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   VGH Bayern, 16.09.2020 - 20 NE 20.1994   

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VGH Bayern, 16.09.2020 - 20 NE 20.1994 (https://dejure.org/2020,28915)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.09.2020 - 20 NE 20.1994 (https://dejure.org/2020,28915)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. September 2020 - 20 NE 20.1994 (https://dejure.org/2020,28915)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6; BayIfSMV § 9 Abs. 1 Nr. 2 6.; IfSG § 28; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1
    Zuschauerverbot für Sportveranstaltungen wegen Corona

  • rewis.io

    Zuschauerverbot für Sportveranstaltungen

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 20 NE 20.1994
    a) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - juris Rn. 12; OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - juris Rn. 9).

    Gegenüberzustellen sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine begehrte einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag später aber Erfolg hätte, und die Folgen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber später erfolglos bliebe (vgl. BVerwG, B.v. 25.5.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 26.08.2020 - 20 CE 20.1806

    Vereinbarkeit einer Prostitutionsstätte mit den Vorschriften der 6. Bayerischen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 20 NE 20.1994
    Dabei ist zu bedenken, dass die 6. BayIfSMV grundsätzlich nicht (mehr) das Ziel verfolgt, der spezifischen Ansteckungsgefahr von bestimmten Einzelkontakten zu begegnen, sondern in erster Linie eine dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens dadurch verhindern soll, dass ein persönliches Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen aus unterschiedlichen Hausständen entweder unterbunden oder nur unter Schutzauflagen zugelassen wird (vgl. BayVGH, B.v. 26.8.2020 - 20 CE 20.1806 - juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 20 NE 20.1994
    a) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - juris Rn. 12; OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 20 NE 20.1994
    Ungeklärt ist bislang insbesondere, ob der Begriff der "notwendigen Schutzmaßnahmen" i.S.d. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG ein Ermessen des Verordnungsgebers eröffnen könnte (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16/11 - BVerwG 142, 205), das auch andere als rein infektionsschutzrechtliche Kriterien bei der Lockerung der Maßnahmen umfasst und seine Grenze in der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen findet (vgl. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesseuchengesetzes, BT-Drs. 8/2468 S. 27 < zur Vorgängerregelung in § 34 BSeuchG >).
  • VGH Bayern, 07.09.2020 - 20 NE 20.1981

    Corona - Eilantrag gegen Maskenpflicht an Schulen abgelehnt

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 20 NE 20.1994
    Es wird deshalb in einem Hauptsacheverfahren zu klären sein, ob die aufgrund der 6. BayIfSMV getroffenen Maßnahmen letztlich mit den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts vereinbar sind, da erhebliche Grundrechtseingriffe über einen längeren Zeitraum allein aufgrund §§ 28, 32 IfSG durch die Exekutive erfolgen (vgl. hierzu schon BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.763 - juris; BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.735 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - BeckRS 2020, 21962 unter Verweis auf BayVGH, B.v. 27.4.2020 - 20 NE 20.793 - juris, Leitsatz 3).
  • VGH Bayern, 14.04.2020 - 20 NE 20.763

    Corona-Pandemie - Keine Aussetzung des Vollzugs der Bayerischen Verordnung über

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 20 NE 20.1994
    Es wird deshalb in einem Hauptsacheverfahren zu klären sein, ob die aufgrund der 6. BayIfSMV getroffenen Maßnahmen letztlich mit den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts vereinbar sind, da erhebliche Grundrechtseingriffe über einen längeren Zeitraum allein aufgrund §§ 28, 32 IfSG durch die Exekutive erfolgen (vgl. hierzu schon BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.763 - juris; BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.735 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - BeckRS 2020, 21962 unter Verweis auf BayVGH, B.v. 27.4.2020 - 20 NE 20.793 - juris, Leitsatz 3).
  • VGH Bayern, 14.04.2020 - 20 NE 20.735

    Wiedereröffnung von Fitness-Studio in der Corona-Pandemie

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 20 NE 20.1994
    Es wird deshalb in einem Hauptsacheverfahren zu klären sein, ob die aufgrund der 6. BayIfSMV getroffenen Maßnahmen letztlich mit den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts vereinbar sind, da erhebliche Grundrechtseingriffe über einen längeren Zeitraum allein aufgrund §§ 28, 32 IfSG durch die Exekutive erfolgen (vgl. hierzu schon BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.763 - juris; BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.735 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - BeckRS 2020, 21962 unter Verweis auf BayVGH, B.v. 27.4.2020 - 20 NE 20.793 - juris, Leitsatz 3).
  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 20 NE 20.793

    Corona - Verkaufsflächenregelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 20 NE 20.1994
    Es wird deshalb in einem Hauptsacheverfahren zu klären sein, ob die aufgrund der 6. BayIfSMV getroffenen Maßnahmen letztlich mit den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts vereinbar sind, da erhebliche Grundrechtseingriffe über einen längeren Zeitraum allein aufgrund §§ 28, 32 IfSG durch die Exekutive erfolgen (vgl. hierzu schon BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.763 - juris; BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 20 NE 20.735 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - BeckRS 2020, 21962 unter Verweis auf BayVGH, B.v. 27.4.2020 - 20 NE 20.793 - juris, Leitsatz 3).
  • VGH Bayern, 14.07.2020 - 20 NE 20.1572

