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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.08.2012 - III-2 Ws 523/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22329
OLG Köln, 02.08.2012 - III-2 Ws 523/12 (https://dejure.org/2012,22329)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.08.2012 - III-2 Ws 523/12 (https://dejure.org/2012,22329)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. August 2012 - III-2 Ws 523/12 (https://dejure.org/2012,22329)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besetzung der Strafvollstreckungskammer bei der Entscheidung über eine Strafunterbrechung aus gesundheitlichen Gründen

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 09.03.2010 - 2 BvR 3012/09

    Ablehnung einer Strafunterbrechung gemäß § 455 Abs. 4 StPO (Überprüfbarkeit von …

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2012 - 2 Ws 523/12
    Die Vollstreckungsbehörde hat bei ihrer Entscheidung auf der Grundlage der ihr vorliegenden Erkenntnisse eine Gesamtabwägung durchzuführen, bei der die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs einerseits und das Interesse des Verurteilten an der Wahrung seiner verfassungsmäßig verbürgten Rechte, insbesondere seiner durch Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Gesundheit, andererseits gegenüber zu stellen sind und nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein Interessenausgleich herbeizuführen ist (vgl. BVerfG 2 BvR 3012/09 vom 9.03.2010 Meyer-Goßner, a.a.O., § 455 Rn 10).

    Ungeachtet dessen gehört aber zur Behandlung der Krankheit im Sinne des § 455 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StPO über den Wortlaut hinaus auch eine mögliche Behandlung in einem Krankenhaus außerhalb des Vollzugs gemäß § 65 Abs. 2 StVollzG, sofern diese als adäquat angesehen werden kann (vgl. BT-Drucksache 10/2720 S. 16; BVerfG 2 BvR 1007/03 vom 27. Juni 2003 sowie 2 BvR 3012/09 vom 09.3.2010).

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2012 - 2 Ws 523/12
    Dies gebietet die Pflicht des Staates, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten und deren Vertrauen in die Funktionsfähigkeit staatlicher Institutionen zu schützen sowie die Gleichbehandlung aller in Strafverfahren rechtskräftig verurteilter Gefangener (vgl. BVerfG 2 BvR 1060/78 vom 19.06.1979).
  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2012 - 2 Ws 523/12
    Die gebotene und grundsätzlich auch realisierbare Chance auf Wiedererlangung der Freiheit darf nicht auf einen von Siechtum und Todesnähe gekennzeichneten Lebensrest reduziert werden (vgl. BVerfGE 72, 105, 116f.).
  • BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 1083/11

    Staatlicher Strafanspruch; Haftunterbrechung; Menschenwürde; körperliche …

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2012 - 2 Ws 523/12
    Dies setzt voraus, dass im Hinblick auf den Gesundheitszustand des Verurteilten durch die Fortführung der Strafvollstreckung ein schwerwiegender Gesundheitsschaden oder Lebensgefahr zu erwarten ist (vgl. BVerfG 2 BvR 1083/11 vom 06.06.2011).
  • BVerfG, 27.06.2003 - 2 BvR 1007/03

    Unterbrechung der Strafvollstreckung wegen Erkrankung des Gefangenen

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2012 - 2 Ws 523/12
    Ungeachtet dessen gehört aber zur Behandlung der Krankheit im Sinne des § 455 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StPO über den Wortlaut hinaus auch eine mögliche Behandlung in einem Krankenhaus außerhalb des Vollzugs gemäß § 65 Abs. 2 StVollzG, sofern diese als adäquat angesehen werden kann (vgl. BT-Drucksache 10/2720 S. 16; BVerfG 2 BvR 1007/03 vom 27. Juni 2003 sowie 2 BvR 3012/09 vom 09.3.2010).
  • BGH, 23.08.2005 - 1 StR 350/05

    Besetzung der Großen Strafkammer in der Hauptverhandlung (keine …

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2012 - 2 Ws 523/12
    Rn. 20 Die Normen des GVG zur Ermittlung des gesetzlichen Richters unterliegen zwar keinem Analogieverbot (vgl. BGH Beschluss vom 23.08.2005, Az. 1 StR 350/05 m.w.N.; Wahl, NStZ 1988, 317 m. w. N.), jedoch besteht für eine analoge Anwendung vorliegend kein Raum, da § 78b Abs. 1 Nr. 2 GVG eine abschließende gesetzliche Regelung des Sachverhalts enthält.
  • OLG Hamburg, 02.05.2006 - 1 Ws 59/06

