Rechtsprechung
| OLG Köln, 05.01.2024 - I-2 Wx 228/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 1365 Abs. 1; GBO §§ 19, 20, 29
Grundsätzlich keine Zustimmung/Einwilligung des Ehegatten bei Auflassung eines im Eigentum des anderen Ehegatten stehenden Grundstücks an Dritten - notar-drkotz.de
Berechtigung des Grundbuchamts Nachweise hinsichtlich § 1365 Abs. 1 BGB zu verlangen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 18 ; GBO § 19 ; GBO § 20 ; BGB § 1365 Abs. 1
Aufhebung der Zwischenverfügung auf die Grundbuchbeschwerde; Zustimmungspflichtigkeit von Rechtsgeschäften über einen einzelnen Gegenstand i.S. von § 1365 BGB
Verfahrensgang
- AG Köln, 12.10.2023 - LG-N01
- OLG Köln, 05.01.2024 - I-2 Wx 228/23
Papierfundstellen
- FGPrax 2024, 103
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.01.2013 - XII ZR 141/10
Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen: Beurteilung bei einer …
Auszug aus OLG Köln, 05.01.2024 - 2 Wx 228/23
Weitere Voraussetzung ist, dass der Vertragspartner weiß, dass es sich bei dem in Frage stehenden Gegenstand um das ganze oder nahezu ganze Vermögen des Ehegatten handelt, oder wenn der Erwerber zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (BGHZ 123, 93, 95; BGHZ 196, 95; BGH FGPrax 2013, 378).Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein vorbehaltenes dingliches Wohnrecht als dem veräußernden Ehegatten verbleibendes Vermögen zu berücksichtigen ist, da ihm durch das Wohnrecht ein Teil des Wertes des zuvor in seinem Eigentum stehenden Hausgrundstücks erhalten bleibt (BGHZ 196, 95ff. = NJW 2013, 1156).
- BGH, 07.10.2011 - V ZR 78/11
Zugewinngemeinschaft: Verfügung eines Ehegatten über sein gesamtes Vermögen bei …
Auszug aus OLG Köln, 05.01.2024 - 2 Wx 228/23
Letzteres ist bei größeren Vermögen in der Regel anzunehmen, wenn dem verfügenden Ehegatten Werte von weniger als 10% seines ursprünglichen Gesamtvermögens verbleiben (BGH FGPrax 2013, 378; NJW 2011, 3783, 3784). - BGH, 25.06.1993 - V ZR 7/92
Wohnrechtsbestellung an belastetem Grundstück durch Ehegatten
Auszug aus OLG Köln, 05.01.2024 - 2 Wx 228/23
Weitere Voraussetzung ist, dass der Vertragspartner weiß, dass es sich bei dem in Frage stehenden Gegenstand um das ganze oder nahezu ganze Vermögen des Ehegatten handelt, oder wenn der Erwerber zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (BGHZ 123, 93, 95; BGHZ 196, 95; BGH FGPrax 2013, 378).
- OLG München, 15.09.2022 - 34 Wx 114/22
Verfügungsbeschränkung führt zur unrichtigen Grundbucheintragung
Auszug aus OLG Köln, 05.01.2024 - 2 Wx 228/23
Nur wenn konkrete Anhaltspunkte sowohl für das Vorliegen des objektiven als auch für das Vorliegen des subjektiven Tatbestandes des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind, darf das Grundbuchamt die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens verlangen (BGH FGPrax 2013, 378; OLG Frankfurt FGPrax 2012, 99; OLG München NJW 2023, 159; OLG Saarbrücken FGPrax 2023, 60). - OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 20 W 297/11
Grundbuch: Nachweise im Hinblick auf § 1365 I BGB
Auszug aus OLG Köln, 05.01.2024 - 2 Wx 228/23
Nur wenn konkrete Anhaltspunkte sowohl für das Vorliegen des objektiven als auch für das Vorliegen des subjektiven Tatbestandes des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind, darf das Grundbuchamt die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens verlangen (BGH FGPrax 2013, 378; OLG Frankfurt FGPrax 2012, 99; OLG München NJW 2023, 159; OLG Saarbrücken FGPrax 2023, 60). - OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 5 W 87/22
Grundbuchamt: Verlangen des Nachweises weiteren Vermögens bei Betroffenheit des …
Auszug aus OLG Köln, 05.01.2024 - 2 Wx 228/23
Nur wenn konkrete Anhaltspunkte sowohl für das Vorliegen des objektiven als auch für das Vorliegen des subjektiven Tatbestandes des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind, darf das Grundbuchamt die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens verlangen (BGH FGPrax 2013, 378; OLG Frankfurt FGPrax 2012, 99; OLG München NJW 2023, 159; OLG Saarbrücken FGPrax 2023, 60).
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