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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2888
BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87 (https://dejure.org/1988,2888)
BayObLG, Entscheidung vom 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87 (https://dejure.org/1988,2888)
BayObLG, Entscheidung vom 07. April 1988 - BReg. 2 Z 60/87 (https://dejure.org/1988,2888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung; Eintragungsbewilligung; Beweislast; Nachweis; Bescheinigung

Papierfundstellen

  • DNotZ 1989, 164
  • Rpfleger 1988, 237
  • BayObLGZ 1988, 102
 
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Wird zitiert von ... (62)

  • OLG München, 17.02.2016 - 15 U 3001/14

    Kein Bestehen einer Grunddienstbarkeit mangels Ausübung durch Bestehen eines …

    Nach der ständigen Rechtsprechung zur Eintragung altrechtlicher Dienstbarkeiten im Grundbuch obliegt demjenigen, der eine solche nicht eingetragene Dienstbarkeit geltend macht, die Beweislast dafür, dass sie nicht durch Nichtausübung erloschen ist; Voraussetzung für das Erlöschen ist allerdings, dass es sich bei der zehnjährigen Nichtausübung nicht nur um eine ganz entfernt liegende, theoretische Möglichkeit handelt (BayObLG, Beschl. v. 07.04.1988, Az. BReg 2 Z 60/87, BayObLGZ 1988, 102 = DNotZ 1989, 164;… BayObLG, Beschl. v. 28.09.2000, Az. 2Z BR 51/00, NJW-RR 2001, 161, Rn. 13 bei Juris;… OLG München, Beschl. v. 07.05.2014, Az. 34 Wx 142/14, NZM 2014, 607, Rn. 9 bei Juris;… OLG München, Beschl. v. 01.08.2013, Az. 34 Wx 62/13, MittBayNot 2014, 47, Rn. 10 bei Juris;… Demharter, GBO, 29. Aufl., § 22 Rn. 20).
  • OLG Hamm, 05.02.2019 - 15 W 297/18

    Berichtigung des Grundbuchs durch Löschung eines Vorkaufsrechts nach Versterben …

    Lediglich ganz entfernt liegende, nur theoretische Überlegungen müssen nicht widerlegt werden (OLG München NZG 2016, 945; BayObLGZ 1988, 102ff; 1995, 413ff).
  • OLG Zweibrücken, 26.06.2003 - 3 W 79/03

    Fortbestand einer Grunddienstbarkeit nach altem pfälzischen Recht

    Diese altrechtlichen Bestimmungen galten auch nach dem Zeitpunkt, zu welchem das Grundbuch als angelegt anzusehen ist (für B... der 1. Juni 1903;… vgl. Justizministerialblatt für das Königreich Bayern 1904, S. 4, 9) gemäß Art. 189 Abs. 3 EGBGB fort; denn letztere Vorschrift bezieht sich nicht nur auf die rechtsgeschäftliche Aufhebung uneingetragener Altrechte, sondern auch auf sonstige Gründe ihres Erlöschens, wie etwa den Untergang durch Nichtausübung (…BGH LM Code Civil Nr. 5 = WM 1966 aaO; BayObLGZ 1985, 225, 229: BayObLGZ 1988, 102, 109. jew. m.w.N.).

    Nach Art. 13 ÜbergangsG erlosch eine nicht eingetragene Grunddienstbarkeit mit dem Ablauf von 10 Jahren nach der letzten Ausübung (vgl. BayObLGZ 1988, 102, 109).

    Auch zu weiteren Ermittlungen gemäß § 12 FGG hinsichtlich eines etwaigen späteren Wegfalls der Grunddienstbarkeit, etwa durch 30-jährige Nichtausübung vor bzw. 10-jährige Nichtausübung nach Anlegung des Grundbuchs, musste sich die Zivilkammer nicht gedrängt sehen, weil es sich dabei nach Aktenlage nur um ganz entfernt liegende, rein theoretische Möglichkeiten handelt (vgl. BayObLGZ 1988, 102, 109 = DNotZ 1989, 164; BayObLGZ 1991, 139, 144).

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