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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,49366
OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20 (https://dejure.org/2020,49366)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.11.2020 - 2 Ws 249/20 (https://dejure.org/2020,49366)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. November 2020 - 2 Ws 249/20 (https://dejure.org/2020,49366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 102 StPO, § 103 Abs 1 S 1 StPO, § 126 Abs 1 S 3 StPO
    Übertragungsbeschlusses bei Zuständigkeitsübertragung in Haftsachen; Durchsuchung in Wohngemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 15.10.1999 - 2 BJs 20/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20
    Bei einer Wohngemeinschaft entspricht es der Lebenserfahrung, dass die Bewohner Zugang zu allen Räumen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1999 - 2 BJs 20/97 - 2 - StB 9/99, NStZ 2000, 154, 155).

    Nach den Gesamtumständen hätte ein Haftrichter, wäre er mit der Sache befasst worden, mit hoher Wahrscheinlichkeit die Durchsuchung des Zimmers des Beschuldigten nach § 103 StPO angeordnet (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1999 - 2 BJs 20/97 - 2 - StB 9/99, NStZ 2000, 154, 155).

  • BGH, 18.11.2003 - 1 StR 455/03

    Verwertungsverbot bei Verletzung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20
    Sonstige Fehler bei der Durchsuchung lösen hingegen regelmäßig kein Verwertungsverbot für die sichergestellten Beweismittel aus, insbesondere dann nicht, wenn dem Erlass der Durchsuchungsanordnung keine rechtlichen Hindernisse entgegengestanden hätten und die tatsächlich sichergestellten Beweismittel als solche der Verwertung als Beweismittel rechtlich zugänglich gewesen wären (vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. Februar 1989 - 2 StR 402/88, NJW 1989, 1741, 1744; BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03, NStZ 2004, 449, 450;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 94 Rn. 21, § 105 Rn. 19 m.w.N.;… KK-StPO/Bruns, § 105 Rn. 21 m.w.N.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1707/02, NStZ 2004, 216; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 451/07, StV 2008, 121, 123).

    Hinzu kommt, dass es hier nicht nur um die Sicherstellung von Beweismitteln ging, sondern auch um die Beschlagnahme von Betäubungsmitteln, die dadurch aus dem Verkehr gezogen wurden (§§ 111b, 111c StPO, § 33 BtMG vgl. zu diesem Wertungsgesichtspunkt BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03, NStZ 2004, 449, 450).

  • BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15

    Verfahrensrüge (Zulässigkeit: befristeter Widerspruch des Angeklagten nicht …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20
    Rn. 22 Hiervon ausgehend ist ein Beweisverwertungsverbot grundsätzlich bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen anzunehmen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen werden (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15, juris Rn. 24 m.w.N. = BGHSt 61, 266 ff.; BVerfG…, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29, 61, juris Rn. 135;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 94 Rn. 21, § 105 Rn. 19 m.w.N.), namentlich wenn der Richtervorbehalt (§ 105 Abs. 1 StPO) bewusst missachtet oder seine Voraussetzungen in gleichgewichtig grober Weise verkannt wurden (BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 566/18, NStZ-RR 2019, 94, 95).

    Dabei kommt dem Aspekt eines hypothetisch rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs keine Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15, juris Rn. 26 m.w.N. = BGHSt 61, 266 ff.).

  • OLG Koblenz, 18.04.2005 - 1 Ws 245/05

    Haftbeschwerdeverfahren: Instanzenzug nach Zuständigkeitsübertragung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20
    Dieser Zuständigkeitswechsel tritt in vollem Umfang auch dann ein, wenn die Zuständigkeitsübertragung - wie hier - erst nach Einlegung des Rechtsmittels erfolgt ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. April 2005 - 1 Ws 245/05, BeckRS 2005, 4691; OLG Hamburg, Beschluss vom 30. Dezember 1965 - 2 b Ws 144/65, NJW 1966, 606;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.;… KK-StPO/Schultheis a.a.O.).

    Im Fall einer vor Übertragung eingelegten Beschwerde gegen den bestehenden Haftbefehl kann die primäre Zuständigkeit und Verantwortung des neuen Haftrichters dadurch gewahrt werden, dass dieser zumindest prüft, ob er der Beschwerde gemäß § 306 Abs. 2 StPO abhilft, wenn er von der grundsätzlich gebotenen eigenen Haftentscheidung absehen und die Entscheidung des Richters, der die Zuständigkeit übertragen hat, fortgelten lassen will (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. April 2005 - 1 Ws 245/05, BeckRS 2005, 4691;… KK-StPO/Schultheis a.a.O.;… siehe auch LR-Gärtner, § 126 Rn. 22).

