Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.01.2024 - 20 CS 23.1910 , 20 CE 23.1935 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5, § ... 123, § 146 Abs. 4; IfSG § 20 Abs. 8, Abs. 9, Abs. 10, Abs. 11, Abs. 12; BayVwZVG Art. 29 Abs. 2 Nr. 1, Art. 31, Art. 36, Art. 37 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 S. 3, Abs. 3; BayVwVfG Art. 43 Abs. 3, Art. 44 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 5, Nr. 6
Androhung eines weiteren Zwangsgelds bei Nichterfüllung der Nachweispflicht für Masernimpfung durch schulpflichtiges Kind unverhältnismäßig - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 20 Abs. 8 ff. IfSG
Infektionsschutzrecht: Durchsetzung der Auf- und Nachweispflicht einer Masernimmunität mit Mitteln des Verwaltungszwangs | Masern; Impfschutz gegen Masern; Anforderung eines Nachweises; Impfpflicht; Verwaltungszwang; Zwangsgeldandrohung; Schulpflicht; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fälligkeitsmitteilung als Bestandteil der Anwendung des Zwangsmittels "Zwangsgeld"; Vorlage eines Nachweises über die Immunität eines Schülers gegen Masern oder über eine medizinische Kontraindikation gegen Masernschutzimpfungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fälligkeitsmitteilung als Bestandteil der Anwendung des Zwangsmittels "Zwangsgeld"; Vorlage eines Nachweises über die Immunität eines Schülers gegen Masern oder über eine medizinische Kontraindikation gegen Masernschutzimpfungen
Kurzfassungen/Presse (2)
- lto.de (Pressebericht, 26.07.2024)
Schulpflichtige Kinder müssen Masernimpfung nachweisen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Androhung eines weiteren Zwangsgelds bei Nichterfüllung der Nachweispflicht für Masernimpfung?
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 20 Abs. 8 ff. IfSG
Infektionsschutzrecht: Durchsetzung der Auf- und Nachweispflicht einer Masernimmunität mit Mitteln des Verwaltungszwangs | Masern; Impfschutz gegen Masern; Anforderung eines Nachweises; Impfpflicht; Verwaltungszwang; Zwangsgeldandrohung; Schulpflicht; ...
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 10.10.2023 - AN 18 S 23.1763
- VGH Bayern, 15.01.2024 - 20 CS 23.1910 , 20 CE 23.1935
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2024 - 20 CS 23.1910
Rn. 26 (1) Der Gesetzgeber hat mit dem Masernschutzgesetz vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) das Ziel verfolgt, durch eine deutliche Steigerung der Impfquote einen besseren Individualschutz von vulnerablen Personengruppen vor einer Masern-Infektion und einen "ausreichenden Gemeinschaftsschutz" sowie "mittelfristig auch die Elimination der Masern in Deutschland" zu erreichen (BT-Drs. 19/13452 S. 1 f.), wobei die Durchführung der Impfung selbst allerdings ausdrücklich freiwillig bleiben sollte (BT-Drs. 19/13452 S. 2; zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vgl. insbesondere BVerfG, B.v. 21.7.2022 - 1 BvR 469/20 u.a. - juris Rn. 71 ff.;… OVG NW, B.v. 22.7.2022 - 13 B 1466/21 - juris Rn. 83 ff.;… Rixen in Huster/Kingreen, Hdb. Infektionsschutzrecht, 2. Aufl. 2022, Kap. 5 Rn. 30 ff.;… Gebhard in Kießling, IfSG, 3. Aufl. 2022, § 20 Rn. 36 ff.;… Sangs in Sangs/Eibenstein, IfSG, 2022, § 20 Rn. 110 ff.;… Aligbe in BeckOK Infektionsschutzrecht, Stand 10/2023, § 20 IfSG Rn. 176 ff.).Ausnahmen und Freiheitsräume von dem Erfordernis einer Impfung oder Immunität, die nach Ausschöpfung der gesetzlich vorgesehenen Befugnisse verbleiben, sind danach hinzunehmen, zumal sie verfassungsrechtlich relevant - wenn nicht sogar geboten - sein dürften: Das Bundesverfassungsgericht hat das Gewicht des mit dem Erfordernis einer Impfung für bestimmte Personengruppen verbundenen Eingriffs in das Grundrecht der Betroffenen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG maßgeblich daran gemessen, ob jeweils auch ein Verzicht auf die Impfung - und sei es unter Inkaufnahme gravierender Nachteile - möglich bleibt (vgl. BVerfG, B.v. 21.7.2022 - 1 BvR 469/20 u.a. - juris Rn. 145;… B.v. 27.4.2022 - 1 BvR 2649/21 - juris Rn. 209, 221).
