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   RG, 11.07.1936 - 2/36, 5/6 D 96/36   

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RG, 11.07.1936 - 2/36, 5/6 D 96/36 (https://dejure.org/1936,262)
RG, Entscheidung vom 11.07.1936 - 2/36, 5/6 D 96/36 (https://dejure.org/1936,262)
RG, Entscheidung vom 11. Juli 1936 - 2/36, 5/6 D 96/36 (https://dejure.org/1936,262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ein Fortsetzungszusammenhang bei wiederholten Verbrechen nach dem § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB. ist rechtlich nicht möglich, wenn sich die Handlungen gegen verschiedene Kinder richten.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 70, 243
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Angesichts der Möglichkeit, eine Vielzahl gleichartiger Einzeltaten im Rahmen der Strafzumessungserwägungen eines Urteils zusammenfassend zu würdigen, überzeugt die eingängige und heute noch oft zitierte Formulierung des Reichsgerichts nicht, es erscheine als "lästige, überflüssige und wunderlich anmutende Arbeit", in Fällen umfangreicher Tatserien für jeden Einzelakt eine besondere Strafe festzusetzen und dann eine Gesamtstrafe zu bilden (RGSt 70, 243, 244).

    Es vermag auch die Auffassung nicht zu überzeugen, daß die fortgesetzte Handlung ähnlich wie die Rechtsfigur der natürlichen Handlungseinheit einer "natürlichen", lebensnahen Betrachtung entspreche, weil in vielen Lebensbereichen strafbare Verhaltensweisen, obwohl sie jeweils schon für sich den (selben) Straftatbestand erfüllten, nur in ihrer Gesamtheit sachgerecht zu erfassen seien und ihre Aufspaltung zu einer Verfälschung der Lebenswirklichkeit führe (vgl. RGSt 70, 243, 244; BGHSt 3, 165, 167/168; 36, 105, 109; Gribbohm NStZ 1993, 536; Jähnke GA 1989, 376, 382 f.; Eb. Schmidt SJZ 1950 Sp. 286, 292; Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. Vorbem. §§ 52 ff. Rdn. 31, 46).

  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

    Dies wird - aus dem Bedürfnis nach Vereinfachung der Rechtsanwendung oder Vermeidung künstlicher Aufspaltung zusammenhängender Geschehensabläufe (vgl. etwa RGSt 70, 243, 244; BGHSt 35, 318, 323) - selbst für solche Fälle anerkannt, in denen eine genaue Bestimmung jedes Einzelakts und damit die Aufspaltung der Handlungskette in selbständige Taten grundsätzlich möglich wäre.
  • EuG, 08.07.2008 - T-53/03

    BPB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit

    Angesichts der Umstände des Falles British Sugar und der Entscheidung 2002/405/EG der Kommission vom 20. Juni 2001 in einem Verfahren nach Artikel 82 [EG] (COMP/E-2/36.041/PO - Michelin) (ABl. 2002, L 143, S. 1) sei die bei ihr selbst vorgenommene Anhebung um 50 % überhöht.
  • BGH, 17.10.1958 - 5 StR 296/58

    Rechtsmittel

    Eine natürliche Handlungseinheit kann auch dann gegeben sein, wenn durch die Tat höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen verletzt werden (RGSt 70, 243, 245; BGHSt 1, 20; 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; BGH 5 StR 43/52 vom 24. April 1952 S. 6; 5 StR 220/53 vom 25. Juni 1953 S. 6).

    Diese Auffassung hat das Reichsgericht - jedenfalls im Ergebnis - in ständiger Rechtsprechung vertreten (RGSt 43, 134, 135 f; 53, 274, 275; 66, 221, 222; 70, 145, 146; 70, 243, 245; 70, 282, 284; 73, 164, 166; HRR 1937, 981; vgl. auch RGSt 72, 174, 175).

