Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 06.06.2014 - 2-24 S 152/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- teigelack.de
Im Falle eines gekündigten Luftbeförderungsvertrages muss sich der Luftfrachtführer die durch anderweitige Buchung erzielten oder böswillig nicht erzielten Erlöse gemäß § 649 S. 2 BGB anrechnen lassen
- reise-recht-wiki.de
Rückerstattung von Ticketkosten bei Flugstornierung
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Luftbeförderung / Erfüllungsort / Rückzahlung des Flugpreises / Darlegungslast für ersparte Aufwendungen
- dgfr.de
Luftbeförderung/Erfüllungsort / Rückzahlung des Flugpreises / Darlegungslast für ersparte Aufwendungen
- kanzlei-kotz.de
Flugstornierung - Rückzahlungsanspruch von Steuern und Gebühren
- der-rechtsberater.de
Luftfahrtunternehmen muss ersparte Aufwendungen nachweisen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückzahlung des Flugpreises nach Kündigung
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Airline muss bei Stornierung durch Reisende den Flugpreis zurückerstatten
- bblaw.com (Kurzinformation)
Airlines müssen auch nicht-flexible Billigtickets erstatten, wenn der Passagier nicht fliegt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Anspruch auf Rückerstattung des vollen Flugpreises nach Stornierung des Flugtickets durch Fluggast - Anspruch auf Rückerstattung gemäß § 649 BGB
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 06.08.2013 - 31 C 2314/12
- LG Frankfurt/Main, 06.06.2014 - 2-24 S 152/13
Wird zitiert von ... (7)
- LG Frankfurt/Main, 22.12.2016 - 24 S 72/16
Rückgewähransprüche nach Storno einer Flugbuchung
Lediglich dann, wenn die Kündigung erst unmittelbar vor dem Abflug erfolgt, etwa wenn der Fluggast nicht zum Checkin erscheint, kann davon ausgegangen werden, dass ein Weiterverkauf tatsächlich nicht mehr möglich war (vgl. LG Frankfurt, Urt. 6.6.14, Az. 2-24 S 152/13; Urt. 13.8.15, Az. 2-24 S 22/15). - LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 22 S 307/16
Wie ist über Vorauszahlungen nach "freier" Kündigung abzurechnen?
Ebenso hat sie sich zu erklären, inwieweit sie den Flug anderweitig verkaufen konnte (…vgl. LG Köln, NJW-RR 2016, S. 813; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.06.2014 - 2-24 S 152/13, BeckRS 2014, S. 14178;… AG Köln, NJOZ 2017, S. 75;… AG Frankfurt a. M., RRa 2014, S. 146; AG Rüsselsheim, RRa -, S. 32;… Schmitt, VuR 2014, S. 457, 458).Auch muss die tatsächlich beförderte Personenzahl mit der Zahl der verkauften Flugscheine nicht zwingend übereinstimmen, so etwa wenn einzelne Passagiere ohne vorherige Stornierung schlichtweg am Flugsteig nicht erscheinen, sog. no-shows (vgl. LG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.06.2014 - 2-24 S 152/13, BeckRS 2014, S. 14178).
Da Steuern aber nur dann anfallen, wenn der Flug auch tatsächlich wahrgenommen wird, wäre der Betrag i. H. v. 311, 62 EUR in jedem Fall zu erstatten (vgl. LG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.06.2014 - 2-24 S 152/13, BeckRS 2014, S. 14178).
- LG Frankfurt/Main, 29.03.2017 - 24 S 138/16
Zur Kündigung des Luftbeförderungsvertrags durch den Fluggast
Lediglich dann, wenn die Kündigung erst unmittelbar vor dem Abflug erfolgt, etwa wenn der Fluggast nicht zum Check-in erscheint, kann davon ausgegangen werden, dass ein "Weiterverkauf" tatsächlich nicht mehr möglich war (vgl. LG Frankfurt, Urt. 6.6.14, Az. 2-24 S 152/13; Urt. 13.8.15, Az. 2-24 S 22/15).
- AG Köln, 04.04.2016 - 142 C 238/15
Ausschluss des Kündigungsrechtes des Fluggastes hinsichtlich Wirksamkeit; …
Dass die Möglichkeit einer zwischenzeitlichen Ausbuchung mehr als nur eine theoretische Möglichkeit ist, zeigt sich daran, dass die Kündigung 2 Monate vor Abflug erfolgte, die Beklagte also ausreichend Zeit hatte, die freigewordenen wie die übrigen Plätze der Maschine noch zu vergeben, und die Beklagte als wirtschaftlich agierender Markteilnehmer anzunehmend mit einer vollen Auslastung ihrer Flüge kalkuliert (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 06.06.2014, -2-24 S 152/13-; zitiert nach juris). - AG Frankfurt/Main, 13.03.2015 - 30 C 4317/14
Kündigungsrecht des Fluggastes / Stornoklausel / Ausschluss der …
Dieser ist ein Werkvertrag i.S.d. §§ 631 ff. BGB (LG Frankfurt, Urt. v. 6.6.2014 - 2-24 S 152/13 - zu finden in Juris).Entsprechend der Rechtsprechung des Landgerichts Frankfurt am Main ist der Umstand der unterbliebenen Abrechnung durch ein Luftfahrtunternehmen dahingehend zu beurteilen, dass dieses das gebuchte Flugticket nach der Stornierung an Dritte zu einem Preis weiterverkaufen konnte, der zumindest dem vom Fluggast bezahlten Entgelt entspricht (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 6.6.2014 - 2 - 24 S 152/13 - zu finden in Juris).
- AG Nürtingen, 02.08.2019 - 10 C 62/18
Vertragspartner bei Reisebuchung in einem Reisebüro
Wenn das Reisebüro die Flugtickets mit einem selbst kalkulierten Aufschlag an den Reisenden weiterverkauft, fehlt es an der wesentlichen Voraussetzung einer Reisevermittlung, der Preisidentität zwischen Luftfahrtunternehmen und Fluggast (siehe LG Frankfurt a.M., Urt. v. 06.06.2014 - 2-24 S 152/13, BeckRS 2014, 14178). - LG Landshut, 26.10.2021 - 15 O 1730/21
Schätzung der Steuern und Gebühren bei Nichtantritt eines Fluges
Damit ist auch der Buchende nicht verpflichtet, den entsprechenden Betrag an die Beklagte zu zahlen, weshalb diese den entsprechenden Betrag rechtsgrundlos i.S.v. §§ 648 S. 1, 812 Abs. 1 S. 1 BGB erlangt hat und folglich im Wege des bereicherungsrechtlichen und werkvertraglichen Ausgleichs verpflichtet ist, den Betrag zurückzuerstatten (vgl. nur BGH, U. v. 20.3.2018 - X ZR 25/17, m. Anm. Quarch, NZV 2018, 473; LG Köln, U. v. 14.2.2019 - 20 O 272/18; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 06.06.2014 - Az. 2-24 S 152/13, Rn. 17 f., juris; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 14.12.2017 - 2-24 O 8/17; LG Düsseldorf, Beschl. v. 13.2.2017 - 22 S 307/16; AG Düsseldorf, Urt. v. 11.7.2017 - 233 C 78/17; jüngst AG Nürtingen, Urt. v. 27.8.2918 - Az. 14 C 3428/19; AG Königs Wusterhausen, Urt. v. 31.07.2019, Az. 4 C 4123/19; AG Erding, U. v. 24.07.2019 - Az. 3 C 5140/18, BeckRS 2019, 16359; AG Erding,.