- VGH Bayern, 21.09.2023 - 20 CS 23.1432
Überwiegend erfolgloser Eilantrag gegen die Anforderung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2024 - 20 CS 23.1910
Rn. 13 aa) Bei Ziff. 1 des Bescheids vom 16. Mai 2023 handelt es sich um einen Verwaltungsakt i.S.d. Art. 18 Abs. 1 VwZVG i.V.m. Art. 35 Satz 1 BayVwVfG, der auf die Vornahme einer Handlung - nämlich die Vorlage eines Nachweises über die Immunität der Antragstellerin zu 2. gegen Masern oder über eine medizinische Kontraindikation gegen Masernschutzimpfungen - gerichtet ist (vgl. dazu bereits BayVGH, B.v. 21.9.2023 - 20 CS 23.1432 - juris Rn. 2).Wie sich aus dem eindeutigen Wortlaut des Bescheids vom 16. Mai 2023 ergibt, verpflichtet sein vollstreckbarer Inhalt im Einklang mit der Rechtsgrundlage des § 20 Abs. 12 Satz 1 IfSG ausschließlich zur Vorlage eines Nachweises i.S.d. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG, nicht jedoch - und zwar auch nicht mittelbar - zur Durchführung bzw. Duldung einer Masernschutzimpfung (vgl. BayVGH, B.v. 21.9.2023 - 20 CS 23.1432 - juris Rn. 5).
- BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2024 - 20 CS 23.1910
Ausnahmen und Freiheitsräume von dem Erfordernis einer Impfung oder Immunität, die nach Ausschöpfung der gesetzlich vorgesehenen Befugnisse verbleiben, sind danach hinzunehmen, zumal sie verfassungsrechtlich relevant - wenn nicht sogar geboten - sein dürften: Das Bundesverfassungsgericht hat das Gewicht des mit dem Erfordernis einer Impfung für bestimmte Personengruppen verbundenen Eingriffs in das Grundrecht der Betroffenen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG maßgeblich daran gemessen, ob jeweils auch ein Verzicht auf die Impfung - und sei es unter Inkaufnahme gravierender Nachteile - möglich bleibt (…vgl. BVerfG, B.v. 21.7.2022 - 1 BvR 469/20 u.a. - juris Rn. 145; B.v. 27.4.2022 - 1 BvR 2649/21 - juris Rn. 209, 221).
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21
Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und …
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2024 - 20 CS 23.1910
Insbesondere der gesetzlichen Schulpflicht als Ausfluss des staatlichen Bildungsauftrags aus Art. 7 GG und dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf schulische Bildung kommt jeweils eine herausgehobene Bedeutung zu (…vgl. zur Schulpflicht nur BVerfG, B.v. 15.10.2014 - 2 BvR 920/14 - juris Rn. 21;… BVerwG, B.v. 15.10.2009 - 6 B 27/09 - juris Rn. 5; zum Recht auf Bildung vgl. BVerfG, B.v. 19.11.2021 - 1 BvR 971/21, 1 BvR 1069/21 - juris Rn. 42 ff.; dazu auch Christ in NVwZ 2023, 1), was sich auch daraus ergibt, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens seitens des Bundesrats sogar noch weitergehend vorgeschlagen worden war, generell keine Betretungsverbote für Bildungseinrichtungen vorzusehen, da es auch bei nicht schulpflichtigen Personen "in keinem angemessenen Verhältnis [stehe], wegen des angestrebten Masernschutzes den Bildungsanspruch einzelner zu beeinträchtigen" (…BR-Drs. 358/1/19, Ausschussempfehlungen v. 6.9.2019, S. 15). - BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14
Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der …
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2024 - 20 CS 23.1910
Insbesondere der gesetzlichen Schulpflicht als Ausfluss des staatlichen Bildungsauftrags aus Art. 7 GG und dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf schulische Bildung kommt jeweils eine herausgehobene Bedeutung zu (vgl. zur Schulpflicht nur BVerfG, B.v. 15.10.2014 - 2 BvR 920/14 - juris Rn. 21;… BVerwG, B.v. 15.10.2009 - 6 B 27/09 - juris Rn. 5;… zum Recht auf Bildung vgl. BVerfG, B.v. 19.11.2021 - 1 BvR 971/21, 1 BvR 1069/21 - juris Rn. 42 ff.; dazu auch Christ in NVwZ 2023, 1), was sich auch daraus ergibt, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens seitens des Bundesrats sogar noch weitergehend vorgeschlagen worden war, generell keine Betretungsverbote für Bildungseinrichtungen vorzusehen, da es auch bei nicht schulpflichtigen Personen "in keinem angemessenen Verhältnis [stehe], wegen des angestrebten Masernschutzes den Bildungsanspruch einzelner zu beeinträchtigen" (…BR-Drs. 358/1/19, Ausschussempfehlungen v. 6.9.2019, S. 15). - BVerwG, 15.10.2009 - 6 B 27.09
Schule, Schulpflicht, Schulbesuchspflicht, Heimunterricht, häuslicher Unterricht, …
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2024 - 20 CS 23.1910
