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| OLG München, 05.06.1986 - 2 Ws 550/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1986, 955
- NStZ 1986, 423
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Oldenburg, 25.01.2021 - 1 HEs 1/21
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Flucht- und …
Die insbesondere früher vertretene Gegenansicht, die in Fällen der vorliegenden Art eine Haftprüfung für erforderlich hält (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.09.1966 - 1 HEs 103/66, NJW 1966, 2423; OLG München, Beschluss vom 05.06.1986 - 2 Ws 550/86 H, NStZ 1986, 423 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.1994 - 1 HEs 134/94, MDR 1995, 516 f.; Paeffgen, NStZ 1989, 514 [518]) wendet dagegen im Wesentlichen ein, dass es dem Schutzzweck des § 121 StPO widerspräche, wenn ein Angeklagter die Vorteile eines Haftprüfungsverfahrens entbehren müsste, sobald er nur wegen eines von mehreren verfolgten Delikten zu einer eventuell nur geringfügigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sei und die Untersuchungshaft in dem Verfahren über sechs Monate hinaus auch noch wegen der übrigen Tatkomplexe andauere. - OLG Hamburg, 07.07.2005 - 2 Ws 147/05
Untersuchungshaft: Keine Haftprüfung bei Erlass eines Urteils wegen eines …
Die Gegenmeinung, die in Fällen der vorliegenden Art eine Haftprüfung für erforderlich hält (siehe dazu OLG Frankfurt, NJW 1966, 2423; OLG München, NStZ 1986, 423 f.; OLG Stuttgart, StV 1995, 201 f.;… Boujong, a.a.O., § 121 Rn. 5;… Hilger, a.a.O., § 121 Rn. 22;… Paeffgen in SK-StPO, § 121 Rn. 27; ders., NStZ 1989, 518) überzeugt nicht. - OLG Stuttgart, 26.10.1994 - 1 HEs 134/94 Die in vorliegendem Fall eine Haftprüfung für erforderlich haltende Meinung (…Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO , 3. Auflage 1993, § 121 Rdnr. 5; OLG Frankfurt NJW 1966, 2423; OLG München NStZ 1986, 423 ;… Löwe-Rosenberg-Wendisch, StPO , 24. Auflage 1989, § 121 Rdnr. 23; Dünnebier NStZ 1982, 343 ; Päffgen NStZ 1989, 518; Ellen Schlüchter, Strafverfahren, 239.1; OLG Stuttgart, Beschluß vom 17. Januar 1983, 3 Ws 8/83) beruft sich auf das Normziel der §§ 121, 122 StPO : Unter Berücksichtigung des Art. 5 Abs. 3 Satz 2 MRK habe ein Beschuldigter Anspruch auf Aburteilung binnen angemessener Zeit in ein- und demselben Verfahren (Kaiser, NJW 1966, 435).
- OLG Hamm, 07.03.2000 - 5 BL 23/00
Mehrere Verfahren gegen einen Beschuldigten bei verschiedenen …
Nach Sinn und Zweck des § 121 StPO kommt aber, wenn die Untersuchungshaft im bereits durch rechtskräftiges Urteil entschiedenen Verfahren durch Anrechnung wegen ihrer Umwandlung in Strafhaft vollständig verbraucht ist, eine Zusammenrechnung der vor dem Urteil liegenden Untersuchungshaft und der jetzt vollzogenen Untersuchungshaft nicht in Betracht, da die vor dem Urteil vollzogene Untersuchungshaft für eine Zusammenrechnung infolge Verbrauchs durch ihre nachträgliche Umwandlung in Strafhaft nicht mehr zur Verfügung steht (vgl. OLG Karlsruhe MDR 94, 191; OLG München NStZ 86, 423;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 121 Rdnr. 10;… Boujong in KK, StPO, 4. Aufl., § 121 Rdnr. 5;… Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 121 Rdnr. 22).
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