Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.09.2019 - I-20 U 129/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 26.07.2018 - 9 O 395/17
- OLG Köln, 27.09.2019 - I-20 U 129/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (19)
- BGH, 17.12.2014 - IV ZR 260/11
Altvertrag für eine private Rentenversicherung im Antragsmodell: …
Auszug aus OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 129/18
Gleichwohl ist zu verlangen, dass die Belehrung inhaltlich möglichst umfassend, unmissverständlich und aus der Sicht der Verbraucher eindeutig sein muss; sie muss ferner so gestaltet sein, dass sie dem Aufklärungsziel Rechnung trägt und darauf angelegt ist, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das maßgebliche Wissen zu vermitteln (BGH, VersR 2016, 1483, VersR 2015, 224 und VersR 2013, 1513).Rn. 43 An einer ausreichenden drucktechnischen Hervorhebung kann es fehlen, wenn die Belehrung inmitten eines Textblocks abgedruckt ist, der weitere Informationen, etwa über die Ermächtigung zur Entbindung von der Schweigepflicht, zur Datenverarbeitung und zum Widerspruch in der Unfallversicherung, enthält, und der Hinweis auf das Rücktrittsrecht innerhalb des Textblocks in keiner Weise drucktechnisch hervorgehoben wird (so im Fall BGH, VersR 2015, 224 und im Fall OLG Karlsruhe, r+s 2017, 178).
- OLG Karlsruhe, 15.08.2017 - 12 U 97/17
Altvertrag über eine Lebensversicherung im Antragsmodell: Formwirksamkeit einer …
Auszug aus OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 129/18
Die Angabe detaillierter Rückkaufswerte kann mithin bei fondsgebundenen Rentenversicherungen nicht verlangt werden (…ständ. Rechtsprechung des Senats, z.B. Urt. v. 27. November 2015 - 20 U 105/15 -, juris; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2017, 1377 und VersR 2016, 908;… OLG Dresden, Beschl. v. 19. April 2018 - 4 U 152/18 - Prölss in: Prölss/ Martin, VVG, 27. Aufl., § 5 a, Rn. 43).Rn. 42 Diese Belehrung genügt - wie der Senat bereits vielfach entschieden hat (…s. etwa Urt. v. 14. August 2015 - 20 U 71/15 -, juris; v. 17. April 2015 - 20 U 228/14 -, juris; v. 1. August 2014 - 20 U 21/14 -, juris; ebenso OLG Karlsruhe, NJW-RR 2017, 1377, juris-Rz. 65) - formal den gesetzlichen Anforderungen.
- OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 141/15
Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Inhaltsanforderungen an …
Auszug aus OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 129/18
Die Angabe detaillierter Rückkaufswerte kann mithin bei fondsgebundenen Rentenversicherungen nicht verlangt werden (…ständ. Rechtsprechung des Senats, z.B. Urt. v. 27. November 2015 - 20 U 105/15 -, juris; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2017, 1377 und VersR 2016, 908;… OLG Dresden, Beschl. v. 19. April 2018 - 4 U 152/18 - Prölss in: Prölss/ Martin, VVG, 27. Aufl., § 5 a, Rn. 43).Etwaige konkretere Angaben der Versicherung hätten notwendig einen vollkommen unverbindlichen Charakter, so dass dem Versicherungsnehmer kein Informationsgewinn verschafft werden könnte (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2016, 908).
- OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 130/16
Widerruf von Alt-Lebensversicherungsverträgen nach dem sog. Policenmodell: …
Auszug aus OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 129/18
Rn. 43 An einer ausreichenden drucktechnischen Hervorhebung kann es fehlen, wenn die Belehrung inmitten eines Textblocks abgedruckt ist, der weitere Informationen, etwa über die Ermächtigung zur Entbindung von der Schweigepflicht, zur Datenverarbeitung und zum Widerspruch in der Unfallversicherung, enthält, und der Hinweis auf das Rücktrittsrecht innerhalb des Textblocks in keiner Weise drucktechnisch hervorgehoben wird (so im Fall BGH, VersR 2015, 224 und im Fall OLG Karlsruhe, r+s 2017, 178). - BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12
Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender …
Auszug aus OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 129/18
Gleichwohl ist zu verlangen, dass die Belehrung inhaltlich möglichst umfassend, unmissverständlich und aus der Sicht der Verbraucher eindeutig sein muss; sie muss ferner so gestaltet sein, dass sie dem Aufklärungsziel Rechnung trägt und darauf angelegt ist, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das maßgebliche Wissen zu vermitteln (BGH, VersR 2016, 1483, VersR 2015, 224 und VersR 2013, 1513). - BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00
Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen
Auszug aus OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 129/18
Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 2001, 841, juris-Rz. 55 f., 61), der sich der Senat angeschlossen hat (…Urt. v. 8. April 2016 - 20 U 22/16 -, juris-Rz. 23; die gegen diese Entscheidung gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 5. April 2017 - IV ZR 113/16 - zurückgewiesen). - BGH, 06.02.2013 - IV ZR 230/12
Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit …
Auszug aus OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 129/18
Ist bei vereinbarter unterjähriger Zahlung der Prämien der Gesamtprämienaufwand höher als bei jährlicher Zahlung, dann ist dies eine unmittelbare Folge der vertraglich vereinbarten Prämienfälligkeit und der insoweit vom Versicherer kalkulierten Beitragshöhe (vgl. BGHZ 196, 150, Rz. 19), d.h. der Zuschlag ist integraler Bestandteil der Prämie. - BGH, 28.09.2016 - IV ZR 41/14
Fondsgebundene Lebensversicherung: Rücktritt von einem Altvertrag; Wirksamkeit …
Auszug aus OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 129/18
Gleichwohl ist zu verlangen, dass die Belehrung inhaltlich möglichst umfassend, unmissverständlich und aus der Sicht der Verbraucher eindeutig sein muss; sie muss ferner so gestaltet sein, dass sie dem Aufklärungsziel Rechnung trägt und darauf angelegt ist, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das maßgebliche Wissen zu vermitteln (BGH, VersR 2016, 1483, VersR 2015, 224 und VersR 2013, 1513). - OLG Köln, 01.08.2014 - 20 U 21/14
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Abschluss eines …
Auszug aus OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 129/18
Rn. 42 Diese Belehrung genügt - wie der Senat bereits vielfach entschieden hat (…s. etwa Urt. v. 14. August 2015 - 20 U 71/15 -, juris; v. 17. April 2015 - 20 U 228/14 -, juris; v. 1. August 2014 - 20 U 21/14 -, juris;… ebenso OLG Karlsruhe, NJW-RR 2017, 1377, juris-Rz. 65) - formal den gesetzlichen Anforderungen. - EFTA-Gerichtshof, 13.06.2013 - E-11/12
Beatrix Koch, Dipl. Kfm. Lothar Hummel and Stefan Müller v Swiss Life …
Auszug aus OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 129/18
