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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 28.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,6001
BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 28.22 (https://dejure.org/2024,6001)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.2024 - 20 F 28.22 (https://dejure.org/2024,6001)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 2024 - 20 F 28.22 (https://dejure.org/2024,6001)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 28.22
    Die oberste Aufsichtsbehörde muss in ihrer Sperrerklärung in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass sie gemessen an diesem Maßstab die Folgen der Verweigerung mit Blick auf den Prozessausgang gewichtet hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2010 - 20 F 11.09 - NJW 2010, 2295 Rn. 12 m. w. N.).

    Der Beklagte wird zu prüfen haben, ob er insofern eine neue Sperrerklärung unter Beachtung der dafür geltenden Darlegungsanforderungen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. Mai 2023 - 20 F 4.23 - NVwZ 2023, 1504 Rn. 19) erlässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2010 - 20 F 11.09 - NJW 2020, 2295 Rn. 18).

  • BVerwG, 23.11.2021 - 20 F 4.21

    Anspruch einer Privatperson auf Auskunft über die zu ihr gespeicherten …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 28.22
    Zu solchen Rückschlüssen geeignet sind z. B. Vorgangsvorblätter, Aktenzeichen, Organisationskennzeichen, Arbeitstitel, Verfügungen, namentliche Hinweise auf Bearbeiter, Aktenvermerke, Arbeitshinweise, Randbemerkungen, Querverweise, Hervorhebungen und Unterstreichungen sowie Vermerke zur Aktenverwaltung, Schriftverkehr mit anderen Behörden, Gesprächsdokumentationen, Verfügungsbögen und Deckblattberichte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 2021 - 20 F 4.21 - juris Rn. 7 m. w. N.).

    Der Schutz personenbezogener Daten begründet grundsätzlich auch im Fall von Personen, die einer Behörde Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben geben, einen Weigerungsgrund (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 2021 - 20 F 4.21 - juris Rn. 8 m. w. N.).

  • BVerfG, 10.11.2020 - 1 BvR 3214/15

    Erweiterte Datennutzung (Data-mining) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 28.22
    Sie werden vom Schutzbereich des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG erfasst, welches die Befugnis des Einzelnen gewährleistet, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. November 2020 - 1 BvR 3214/15 - BVerfGE 156, 11 Rn. 71).
  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98

    Darlegungsanforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 28.22
    § 114 Satz 2 VwGO schafft die prozessualen Voraussetzungen lediglich dafür, dass defizitäre Ermessenserwägungen ergänzt werden, nicht hingegen, dass das Ermessen erstmals ausgeübt oder die Gründe einer Ermessensausübung (komplett oder doch in ihrem Wesensgehalt) ausgewechselt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1999 - 6 B 133.98 - NJW 1999, 2912).
  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse; …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 28.22
    Anderes gilt bei Beschäftigten, welche die Behörden nach außen vertreten (BVerwG…, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 20 F 2.16 - juris Rn. 18), oder wenn die Daten anderweitig öffentlich bekannt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 22).
  • BVerwG, 07.04.2020 - 20 F 2.19

    Begünstigte von Sperrerklärungen; Ermessensfehler; Gewährleistungsgehalt der …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 28.22
    Rn. 12 Dabei ist eine nachträgliche Ergänzung von Ermessenserwägungen wie auch sonst nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht möglich, wenn die neuen Gründe schon bei Erlass des Verwaltungsaktes vorlagen, dieser nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. April 2020 - 20 F 2.19 - NVwZ-RR 2020, 909 Rn. 27).
  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08

    Anspruch auf Einsichtnahme in Akten nach den Vorschriften des …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 28.22
    Dieses Verfahrensmodell, bei dem das Gericht der Hauptsache die Akten ohne das Recht der Beteiligten zur Einsichtnahme für seine Entscheidung verwerten darf, ist jedoch in § 99 Abs. 2 VwGO nicht verwirklicht worden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 20 F 3.08 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 25.02.2008 - 20 F 43.07

    Entscheidung des Gerichts der Hauptsache über die Vorlagepflicht einer Behörde …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 28.22
    Allerdings setzt eine Ergänzung von Ermessenserwägungen in einem gerichtlichen Verfahren gemäß § 99 Abs. 2 VwGO nach dem dort entsprechend anwendbaren § 114 Satz 2 VwGO (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - 20 F 2.05 - juris Rn. 5 und vom 25. Februar 2008 - 20 F 43.07 - juris Rn. 12) voraus, dass bei der behördlichen Entscheidung, schon "Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsaktes" angestellt worden sind, das Ermessen also in irgendeiner Weise betätigt worden ist.
  • BVerwG, 19.04.2021 - 20 F 9.20

    Anforderungen an eine Sperrerklärung; unbegründete Beschwerde

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 28.22
    Eine solche Ergänzung der bereits in der Sperrerklärung geltend gemachten Weigerungsgründe um tatsächliche Angaben und Erläuterungen ist zulässig (BVerwG, Beschluss vom 19. April 2021 - 20 F 9.20 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 2.05

    Verweigerung der Vorlage einer Akte im Verwaltungsrechtsstreit auf Grund ihrer …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 28.22
    Allerdings setzt eine Ergänzung von Ermessenserwägungen in einem gerichtlichen Verfahren gemäß § 99 Abs. 2 VwGO nach dem dort entsprechend anwendbaren § 114 Satz 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - 20 F 2.05 - juris Rn. 5 …und vom 25. Februar 2008 - 20 F 43.07 - juris Rn. 12) voraus, dass bei der behördlichen Entscheidung, schon "Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsaktes" angestellt worden sind, das Ermessen also in irgendeiner Weise betätigt worden ist.
  • BVerwG, 19.05.2023 - 20 F 4.23

