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Weitere Entscheidungen unten: OLG Nürnberg, 20.08.2009 | KG, 09.09.2010

Rechtsprechung
   KG, 16.06.2011 - 2 Ws 351/09 REHA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14245
KG, 16.06.2011 - 2 Ws 351/09 REHA (https://dejure.org/2011,14245)
KG, Entscheidung vom 16.06.2011 - 2 Ws 351/09 REHA (https://dejure.org/2011,14245)
KG, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 2 Ws 351/09 REHA (https://dejure.org/2011,14245)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 3 S 1 StrRehaG, § 1 Abs 6 StrRehaG, § 2 Abs 1 S 2 StrRehaG, § 15 StrRehaG, § 33a StPO
    Strafrechtliche Rehabilitierung: Entschädigung wegen Unterbringung in einem Kinderheim der ehemaligen DDR

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    StrRehaG §§ 1, 2, 15; StPO § 33 a
    Strafrechtliche Rehabilitierung; zwangsweise Unterbringung im Kinderheim; Indiz für politische Verfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbringung in einem Kinderheim als Maßnahme politischer Verfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterbringung in einem Kinderheim als Maßnahme politischer Verfolgung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (13)

  • KG, 11.04.1997 - 5 Ws 568/96
    Auszug aus KG, 16.06.2011 - 2 Ws 351/09
    Vielmehr sei sie als nur mittelbare Folge der politischen Verfolgung der Eltern der Rehabilitierung nicht zugänglich, weil sie ihrerseits kein gegen den Betroffenen gerichtetes eigenständiges politisch begründetes Unrecht darstelle (vgl. Senat VIZ 1997, 663).

    Denn diese Rechtsansicht, die in der veröffentlichen Rechtsprechung bislang unbestritten war, ergab sich bereits aus dem veröffentlichen Senatsbeschluß vom 11. April 1997 - 5 Ws 568/96 - (VIZ 1997, 663).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus KG, 16.06.2011 - 2 Ws 351/09
    Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt auch voraus, daß der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfGE 84, 188, 190 = NJW 1991, 2823; BVerfG DtZ 1992, 327; BVerfG - 1. Kammer des 2. Senats - Beschluß vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 409/09 - juris - mit weit.
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

    Auszug aus KG, 16.06.2011 - 2 Ws 351/09
    Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt auch voraus, daß der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfGE 84, 188, 190 = NJW 1991, 2823; BVerfG DtZ 1992, 327; BVerfG - 1. Kammer des 2. Senats - Beschluß vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 409/09 - juris - mit weit.
  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 718/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Rehabilitierung …

    Auszug aus KG, 16.06.2011 - 2 Ws 351/09
    Auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 718/08 - (EuGRZ 2009, 401 = ZOV 2009, 183) zur grundsätzlichen Rehabilitierungsfähigkeit von Zwangsaufenthalten in Kinderheimen lägen die Voraussetzungen einer Rehabilitierung gemäß §§ 1, 2 StrRehaG nicht vor.
  • BVerwG, 09.10.2003 - 3 C 1.03

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Maßnahmen der "Zersetzung" als hoheitliche …

    Auszug aus KG, 16.06.2011 - 2 Ws 351/09
    Denn er widerspreche dem vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 9. Oktober 2003 - 3 C 1/03 - für die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung aufgestellten Maßstab für die Konnexität zwischen Anlaß gebender Verfolgungsmaßnahme und deren typischer Folge.
  • BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 409/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

    Auszug aus KG, 16.06.2011 - 2 Ws 351/09
    Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt auch voraus, daß der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfGE 84, 188, 190 = NJW 1991, 2823; BVerfG DtZ 1992, 327; BVerfG - 1. Kammer des 2. Senats - Beschluß vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 409/09 - juris - mit weit.
  • BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im …

    Auszug aus KG, 16.06.2011 - 2 Ws 351/09
    Denn - anders als im dem Beschluß des BVerfG - 2. Kammer des 1. Senats - (NJW 2011, 1275) zum Betreuungsrecht zugrundeliegenden Fall - hat der Gesetzgeber das Rehabilitierungsverfahren grundsätzlich schriftlich ausgestaltet (§ 11 Abs. 3 Satz 1 StrRehaG) und gerade keine § 283 Abs. 1 Satz 2 FamFG oder § 453 Abs. 1 Satz 3 StPO ähnliche Sollvorschrift geschaffen oder gar wie in § 454 Abs. 1 Satz 4 StPO die mündliche Anhörung vorgeschrieben.
  • OLG Koblenz, 07.07.2010 - 2 Ws 247/10

