Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - I-20 U 30/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § ... 929 Abs. 2; ; ZPO § 936; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8; ; UWG § 12 Abs. 1; ; UWG § 12 Abs. 2; ; HeilMWerbG § 7 Abs. 3; ; TFG § 10; ; TFG § 10 Satz 1; ; TFG § 10 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 11 § 12 Abs. 2; HWG § 7 Abs. 3
Wettbewerbsverstoß durch werbemäßige Anpreisung einer Aufwandsentschädigung bei Blutspende - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbot der Bewerbung der Entnahme oder sonstigen Beschaffung von Blutspenden, Plasmaspenden oder Gewebespenden zur Herstellung von Blutprodukten und Gewebeprodukten und anderen Produkten zur Anwendung bei Menschen mit der Zahlung einer finanziellen Zuwendung oder ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2007, 117
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 07.08.2000 - 1 BvR 254/99
Zum Betätigungsfeld von Optikern
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 20 U 30/06
Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung erfordern aber nicht nur eine gesetzliche Grundlage, sondern sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (BVerfG NJW 2000, 2736 m. w. Nachw.). - BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90
Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 20 U 30/06
Die Verurteilung zur Unterlassung eines Verhaltens im Wettbewerb einschließlich der Werbung berührt den Schutzbereich der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG (BVerfG NJW 1993, 1969 m. w. Nachw.). - OLG Düsseldorf, 21.04.1998 - 20 U 155/97
Begriff der Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im gewerblichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 20 U 30/06
Auszugehen ist davon, dass die Zeitspanne zwischen der Erlangung der Kenntnis von der Person des Verletzers und den maßgeblichen Umständen der Verletzungshandlung bis zur Einreichung des Verfügungsantrags zwei Monate betragen darf (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa NJWE-WettbR 1999, 15).
- BGH, 30.04.2009 - I ZR 117/07
Blutspendedienst
Das Berufungsgericht hat unter weitgehender Bezugnahme auf seine im vorangegangenen Verfügungsverfahren erlassenen Entscheidung (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2007, 117) angenommen, der von der Klägerin geltend gemachte Unterlassungsanspruch sei gemäß § 8 Abs. 3, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V. mit § 7 Abs. 3 HWG begründet. - OLG Düsseldorf, 03.07.2007 - 20 U 19/07
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einer Aufwandsentschädigung für eine …
Dem jetzigen Hauptsacheverfahren vorausgegangen ist ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, in welchem der Senat die Untersagung der beanstandeten Werbung durch das Landgericht Wuppertal für die im Tenor wiedergegebene konkrete Verletzungsform bestätigt hat (20 U 30/06 OLG Düsseldorf = 15 O 149/05).Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 30.05.2006 - 20 U 30/06 - ausgeführt: .
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