Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.05.1990 - 2 Wx 6/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Errichtung eines gemeinsamen Ehegattentestamentes ; Anfechtung eines Testaments ; Treuhänderische Verwaltung von Vermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.12.1989 - 11 T 173/89
- OLG Köln, 12.03.1990 - 2 Wx 6/90
- OLG Köln, 28.05.1990 - 2 Wx 6/90
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 1038
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86
Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als …
Auszug aus OLG Köln, 28.05.1990 - 2 Wx 6/90
Zum Schutz der niedergelegten letztwilligen Verfügung ist es andererseits erforderlich, die Anfechtung auf besonders schwerwiegende Umstände zu beschränken, die gerade diesen Erblasser unter Berücksichtigung seiner ihm eigenen Vorstellungen mit Sicherheit dazu gebracht hätten, anders zu testieren (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1412 (1413) [BGH 27.05.1987 - IVa ZR 30/86] m.w.N.).Dabei reicht nicht jede Fehlvorstellung des Erblassers aus, sondern es muß sich um einen Irrtum über Umstände handeln, die bewegender Grund für den letzten Willen des Erblassers waren (BGH WM 1971, 1153 (1154) und NJW-RR 1987, 1412 (1413) [BGH 27.05.1987 - IVa ZR 30/86] ).
- BGH, 31.10.1962 - V ZR 129/62
Feststellung der Unwirksamkeit der Anfechtung eines Erbvertrages - Anfechtung …
Auszug aus OLG Köln, 28.05.1990 - 2 Wx 6/90
So ist in der Rechtsprechung anerkannt worden, daß ein Motivirrtum darin liegen kann, daß der Erblasser erwartet, daß zukünftige Unstimmigkeiten zwischen ihm und dem Bedachten ausbleiben (BGH NJW 1963, 246 = LM Nr. 8 zu § 2078; FamRZ 1973, 539) oder der Erblasser die nicht erfüllte Erwartung künftigen Wohlverhaltens des Erben ihm gegenüber hegt (BGHZ 4, 91). - BGH, 29.11.1951 - IV ZR 71/51
Anfechtung letztwilliger Verfügungen
Auszug aus OLG Köln, 28.05.1990 - 2 Wx 6/90
So ist in der Rechtsprechung anerkannt worden, daß ein Motivirrtum darin liegen kann, daß der Erblasser erwartet, daß zukünftige Unstimmigkeiten zwischen ihm und dem Bedachten ausbleiben (BGH NJW 1963, 246 = LM Nr. 8 zu § 2078; FamRZ 1973, 539) oder der Erblasser die nicht erfüllte Erwartung künftigen Wohlverhaltens des Erben ihm gegenüber hegt (BGHZ 4, 91).
- BGH, 14.01.1965 - III ZR 131/63
Anfechtung testamentarischer Verfügungen wegen Irrtums - Ausschluss eines …
Auszug aus OLG Köln, 28.05.1990 - 2 Wx 6/90
Dabei ist es nicht erforderlich, daß die irrige Annahme des Erblassers nicht in der Verfügung selbst zum Ausdruck kommt (vgl. BGH NJW 1965, 584). - BVerwG, 23.02.1962 - VII B 21.61
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Köln, 28.05.1990 - 2 Wx 6/90
Im Rahmen der weiteren Beschwerde kann überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und dabei weder die Beweisanforderungen vernachlässigt noch überspannt hat (vgl. bei ObLGZ 1969, 256 (261); 1982, 309 (312); FamRZ 1985, 314 (315); FamRZ 1985, 739 (741); Senat MDR 1962, 678). - BVerwG, 23.02.1983 - 6 C 96.82
Aufzeichnung von Parteivorbringen - Vorläufige Ergebnisaufzeichnung - …
Auszug aus OLG Köln, 28.05.1990 - 2 Wx 6/90
Darüber hinaus ist auch ein grundlegender Irrtum über das sonstige Verhalten des Bedachten als ausreichend angesehen worden (vgl. OLG München NJW 1983, 2275: Der Bedachte werde nicht aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Sekte den Nachlaß einer vernünftigen Verwertung entziehen). - BGH, 18.06.1973 - IV ZR 121/70
Anfechtung eines Erbvertrages - Bestimmung zum Abschluss eines Erbvertrages in …