Rn. 31 Dem Versicherungsnehmer soll die Auswahl der im Rahmen eines einheitlichen Versicherungsmarkts angebotenen Versicherungsprodukte ermöglicht werden; er soll im Besitz der notwendigen Informationen sein, wenn er seine Wahl trifft (…vgl. EuGH, VersR 2002, 1011, Rz. 23; Efta-Gerichtshof, Urt. v. 13. Juni 2013 - E-11/12 -, Rz. 62). - OLG Hamm, 02.05.2018 - 20 U 42/18
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer …
- OLG Nürnberg, 22.09.2003 - 8 U 632/03
Form- und fristgemäßer Widerspruch gegen den Abschluss eines …
- EuGH, 29.04.2015 - C-51/13
Die Mitgliedstaaten können Lebensversicherungsunternehmen dazu verpflichten, …
- EuGH, 05.03.2002 - C-386/00
Axa Royale Belge - "Richtlinie 92/96/EWG - Direktversicherung …
- OLG Köln, 14.08.2015 - 20 U 71/15
Anforderungen an die Rücktrittsbelehrung beim Abschluss eines …
- OLG Köln, 08.04.2016 - 20 U 22/16
Anforderungen an die Mitteilung der Verbraucherinformationen beim Abschluss eines …
- OLG Dresden, 19.04.2018 - 4 U 152/18
Anforderungen an die Verbraucherinformation beim Abschluss einer fondsgebundenen …
- OLG Köln, 27.11.2015 - 20 U 105/15
Anforderungen an Inhalt und Umfang der dem Versicherungsnehmer zu überlassenden …
- OLG Köln, 17.04.2015 - 20 U 228/14
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen …
- BGH, 24.06.2020 - IV ZR 275/19
Verpflichtung des Versicherers bei einer Zusatzversicherung zu einem gesonderten …
Rn. 15 Vor diesem Hintergrund geht die ganz herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Oktober 2019 - 3 U 128/19, n.v.; OLG Köln, Urteil vom 27. September 2019 - 20 U 129/18, n.v.; Präve, VW 1995, 90, 94; Biagosch/Scherer, VW 1995, 429, 431; Bach, FS E. Lorenz 1994 S. 45, 54;… Osing, Informationspflichten des Versicherers und Abschluß des Versicherungsvertrages 1996, S. 104 f.; Ihle, Der Informationsschutz des Versicherungsnehmers 2006 S. 125; anders wohl VerBAV 1995, 283, 284; zur Nachfolgeregelung in § 1 Abs. 1 Nr. 7 VVG-InfoV vgl. Hüntemann, Der Abschluss von Versicherungsverträgen und die vorvertraglichen Pflichten des Versicherers gemäß §§ 6 und 7 VVG 2009 S. 105 f.;… Rudy in Prölss/Martin, VVG 30. Aufl. § 1 VVG-InfoV Rn. 9;… HK-VVG/Baroch Castellví, 3. Aufl. § 1 VVG-InfoV Rn. 19;… BeckOK-VVG/Filthuth, § 1 VVG-InfoV Rn. 15 [Stand: 28. Februar 2019]) zu Recht davon aus, dass bei einer Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Ausgangspunkt - das heißt vorbehaltlich einer richtlinienkonformen Interpretation des nationalen Rechts - die Voraussetzungen zweier selbständiger Versicherungsverträge nicht erfüllt sind.Rn. 19 bb) In Rechtsprechung und Literatur ist es umstritten, ob Art. 31 Abs. 1 i.V.m. Anhang II Buchst. A a.10 Dritte Richtlinie Lebensversicherung den Einzelausweis der Prämienteile fordert, die auf eine Lebensversicherung einerseits und auf eine eingeschlossene Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung andererseits entfallen (…bejahend: Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 5a Rn. 32;… Präve in Prölss, VAG 12. Aufl. § 10a Rn. 14;… MünchKomm-VVG/Armbrüster, 2. Aufl. § 1 VVG-InfoV Rn. 23 f.; Hüntemann, Der Abschluss von Versicherungsverträgen und die vorvertraglichen Pflichten des Versicherers gemäß §§ 6 und 7 VVG 2009 S. 106; Ihle, Der Informationsschutz des Versicherungsnehmers 2006 S. 125;… siehe auch Schlussantrag der Generalanwältin Sharpston vom 12. Juni 2014 in der Rechtssache C-51/13, BeckRS 2014, 80995 Rn. 35; Präve, VW 1993, 181, 183; im Ergebnis wohl auch Leverenz, Vertragsschluss nach der VVG-Reform 2008 S. 33 f.; Müller, Versicherungsbinnenmarkt 1995 S. 303; ablehnend: OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Oktober 2019 - 3 U 128/19, n.v.; OLG Köln, Urteil vom 27. September 2019 - 20 U 129/18, n.v.).
