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   LG Frankfurt/Main, 06.06.2014 - 2-24 S 152/13   

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https://dejure.org/2014,16567
LG Frankfurt/Main, 06.06.2014 - 2-24 S 152/13 (https://dejure.org/2014,16567)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.06.2014 - 2-24 S 152/13 (https://dejure.org/2014,16567)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. Juni 2014 - 2-24 S 152/13 (https://dejure.org/2014,16567)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • teigelack.de

    Im Falle eines gekündigten Luftbeförderungsvertrages muss sich der Luftfrachtführer die durch anderweitige Buchung erzielten oder böswillig nicht erzielten Erlöse gemäß § 649 S. 2 BGB anrechnen lassen

  • reise-recht-wiki.de

    Rückerstattung von Ticketkosten bei Flugstornierung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Luftbeförderung / Erfüllungsort / Rückzahlung des Flugpreises / Darlegungslast für ersparte Aufwendungen

  • kanzlei-kotz.de

    Flugstornierung - Rückzahlungsanspruch von Steuern und Gebühren

  • der-rechtsberater.de

    Luftfahrtunternehmen muss ersparte Aufwendungen nachweisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückzahlung des Flugpreises nach Kündigung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Airline muss bei Stornierung durch Reisende den Flugpreis zurückerstatten

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Airlines müssen auch nicht-flexible Billigtickets erstatten, wenn der Passagier nicht fliegt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Rückerstattung des vollen Flugpreises nach Stornierung des Flugtickets durch Fluggast - Anspruch auf Rückerstattung gemäß § 649 BGB

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 09.07.2009 - C-204/08

    DIE FLUGGÄSTE EINES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN FLUGES KÖNNEN IHRE KLAGE AUF

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.06.2014 - 24 S 152/13
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) handelt es sich bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus einem Vertrag über die Beförderung von Personen im Luftverkehr um Dienstleistungen im Sinne des Art. 5 Nr. 1 b) zweiter Halbs. EuGVVO (EuGH, Urt. 9.7.2009, Az. C-204/08, NJW 09, 2801).

    Unter diesen Umständen sind sowohl der Ort des Abflugs als auch der Ort der Ankunft des Flugzeugs gleichermaßen als die Ort anzusehen, an denen die Dienstleistungen, die Gegenstand eines Beförderungsvertrages im Luftverkehr sind, hauptsächlich erbracht werden (EuGH, Urt. 9.7.2009, Az. C-204/08, NJW 09, 2801).

  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.06.2014 - 24 S 152/13
    Nach dem Grundsatz, dass empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen sind, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen muss (vgl. BGHZ 36, 30; 103, 280 m.w.N.), konnte die Klägerin die Rechnung vom 19.10.2011 nur dergestalt verstehen, dass für die gebuchten Flüge ein Entgelt von insgesamt lediglich 480, 42 EUR als vereinbart gelten sollte.
  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 277/97

    Darlegung ersparter Aufwendungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.06.2014 - 24 S 152/13
    Erst dann ist es Sache des Bestellers, dazulegen und zu beweisen, dass der Unternehmer höhere Aufwendungen erspart bzw. höhere Erlöse erzielt hat als vom Unternehmer behauptet (BGH, Urt. 14.1.99, Az. VII ZR 277/97, = NJW 99, 1253).
  • EuGH, 11.03.2010 - C-19/09

    Wood Floor Solutions Andreas Domberger - Gerichtliche Zuständigkeit und

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.06.2014 - 24 S 152/13
    Ist die Dienstleistung in mehreren Mitgliedstaaten zu erbringen, ist Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeit für alle den Vertrag betreffenden Klagen der Ort, an dem der Schwerpunkt der Tätigkeit des Dienstleistenden, der Ort der hauptsächlichen Leistungserbringung, liegt (EuGH NJW 10, 1189).
  • EuGH, 06.10.1976 - 14/76

    De Bloos / Bouyer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.06.2014 - 24 S 152/13
    Sämtliche anstelle der primären Erfüllungsverpflichtung getretenen Sekundärpflichten werden nicht selbständig angeknüpft, sondern zuständigkeitsrechtlich derjenigen Hauptverpflichtung zugeordnet, an deren Stelle sie getreten sind bzw. aus der sie hervorgegangen sind (EuGH, Urt. 6.10.76, Az. Rs 14/76, NJW 77, 490; Zöller/Geimer, 30.Aufl., Anh I Art. 5 EuGVVO, Rn. 7 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 22 S 307/16

    Wie ist über Vorauszahlungen nach "freier" Kündigung abzurechnen?

    Ebenso hat sie sich zu erklären, inwieweit sie den Flug anderweitig verkaufen konnte (vgl. LG Köln, NJW-RR 2016, S. 813; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.06.2014 - 2-24 S 152/13, BeckRS 2014, S. 14178; AG Köln, NJOZ 2017, S. 75; AG Frankfurt a. M., RRa 2014, S. 146; AG Rüsselsheim, RRa -, S. 32; Schmitt, VuR 2014, S. 457, 458).