Auszug aus OLG Köln, 28.05.1990 - 2 Wx 6/90
So ist in der Rechtsprechung anerkannt worden, daß ein Motivirrtum darin liegen kann, daß der Erblasser erwartet, daß zukünftige Unstimmigkeiten zwischen ihm und dem Bedachten ausbleiben (BGH NJW 1963, 246 = LM Nr. 8 zu § 2078; FamRZ 1973, 539) oder der Erblasser die nicht erfüllte Erwartung künftigen Wohlverhaltens des Erben ihm gegenüber hegt (BGHZ 4, 91). - BGH, 27.05.1971 - III ZR 53/69
Anforderungen an die Sittenwidrigkeit bei Geliebtentestamenten - …
Auszug aus OLG Köln, 28.05.1990 - 2 Wx 6/90
Dabei reicht nicht jede Fehlvorstellung des Erblassers aus, sondern es muß sich um einen Irrtum über Umstände handeln, die bewegender Grund für den letzten Willen des Erblassers waren (BGH WM 1971, 1153 (1154) und NJW-RR 1987, 1412 (1413) [BGH 27.05.1987 - IVa ZR 30/86] ). - BayObLG, 03.10.1989 - BReg. 1a Z 23/89
Voraussetzungen für Anfechtung eines Testaments; Beweggründe für letztwillige …
Auszug aus OLG Köln, 28.05.1990 - 2 Wx 6/90
Die Nichtänderung der letztwilligen Verfügung nach Kenntnis vom Irrtum kann zwar ein aussagekräftiger Umstand über den Willen des Erblassers, gleichwohl bei seiner letztwilligen Verfügung zu bleiben, sein, dazu ist aber die zusätzliche Feststellung erforderlich, daß der Erblasser nicht durch die genannten Umstände an einer Änderung gehindert worden ist (ebenso BayObLZ FamRZ 1990, 211). - BGH, 13.04.1970 - III ZR 140/68
Unwirksamkeit eines Vorausvermächtnisses - Feststellung des Umfanges des …
Auszug aus OLG Köln, 28.05.1990 - 2 Wx 6/90
Wenn ein Motivirrtum feststeht, steht der Anfechtung auch nicht entgegen, daß der Erblasser in der Folgezeit trotz Kenntniserlangung vom Irrtum nichts unternommen hat, um die letztwillige Verfügung von sich aus zu ändern (vgl. BGH 13.04.1970 - III ZR 140/68 - zitiert nach BGB-RGRK-Johannsen, 12. Aufl., § 2078 BGB Rdn. 55;… Staudinger/Otte, 12. Aufl., § 2078 Rdn. 25;… Lange/Kuchinke, Erbrecht, 3. Aufl., S. 621).
- OLG Frankfurt, 12.02.1997 - 20 W 96/95
Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtum des Erblassers; Nichtänderung der …
Die Nichtänderung der letztwilligen Verfügung nach Kenntnis vom Irrtum kann zwar im Einzelfall ein aussagekräftiger Umstand über den Villen des Erblassers, gleichwohl bei seiner letztwilligen Verfügung zu bleiben, sein; sie erfordert aber die zusätzliche Feststellung, daß die Untätigkeit des Erblassers nicht auf anderen Umständen, wie beispielsweise dem Vergessen der letztwilligen Verfügung, der körperlichen Hinfälligkeit des Erblassers und der Kürze der ihm noch zur Verfügung stehenden Lebenszeit oder dem Rechtsirrtum, die von ihm getroffene letztwillige Verfügung sei wegen der eingetretenen Veränderung der Verhältnisse gegenstandslos, beruhen kann (vgl. Senat in 20 W 242/91 vom 17.11.1991; BayObLG FamRZ 1990, 211/213; OLG Hamburg FamRZ 1990, 910 [OLG Hamburg 20.12.1989 - 5 U 164/89] /912; OLG Köln FamRZ 1990, 1038 [OLG Köln 28.05.1990 - 2 Wx 6/90] /1040;… Palandt/Edenhofer BGB 56. Aufl. § 2078 Rn. 9).Das folgt schon aus dem Wortlaut des Gesetzes, weil in § 2078 Abs. 2 BGB von der "Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstandes" die Rede ist (OLG Köln FamRZ 1990, 1038 [OLG Köln 28.05.1990 - 2 Wx 6/90] ).
Die letzte Voraussetzung hat das Landgericht unter Berücksichtigung des Umstandes, daß sehr strenge Anforderungen an den Nachweis des Motivirrtums zu stellen sind (…Erman/Schmidt BGB 9. Aufl. § 2078 Rn. 14) und Zweifel zu Lasten des Anfechtendes gehen (OLG Köln FamRZ 1990, 1038 [OLG Köln 28.05.1990 - 2 Wx 6/90] /1040), rechtsfehlerfrei verneint.