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Rechtsprechung
| KG, 18.11.2019 - 20 U 129/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 253 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
Arzthaftungsanspruch bei fehlerhafter therapeutischer Aufklärung hinsichtlich der Bedeutung eines Wiedervorstellungstermins zur Nachuntersuchung - rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Haftung des Arztes wegen unterbliebener Aufklärung des Patienten über die Kontrollbedürftigkeit eines Befundes
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.07.2018 - 36 O 135/14
- KG, 18.11.2019 - 20 U 129/18
- BGH, 13.04.2021 - VI ZR 498/19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.06.2018 - VI ZR 285/17
Arzthaftung: Pflicht zur Weiterleitung von Informationen über bedrohliche Befunde …
Auszug aus KG, 18.11.2019 - 20 U 129/18
Erhält der behandelnde Arzt einen Arztbericht, in dem für die Weiterberatung und Weiterbehandlung des Patienten neue bedeutsame Untersuchungsergebnisse enthalten sind, die eine alsbaldige Vorstellung des Patienten bei dem Arzt unumgänglich machen, so hat er den Patienten (sogar dann) unter kurzer Mitteilung des neuen Sachverhalts einzubestellen, wenn er ihm aus anderen Gründen die Wahrnehmung eines Arzttermins angeraten hatte (BGH, Urteil vorn 26.06.2018 - VI ZR 285/17 Rn. 11f juris). - BGH, 17.11.2015 - VI ZR 476/14
Arzthaftungsprozess: Abgrenzung zwischen ärztlichem Befunderhebungsfehler und …
Auszug aus KG, 18.11.2019 - 20 U 129/18
Denn wurde der Patient über das Vorliegen eines kontrollbedürftigen Befunds und die medizinisch gebotene Maßnahme einer weiteren Kontrolle nicht informiert und ist deshalb eine weitere Befunderhebung unterblieben, liegt der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit des ärztlichen Fehlverhaltens regelmäßig nicht in der unterbliebenen Befunderhebung als solcher, sondern in dem Unterlassen von Warnhinweisen zum Zwecke der Sicherstellung des Behandlungserfolgs (BGH, Urteil vom 17.11.2015 VI ZR 476/14, MDR 2016, 208; std Rspr.). - BGH, 11.04.2017 - VI ZR 576/15
Arzthaftung: Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils; Abgrenzung …
Auszug aus KG, 18.11.2019 - 20 U 129/18
Rn. 19 1. Dieser (behauptete) Behandlungsfehler ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht als Befunderhebungsfehler, sondern als (behaupteter) Verstoß gegen die Pflicht zur therapeutischen Beratung (Sicherungsaufklärung) zu behandeln (vgl. m. w. N. BGH. Urteil vorn 11.4.2017 VI ZR 576/15 NJW 2018, 621ff.). - BGH, 25.04.1989 - VI ZR 175/88
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Grober Behandlungsfehler, …
Auszug aus KG, 18.11.2019 - 20 U 129/18
Soweit die Klägerin unter Verweis auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 25.04.1989 VI ZR 175/88 - juris; Urteil vom 26.06.2018 -- ZR 285/17 juris) einen (groben) Verstoß zu begründen versucht, hat sie damit keinen Erfolg. - OLG Hamm, 23.03.2018 - 26 U 125/17
Fehlerhafte therapeutische Aufklärung muss Patient beweisen
Auszug aus KG, 18.11.2019 - 20 U 129/18
Der Patient hat dagegen als Fehler der therapeutischen Aufklärung zu beweisen, dass er nicht im Zusammenhang mit der Erläuterung des Risikos einer Nichtbeachtung gebotener Wiedervorstellung darauf aufmerksam gemacht worden ist, dass ein Nachuntersuchungstermin erhebliche Bedeutung für seine Gesundheit hat (OLG Hamm, Urteil vom 23. März 2018 - 1-26 U 125/17 Rn. 32, juris).
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Rechtsprechung
| SG Speyer, 05.10.2020 - S 20 U 129/18 |
Verfahrensgang
- SG Speyer, 05.10.2020 - S 20 U 129/18
- LSG Rheinland-Pfalz, 15.06.2021 - L 3 U 225/20
- BSG, 26.09.2024 - B 2 U 1/22 R
Wird zitiert von ...
- LSG Baden-Württemberg, 13.03.2026 - L 8 U 1489/24 Rn. 19 Der Bevollmächtigte des Klägers erhob hiergegen Klage zum Sozialgericht (SG) Speyer (S 20 U 129/18) und machte eine Rente bereits ab dem 17.05.2004 geltend.
Gemäß dem Urteil des SG Speyer vom 05.10.2020 (S 20 U 129/18), das sich dem Gutachten des Sachverständigen M5 angeschlossen habe, resultiere aus der PTBS keine rentenberechtigende MdE mehr.
Rn. 48 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge, die beigezogenen Akten L 3 U 225/20, S 20 U 129/18, S 2 U 1009/21 sowie die Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen.
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