    Strafvollzug: Anforderungen an den Vollzugsplan und dessen Fortschreibungen

    Auszug aus KG, 16.06.2011 - 2 Ws 351/09
    Rn. 10 Da es im Rehabilitierungsverfahren nur auf die angegriffene Entscheidung, nicht aber auf die Art und Weise ihrer Vollstreckung ankomme, hätten die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Bedingungen der Unterbringung, wie die gemeinschaftliche Unterbringung in einem kleinen - abgeschlossenen - Raum mit nicht abgetrennter Toilette sowie der Arbeitseinsatz, grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (vgl. KG VIZ 1996, 615; Senat, Beschluß vom 21. April 2010 - 2 Ws 247-248/10 REHA -) können.
  • OLG Naumburg, 22.10.2010 - 2 Ws (Reh) 8/10

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Beschwerdeentscheidung nach Sachentscheidung …

    Auszug aus KG, 16.06.2011 - 2 Ws 351/09
    Sie kann nur dann zur Rehabilitierung führen, wenn der Betroffene aus Gründen politischer oder sonstiger sachwidriger, dem Systemunrecht zuzurechnender Verfolgung sachfremd schlechter behandelt wurde als andere (vgl. OLG Rostock, Beschluß vom 27. Oktober 2010 - I WsRH 33/10 - juris; OLG Naumburg, Beschluß vom 22. Oktober 2010 - 2 Ws (Reh) 8/10 - juris Rdnrn. 13, 14; ThürOLG Jena, Beschlüsse vom 9. September 2010 - 1 Ws Reha 28/10 - und 19. August 2010 - 1 Ws Reha 9/10-).
  • OLG Dresden, 16.09.2010 - 1 Reha Ws 135/10
    Auszug aus KG, 16.06.2011 - 2 Ws 351/09
    Auch das Oberlandesgericht Dresden hat in einem den dortigen Betroffenen rehabilitierenden Beschluß (vom 16. September 2010 - 1 Reha Ws 135/10 -) ein eigenständiges gegen die Kinder gerichtetes Unrechtsverhalten der Behörden verlangt (und dort bejaht), wozu allerdings deren Instrumentalisierung zur politischen Verfolgung eines Elternteils genüge.
  • OLG Frankfurt, 05.12.2002 - 3 Ws 122/02
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 1 Ws 51/10
  • KG, 17.05.1996 - 5 Ws 225/96
  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Rehabilitierung des …

    Rn. 26 (1) Nach verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechungspraxis zum Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung war eine Heimeinweisung insbesondere dann rechtsstaatswidrig, wenn dabei aufnahmebereite Dritte von den DDR-Behörden übergangen wurden (vgl. Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 29. März 2016 - 1 Ws Reha 2/13 -, juris, Rn. 15 f.; Kammergericht, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 Ws 351/09 -, juris, Rn. 34 ff.; Oberlandesgericht Naumburg…, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 2 Ws (Reh) 45/15 -, juris, Rn. 10; Oberlandesgericht Dresden…, Beschluss vom 16. September 2010 - 1 Reha Ws 135/10 -, juris, Rn. 20).
  • BGH, 25.03.2015 - 4 StR 525/13

    Rehabilitierung wegen in der DDR erlittener Verfolgung (hier: Unterbringung in …

    Deshalb müsse sie, um der Rehabilitierung zugänglich zu sein, ihrerseits politisch begründetes Unrecht sein und sachfremden Erwägungen folgen, die nicht durch den üblichen rechtskonformen Zweck der Einweisung - hier: fürsorgerische Erwägungen - gedeckt seien (vgl. auch KG, ZOV 2011, 166; ZOV 2011, 211; VIZ 1997, 663).
  • KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11

    Strafrechtliche Rehabilitation: Heimunterbringung eines Jugendlichen in der DDR …