- LG Wuppertal, 05.12.2022 - 2 O 317/21
Testament, Testamentsanfechtung, Motivirrtum, Anfechtung, Motiv, Irrtum, …
Der Irrtum kann sich auf vergangene, gegenwärtige und zukünftige Umstände beziehen (OLG Köln, FamRZ 1990, 1038, 1039). - OLG München, 07.12.2017 - 31 Wx 337/17
Nachlassbeschwerde - gemeinschaftliches Testament
Die ausdrückliche Erwähnung der irrigen "Erwartung" im Gesetzeswortlaut lässt keinen Zweifel daran, dass auch ein Irrtum über künftige Entwicklungen in Betracht kommt (so auch OLG Köln FamRZ 1990, 1038).
- BayObLG, 12.11.2001 - 1Z BR 134/00
Anfechtung der Anordnung einer Testamentsvollstreckung wegen Irrtums - ergänzende …
Dafür muss aber feststellbar sein, dass er nicht nur aus Nachlässigkeit oder Passivität oder aus sonstigen anderen Gründen, sondern bewusst den Widerruf bzw. die Abänderung unterließ (BayObLG FamRZ 1990, 211/213; OLG Köln FamRZ 1990, 1038/1040;… Palandt/Edenhofer § 2078 Rn. 9). - OLG Karlsruhe, 08.02.2023 - 11 W 94/21
Pflichtteilsentziehung bei Verzeihung
Entsprechend kann ein erheblicher Motivirrtum auch darin liegen, dass der Erblasser mit der späteren Beilegung eines Streits nicht gerechnet hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28.05.1990 - 2 Wx 6/90 -, juris Rn. 33; BayObLG…, Beschluss vom 12.11.2001 - 1Z BR 134/00 -, juris Rn. 34 ff. [Veränderung der Lebensführung eines Abkömmlings zum Positiven]). - OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 26/03
Beweisaufnahme vor dem Beschwerdegericht im FGG -Verfahren - Berücksichtigung …
Das folgt schon aus dem Wortlaut des Gesetzes, weil in § 2078 Abs. 2 BGB von der "Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstandes" die Rede ist (Senat, FamRZ 1990, 1038 [1039]; OLG Frankfurt, FamRZ 1997, 1433 [1435]). - OLG Köln, 22.11.2011 - 2 Wx 80/09
Testierfähigkeit eines Erblassers; Anfechtung eines Testaments; Krankhafte …
Wie die Beteiligte zu 2) zutreffend geltend macht, kann auch ein Irrtum über eine solche, von dem Erblasser als selbstverständlich angesehene Erwartung Grundlage seiner letztwilligen Verfügung sein und deshalb, wenn diese Erwartungen sich nicht erfüllen, die Anfechtung nach § 2078 Abs. 2 BGB begründen (vgl. BGH NJW 1963, 246; BGH NJW-RR 1987, 1412 [1413]; BayObLG FamRZ 1983, 1275 ff., hier zitiert nach juris; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 522 [523];… Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2078, Rdn. 5) sofern es sich dabei um einen Irrtum über einen Umstand gehandelt hat, welcher ein bewegender Grund für den letzten Willen des Erblassers war (vgl. BGH WM 1971, 1153 [1154]; BGH NJW-RR 1987, 1412 [1413]; BayObLG FamRZ 1997, 1436 [1437]; Senat, FamRZ 1990, 1038 ff.; OLG München, FGPrax 2008, 254 [258];… Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2078, Rdn. 5).
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Verfahrensgang
- LG Köln, 11.12.1989 - 11 T 173/89
- OLG Köln, 12.03.1990 - 2 Wx 6/90
- OLG Köln, 28.05.1990 - 2 Wx 6/90
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Naumburg, 07.02.2012 - 2 Wx 16/12
Nachlassverfahren: Beschwerde gegen die Abweisung eines Antrags auf einstweilige …
Auf dieser gesetzlichen Grundlage wäre eine einstweilige Anordnung des Inhalts möglich, den Erbschein bis zum Abschluss der Ermittlungen zu den Akten zu geben (OLG Köln, Beschluss vom 12.03.1990, 2 Wx 6/90;… Palandt/Weidlich, BGB, 71. Aufl., § 2361, Rn. 8). - BayObLG, 31.07.1992 - 1Z BR 73/92
Aussetzung der Vollziehung bezüglich der Erteilung eines Erbscheins
Es käme allenfalls eine einstweilige Anordnung dahin in Betracht, dass die Rückgabe des Erbscheins zu den Akten des Nachlassgerichts angeordnet wird (…vgl. Keidel/Kuntze/Winkler 12.Aufl. Rn. 14 a und 19, Jansen 2. Aufl. Rn. 9 und 11, jeweils zu § 24 FGG ; anderer Meinung Schopp Rpfleger 1983, 264; zur Möglichkeit einer entsprechenden Umdeutung des Antrags vgl. OLG Köln OLGZ 1990, 303).
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