Insbesondere der gesetzlichen Schulpflicht als Ausfluss des staatlichen Bildungsauftrags aus Art. 7 GG und dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf schulische Bildung kommt jeweils eine herausgehobene Bedeutung zu (…vgl. zur Schulpflicht nur BVerfG, B.v. 15.10.2014 - 2 BvR 920/14 - juris Rn. 21; BVerwG, B.v. 15.10.2009 - 6 B 27/09 - juris Rn. 5;… zum Recht auf Bildung vgl. BVerfG, B.v. 19.11.2021 - 1 BvR 971/21, 1 BvR 1069/21 - juris Rn. 42 ff.; dazu auch Christ in NVwZ 2023, 1), was sich auch daraus ergibt, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens seitens des Bundesrats sogar noch weitergehend vorgeschlagen worden war, generell keine Betretungsverbote für Bildungseinrichtungen vorzusehen, da es auch bei nicht schulpflichtigen Personen "in keinem angemessenen Verhältnis [stehe], wegen des angestrebten Masernschutzes den Bildungsanspruch einzelner zu beeinträchtigen" (…BR-Drs. 358/1/19, Ausschussempfehlungen v. 6.9.2019, S. 15). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2022 - 13 B 1466/21
Berechtigung zum Hinwirken auf eine Masernschutzimpfung eines Betroffenen gegen …
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2024 - 20 CS 23.1910
Rn. 26 (1) Der Gesetzgeber hat mit dem Masernschutzgesetz vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) das Ziel verfolgt, durch eine deutliche Steigerung der Impfquote einen besseren Individualschutz von vulnerablen Personengruppen vor einer Masern-Infektion und einen "ausreichenden Gemeinschaftsschutz" sowie "mittelfristig auch die Elimination der Masern in Deutschland" zu erreichen (BT-Drs. 19/13452 S. 1 f.), wobei die Durchführung der Impfung selbst allerdings ausdrücklich freiwillig bleiben sollte (BT-Drs. 19/13452 S. 2;… zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vgl. insbesondere BVerfG, B.v. 21.7.2022 - 1 BvR 469/20 u.a. - juris Rn. 71 ff.; OVG NW, B.v. 22.7.2022 - 13 B 1466/21 - juris Rn. 83 ff.;… Rixen in Huster/Kingreen, Hdb. Infektionsschutzrecht, 2. Aufl. 2022, Kap. 5 Rn. 30 ff.;… Gebhard in Kießling, IfSG, 3. Aufl. 2022, § 20 Rn. 36 ff.;… Sangs in Sangs/Eibenstein, IfSG, 2022, § 20 Rn. 110 ff.;… Aligbe in BeckOK Infektionsschutzrecht, Stand 10/2023, § 20 IfSG Rn. 176 ff.). - BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15
Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Zugang zur Revisionsinstanz; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2024 - 20 CS 23.1910
Wenn im Einzelfall - wie auch im Fall der Antragsteller - kein vorlegbarer Nachweis i.S.d. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG existiert, führt das für sich genommen nicht dazu, dass die Vorlageverpflichtung "schlechterdings unerträglich, also mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten Wertvorstellungen unvereinbar" (BVerwG, B.v. 21.1.2016 - 4 BN 36.15 - juris Rn. 10 m.w.N.) und damit nichtig wäre. - BVerwG, 09.06.2022 - 6 VR 2.21
Erfolgloser Eilantrag gegen Vollziehung des Verbots der Ersatzorganisation einer …
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2024 - 20 CS 23.1910
Im Rahmen dieser Abwägung sind - soweit bei summarischer Prüfung bereits überschaubar - maßgeblich die Erfolgsaussichten der Klage im Hauptsacheverfahren zu berücksichtigen, da das öffentliche Vollzugsinteresse bei einem rechtswidrigen Verwaltungsakt im Regelfall ebenso wenig schützenswert ist wie das Suspensivinteresse des Adressaten eines bereits absehbar rechtmäßigen Verwaltungsakts (stRspr, vgl. nur BVerwG, B.v. 9.6.2022 - 6 VR 2/21 - juris Rn. 11 m.w.N.;… vgl. auch Hoppe in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 80 Rn. 89). - VGH Bayern, 27.08.2020 - 2 CS 20.1199
Unverhältnismäßigkeit einer fortgesetzten Zwangsgeldandrohung
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2024 - 20 CS 23.1910
Allerdings müssen das gewählte Zwangsmittel und damit auch die seiner Anwendung vorausgehende Androhung des Zwangsmittels im Einzelfall verhältnismäßig, d.h. insbesondere geeignet und erforderlich sein und in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Zweck stehen (Art. 29 Abs. 3 Satz 1 VwZVG; vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2020 - 2 CS 20.1199 - juris Rn. 2; B.v. 13.2.1985 - 15 CS 85 A.50 - BayVBl 1985, 501;… VGH BW, U.v. 4.12.2003 - 5 S 2781.02 - juris Rn. 21). - VGH Bayern, 16.10.2014 - 2 ZB 13.2466
Zwangsgeld; Androhung; Fälligkeitsmitteilung; Beweiswürdigung; Vermietung
- VGH Bayern, 27.09.2007 - 22 B 04.891
- VG Köln, 14.02.2024 - 7 L 1981/23 Durch die Umformulierung soll klargestellt werden, dass schulpflichtige Personen, die keinen Nachweis nach [§ 29 Abs. 9] Satz 1 [IfSG] erbringen, zwar in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 […] [Nr.] 3 [IfSG] zur Betreuung aufgenommen werden können, diesen Personen aber Tätigkeiten (die nicht der Schulpflicht unterfallen) nicht übertragen werden dürfen und auch eine Aufnahme in anderen Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 […] [Nr.] 1 und 2 [IfSG] nicht möglich sein soll."; ferner auch BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 32,.