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn Kinder unter bewusster Ausschaltung möglicher Alternativen in einem Heim untergebracht werden, um so auf sie einwirken und sie insbesondere zu politischen Aktivitäten ihrer (inzwischen inhaftierten) Eltern vernehmen zu können (vgl. Senat ZOV 2011, 166 ), wenn das Kind als "Lockvogel" dazu missbraucht wird, einen ausgereisten Elternteil zur Rückkehr in die DDR zu bewegen, um ihn sodann wegen Republikflucht oder vergleichbarer Tatvorwürfe strafrechtlich verfolgen zu können (vgl. OLG Dresden ZOV 2011, 259 mit dogmatischer Einordnung als sachfremder Zweck im Sinne des § 2 Abs. 1 StrRehaG), oder wenn die Unterbringung dazu missbraucht wird, die Auflösung der familiären Bindungen voranzutreiben, nachdem den politisch missliebigen Eltern zunächst der Wohnraum und die Wohnungseinrichtung entzogen worden sind (vgl. LG Erfurt, Beschluss vom 17. Dezember 2010 - 1 Reha 96/09 -, insoweit nicht beanstandet durch OLG Jena ZOV 2011, 210).

    Rn. 21 Nicht entscheidungserheblich ist demnach die Rechtsfrage, ob für die Rehabilitierung eine mittelbare politische Verfolgung dahingehend ausreicht, dass die Heimunterbringung ausschließlich deshalb erfolgt, weil die Eltern des Antragstellers ihrerseits Opfer politischer Verfolgung waren, aus diesem Grunde inhaftiert wurden und dadurch für die Betreuung ihres Kindes nicht mehr zur Verfügung standen (so OLG Jena, Vorlagebeschluss vom 7. Mai 2013 - 1 W Reha 3/13 - [= ZOV 2013, 124]; ZOV 2012, 274; ZOV 2012, 134; Beschluss vom 23. Mai 2011 - 1 Ws Reha 3/11 - juris; OLG Naumburg OLGSt StrRehaG § 2 Nr. 4; Mützel ZOV 2011, 106, 107 f.), oder ob es der Feststellung einer darüber hinausgehenden eigenen (unmittelbaren) politischen Verfolgung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen oder weiterer Umstände bedarf, die - über den haftbedingten Ausfall der bisherigen Erziehungsberechtigten hinaus - für die Heimunterbringung ursächlich geworden sind (so die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. ZOV 2011, 166 und 211; VIZ 1997, 663; Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 2 Ws 443/11 REHA - und 1. November 2011 - 2 Ws 80/11 REHA - vgl. vorstehend zu (1)).

    Eine sachfremde Zweckrichtung der Einweisungsentscheidung kann sich daher bei verfassungskonformer Interpretation des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG - abweichend von der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. ZOV 2012, 82 ; ZOV 2011, 166 ; ZOV 2011, 211) - nicht nur daraus ergeben, dass die Heimunterbringung durch Aufnahme bei Verwandten in der DDR vermeidbar gewesen wäre, sondern auch dann gegeben sein, wenn sie der Verhinderung der Ausreise - insbesondere zu einem aufnahmebereiten Elternteil im Ausland - diente.

  • OLG Jena, 17.01.2012 - 1 Ws Reha 50/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Anspruch wegen der Unterbringung in einem …

    Rn. 21 Diese Auffassung hat der Senat im Anschluss an das OLG Naumburg (Beschluss vom 14.4.2011, 2 Ws Reha 96/11, juris) bereits in früheren Entscheidungen vertreten (Beschluss vom 17.5.2011, 1 Ws Reha 7/11 , juris; Beschluss vom 23.5.2011, 1 Ws Reha 3/11 ; ebenso KG, Beschluss vom 16.6.2011, 2 Ws 351/09 Reha, juris; Mützel, ZOV 2011, 106; ders., ZOV 2011, 199 ff.).

    Rn. 44 Wurden Eltern in der DDR politisch verfolgt, deshalb inhaftiert und erfolgte dann ausschließlich deshalb die Heimeinweisung der Kinder, stellt sich die Heimunterbringung mittelbar gleichfalls als Ausdruck politischer Verfolgung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG dar (Senatsbeschluss vom 23.5.2011, 1 Ws Reha 3/11 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 13.4.2011, 2 Ws Reha 9/11; abweichend davon fordert das Kammergericht eine unmittelbare politischen Verfolgung der Kinder, die nur bei Ausschaltung aufnahmebereiter, in der DDR lebender Verwandter indiziert sei; Beschluss vom 9.9.2010, 2 Ws 351/09 Reha; juris).

    Rn. 48 Zwar weicht - wie dargestellt - die hier vertretene Rechtsauffassung zur (mittelbaren) politischen Verfolgung von Kindern und Jugendlichen, die wegen der politischen Verfolgung und Inhaftierung ihrer Eltern in Heimen untergebracht worden sind, von derjenigen des Kammergerichts (Beschluss vom 16.6.2011, 2 Ws 351/09 Reha, juris) ab.

  • KG, 30.09.2011 - 2 Ws 641/10

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Entschädigungspflicht bei Unterbringung eines …

    OLG, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 1 Ws Reha 7/11 - juris Rdn. 11; Senat ZOV 2011, 166; Mützel ZOV 2001, 106).

    Rn. 39 Darüber hinaus ist ein Rehabilitierungsanspruch gegeben, wenn die Einweisungsentscheidung aus sonstigen Gründen mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist (nachfolgend cc)), insbesondere weil die angeordnete Unterbringung in grobem Missverhältnis zu ihrem Anlass steht (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 StrRehaG;… vgl. BVerfG ZOV 2009, 183 - juris Rdn. 21 ff.; OLG Dresden, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 1 Reha Ws 59/11 - und 27. April 2011 - 1 Reha Ws 77/11 - Senat ZOV 2011, 166; Beschluss vom 19. Juli 2011 - 2 Ws 309/11 REHA - nachfolgend bb)).

    Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Heimunterbringung durch die Aufnahme bei Verwandten in der DDR vermeidbar gewesen wäre (dazu vgl. Senat ZOV 2011, 166 und Beschluss vom 20. September 2011 - 2 Ws 211/11 REHA -).

  • VerfGH Berlin, 24.09.2013 - VerfGH 172/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung eines …

    Es ist nicht auszuschließen, dass das Kammergericht bei erneuter Befassung zu einer anderen Entscheidung kommen wird, zumal da nach seiner Rechtsprechung die Unterbringung in Kinderheimen unter Ausschaltung aufnahmebereiter, in der DDR lebender Verwandter politische Verfolgung indiziert (KG, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 Ws 351/09 REHA -, juris Rn. 42).
  • KG, 29.04.2013 - 2 Ws 171/13
    Darüber hinaus ist ein Rehabilitierungsanspruch gegeben, wenn die Einweisungsentscheidung aus sonstigen Gründen mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist, weil die angeordnete Unterbringung in grobem Missverhältnis zu ihrem Anlass steht (vgl. Senat ZOV 2011, 166; Beschluss vom 19. Juli 2011 - 2 Ws 309/11 REHA -).

    Sie kann nur dann zur Rehabilitierung führen, wenn die Betroffene aus Gründen politischer oder sonst sachwidriger, dem Systemunrecht zuzurechnender Verfolgung sachfremd schlechter behandelt wurde als andere (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 Ws 351/09 REHA - mit weit.

    Im Übrigen ist - wie bereits ausgeführt - Gegenstand der Überprüfung im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren bei Betroffenen, die in Heimen für Kinder oder Jugendliche (einschließlich Spezialheimen) untergebracht waren, nur die Einweisungsentscheidung als solche, nicht aber deren Folgen (vgl. OLG Rostock OLGSt StrRehaG § 1 Nr. 8; Senat, Beschlüsse vom 30. September 2011 - 2 Ws 641/10 - REHA, 19. Juli 2011 - 2 Ws 309/11 REHA - und 9. September 2010 - 2 Ws 351/09 REHA - a. A. Mützel ZOV 2011, 106, 108 f.; zum Sonderfall des Geschlossenen Jugendwerkhofs Torgau vgl. Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 5 Ws 169/04 REHA - = NJ 2005, 469 ).

  • OLG Jena, 07.05.2013 - 1 Ws Reha 3/13

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Vorlagebeschluss betreffend die …

    Deshalb muß sie, um der Rehabilitierung zugänglich zu sein, ihrerseits politisch begründetes Unrecht sein (vgl. Senat, ZOV 2011, 166; VIZ 1997, 663; Beschluss vom 1. November 2011 - 2 Ws 80/11 REHA - und 09. September 2010 - 2 Ws 351/09 REHA mit weit.

    Politisch begründetes Unrecht auch dem untergebrachten Kind gegenüber wäre eine Unterbringung, die erfolgte, obwohl aufnahmebereite Angehörige vorhanden sind (vgl. Senat, ZOV 2011, 166), ferner wenn die Unterbringung dazu diente, Druck auf die politisch verfolgten Eltern auszuüben (vgl. OLG Dresden, Beschluß vom 16.09.2010 - 1 Reha Ws 135/10 -) oder die Einweisung mißbraucht würde, um die Auflösung der familiären Bindungen voranzutreiben, nachdem den politisch mißliebigen Eltern zunächst der Wohnraum und die Wohnungseinrichtung entzogen worden ist (vgl. LG Erfurt , Beschluß vom 17. Dezember 2010 - 1 Reha 56/09 -, danach sollen die Rehabilitierungsansprüche doch daran scheitern, dass die Unterbringung im Heim nicht unter haftähnlichen Bedingungen stattfand).".

  • VerfGH Berlin, 16.06.2021 - VerfGH 108/20

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines …

    Es ist nicht auszuschließen, dass das Kammergericht bei erneuter Befassung zu einer anderen Entscheidung kommen wird, zumal nach seiner Rechtsprechung die Unterbringung in Kinderheimen unter Ausschaltung aufnahmebereiter, in der DDR lebender Verwandter politische Verfolgung indiziert (…Beschluss vom 24. September 2013, a. a. O., Rn. 1 bis 17 juris; KG, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 Ws 351/09 REHA -, juris Rn. 42).
  • KG, 05.11.2020 - 5 Ws 217/19

    Pflichtverteidigung im Anhörungsrügeverfahren

    Auf Letzteres hat er keinen Anspruch (KG, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 Ws 351/09 REHA - juris Rn. 31. m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 02.11.2011 - 2 Ws (Reh) 276/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung eines Kindes in einem …

  • OLG Rostock, 14.11.2011 - I WsRH 24/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Heimunterbringung in der ehemaligen DDR aufgrund …

  • KG, 20.11.2012 - 2 Ws 504/12

    Prozesskostenhilfe in Rehabilitierungsverfahren ehemaliger Heimkinder in der DDR: …

  • KG, 14.06.2012 - 2 Ws 514/11

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Unterscheidung zwischen …

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 20.08.2009 - 2 Ws 351/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16473
OLG Nürnberg, 20.08.2009 - 2 Ws 351/09 (https://dejure.org/2009,16473)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.08.2009 - 2 Ws 351/09 (https://dejure.org/2009,16473)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. August 2009 - 2 Ws 351/09 (https://dejure.org/2009,16473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Eintritt der Führungsaufsicht nach vollständig vollzogener Strafe: Anschließender Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßregel; Erledigterklärung einer noch nicht eingetretenen Führungsaufsicht

  • Judicialis

    StGB § 68e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; StGB § 68f Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Anwendungsbereich des § 68f Abs. 1 S. 2 StGB; Eintritt der Führungsaufsicht und deren Erledigterklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eintritt der Führungsaufsicht bei Entlassung aus dem Strafvollzug in den Maßregelvollzug; Erledigung einer noch nicht eingetretenen Führungsaufsicht im Hinblick auf einen in der Zukunft zu erwartenden Eintritt einer weiteren Führungsaufsicht

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 27.08.1997 - 2 Ws 465/97
    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.08.2009 - 2 Ws 351/09
    Indes dürfte sich schon aus dem Wortlaut "im Anschluss an die Strafverbüßung" (nicht "einer" Strafverbüßung) ergeben, dass die Strafe und die Maßregel in derselben Sache vollzogen worden sein müssen (vgl. auch OLG Köln NStZ-RR 1998, 123 unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte;… Fischer a.a.O., Rdn. 8).
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dejure.org Übersicht OLG Nürnberg

Rechtsprechung
   KG, 09.09.2010 - 2 Ws 351/09 REHA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,32961
KG, 09.09.2010 - 2 Ws 351/09 REHA (https://dejure.org/2010,32961)
KG, Entscheidung vom 09.09.2010 - 2 Ws 351/09 REHA (https://dejure.org/2010,32961)
KG, Entscheidung vom 09. September 2010 - 2 Ws 351/09 REHA (https://dejure.org/2010,32961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher …

    Die Unterbringung in einem Kinderheim ist nach der Rechtsprechung in der Regel mit erheblichen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen verbunden und wurde auch nach der bis zum 8. Dezember 2010 geltenden Fassung des § 2 StrRehaG (ohne weiteres) als haftähnlich angesehen, wenn sie aus Gründen der politischen Verfolgung oder aus sachfremden Gründen erfolgte (vgl. KG, Beschluss vom 9. September 2010 - 2 Ws 351/09 REHA -, juris, Rn. 2 ff., 18, Kinderheimaufenthalt eines 13jährigen Kindes nach (Ausreise-)Demonstration und Verhaftung der Eltern; OLG Dresden, Beschluss vom 16. September 2010 - 1 Reha Ws 135/10 -, juris, Heimeinweisung eines Kindes, um den Vater zur Rückkehr in die Deutsche Demokratische Republik zu bewegen;… vgl. auch BTDrucks 17/3233, S. 7; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 1 Ws Reha 50/11 -, juris, Rn. 32 f.;… Mützel, ZOV 2013, S. 98 ).
  • BGH, 25.03.2015 - 4 StR 525/13

    Rehabilitierung wegen in der DDR erlittener Verfolgung (hier: Unterbringung in …

    Deshalb müsse sie, um der Rehabilitierung zugänglich zu sein, ihrerseits politisch begründetes Unrecht sein und sachfremden Erwägungen folgen, die nicht durch den üblichen rechtskonformen Zweck der Einweisung - hier: fürsorgerische Erwägungen - gedeckt seien (vgl. auch KG, ZOV 2011, 166; ZOV 2011, 211; VIZ 1997, 663).
  • KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11

    Strafrechtliche Rehabilitation: Heimunterbringung eines Jugendlichen in der DDR …

    Eine sachfremde Zweckrichtung der Einweisungsentscheidung kann sich daher bei verfassungskonformer Interpretation des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG - abweichend von der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. ZOV 2012, 82 ; ZOV 2011, 166 ; ZOV 2011, 211) - nicht nur daraus ergeben, dass die Heimunterbringung durch Aufnahme bei Verwandten in der DDR vermeidbar gewesen wäre, sondern auch dann gegeben sein, wenn sie der Verhinderung der Ausreise - insbesondere zu einem aufnahmebereiten Elternteil im Ausland - diente.
  • OLG Jena, 19.01.2012 - 1 Ws Reha 54/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Mittelbare politische Verfolgung von Kindern …

    Rn. 24 Wurden Eltern in der DDR politisch verfolgt, deshalb inhaftiert und erfolgte dann ausschließlich deshalb die Heimeinweisung der Kinder, stellt sich die Heimunterbringung gleichfalls als Ausdruck politischer Verfolgung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG dar (Senatsbeschluss vom 23.5.2011, 1 Ws Reha 3/11 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 13.4.2011, 2 Ws Reha 9/11; abweichend davon fordert das Kammergericht eine unmittelbare politische Verfolgung der Kinder, die nur bei Ausschaltung aufnahmebereiter, in der DDR lebender Verwandter indiziert sei; Beschluss vom 9.9.2010, 2 Ws 351/09 Reha, juris).

    Rn. 26 3. Der Senat kann trotz der dargestellten abweichenden Rechtsauffassung des Kammergerichts (Beschluss vom 16.6.2011, 2 Ws 351/09 Reha, juris) zur politischen Verfolgung von Kindern und Jugendlichen, die wegen der politischen Verfolgung und Inhaftierung ihrer Eltern in Heimen untergebracht worden sind, entscheiden, weil die abweichende Rechtsauffassung des Kammergerichts für dessen damalige Entscheidung nicht tragend war.

  • KG, 30.09.2011 - 2 Ws 641/10

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Entschädigungspflicht bei Unterbringung eines …

    Denn Gegenstand der Überprüfung im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren ist bei Betroffenen, die in Heimen für Kinder oder Jugendliche (einschließlich Spezialheimen) untergebracht waren, nur die Einweisungsentscheidung als solche, nicht aber deren Folgen (vgl. OLG Rostock OLGSt StrRehaG § 1 Nr. 8; Senat, Beschlüsse vom 19. Juli 2011 - 2 Ws 309/11 REHA - und 9. September 2010 - 2 Ws 351/09 REHA - a. A. Mützel ZOV 2011, 106, 108f.; zum Sonderfall des Geschlossenen Jugendwerkhofs Torgau vgl. nachfolgend cc)).
  • LG Erfurt, 14.07.2011 - 1 Reha 383/09

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Voraussetzungen bei Heimunterbringung

    Beide Oberlandesgerichte weichen damit von der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin ab, das am 09.09.2010 (Az.: 2 Ws 351/09 REHA) entschieden hat, dass die Einweisung eines Betroffenen in ein Kinderheim nicht schon deshalb eine Maßnahme politischer Verfolgung sei, weil sie Folge der Verhaftung und Verurteilung seiner Eltern aus Gründen politischer Verfolgung gewesen sei.

    Auch das Kammergericht geht in dem Beschluss vom 16.06.2011 (Az. 2 Ws 351/09 REHA) ohne weiteres davon aus, dass das Erfordernis einer Unterbringung in haftähnlichen Verhältnissen durch die Neufassung des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG "weggefallen" sei.

  • LG Erfurt, 14.07.2011 - 1 Reha 181/10

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung in einem Kinderheim der früheren …

    Beide Oberlandesgerichte weichen damit von der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin ab, das am 09.09.2010 (Az.: 2 Ws 351/09 REHA) entschieden hat, dass die Einweisung eines Betroffenen in ein Kinderheim nicht schon deshalb eine Maßnahme politischer Verfolgung sei, weil sie Folge der Verhaftung und Verurteilung seiner Eltern aus Gründen politischer Verfolgung gewesen sei.

    Auch das Kammergericht geht in dem Beschluss vom 16.06.2011 (Az. 2 Ws 351/09 REHA) ohne weiteres davon aus, dass das Erfordernis einer Unterbringung in haftähnlichen Verhältnissen durch die Neufassung des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG "weggefallen" sei.

  • OLG Jena, 07.05.2013 - 1 Ws Reha 3/13

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Vorlagebeschluss betreffend die …

    Deshalb muß sie, um der Rehabilitierung zugänglich zu sein, ihrerseits politisch begründetes Unrecht sein (vgl. Senat, ZOV 2011, 166; VIZ 1997, 663; Beschluss vom 1. November 2011 - 2 Ws 80/11 REHA - und 09. September 2010 - 2 Ws 351/09 REHA mit weit.
  • KG, 14.06.2012 - 2 Ws 514/11

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Unterscheidung zwischen …

    Denn Gegenstand der Überprüfung im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren ist bei Betroffenen, die in Heimen für Kinder oder Jugendliche (einschließlich Spezialheimen) untergebracht waren, nur die Einweisungsentscheidung als solche, nicht aber sind es deren Folgen (vgl. OLG Rostock OLGSt StrRehaG § 1 Nr. 8; Senat, Beschlüsse vom 30. September 2011 - 2 Ws 641/10 REHA -, 19. Juli 2011 - 2 Ws 309/11 REHA - und 9. September 2010 - 2 Ws 351/09 REHA - a. A. Mützel ZOV 2011, 106, 108f.; zum Sonderfall des Geschlossenen Jugendwerkhofs Torgau und des "Objektes Rüdersdorf" vgl. nachfolgend dd)).
  • OLG Naumburg, 14.04.2011 - 2 Ws (Reh) 96/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Politische Verfolgung in der ehemaligen DDR bei …

    In solchen Fällen hat das Kammergericht bisher entschieden, dass derart mittelbare Auswirkungen nicht zur Rehabilitierung der Kinder wegen des erlittenen Heimaufenthalts führen könnten und das Kind selbst keiner politischen Verfolgung, sondern einer nicht sachfremden staatlichen Fürsorgemaßnahme ausgesetzt gewesen sei (KG VIZ 1997, 663; Beschluss vom 9. September 2010, 2 Ws 351/09 REHA).
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