  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

    Dies wird - aus dem Bedürfnis nach Vereinfachung der Rechtsanwendung oder Vermeidung künstlicher Aufspaltung zusammenhängender Geschehensabläufe (vgl. etwa RGSt 70, 243, 244; BGHSt 35, 318, 323) - selbst für solche Fälle anerkannt, in denen eine genaue Bestimmung jedes Einzelakts und damit die Aufspaltung der Handlungskette in selbständige Taten grundsätzlich möglich wäre.
  • BGH, 19.08.1986 - 1 StR 359/86

    Voraussetzungen für die Annahme einer einheitlichen fortgesetzten Handlung -

    Nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (RGSt 53, 274 m.w.N.; 59, 98; 66, 221; 70, 243; 70, 284; 72, 175; BGH NJW 1953, 1034; 1954, 483; bei Dallinger MDR 1966, 727; LM Nr. 7 zu § 253 StGB; BGHSt 26, 24 m.w.N.) kommt Fortsetzungszusammenhang, soweit es um den Schutz jener Rechtsgüter geht, nur für Handlungen in Betracht, die sich gegen ein und dieselbe Person richten.
  • BGH, 13.03.1959 - 4 StR 438/58

    Zweifache Massenexekution von insgesamt 151 russischen Fremdarbeitern wegen

    Aus diesem Grunde hat die Rechtsprechung bei der Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter die Annahme einer fortgesetzten Handlung stets für unzulässig erklärt (RGSt. 44, 223; 57, 140; 70, 243; BGH NJW 1953, 1034).
  • BGH, 20.12.1951 - 4 StR 9/50

    Tötung und schwere Misshandlung von nach der Kristallnacht eingelieferten Juden.

    In den unter III F II a 4, 5, 8, 9, 12, 19, 25, 28, 31, 32, b 5 und d 2 aufgeführten Fällen kommt nach dem Sachverhalt, obwohl dies nicht ausdrücklich festgestellt ist, nur eine natürliche Handlungseinheit in Frage, da der Angeklagte die Misshandlungen mehrerer Häftlinge offenbar jeweils auf Grund eines einheitlichen Willensentschlusses in enger örtlicher und zeitlicher Folge begangen hat, so dass sie bei natürlicher Betrachtung als ein einheitlicher Lebensvorgang erscheinen (RGSt. 70, 243, 245; 74, 375, 377; JW 1932, 1740 Nr. 18; HRR 1934, 764; 1935, 1183; 1939, 391; 1942, 669; DJ 1935, 1460.) Dasselbe gilt entgegen der Annahme des Schwurgerichts auch im Falle III A 2 b. Unter III F II a 1 sind zwei, unter F II d 10 drei verschiedene, rechtlich selbständige Körperverletzungen zusammengefasst.
  • BGH, 19.01.1965 - 1 StR 537/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit nach § 183 StGB - Verurteilung wegen eines

    - Er ist auch durch die sehr weitgehende Annahme von Fortsetzungszusammenhang (vgl. RGSt 70, 243 ff) nicht benachteiligt.
  • BGH, 24.03.1955 - 4 StR 62/55

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die geschlechtliche Unversehrtheit ein höchstpersönliches Rechtsgut, so dass unzüchtige Handlungen mit mehreren Abhängigen oder Kindern untereinander nicht in Fortsetzungszusammenhang stehen können (RGSt 53, 274; 70, 243, 284; vgl BGHSt 2, 164 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]; L-M Vorb zu § 73 StGB Nr. 7 und zu § 343 StGB Nr. 3).
  • BGH, 04.10.1951 - 4 StR 384/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.11.1960 - 1 StR 492/60

    Berücksichtigung des Wertes von gegebenen Sicherheiten im Zeitpunkt der

  • BGH, 26.04.1960 - 5 StR 75/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • LG Kleve, 23.11.1957 - 5 Ks 1/57

    Erschiessung dreier Soldaten, die von einem SS-Wachtposten in der Unterkunft der

  • BGH, 23.05.1957 - 4 StR 135/57

    Rechtsmittel

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