Rn. 92 Ausdrücklich schon VG Ansbach Beschuss vom 21. Februar 2023 - AN 18 S 22.2541 -, BeckRS 2023, 8348, Rn. 20: "geht es […] in erster Linie nicht um die zwangsweise Durchsetzung einer Impfpflicht, sondern um die Durchsetzung einer Nachweispflicht"; dazu auch VG Minden, Beschluss vom 6. November 2023 - 7 L 883/23 -, juris, Rn. 54; VG Berlin, Beschluss vom 11. September 2023 - 14 L 231/23 -, juris, Rn. 81; VG Bayreuth, Beschluss vom 14. November 2022 - B 7 S 22.1038 -, juris, Rn. 47; im Ergebnis ebenfalls BayVGH, Beschluss vom 21. September 2023 - 20 CS 23.1432 -, juris, Rn. 5: "Die Anwendung von Verwaltungszwang in Form von Zwangsgeld darf daher bei schulpflichtigen Kindern nicht zu einer faktischen Impfpflicht führen."; dazu zuletzt auch BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 14.
Rn. 94 BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 21 ff.; mit Blick auf eine Person, die ausschließlich nicht will, dass ihr Kind geimpft wird, dazu auch schon VG Regensburg Beschluss vom 20. Dezember 2023 - RN 5 S 23.2196 -, juris, Rn. 36,.
Rn. 98 So BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 29.
Rn. 100 So aber BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 29.
Rn. 104 Dazu auch BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 31: "In welchen Konstellationen danach noch Raum für eine selbständige Durchsetzbarkeit der vom Gesetzgeber ausdrücklich als mit den Mitteln des Verwaltungsvollstreckungsrechts durchsetzbar angesehene […] Vorlagepflicht verbleibt, bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung.".
Rn. 109 Allgemein zur Zulässigkeit von Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung Gerhardt, IfSG, 6. Aufl. 2022, § 20, Rn. 124; Gebhard, in: Kießling (Hrsg.), IfSG, 3. Aufl. 2022, § 20, Rn. 61; Sangs, in: Sangs/Eibenstein (Hrsg.), IfSG, 2022, § 20, Rn. 159; Handorn, in: Spickhoff (Hrsg.), IfSG, 4. Aufl. 2022, § 20, Rn. 22; a. A. Aligbe, in: BeckOK InfSchR, IfSG (2023), § 20, Rn. 259b; ebenso wohl BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 29.
Rn. 115 Allgemein dazu auch VG Ansbach, Beschluss vom 21.2.2023 - AN 18 S 22.2541 -, BeckRS 2023, 8348, Rn. 20; siehe allerdings auch BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 30.
- VG Köln, 23.02.2024 - 7 L 2500/23
Masern Masernschutzimpfung Schulkind
Durch die Umformulierung soll klargestellt werden, dass schulpflichtige Personen, die keinen Nachweis nach [§ 29 Abs. 9] Satz 1 [IfSG] erbringen, zwar in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 […] [Nr.] 3 [IfSG] zur Betreuung aufgenommen werden können, diesen Personen aber Tätigkeiten (die nicht der Schulpflicht unterfallen) nicht übertragen werden dürfen und auch eine Aufnahme in anderen Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 […] [Nr.] 1 und 2 [IfSG] nicht möglich sein soll."; ferner auch BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 32,.Rn. 115 Ausdrücklich schon VG Ansbach Beschuss vom 21. Februar 2023 - AN 18 S 22.2541 -, BeckRS 2023, 8348, Rn. 20: "geht es […] in erster Linie nicht um die zwangsweise Durchsetzung einer Impfpflicht, sondern um die Durchsetzung einer Nachweispflicht"; dazu auch VG Minden, Beschluss vom 6. November 2023 - 7 L 883/23 -, juris, Rn. 54; VG Berlin, Beschluss vom 11. September 2023 - 14 L 231/23 -, juris, Rn. 81; VG Bayreuth, Beschluss vom 14. November 2022 - B 7 S 22.1038 -, juris, Rn. 47; im Ergebnis ebenfalls BayVGH, Beschluss vom 21. September 2023 - 20 CS 23.1432 -, juris, Rn. 5: "Die Anwendung von Verwaltungszwang in Form von Zwangsgeld darf daher bei schulpflichtigen Kindern nicht zu einer faktischen Impfpflicht führen."; dazu zuletzt auch BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 14.
Rn. 117 BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 21 ff.; mit Blick auf eine Person, die ausschließlich nicht will, dass ihr Kind geimpft wird, dazu auch schon VG Regensburg Beschluss vom 20. Dezember 2023 - RN 5 S 23.2196 -, juris, Rn. 36,.
