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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.07.2001 - 2 Wx 44/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5318
OLG Hamburg, 18.07.2001 - 2 Wx 44/97 (https://dejure.org/2001,5318)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.07.2001 - 2 Wx 44/97 (https://dejure.org/2001,5318)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - 2 Wx 44/97 (https://dejure.org/2001,5318)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGG § 29; ; FGG § 27 Abs. 1; ; WEG § 14 Ziff. 1; ; WEG § 14 Ziff. 3; ; WEG § 14 Ziff. 4; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 47 S. 1; ; WEG § 47 S. 2; ; WEG § 13 Abs. 2 S. 1; ; WEG § 48 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einräumung eines Mitbenutzungsrechts an einem nur durch eine im Sondereigentum stehende Wohnung erreichbaren Spitzboden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Sondernutzungsrecht; Wohnungseigentümer; Spitzboden; Dachboden; Zutritt; Zugang; Sondereigentum; Gebrauchsregelung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 1082
  • ZMR 2001, 999
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 28.12.2000 - 16 Wx 163/00

    WEG : Unzulässiger Ausbau eines Spitzbodens

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.2001 - 2 Wx 44/97
    Es läßt sich auch nicht etwa "aus der Natur der Sache" mit der Begründung herleiten, daß der Spitzboden nur von dieser Eigentumswohnung aus zugänglich ist (vgl. OLG Köln NZM 2001, 385, 386).

    Am Rande sei insoweit vermerkt, daß die Auffassung des OLG Hamm durch das OLG Köln in seinem Beschluß vom 28. Dezember 2000 (NZM 2001, 385) offenbar nicht geteilt wird, das entschieden hat, daß der Eigentümer, von dessen Wohnung aus der Spitzboden allein zu erreichen ist, ihn nur so nutzen darf, wie ihn auch die übrigen Wohnungseigentümer mitnutzen dürften, wenn sie Zugang zum Spitzboden hätten.

  • BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 3/01

    Beschränkung der Nutzung eines Gemeinschaftseigentums, das nur über ein …

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.2001 - 2 Wx 44/97
    Lage und Beschaffenheit sowie insbesondere der fehlende Zugang vom Gemeinschaftseigentum zum Spitzboden bestimmen in diesem Fall den zulässigen Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer (BayObLGZ 2001, 25).
  • OLG Hamm, 27.10.2000 - 15 W 210/00

    Auslegung einer Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.2001 - 2 Wx 44/97
    Der Senat sieht sich an dieser Beurteilung durch die Entscheidung des OLG Hamm vom 27. Oktober 2000 (ZMR 2001, 221), wonach ein nur durch den Flurbereich einer Wohnung erreichbarer Spitzboden nur zur Durchführung von Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten betreten werden soll, nicht gehindert, da es sich in jenem Fall um ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen und einem Spitzboden, der sich über zwei Wohnungen erstreckte, handelte, was die Sachverhalte in wesentlichen Punkten nicht vergleichbar macht.
  • OLG Hamm, 29.08.1984 - 15 W 298/82
    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.2001 - 2 Wx 44/97
    Ob die Antragsgegnerinnen, falls sie in diesem Rahmen die Benutzung des Spitzbodens als Speicher weiter in Anspruch nehmen, dem Antragsteller hierfür nach Treu und Glauben eine Entschädigung zu leisten haben (die auch in Form der Kompensation durch Einräumung der Benutzung des gesamten Abstellraumes im Treppenhaus erfolgen könnte; vgl. zur Annahme einer Entschädigungspflicht OLG Hamm, OLGZ 85, 12, 15), braucht durch den Senat mangels entsprechender Antragstellung nicht entschieden zu werden.
  • LG Karlsruhe, 17.03.2023 - 11 S 49/21

    Wohnungseigentumsrecht: Rückbauanspruch bezüglich einer zugemauerten Türöffnung …

    In einem solchen Fall ist die Nutzung - zumindest faktisch - dem Sondereigentümer weitestgehend vorbehalten (vgl. OLG Hamm NZM 2001, 239; OLG Hamburg NZM 2001, 1082).
  • OLG Köln, 07.05.2001 - 2 Wx 6/01