  • OLG Hamm, 14.07.1997 - 2 Ws 257/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20
    Wie bereits erwähnt legen es die Umstände der Tat 1 des Haftbefehls nahe, dass sich der Beschuldigte dem Einfluss seiner Mutter und seines Stiefvaters weitgehend entzogen hat, weshalb jedenfalls erhebliche Zweifel bestehen, ob die familiären Bindungen den Beschuldigten davon abhalten werden, durch eine Flucht den Verfall der von seinen Angehörigen gestellten Sicherheitsleistung herbeizuführen (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 14. Juli 1997 - 2 Ws 257/97, juris Rn. 12).
  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20
    Denn ein etwaiger Verfahrensfehler würde - was im Ermittlungsverfahren unabhängig vom Widerspruch des Beschuldigten von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, juris Rn. 26 f. = BGHSt 64, 89 ff.) - kein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen.
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20
    Rn. 22 Hiervon ausgehend ist ein Beweisverwertungsverbot grundsätzlich bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen anzunehmen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen werden (BGH…, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15, juris Rn. 24 m.w.N. = BGHSt 61, 266 ff.; BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29, 61, juris Rn. 135;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 94 Rn. 21, § 105 Rn. 19 m.w.N.), namentlich wenn der Richtervorbehalt (§ 105 Abs. 1 StPO) bewusst missachtet oder seine Voraussetzungen in gleichgewichtig grober Weise verkannt wurden (BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 566/18, NStZ-RR 2019, 94, 95).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20
    Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 181/98, NJW 1999, 959, 961 m.w.N. = BGHSt 44, 243 ff.; Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, NJW 2007, 2269, 2271;… zusammenfassend Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 94 Rn. 21 f., § 105 Rn. 18 f. m.w.N.).
  • BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20
    Sonstige Fehler bei der Durchsuchung lösen hingegen regelmäßig kein Verwertungsverbot für die sichergestellten Beweismittel aus, insbesondere dann nicht, wenn dem Erlass der Durchsuchungsanordnung keine rechtlichen Hindernisse entgegengestanden hätten und die tatsächlich sichergestellten Beweismittel als solche der Verwertung als Beweismittel rechtlich zugänglich gewesen wären (vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. Februar 1989 - 2 StR 402/88, NJW 1989, 1741, 1744; BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03, NStZ 2004, 449, 450;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 94 Rn. 21, § 105 Rn. 19 m.w.N.;… KK-StPO/Bruns, § 105 Rn. 21 m.w.N.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1707/02, NStZ 2004, 216; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 451/07, StV 2008, 121, 123).
  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20
    Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 181/98, NJW 1999, 959, 961 m.w.N. = BGHSt 44, 243 ff.; Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, NJW 2007, 2269, 2271;… zusammenfassend Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 94 Rn. 21 f., § 105 Rn. 18 f. m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.01.2018 - 1 RVs 3/18

    Zulässigkeit der Durchsuchung einer Wohnung, deren Mitinhaber der Beschuldigte …

  • LG Heilbronn, 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02

    Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren: Verwertungsverbot für anläßlich einer …

  • BGH, 27.11.2018 - 5 StR 566/18

    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse einer DNA-Untersuchung (Angabe …

  • BGH, 15.10.1985 - 5 StR 338/85

    Gewaltsame Behinderung einer Durchsuchung - Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung bei …

  • BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1707/02

    Fristbeginn für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde (Gegenvorstellung gegen …

  • BGH, 10.12.2014 - 3 StR 503/14

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen; …

  • BGH, 05.12.2007 - 5 StR 451/07

    Zulässig bedingter Beweisantrag (genügend bestimmte Beweisbehauptung; Behandlung …

  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 2 Ws 149/10

    Gegenstand der Haftbeschwerde bei mehreren aufeinander folgenden …

  • BGH, 25.03.1960 - 2 ARs 30/60

    Zuständigkeit des Amtsrichters im Ermittlungsverfahren - Zuständigkeitswechsel …

  • BVerfG, 03.08.2026 - 1 BvR 2232/24

    Erfolgreich Verfassungsbeschwerde gegen strafprozessuale Durchsuchung

    Ungeachtet dessen, dass der Schutz von Art. 13 Abs. 1 GG, soweit die individuelle Entfaltung der Persönlichkeit im Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen ist, nicht durch Abwägung mit den Strafverfolgungsinteressen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes relativiert werden kann (vgl. BVerfGE 109, 279 ), wird durch die verfassungsrechtliche Wertung, dass allein die Eigenschaft als Mitbewohner den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses gegen Nichtverdächtige gemäß § 103 StPO noch nicht zu rechtfertigen vermag, eine effektive Strafverfolgung nicht verhindert: Betreten Ermittlungspersonen aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses gegen Beschuldigte gemäß § 102 StPO deren Wohngemeinschaft und stellen vor Ort Anhaltspunkte fest, die für einen Auffindeverdacht in nicht von den Beschuldigten mitgenutzten Räumen sprechen, können sie ohne Gefahr eines Beweismittelverlusts - wie im vorliegenden Fall auch in Bezug auf einen anderen Nichtverdächtigen geschehen (…vgl. Rn. 4) - über den verfassungsrechtlich gebotenen ermittlungsrichterlichen Bereitschaftsdienst (vgl. BVerfGE 151, 67 m.w.N.) einen Beschluss gemäß § 103 StPO erwirken (so im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. November 2020 - 2 Ws 249/20 -, juris, Rn. 27).
  • BVerfG, 03.08.2026 - 1 BvR 2399/24

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafprozessuale Durchsuchung

    Ungeachtet dessen, dass der Schutz von Art. 13 Abs. 1 GG, soweit die individuelle Entfaltung der Persönlichkeit im Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen ist, nicht durch Abwägung mit den Strafverfolgungsinteressen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes relativiert werden kann (vgl. BVerfGE 109, 279 ), wird durch die verfassungsrechtliche Wertung, dass allein die Eigenschaft als Mitbewohner den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses gegen Nichtverdächtige gemäß § 103 StPO noch nicht zu rechtfertigen vermag, eine effektive Strafverfolgung nicht verhindert: Betreten Ermittlungspersonen aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses gegen Beschuldigte gemäß § 102 StPO deren Wohngemeinschaft und stellen vor Ort Anhaltspunkte fest, die für einen Auffindeverdacht in nicht von den Beschuldigten mitgenutzten Räumen sprechen, können sie ohne Gefahr eines Beweismittelverlusts über den verfassungsrechtlich gebotenen ermittlungsrichterlichen Bereitschaftsdienst (vgl. BVerfGE 151, 67 m.w.N.) einen Beschluss gemäß § 103 StPO erwirken (so im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. November 2020 - 2 Ws 249/20 -, juris, Rn. 27).
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