Rn. 121 So BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 29.
Rn. 123 So aber BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 29.
Rn. 127 Dazu auch BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 31: "In welchen Konstellationen danach noch Raum für eine selbständige Durchsetzbarkeit der vom Gesetzgeber ausdrücklich als mit den Mitteln des Verwaltungsvollstreckungsrechts durchsetzbar angesehene […] Vorlagepflicht verbleibt, bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung.".
Rn. 132 Allgemein zur Zulässigkeit von Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung Gerhardt, IfSG, 6. Aufl. 2022, § 20, Rn. 124; Gebhard, in: Kießling (Hrsg.), IfSG, 3. Aufl. 2022, § 20, Rn. 61; Sangs, in: Sangs/Eibenstein (Hrsg.), IfSG, 2022, § 20, Rn. 159; Handorn, in: Spickhoff (Hrsg.), IfSG, 4. Aufl. 2022, § 20, Rn. 22; a. A. Aligbe, in: BeckOK InfSchR, IfSG (2023), § 20, Rn. 259b; ebenso wohl BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 29.
Rn. 138 Allgemein dazu auch VG Ansbach, Beschluss vom 21.2.2023 - AN 18 S 22.2541 -, BeckRS 2023, 8348, Rn. 20; siehe allerdings auch BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 30.
- VG Köln, 11.10.2024 - 7 L 2508/23 Durch die Umformulierung soll klargestellt werden, dass schulpflichtige Personen, die keinen Nachweis nach [§ 29 Abs. 9] Satz 1 [IfSG] erbringen, zwar in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 […] [Nr.] 3 [IfSG] zur Betreuung aufgenommen werden können, diesen Personen aber Tätigkeiten (die nicht der Schulpflicht unterfallen) nicht übertragen werden dürfen und auch eine Aufnahme in anderen Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 […] [Nr.] 1 und 2 [IfSG] nicht möglich sein soll."; ferner auch BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 32,.
Rn. 116 Ausdrücklich schon VG Ansbach Beschuss vom 21. Februar 2023 - AN 18 S 22.2541 -, BeckRS 2023, 8348, Rn. 20: "geht es […] in erster Linie nicht um die zwangsweise Durchsetzung einer Impfpflicht, sondern um die Durchsetzung einer Nachweispflicht"; dazu auch VG Minden, Beschluss vom 6. November 2023 - 7 L 883/23 -, juris, Rn. 54; VG Berlin, Beschluss vom 11. September 2023 - 14 L 231/23 -, juris, Rn. 81; VG Bayreuth, Beschluss vom 14. November 2022 - B 7 S 22.1038 -, juris, Rn. 47; im Ergebnis ebenfalls BayVGH, Beschluss vom 21. September 2023 - 20 CS 23.1432 -, juris, Rn. 5: "Die Anwendung von Verwaltungszwang in Form von Zwangsgeld darf daher bei schulpflichtigen Kindern nicht zu einer faktischen Impfpflicht führen."; dazu zuletzt auch BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 14.
Rn. 118 BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 21 ff.; mit Blick auf eine Person, die ausschließlich nicht will, dass ihr Kind geimpft wird, dazu auch schon VG Regensburg Beschluss vom 20. Dezember 2023 - RN 5 S 23.2196 -, juris, Rn. 36,.
Rn. 122 So BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 29.
Rn. 124 So aber BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 29.
Rn. 128 Dazu auch BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 31: "In welchen Konstellationen danach noch Raum für eine selbständige Durchsetzbarkeit der vom Gesetzgeber ausdrücklich als mit den Mitteln des Verwaltungsvollstreckungsrechts durchsetzbar angesehene […] Vorlagepflicht verbleibt, bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung.".
Rn. 133 Allgemein zur Zulässigkeit von Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung Gerhardt, IfSG, 6. Aufl. 2022, § 20, Rn. 124; Gebhard, in: Kießling (Hrsg.), IfSG, 3. Aufl. 2022, § 20, Rn. 61; Sangs, in: Sangs/Eibenstein (Hrsg.), IfSG, 2022, § 20, Rn. 159; Handorn, in: Spickhoff (Hrsg.), IfSG, 4. Aufl. 2022, § 20, Rn. 22; a. A. Aligbe, in: BeckOK InfSchR, IfSG (2023), § 20, Rn. 259b; ebenso wohl BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 29.
Rn. 139 Allgemein dazu auch VG Ansbach, Beschluss vom 21.2.2023 - AN 18 S 22.2541 -, BeckRS 2023, 8348, Rn. 20; siehe allerdings auch BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 30.
- VG Köln, 19.03.2024 - 7 K 5550/23 Durch die Umformulierung soll klargestellt werden, dass schulpflichtige Personen, die keinen Nachweis nach [§ 29 Abs. 9] Satz 1 [IfSG] erbringen, zwar in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 […] [Nr.] 3 [IfSG] zur Betreuung aufgenommen werden können, diesen Personen aber Tätigkeiten (die nicht der Schulpflicht unterfallen) nicht übertragen werden dürfen und auch eine Aufnahme in anderen Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 […] [Nr.] 1 und 2 [IfSG] nicht möglich sein soll."; ferner auch BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 32,.