    Auch muss die tatsächlich beförderte Personenzahl mit der Zahl der verkauften Flugscheine nicht zwingend übereinstimmen, so etwa wenn einzelne Passagiere ohne vorherige Stornierung schlichtweg am Flugsteig nicht erscheinen, sog. no-shows (vgl. LG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.06.2014 - 2-24 S 152/13, BeckRS 2014, S. 14178).

    Da Steuern aber nur dann anfallen, wenn der Flug auch tatsächlich wahrgenommen wird, wäre der Betrag i. H. v. 311, 62 EUR in jedem Fall zu erstatten (vgl. LG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.06.2014 - 2-24 S 152/13, BeckRS 2014, S. 14178).

  • LG Frankfurt/Main, 22.12.2016 - 24 S 72/16

    Rückgewähransprüche nach Storno einer Flugbuchung

    Lediglich dann, wenn die Kündigung erst unmittelbar vor dem Abflug erfolgt, etwa wenn der Fluggast nicht zum Checkin erscheint, kann davon ausgegangen werden, dass ein Weiterverkauf tatsächlich nicht mehr möglich war (vgl. LG Frankfurt, Urt. 6.6.14, Az. 2-24 S 152/13; Urt. 13.8.15, Az. 2-24 S 22/15).
  • LG Frankfurt/Main, 29.03.2017 - 24 S 138/16

    Zur Kündigung des Luftbeförderungsvertrags durch den Fluggast

    Lediglich dann, wenn die Kündigung erst unmittelbar vor dem Abflug erfolgt, etwa wenn der Fluggast nicht zum Check-in erscheint, kann davon ausgegangen werden, dass ein "Weiterverkauf" tatsächlich nicht mehr möglich war (vgl. LG Frankfurt, Urt. 6.6.14, Az. 2-24 S 152/13; Urt. 13.8.15, Az. 2-24 S 22/15).
  • AG Köln, 04.04.2016 - 142 C 238/15

    Ausschluss des Kündigungsrechtes des Fluggastes hinsichtlich Wirksamkeit;

    Dass die Möglichkeit einer zwischenzeitlichen Ausbuchung mehr als nur eine theoretische Möglichkeit ist, zeigt sich daran, dass die Kündigung 2 Monate vor Abflug erfolgte, die Beklagte also ausreichend Zeit hatte, die freigewordenen wie die übrigen Plätze der Maschine noch zu vergeben, und die Beklagte als wirtschaftlich agierender Markteilnehmer anzunehmend mit einer vollen Auslastung ihrer Flüge kalkuliert (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 06.06.2014, -2-24 S 152/13-; zitiert nach juris).
  • AG Nürtingen, 02.08.2019 - 10 C 62/18

    Vertragspartner bei Reisebuchung in einem Reisebüro

    Wenn das Reisebüro die Flugtickets mit einem selbst kalkulierten Aufschlag an den Reisenden weiterverkauft, fehlt es an der wesentlichen Voraussetzung einer Reisevermittlung, der Preisidentität zwischen Luftfahrtunternehmen und Fluggast (siehe LG Frankfurt a.M., Urt. v. 06.06.2014 - 2-24 S 152/13, BeckRS 2014, 14178).
  • LG Landshut, 26.10.2021 - 15 O 1730/21

    Schätzung der Steuern und Gebühren bei Nichtantritt eines Fluges

    Damit ist auch der Buchende nicht verpflichtet, den entsprechenden Betrag an die Beklagte zu zahlen, weshalb diese den entsprechenden Betrag rechtsgrundlos i.S.v. §§ 648 S. 1, 812 Abs. 1 S. 1 BGB erlangt hat und folglich im Wege des bereicherungsrechtlichen und werkvertraglichen Ausgleichs verpflichtet ist, den Betrag zurückzuerstatten (vgl. nur BGH, U. v. 20.3.2018 - X ZR 25/17, m. Anm. Quarch, NZV 2018, 473; LG Köln, U. v. 14.2.2019 - 20 O 272/18; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 06.06.2014 - Az. 2-24 S 152/13, Rn. 17 f., juris; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 14.12.2017 - 2-24 O 8/17; LG Düsseldorf, Beschl. v. 13.2.2017 - 22 S 307/16; AG Düsseldorf, Urt. v. 11.7.2017 - 233 C 78/17; jüngst AG Nürtingen, Urt. v. 27.8.2918 - Az. 14 C 3428/19; AG Königs Wusterhausen, Urt. v. 31.07.2019, Az. 4 C 4123/19; AG Erding, U. v. 24.07.2019 - Az. 3 C 5140/18, BeckRS 2019, 16359; AG Erding,.
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