    Unterbrechung der Strafvollstreckung bei todkrankem Strafgefangenen

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2012 - 2 Ws 523/12
    Dies gebietet die Achtung der Menschenwürde aufgrund der Bedeutung und Tragweite der Grundrechte des Gefangenen aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 02.05.2006, Az. 1 Ws 59/06 zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 10.02.2009 - 2 Ws 25/09

    Unterbrechung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen schwerer Erkrankung …

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2012 - 2 Ws 523/12
    Bei dieser Überprüfung ist der Senat nicht befugt, sein Ermessen an die Stelle desjenigen der Vollstreckungsbehörde zu setzen (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 10.02.2009 Az. 2 Ws 25/09 m.w.N; OLG Celle, Beschluss vom 29.06.2010, Az. 1 Ws 324/10 jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2000 - 2 Ws 89/00

    Besetzung der Strafvollstreckungskammer mit drei Richtern

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2012 - 2 Ws 523/12
    Die Zuständigkeitsabgrenzung beruht auf dem Gedanken, die Strafvollstreckungskammer in weniger bedeutsamen Fällen zu entlasten und für die Fälle, die für den Betroffenen von erheblich größerer Bedeutung sind, eine qualitativ bessere Ausstattung durch die Kenntnisse und den Sachverstand von drei Berufsrichtern zu schaffen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2000, 444 unter Bezugnahme auf BR-Drucksache 314/91 S. 147f.; BT-Drucksache 7/550 S. 319 und 7/1261 S. 34).
  • OLG Celle, 29.06.2010 - 1 Ws 324/10

    Unterbrechung der Strafvollstreckung wegen unheilbarer Erkrankung des …

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2012 - 2 Ws 523/12
    Bei dieser Überprüfung ist der Senat nicht befugt, sein Ermessen an die Stelle desjenigen der Vollstreckungsbehörde zu setzen (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 10.02.2009 Az. 2 Ws 25/09 m.w.N; OLG Celle, Beschluss vom 29.06.2010, Az. 1 Ws 324/10 jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 14.12.2021 - 5 Ws 253/21

    Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Unterbrechung der Strafvollstreckung

    Rn. 29 a) Danach besteht auch im Fall des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 455 Abs. 4 Satz 1 StPO kein Anspruch des Verurteilten auf eine Strafunterbrechung, sondern nur ein Anspruch auf die fehlerfreie Ausübung des Ermessens (vgl. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 1 Ws 340/15 - juris Rdn. 2; OLG Köln, Beschluss vom 2. August 2012 - 2 Ws 523/12 - juris Rdn. 31; Senat…, Beschluss vom 7. September 2020 - 5 Ws 97 und 105/20 - juris Rdn. 23, = OLGSt StPO § 455 Nr. 4).

    Insoweit sind strenge Anforderungen zu stellen (dazu vgl. OLG Köln, Beschluss vom 2. August 2012, a.a.O. - juris Rdn. 39), die hier (derzeit) nicht erfüllt sind.

  • OLG Koblenz, 10.04.2014 - 1 Ws 145/14

    Recht auf den gesetzlichen Richter

    Der Senat schließt sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 2. August 2012 - 2 Ws 523/12 [[...]]) an, wonach auch im Falle der Vollstreckung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe über die Frage einer Vollstreckungsunterbrechung nicht durch die große Strafvollstreckungskammer in einer Besetzung mit drei Berufsrichtern unter Einschluss des Vorsitzenden, sondern durch die kleine Strafvollstreckungskammer mit einem Berufsrichter zu entscheiden ist (anders noch OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 126 ).

    Auf die Entscheidung hinsichtlich der Unterbrechung der Strafvollstreckung nach § 455 StPO kommt jedoch eine analoge Anwendung des § 78b Abs. 1 Nr. 1 GVG nicht in Betracht, da zum Einen keine planwidrige Regelungslücke vorliegt und es zum Anderen an der Vergleichbarkeit der Tatbestände fehlt (OLG Köln, Beschluss vom 02.08.2012 -2 Ws 523/12).

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