umstände ein Genugtuungsbedürfnis hinsichtlich des Unrechtes der mit der Bewährungsstrafe geahndeten Tat ergeben).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht