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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 Ws 500/09, 2 Ws 90/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20734
OLG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 Ws 500/09, 2 Ws 90/10 (https://dejure.org/2010,20734)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.03.2010 - 2 Ws 500/09, 2 Ws 90/10 (https://dejure.org/2010,20734)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. März 2010 - 2 Ws 500/09, 2 Ws 90/10 (https://dejure.org/2010,20734)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 329 Abs. 3, 145a Abs. 3 Satz 2 StPO

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterbliebene Benachrichtigung des weiteren Verteidigers von der Zustellung des Urteils an den Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 145a Abs. 3 S. 2; StPO § 329 Abs. 3
    Rechtsfolgen des unterbliebenen Hinweises über die Zustellung eines Verwerfungsurteils an den Angeklagten an den Verteidiger; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung eines Wiedereinsetzungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen des unterbliebenen Hinweises über die Zustellung eines Verwerfungsurteils an den Angeklagten an den Verteidiger; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung eines Wiedereinsetzungsantrags

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1356/01

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Unterbleiben der Mitteilung von der Zustellung …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 Ws 500/09
    Rn. 25 Die unterbliebene Mitteilung nach § 145a Abs. 3 Satz 2 StPO an Rechtsanwalt J nach dessen Vertretungsanzeige führt zwar nicht zur Unwirksamkeit der Zustellung an den Angeklagten, da es sich bei § 145a Abs. 3 StPO um eine reine Ordnungsvorschrift handelt (BVerfG NJW 2002, 1640;… Meyer-Goßner a.a.O § 145a Rdn. 2O.14) indes liegt darin ein Wiedereinsetzungsgrund (vgl. OLG München NJW 2008, 3797).
  • OLG München, 27.10.2008 - 5St RR 200/08

    Wiedereinsetzungsverfahren: Nichtzustellung des Berufungsverwerfungsurteils an …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 Ws 500/09
    Rn. 25 Die unterbliebene Mitteilung nach § 145a Abs. 3 Satz 2 StPO an Rechtsanwalt J nach dessen Vertretungsanzeige führt zwar nicht zur Unwirksamkeit der Zustellung an den Angeklagten, da es sich bei § 145a Abs. 3 StPO um eine reine Ordnungsvorschrift handelt (BVerfG NJW 2002, 1640;… Meyer-Goßner a.a.O § 145a Rdn. 2O.14) indes liegt darin ein Wiedereinsetzungsgrund (vgl. OLG München NJW 2008, 3797).
  • LG Nürnberg-Fürth, 02.07.2024 - 18 Qs 22/24

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftat während der …

    Rn. 37 dd) Dahinstehen kann an dieser Stelle mangels wirksamer Zustellung und Nachweises der Heilung gemäß den §§ 37 Abs. 1, 189 ZPO, ob im Falle einer gegenteiligen Annahme nicht bereits deshalb Wiedereinsetzung nach den §§ 44 Satz 1, 45 Abs. 2 Sätze 2 und 3 StPO zu gewähren wäre, weil die nach § 145a Abs. 3 StPO vorgesehenen Unterrichtungen unterlassen wurden (BGH, Beschluss vom 31.01.2006 - 4 StR 403/05; BayObLG, Beschluss vom 01.02.2023 - 201 ObOWi 49/23; KG Berlin, Beschluss vom 27.11.2020 - (5) 161 Ss 155/20 (47/20); OLG Köln, Beschluss vom 10.06.2011 - III-2 Ws 308/11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.03.2010 - 2 Ws 500/09; LG Essen, Beschluss vom 28.12.2022 - 51 Qs 21/22).
  • OLG Köln, 10.06.2011 - 2 Ws 308/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen fehlender Unterrichtung des …

    Indessen begründet die unterbliebene Mitteilung regelmäßig die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (s. dazu OLG Stuttgart B. v. 13.07.2009 - 4 Ws 127/09 = StV 2011, 85 = bei Juris Rz. 7; OLG München, B. v. 26.03.2009 - 2 Ws 229/09 = StV 2011, 86 = bei Juris Rz. 20; KG VRS 117, 166; OLG Stuttgart, B. v. 30.12.2008 - 2 Ws 363/08 bei Juris; OLG Nürnberg, B. v. 30.03.201 - 2 Ws 500/09 - bei Juris; Meyer-Goßner und Laufhütte a.a.O.; Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2007, § 145a Rz. 3 m. weit.
  • LG Köln, 10.03.2022 - 109 Qs 15/21

    Wiedereinsetzung, Vertrauen Auskunft Rechtsanwalt

    Sie greift auch nicht nur dann, wenn die Verteidigerbestellung bereits bei Erlass einer Entscheidung bekannt war, sondern jedenfalls auch, wenn sich ein Verteidiger noch innerhalb der Einspruchsfrist bestellt (s. zu einer nachträglichen Bestellung und der Erforderlichkeit der Unterrichtung auch OLG Nürnberg, Beschluss v. 30.03.2010, BeckRS 2010, 10624).
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