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen Betriebsuntersagung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2020 - 20 NE 20.1994
    Die vorgenannten Fragen sind für die Entscheidung des Hauptsacheverfahrens streitentscheidend, weil sich bei summarischer Prüfung Anhaltspunkte für Grundrechtsverletzungen der Antragstellerin jedenfalls in ihren Rechten aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG ergeben können (BayVGH, B.v. 14.7.2020 - 20 NE 20.1572 - BeckRS 2020, 16911).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 13 B 1581/20

    Sperrstunde in Nordrhein-Westfalen bleibt bestehen

    Soweit zunehmend diskutiert wird, inwieweit die im Verordnungswege ergriffenen flächendeckenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie noch den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts genügen, und insbesondere in Frage gestellt wird, ob allgemeine Eingriffe in die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG in der infektionsschutzrechtlichen Generalklausel derzeit noch eine verfassungsmäßige Ermächtigungsgrundlage haben können, vgl. zuletzt zu § 32 Satz 1 und 2 i. V .m. § 28 Abs. 1 Satz 1, 2 IfSG als hinreichende Ermächtigungsgrundlage für Betriebsverbote: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 1 S 2871/20 -, juris, Rn. 30 (offen gelassen); zu Eingriffen in die Berufsfreiheit durch das Verbot von Zuschauern bei Sportveranstaltungen: Bay. VGH, Beschluss vom 16. September 2020 - 20 NE 20.1994 -, juris, Rn. 17, sind solche Bedenken bei vorläufiger Bewertung jedenfalls im vorliegenden Fall nicht begründet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2020 - 13 B 1657/20

    Fitnessstudios bleiben in Nordrhein-Westfalen geschlossen

    vgl. zuletzt zu § 32 Satz 1 und 2 i. V .m. § 28 Abs. 1 Satz 1, 2 IfSG als hinreichende Ermächtigungsgrundlage für Betriebsverbote: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 1 S 2871/20 -, juris, Rn. 30 (offen gelassen); zu Eingriffen in die Berufsfreiheit durch das Verbot von Zuschauern bei Sportveranstaltungen: Bay. VGH, Beschluss vom 16. September 2020 - 20 NE 20.1994 -, juris, Rn. 17; siehe auch Bay. VerfGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - Vf. 26-VII-20 -, juris, Rn. 17 f.
  • VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2449

    BayVGH weist Beschwerden der Veranstalter der Querdenken-Versammlungen in München

    Vielmehr erscheint die Gesamtbewertung durch das RKI, die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland sei weiterhin hoch, für Risikogruppen sehr hoch, nachvollziehbar und plausibel (vgl. zuletzt auch BayVGH, B.v. 16.9.2020 - 20 NE 20.1994 - juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2020 - 3 R 218/20

    Corona-Pandemie: Eilantrag von Hotelbetrieben u.a. gegen das im Rahmen des

    (2) Soweit zunehmend diskutiert wird, inwieweit die im Verordnungswege und damit nur durch die Exekutive ergriffenen flächendeckenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie noch den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts genügen, und hierbei in Frage gestellt wird, ob allgemeine Eingriffe in die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und die Eigentumsgarantie in der infektionsschutzrechtlichen Generalklausel derzeit noch eine verfassungsmäßige Ermächtigungsgrundlage haben können (vgl. u.a. zu § 32 Satz 1 und 2 i. V .m. § 28 Abs. 1 Satz 1, 2 IfSG als hinreichende Ermächtigungsgrundlage für Betriebsverbote: VGH BW, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 1 S 2871/20 - juris, Rn. 30 m.w.N.; zu Eingriffen in die Berufsfreiheit durch das Verbot von Zuschauern bei Sportveranstaltungen: Bay VGH, Beschluss vom 16. September 2020 - 20 NE 20.1994 - juris Rn. 17), kann dies allenfalls offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache bedingen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2020 - 13 B 1656/20

    Schließung von Gastronomiebetrieben voraussichtlich verhältnismäßig

    vgl. zuletzt zu § 32 Satz 1 und 2 i. V .m. § 28 Abs. 1 Satz 1, 2 IfSG als hinreichende Ermächtigungsgrundlage für Betriebsverbote: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 1 S 2871/20 -, juris, Rn. 30 (offen gelassen); zu Eingriffen in die Berufsfreiheit durch das Verbot von Zuschauern bei Sportveranstaltungen: Bay. VGH, Beschluss vom 16. September 2020 - 20 NE 20.1994 -, juris, Rn. 17; siehe auch Bay. VerfGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - Vf. 26-VII-20 -, juris, Rn. 17 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2020 - 13 B 1635/20