Rn. 107 Ausdrücklich schon VG Ansbach Beschuss vom 21. Februar 2023 - AN 18 S 22.2541 -, BeckRS 2023, 8348, Rn. 20: "geht es […] in erster Linie nicht um die zwangsweise Durchsetzung einer Impfpflicht, sondern um die Durchsetzung einer Nachweispflicht"; dazu auch VG Minden, Beschluss vom 6. November 2023 - 7 L 883/23 -, juris, Rn. 54; VG Berlin, Beschluss vom 11. September 2023 - 14 L 231/23 -, juris, Rn. 81; VG Bayreuth, Beschluss vom 14. November 2022 - B 7 S 22.1038 -, juris, Rn. 47; im Ergebnis ebenfalls BayVGH, Beschluss vom 21. September 2023 - 20 CS 23.1432 -, juris, Rn. 5: "Die Anwendung von Verwaltungszwang in Form von Zwangsgeld darf daher bei schulpflichtigen Kindern nicht zu einer faktischen Impfpflicht führen."; dazu zuletzt auch BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 14.
Rn. 109 BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 21 ff.; mit Blick auf eine Person, die ausschließlich nicht will, dass ihr Kind geimpft wird, dazu auch schon VG Regensburg Beschluss vom 20. Dezember 2023 - RN 5 S 23.2196 -, juris, Rn. 36,.
Rn. 113 So BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 29.
Rn. 115 So aber BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 29.
Rn. 119 Dazu auch BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 31: "In welchen Konstellationen danach noch Raum für eine selbständige Durchsetzbarkeit der vom Gesetzgeber ausdrücklich als mit den Mitteln des Verwaltungsvollstreckungsrechts durchsetzbar angesehene […] Vorlagepflicht verbleibt, bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung.".
Rn. 124 Allgemein zur Zulässigkeit von Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung Gerhardt, IfSG, 6. Aufl. 2022, § 20, Rn. 124; Gebhard, in: Kießling (Hrsg.), IfSG, 3. Aufl. 2022, § 20, Rn. 61; Sangs, in: Sangs/Eibenstein (Hrsg.), IfSG, 2022, § 20, Rn. 159; Handorn, in: Spickhoff (Hrsg.), IfSG, 4. Aufl. 2022, § 20, Rn. 22; zuletzt dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. März 2024 - OVG 1 S 94/23 -, juris, Rn. 13; a. A. Aligbe, in: BeckOK InfSchR, IfSG (2023), § 20, Rn. 259b; ebenso wohl BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 29.
Rn. 135 Allgemein dazu auch VG Ansbach, Beschluss vom 21.2.2023 - AN 18 S 22.2541 -, BeckRS 2023, 8348, Rn. 20; siehe allerdings auch BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 -, juris, Rn. 30.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2024 - 13 B 1281/23
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Nachweispflicht für Masernimpfung bei …
Rn. 50 Vgl. OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 28. Februar 2024 - OVG 1 S 80/23 -, BeckRS 2024, 3601, Rn. 30 f.; Bay. Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. März 2024 - 201 ObOWi 141/24 -, juris, Rn. 11 ff. (zur Rechtmäßigkeit der Bußgeldbewährung gegenüber Eltern schulpflichtiger Kinder bei Verstößen gegen Nachweispflichten zum Schutz vor Masern); a. A. Bay. VGH, Beschluss vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910 u. a. -, juris, Rn. 29. - VG Bayreuth, 17.03.2025 - B 7 K 24.1081
Auf- und Nachweispflicht eines ausreichenden Masernschutzes, Qualifizierung eines …
Weiterhin wurde auf BayVGH, B.v. 15.01.2024 (20 CS 23.1910, 20 CE 23.1935 - juris Rn. 28) verwiesen, wonach auf einer ersten Stufe die Vorlage eines Nachweises binnen einer bestimmten Frist durch Verwaltungsakt verbindlich angeordnet werden könne.Aus dem Beschluss des BayVGH vom 15.01.2024 (20 CS 23.1910, 20 CE 23.1935) folgt nichts Anderes.
Rn. 50 Die Vorlage eines Nachweises nach § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG ist als solches offensichtlich keine Handlung, die objektiv unmöglich ist, weil sie "aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann" (§ 44 Abs. 2 Nr. 4 BayVwVfG; vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2024 - 20 CS 23.1910, 20 CE 23.1935 - juris Rn. 15).
