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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.06.2002 - 2 Wx 54/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14877
OLG Hamburg, 12.06.2002 - 2 Wx 54/00 (https://dejure.org/2002,14877)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.06.2002 - 2 Wx 54/00 (https://dejure.org/2002,14877)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 2 Wx 54/00 (https://dejure.org/2002,14877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unwirksamkeit von Beschlüssen der Wohneigentümergemeinschaft; Verstoß gegen in der Teilungserklärung vorgeschriebene Formerfordernisse; Unklare Tagesordnung; Teilnahme am Lastschriftverfahren für monatliches Hausgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 961
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 95/01

    Erneuerung einer Eternit-Fassade in Eigentumswohnanlage

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.06.2002 - 2 Wx 54/00
    Unabhängig davon, welche Qualität der Sanierungsmaßnahme zukommt (vgl. zur durch Mehrheitsbeschluss festzulegenden modernisierenden Instandsetzung einer Fassade unter Anbringung einer zusätzlichen Wärmedämmung als Maßnahme der Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums BayObLG ZMR 2002, 209 ff.), ist der (Erst-) Beschluss vom 2. April 1998 mangels Anfechtung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG in der gem. § 23 Abs. 4 WEG maßgeblichen Monatsfrist seit Beschlussfassung gültig geblieben und damit bindend geworden.

    Um einen solchen Beschluss handelt es sich im Streitfall jedoch nicht, denn die Wohnungseigentümer haben die Teilungserklärung vom 7. März 1969, die für Reparaturen und bauliche Veränderungen durch Beschluss der Wohnungseigentümer ohnehin keine Regelungen enthält, nicht geändert und sie haben auch für bauliche Veränderungen keine von § 22 Abs. 1 WEG abweichende generelle Bestimmung über die Beschlussfassung der Wohnungseigentümer getroffen, sondern nur einen Einzelfall geregelt (vgl. zur bloßen Anfechtbarkeit solcher Beschlüsse BayObLG ZMR 2002, 209 ff.).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.06.2002 - 2 Wx 54/00
    Die von der Antragstellerin geltend gemachte Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer, die ohne richterliche Erklärung des Beschlusses als ungültig eintritt, kommt nur in Betracht, soweit es sich um gesetzesändernde oder vereinbarungsändernde Eigentümerbeschlüsse handelt, weil es der Wohnungseigentümergemeinschaft solchenfalls an der Beschlusskompetenz fehlt (BGH Beschluss vom 20.09.00 = BGHZ 145, 158 ff. = WE 2001, 4 ff.).
  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.06.2002 - 2 Wx 54/00
    Dies gilt um so mehr, als ein etwaiger Formverstoß nicht zur Nichtigkeit des beanstandeten Beschlusses führen würde, denn die Nichtbeachtung der Form betrifft nur die eine die Anfechtbarkeit begründende Gültigkeitsvoraussetzung und nicht eine Wirksamkeitsvoraussetzung (BGH NJW 1997, 2956, 2957).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.1998 - 3 Wx 169/98

    Auslegung der Teilungserklärung hinsichtlich baulicher Veränderungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.06.2002 - 2 Wx 54/00
    Dieser Entscheidung haben sich die Oberlandesgerichte Düsseldorf (WuM 1999, 477, 479) angeschlossen.
  • OLG Saarbrücken, 10.10.1997 - 5 W 60/97

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde wegen eines Antrags auf Erkennung der …

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.06.2002 - 2 Wx 54/00
    Das Saarländische Oberlandesgericht (ZMR 1998, 50 ff./57) ist der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu § 9 AGBG für die entsprechende Beschlussfassung der Wohnungseigentümer zur Einzugsermächtigung gefolgt.
  • OLG Hamburg, 06.04.1998 - 2 Wx 97/97

    Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers zur Abgabe einer …

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.06.2002 - 2 Wx 54/00
    Die beschlossene Teilnahme der Wohnungseigentümer am Lastschriftverfahren entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung (§ 21 Abs. 3 WEG) nach heutigem Standard, wie das Landgericht unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 6. April 1998 (WuM 1998, 565 = ZMR 1998, 451) ausgeführt hat.
  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.06.2002 - 2 Wx 54/00
    Insbesondere hat es berücksichtigt, dass Wohnungseigentümer-Beschlüsse nach ihrem objektiven Erklärungswert zu interpretieren sind (BayObLG WuM 1992, 90 - Niederführ/Schulze a.a.O. § 23 Rn 4 m.w.N.).
  • OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 89/06

    Antragsänderung bei Erledigung der Hauptsache im Beschlussanfechtungsverfahren - …

    Gegenstand der Beschlussfassung ist hier nicht die Einführung eines Lastschrifteinzugsverfahrens für Wohngelder (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 2002, 1665; OLG Hamm FGPrax 2000, 100; OLG Hamburg ZMR 2002, 961;… Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 116 m.w.N.).
  • BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10

    Eignung für das Amt des Notars: Teilnahme an einem freiwilligen Vorbereitungskurs …

    Beweisermittlungsanträge, die darauf abzielen, in der Beweisaufnahme die zur Konkretisierung des eigenen Vorbringens nötigen Tatsachen zu erfahren sowie solche, die ins Blaue hinein aufgestellt sind und dem Ausforschungsbeweis dienen, können deshalb unbeachtet bleiben (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2002, 961;… Schmidt in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 12 Rn. 123; vgl. auch BVerwG NVwZ 2007, 346, 347).
  • OLG Hamburg, 28.06.2002 - 2 Wx 145/00

    Unwirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen wegen Formfehler der …

    Dazu hat sich der Senat in dem die Beteiligten betreffenden Verfahren 2 Wx 54/00 mit Beschluss vom 12. Juni 2002 geäußert; auf die entsprechenden Ausführungen wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.

    Daran ändert sich nichts dadurch, dass die Antragstellerin an den Beschluss der Wohnungseigentümer-Versammlung vom 2. April 1998 gebunden ist, wonach die nach Westen und Süden gelegene Straßenfront der Anlage durch eine Wärmedämmverbundfassade saniert werden soll (vgl. den die Entscheidung des Landgerichts bestätigenden Beschluss des Senats vom 12.06.02 in der Sache 2 Wx 54/00), denn insoweit handelt es sich um einen anderen Beschlussgegenstand als die hier in Rede stehende Ostseite des Gebäudes.

  • LG Hamburg, 25.06.2003 - 318 T 132/02

    Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung; Verwalterentlastung durch …

    Es gilt in diesem Zusammenhang auch nicht einschränkungslos der Amtsermittlungsgrundsatz ( § 12 FGG ), sondern ähnliche Grundsätze wie im streitigen Prozess, weil das WEG-Verfahren nach zutreffender Auffassung ein sogenanntes "echtes Streitverfahren" im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit darstellt (BayObLG in WUM 1999, Seite 185, Hans OLG, Beschluss vom 12.06.2002-2 Wx 54/00 - und vom 31.01.2003 - 2 Wx 74/99-).
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