    Formellrechtlich- und ermessensfehlerhafte Sperrerklärung

  • BVerwG, 27.10.2014 - 20 F 6.14

    Schwärzung nicht geheimhaltungsbedürftiger Teile eines Dokuments

  • BVerwG, 05.04.2023 - 20 F 17.22

    Auskunftsanspruch eines Betroffenen über die zu seiner Person bei einer …

  • BVerwG, 30.01.2017 - 20 F 2.16

    Verweigerung der Aktenvorlage durch Verfassungsschutzbehörde

  • BVerwG, 03.01.2020 - 20 F 13.17

    Auskunftserteilung über sämtliche sog. konspirativen Linien während und nach der …

  • BVerwG, 16.08.2023 - 20 F 7.23

    Auskunftsanspruch einer Person über die bei der Verfassungsschutzbehörde des …

  • BVerwG, 26.07.2021 - 20 F 3.21

    Auskunftsansbegehren einer Privatperson über die bei der Berliner …

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2024 - 3 S 555/22

    Aufhebung einer bauordnungsrechtlichen Anordnung über den Rückbau bzw. den …

    Dabei dürfen neue Gründe für einen Verwaltungsakt nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht nur nachgeschoben werden, wenn sie schon bei Erlass des Verwaltungsakts vorlagen, dieser nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.2.2024 - 20 F 28.22 -, juris Rn. 12;… Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 46.12 -, BVerwGE 147, 81, juris Rn. 32).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn es nicht aus Gründen des materiellen Rechts erforderlich ist, auch nachträglich entstandene Umstände in eine Ermessensentscheidung einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.2.2024 - 20 F 28.22 -, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 27.05.2024 - 20 F 10.23

    Begründete Anhörungsrüge gegen Beschwerdeentscheidung im Zwischenverfahren nach § …

    Darin liegt die Besonderheit ihrer Ermessensausübung nach dieser Verfahrensbestimmung (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2024 - 20 F 28.22 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 15.04.2025 - 8 BV 22.183

    Rückwirkende Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis

    Ermessenserwägungen können zwar gemäß § 114 Satz 2 VwGO im gerichtlichen Verfahren ergänzt werden; unzulässig, weil keine bloße Ergänzung, ist jedoch die vollständige Auswechslung der die Ermessensentscheidung tragenden Gründe (…vgl. BVerwG, U.v. 27.5.2014 - 1 WB 55.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 70 = juris Rn. 31; B.v. 8.2.2024 - 20 F 28.22 - juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2025 - 7 A 5.25

    Rückbau des Kernkraftwerks Rheinsberg: Genehmigungsinhaberin klagt erfolgreich …

    § 114 Satz 2 VwGO setzt voraus, dass bereits bei Erlass der behördlichen Entscheidung "Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsaktes" angestellt worden sind, das Ermessen also in irgendeiner Weise betätigt worden ist (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 8. Februar 2024 - 20 F 28.22 - juris Rn. 12 …und vom 9. Juni 2015 - 6 B 60.14 - juris Rn. 20;… VGH Mannheim, Beschluss vom, 13. Dezember 2023 - 12 S 3623/21 - juris Rn. 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2026 - 4 S 4.26

    Beamter auf Widerruf, Polizeimeisteranwärter, Entlassung, Verbot der …

    § 114 Satz 2 VwGO schafft die prozessualen Voraussetzungen lediglich dafür, dass defizitäre Beurteilungs- bzw. Ermessenserwägungen ergänzt werden, nicht hingegen, dass das solche Erwägungen erstmals ausgeübt oder die Gründe (komplett oder doch in ihrem Wesensgehalt) ausgewechselt werden (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2024 - 20 F 28.22 - juris Rn. 12; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 9 B 57.13 - juris Rn. 10 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2026 - 1 B 361/26

    Kein glaubwürdiger Anordnungsanspruch des Anntragstellers wegen angeblicher …

    Rn. 21 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2024 - 20 F 28.22 -, juris, Rn. 12 (zum Inhalt des in gerichtlichen Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO entsprechend anwendbaren § 114 Satz 2 VwGO), Urteile vom 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 -, juris, Rn. 31 f. und 34, und vom 15. Mai 2014 - 9 B 57.13 -, juris, Rn. 11; ferner etwa OVG NRW, Beschluss vom 20. September 2021 - 1 A 922/19 -, juris, Rn. 61; aus der Literatur vgl. etwa Geis, in: Schoch/Schnei­der, Verwaltungsrecht - VwVfG, Werkstand: 7. EL, Mai 2025, VwVfG § 40 Rn. 116 bis 120, unter Rn. 123 auch zur Anwendbarkeit des § 114 Satz 2 VwGO in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht - VwGO, Werkstand: 48. EL, Juli 2025, § 114 Rn. 244 und 253 ff., und Quaas/Hartung/Senne­kamp/Huschens/Rieger/Funke-Kaiser/Wilke, in: Quaas/Zuck/Funke-Kaiser, Prozesse in Verwaltungssachen, 3. Aufl. 2018, § 3 Rn. 534 bis 536.
  • VGH Hessen, 20.09.2024 - 27 F 1473/24
    Darin liegt die Besonderheit ihrer Ermessensausübung nach dieser Verfahrensbestimmung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2024 - 20 F 28.22 -, juris Rn. 11).
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