Rn. 55 (2) Soweit (ausnahmsweise) das Fachrecht - wie vorliegend § 20 Abs. 12 Satz 1 i.V.m. Satz 3 IfSG (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2024 - 20 CS 23.1910, 20 CE 23.1935 - juris Rn. 28;… Sangs in: Sangs/Eibenstein, IfSG, 1. Aufl. 2022, § 20 Rn. 158;… vgl. auch Gerhardt, IfSG, 6. Aufl. 2022, § 20 Rn. 120;… a.A. wohl VG München. U.v. 18.11.2024 - M 26a K 23.2698 - juris Rn. 52, wonach die Aufforderung zur Nachweisvorlage nach § 20 Abs. 12 Satz 1 IfSG keiner Fristsetzung bedürfen soll)*- die Einräumung einer angemessenen Frist vorsieht, handelt es sich um eine materiell-rechtliche Frist, die Bestandteil des Grundverwaltungsakts ("Bescheidsfrist") ist (…vgl. Linhart, Schreiben, Bescheide und Vorschriften in der Verwaltung, Stand: Juni 2023, § 19 Rn. 129 ff., insb. 129a u. 129g).
- VG München, 11.04.2024 - M 26a S 23.4202
Teilweise erfolgreicher Eilantrag, Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises über …
Der vorliegende Sachverhalt weiche im Übrigen von dem Sachverhalt ab, der dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in seinen Beschlüssen vom 15. Januar 2024 (Az. 20 CS 23.1910, 20 CE 23.1935) zugrunde lag.Bei der entsprechenden Aufforderung handelt es sich wie oben bereits ausgeführt um einen Verwaltungsakt im Sinne von Art. 35 Satz 1 BayVwVfG (BayVGH, B.v. 15.01.2024 - 20 CS 23.1910 - beckonline Rn. 13;… BayVGH, B.v. 14.11.2023 - 20 CS 23.1937 - beckonline Rn. 2;… BayVGH, B.v. 21.09.2023 - 20 CS 23.1432 - beckonline Rn. 2;… BayVGH, B.v. 07.07.2021 - 25 CS 21.1651 - beckonline Rn. 9).
Rn. 45 b) Das Gericht geht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes davon aus, dass die Regelungen in § 20 Abs. 8 bis 14 IfSG nicht derart offensichtlich verfassungswidrig sind, dass ihre Nichtanwendung im Eilverfahren in Betracht käme (…vgl. BayVGH, B.v. 07.07.2021 - 25 CS 21.1651 - beckonline Rn. 10; siehe auch BayVGH, B.v. 15.01.2024 - 20 CS 23.1910 - beckonline Rn. 26 und BayVGH, B.v. 15.01.2024 - 20 CE 23.1935 - beckonline Rn. 26 jeweils m.w.N.).
Rn. 59 Das Gericht verweist insoweit auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 15. Januar 2024 (BayVGH, B.v. 15.01.2024 - 20 CS 23.1910 - beckonline, Rn. 25 ff.) und macht sich die dortigen Ausführungen zu eigen.
- VG Bayreuth, 01.07.2024 - B 7 K 23.793
Verfassungsmäßigkeit der Auf- und Nachweispflicht eines ausreichenden, …
Rn. 35 Mit Beschlüssen vom 15.01.2024 - 20 CS 23.1910 u. 20 CE 23.1935 - juris (zweites Zwangsgeld), vom 22.01.2024 - 20 CS 23.2238 - juris (Angemessenheit der Erfüllungsfrist) und vom 07.05.2024 - 20 CS 24.428 - juris (erstes Zwangsgeld) hat der BayVGH inzwischen die Anforderungen an die Durchsetzung der Auf- und Nachweispflicht im Wege des Verwaltungszwangs konkretisiert.Der BayVGH führt im Beschluss vom 15.01.2024 - 20 CS 23.1910 u. 20 CE 23.1935 - juris Rn. 35 hinsichtlich einer zweiten (isolierten) Zwangsgeldandrohung insoweit aus:.
Rn. 37 In Bezugnahme auf den Beschluss vom 15.01.2024 - 20 CS 23.1910 u. 20 CE 23.1935 hebt der BayVGH im Beschluss vom 07.05.2024 - 20 CS 24.428 - juris Rn. 6 ff. nunmehr ausdrücklich hervor und stellt wie folgt klar, dass die erstmalige Androhung eines Zwangsgelds zur Durchsetzung der Auf- und Nachweispflicht einer Masernimmunität bei Schulpflichtigen regelmäßig nicht zu einer unzulässigen Impfpflicht führt:.
- VG Hamburg, 05.06.2024 - 14 E 923/24
Erfolgreicher Eilantrag gegen die behördliche Anforderung eines Nachweises i.S.d. …
Hierzu wird auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs München vom 15. Januar 2024 (20 CS 23.1910, 20 CE 23.1935) verwiesen.Darüber hinaus wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung teils vertreten, dass die Eingriffstiefe bei schulpflichtigen Kindern deshalb reduziert sei, weil eine Durchsetzung mit Zwangsmitteln nicht in Betracht komme (vgl. VG München, Beschl. v. 11.4.2024, M 26a S 23.4202, juris Rn. 48, 57 ff. unter Verweis auf VGH München, Beschl. v. 15.1.2024, 20 CS 23.1910, juris Rn. 25 ff.).