    Eilanträge gegen die Untersagung körpernaher Dienstleistungen und die Schließung

    vgl. zuletzt zu § 32 Satz 1 und 2 i. V .m. § 28 Abs. 1 Satz 1, 2 IfSG als hinreichende Ermächtigungsgrundlage für Betriebsverbote: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 1 S 2871/20 -, juris, Rn. 30 (offen gelassen); zu Eingriffen in die Berufsfreiheit durch das Verbot von Zuschauern bei Sportveranstaltungen: Bay. VGH, Beschluss vom 16. September 2020 - 20 NE 20.1994 -, juris, Rn. 17; siehe auch Bay. VerfGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - Vf. 26-VII-20 -, juris, Rn. 17 f.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 3 R 220/20

    Corona-Pandemie; Eilantrag gegen Kontaktbeschränkungen; Verbot der Öffnung von

    (2) Soweit zunehmend diskutiert wird, inwieweit die im Verordnungswege und damit nur durch die Exekutive ergriffenen flächendeckenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie noch den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts genügen und hierbei in Frage gestellt wird, ob die Grundrechtseingriffe in der infektionsschutzrechtlichen Generalklausel derzeit noch eine verfassungsmäßige Ermächtigungsgrundlage haben können (vgl. u.a. zu § 32 Satz 1 und 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1, 2 IfSG als hinreichende Ermächtigungsgrundlage für Beschränkungen gastronomischer Betriebe: BayVGH, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 20 NE 20.2360 - juris Rn. 28 ff.; zu Betriebsverboten: VGH BW, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 1 S 2871/20 - juris Rn. 30 m.w.N.; zu Eingriffen in die Berufsfreiheit durch das Verbot von Zuschauern bei Sportveranstaltungen: BayVGH, Beschluss vom 16. September 2020 - 20 NE 20.1994 - juris Rn. 17), kann dies allenfalls offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache bedingen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2020 - 13 B 1675/20

    Tennis in der Halle bleibt verboten

    vgl. zuletzt zu § 32 Satz 1 und 2 i. V .m. § 28 Abs. 1 Satz 1, 2 IfSG als hinreichende Ermächtigungsgrundlage für Betriebsverbote: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 1 S 2871/20 -, juris, Rn. 30 (offen gelassen); zu Eingriffen in die Berufsfreiheit durch das Verbot von Zuschauern bei Sportveranstaltungen: Bay. VGH, Beschluss vom 16. September 2020 - 20 NE 20.1994 -, juris, Rn. 17; siehe auch Bay. VerfGH, Entscheidungen vom 16. November 2020 - Vf. 90-VII-20 -, juris, Rn. 11 ff., und vom 21. Oktober 2020 - Vf. 26-VII-20 -, juris, Rn. 17 f.
  • VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2450

    BayVGH weist Beschwerden der Veranstalter der Querdenken-Versammlungen in München

    Vielmehr erscheint die Gesamtbewertung durch das RKI, die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland sei weiterhin hoch, für Risikogruppen sehr hoch, nachvollziehbar und plausibel (vgl. zuletzt auch BayVGH, B.v. 16.9.2020 - 20 NE 20.1994 - juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2020 - 13 B 1658/20

    Betrieb eines Hotels und die Coronaschutzverordnung

    vgl. zuletzt zu § 32 Satz 1 und 2 i. V .m. § 28 Abs. 1 Satz 1, 2 IfSG als hinreichende Ermächtigungsgrundlage für Betriebsverbote: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 1 S 2871/20 -, juris, Rn. 30 (offen gelassen); zu Eingriffen in die Berufsfreiheit durch das Verbot von Zuschauern bei Sportveranstaltungen: Bay. VGH, Beschluss vom 16. September 2020 - 20 NE 20.1994 -, juris, Rn. 17; siehe auch Bay. VerfGH, Entscheidungen vom 16. November 2020 - Vf. 90-VII-20 -, juris, Rn. 11 ff., und vom 21. Oktober 2020 - Vf. 26-VII-20 -, juris, Rn. 17 f.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2020 - 3 R 219/20

    Schließung von Gaststätten im Rahmen des "Teil-Lockdowns"

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2020 - 3 R 225/20

    Schließung von Prostitutionsstätten im Rahmen des "Teil-Lockdowns"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2020 - 13 B 1488/20

    Coronaschutzverordnung - Betriebsuntersagung von Clubs, Diskotheken und ähnlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.11.2020 - 3 R 216/20

    Schließung von Fitnessstudios im Rahmen des "Teil-Lockdowns"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2020 - 13 B 1663/20

    Eilanträge gegen die Untersagung körpernaher Dienstleistungen und die Schließung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2020 - 13 B 1636/20

    Untersagung des Erbringens von mobilen Massagen als körpernahe Dienstleistung zur

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2020 - 3 R 223/20

    Vorübergehende Schließung von Gaststätten während der Corona-Pandemie

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2020 - 3 R 214/20

    Vorübergehende Schließung von Spielhallen aufgrund der Corona-Pandemie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2020 - 13 B 1655/20

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der Coronaschutzverordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2020 - 13 B 1586/20
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