    Notarrecht und Verfahrensrecht; Festsetzung des Geschäftswertes im …

    Danach ist für die Gebührenberechnung, wenn, wie hier, über den gesamten Nachlaß verfügt wurde, der Wert des nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibenden reinen Vermögens zugrunde zu legen (Senat, RPfleger 1992, 394; Senat, Beschluß vom 24. Februar 1999, 2 Wx 44/97).
  • BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 179/03

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses über Anbau eines Balkons - Nutzungsrecht …

    Darüber hinaus wird der zulässige Mitgebrauch durch alle Wohnungseigentümer auch durch die Lage und Beschaffenheit bestimmt (vgl. BayObLGZ 2001, 25; OLG Hamburg WuM 2001, 618; OLG Hamm ZMR 2001, 221 jeweils zu Spitzböden).
  • LG Köln, 22.04.2010 - 29 S 202/09

    Bestellung eines weiteren Verwalters durch die Wohnungseigentümergemeinschaft …

    Für die Anfechtung der (Wieder)bestellung eines Verwalters sind nach herrschender Rechtsprechung, der die Kammer folgt, strengere Maßstäbe an die Ungeeignetheit eines Verwalters anzulegen als bei der Abberufung eines Verwalters, da sich die Mehrheit für den gewählten Verwalter ausgesprochen hat und diese Entscheidung nur bei zwingenden Gründen durch die Gerichte korrigiert werden kann (vgl. OLG Hamburg ZMR 2001, 999; OLG Köln NZM 1999, 128; OLG Düsseldorf ZMR 2007, 586; Jennißen-Jennißen, WEG, § 26 Rn.49).

    Nach ständiger Rechtsprechung entspricht es ordnungsgemäßer Verwaltung, dass für den Fall, dass sich der amtierende Verwalters zur Wiederwahl stellt, keine Konkurrenzangebote anderer Verwalter durch ihn eingeholt werden und den Eigentümern zur Auswahl gestellt werden müssen.(vgl. OLG Hamburg ZMR 2001, 999; OLG Köln; SchleswigHolstOLG ; Jennißen-Jennißen, WEG, § 26 Rn.56).

  • LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17

    Herausgabe eines Dachspitzbodens zur Mitbenutzung durch alle Miteigentümer der …

    Eine Benutzung als Abstellraum ist daher grundsätzlich zulässig (OLG Hamburg, NZM 2001, 1082, 1083).
  • OLG Hamburg, 20.09.2004 - 2 Wx 122/01

    Zur Nutzungsmöglichkeit eines Dachgeschosses (Spitzboden) der nur durch ein …

    Insoweit hat der Senat in einem vom Landgericht bereits zitierten Beschluss vom 18.7.2001 (vgl. ZMR 2001, 999) schon ausgeführt, dass der Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach Maßgabe des § 14 Ziffer 1 WEG nur so erfolgen darf, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst.
  • LG Köln, 17.03.2011 - 29 S 194/10

    Zur Anfechtung der Verwalterwahl

    Dies folgt daraus, dass das Gericht den Mehrheitswillen bei der Verwalterwahl berücksichtigen muss (vgl. Jennißen-Jennißen, WEG, 2.Aufl., § 26 Rn.64; OLG Hamburg ZMR 2001, 999).
  • LG Saarbrücken, 27.08.2025 - 5 S 4/24

    Ziergarten gehört allen?!

    So ist z.B. in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass bei im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Räumen, die von ihrer Beschaffenheit her nicht zum ständigen Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer bestimmt sind, der Zugang keine maßgebende Rolle spielt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14.02.2001 - 2Z BR 3/01, NJW-RR 2001, 801; OLG Hamburg, Beschluss vom 18.07.2001 - 2 Wx 44/97, NZW 2001, 1082 jeweils zu Spitzböden; BayObLG, Beschluss vom 17.09.2003 - 2Z BR 179/03, NJW-RR 2004, 1240 zu einem nachträglich angebauten Balkon).
  • LG Hamburg, 14.04.2010 - 318 S 76/09

    Sondernutzungsrecht: Anspruch auf Grundbucheintragung?

    Weder ist in der Teilungserklärung dazu eine Regelung getroffen worden, noch ergibt sich ein solches Recht "aus der Natur der Sache" heraus (HansOLG, ZMR 2001, 999).
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