Rn. 48 Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob die Festsetzung von Zwangsgeldern zur Durchsetzung der Nachweisvorlagepflicht nach § 20 Abs. 12 Satz 1, Abs. 9 Satz 1 IfSG bei schulpflichtigen Kindern ausgeschlossen sein könnte, weil diesen gegenüber ein Betretungsverbot im Sinne des § 20 Abs. 12 Satz 5 IfSG wegen der (vorrangigen) Schulpflicht nicht ausgesprochen werden kann und ihnen deshalb - vorbehaltlich einer anderweitig erworbenen Immunität gegen Masern oder einer medizinischen Kontraindikation gegen die Impfung - bei einer zwangsweisen Durchsetzung der Pflicht zur Vorlage eines Nachweises im Sinne des § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG kein verfassungsrechtlich relevanter Freiheitsraum mehr verbliebe, von der Durchführung einer Impfung abzusehen (vgl. dazu VGH München, Beschl. v. 15.1.2024, 20 CS 23.1910, 20 CE 23.1935, juris Rn. 29).
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2025 - 1 S 1765/24
Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises über den Masernimpfschutz eines …
Rn. 23 Mit der Aufforderung gemäß § 20 Abs. 12 Satz 1 IfSG trifft die Behörde nach dem gesetzgeberischen Willen, wie er in Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte der Vorschrift Ausdruck gefunden hat, eine Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 21.09.2023 - 20 CS 23.1432 - juris Rn. 2, und v. 15.01.2024 - 20 CS 23.1910 - juris Rn. 13;… OVG NRW, Beschl. v. 16.07.2024 - 13 B 1281/23 - juris Rn. 4 ff.; OVG Sachsen-Anh., Beschl. v. 21.10.2021 - 3 M 134/21 - juris;… s. a. NdsOVG, Beschl. v. 22.06.2022 - 14 ME 258/22 - juris Rn. 22;… Gerhardt, IfSG, 6. Aufl., § 20 Rn. 124;… Sangs, in Eibenstein/Sangs, IfSG, 1. Aufl., § 20 Rn. 159;… a. A. Aligbe, in BeckOK InfSchR, § 20 Rn. 259c).Die Vorlage eines Nachweises nach § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG ist als solches offensichtlich keine Handlung, die objektiv unmöglich ist, weil sie "aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann" ( § 44 Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG ; vgl. hierzu BayVGH, Beschl. v. 15.01.2024 - 20 CS 23.1910 u. a. - juris Rn. 15).
- OLG Karlsruhe, 24.09.2024 - 2 ORbs 340 SsBs 461/24
Verfassungsmäßigkeit der bußgeldbewehrten Nachweispflicht über einen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2024 - 6 A 10355/24
Anordnung der Vorlage eines Nachweises über ausreichenden Masernimpfschutz für …
- VGH Bayern, 22.01.2024 - 20 CS 23.2238
Rechtswidrigkeit einer Zwangsgeldandrohung zur Vorlage eines Nachweises über …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2024 - 1 M 120/24
Kontraindikation bei Masernimpfung
- VG Bayreuth, 10.12.2024 - B 7 K 24.78
Auf- und Nachweispflicht eines ausreichenden Masernschutzes auch gegenüber, …
- VGH Bayern, 07.05.2024 - 20 CS 24.428
Erstmalige Androhung eines Zwangsgelds wegen Anforderung von …
- VG Würzburg, 10.06.2024 - W 8 K 23.1440
Anfechtungsklage, Infektionsschutzrecht, Masernschutz eines Kindergartenkindes, …
- VG Schwerin, 22.02.2024 - 3 B 2192/23
Zwangsgeldbewehrte Aufforderung von Eltern eines Schülers zur Vorlage eines …
- VG München, 18.11.2024 - M 26a K 24.528
Zwangsgeldandrohung bzgl. der Nachweispflicht eines ausreichenden Masernschutzes …
- OVG Thüringen, 10.04.2024 - 3 EO 91/24
Infektionsschutz; Voraussetzungen des Erlasses eines Betretungsverbots gegenüber …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2024 - 13 B 1280/23
Durchsetzung von Verwaltungsakten mit Zwangsmitteln nach pflichtgemäßem Ermessen …
- VG Würzburg, 10.06.2024 - W 8 K 24.573
Masernschutz, erneute Zwangsgeldandrohung, Ermessen, vom Gesetzgeber …
- VG Augsburg, 29.09.2025 - Au 9 K 25.1627
Masernschutzimpfung, Nachweisvorlage, Schulpflichtiges Kind, Verfassungsmäßigkeit …
- VG Düsseldorf, 22.12.2025 - 29 K 6492/23
Nachweis, Masernschutz, Sorgeberechtigung, Volljährigkeit, Schulpflicht, …
- VG Düsseldorf, 29.12.2025 - 29 K 9035/23
Vorlage, Anforderung, Nachweis, Masernschutz
- VG Minden, 15.07.2024 - 7 L 505/24
- VG Würzburg, 27.08.2025 - W 9 E 25.1226
Wildtierauffangstation, Wildschweinkeiler, fehlende Erlaubnis, bestandskräftige …
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