Rechtsprechung
| OLG Celle, 15.02.2023 - 20 U 36/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 242; BGB § 249; BGB § 251 Abs. 2; BGB § 254; BGB § 833 S. 1
Schadensersatz; Tierhalterhaftung; Tiergefahr; Heilbehandlungskosten; Verhältnismäßigkeit; Tierwert; Affektionsinteresse; Zurücktreten der Tiergefahr des von einem Hund über einen längeren Zeitraum getriebenen Pferdes; Ersatzfähigkeit der Heilbehandlungskosten bei ... - RA Kotz
Hundehalterhaftung für Verletzung eines gehetzten Pferdes durch Stürze
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Tierhalterhaftung für einen Hund, der ein Pferd vor sich hergetrieben hat; Höhe des zu ersetzenden Schadens bei geringem wirtschaftlichen Wert des Pferdes
Kurzfassungen/Presse (8)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Ein Halter trägt Verantwortung für ein Tier als Mitgeschöpf
- lto.de (Kurzinformation)
Tierbehandlungskosten: Auch geringwertige Pferde können Behandlungen wert sein
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schadensersatz für die Behandlung eines Tieres - und dessen Wert
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Tierhalter trägt Verantwortung: Auch hohe Behandlungskosten für ein verletztes ...
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Zu ersetzende Behandlungskosten können Wert eines Tieres um ein Vielfaches übersteigen - Zu ersetzende Behandlungskosten können Wert eines Tieres um ein Vielfaches übersteigen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ersatzpflicht für Verletzungen eines Pferdes durch die Flucht vor einem Hund
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wenn die Behandlungskosten den Wert des Tieres übersteigen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Was passiert bei einer Verletzung meines Haustieres? Bekomme ich meine Behandlungskosten immer ersetzt?
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
- zeitschrift-jse.de
, S. 37 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Ersatz der Behandlungskosten eines verletzten Pferdes bei hohem Affektionsinteresse des Eigentümers
Verfahrensgang
- LG Verden, 31.07.2020 - 1 O 35/20
- OLG Celle, 15.02.2023 - 20 U 36/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2023, 804
- MDR 2023, 845
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (27)
- BGH, 27.10.2015 - VI ZR 23/15
Schadensersatz bei Verletzung eines Tieres: Verhältnismäßigkeit der …
Auszug aus OLG Celle, 15.02.2023 - 20 U 36/20
Der Bundesgerichtshof hat hierzu im Jahr 2015 (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - VI ZR 23/15, juris Rn. 12) ausgeführt: "Im Fall der Verletzung eines Tiers bestimmt § 251 Abs. 2 Satz 2 BGB angesichts der herausgehobenen Anerkennung des Tierschutzes durch die Rechtsordnung (Art. 20a GG, § 1 TierSchG), dass die aus der Heilbehandlung des Tiers entstandenen Aufwendungen nicht bereits dann unverhältnismäßig sind, wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen.Insoweit hat sich das sogenannte Prognoserisiko verwirklicht (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 15. Oktober 1991 - VI ZR 314/90, juris Rn. 15 m.w.N. zum Werkstatt- und Prognoserisiko bei Schädigung durch Kfz-Unfall; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - VI ZR 23/15, juris Rn. 22).
- OLG München, 11.04.2011 - 21 U 5534/10
Tierhalterhaftung: Verhältnismäßigkeitsschwelle bei der Verletzung eines Tiers; …
Auszug aus OLG Celle, 15.02.2023 - 20 U 36/20
So können bei Tieren mit einem geringen materiellen Wert Behandlungskosten auch dann ersatzfähig sein, wenn sie ein Vielfaches dieses Wertes ausmachen (vgl. BT-Drucks. 11/5463 S. 5; vgl. OLG München, VersR 2011, 1412;… MünchKommBGB/Oetker, 6. Aufl., § 251 Rn. 62; vgl. auch LG Bielefeld, NJW 1997, 3320, 3321 für Tiere ohne Marktwert).So kommen als weitere Kriterien die Erfolgsaussichten der Behandlung, das Alter des Tiers (…BGH, a.a.O., Rn. 15) und der vor der Pflichtverletzung vorliegende Gesundheitszustand des Tiers (AG Frankfurt, Urteil vom 14. Juni 2000 - 29 C 2234/99 - 69; OLG München, Urteil vom 11. April 2011 - 21 U 5534/10, jeweils bei juris) in Betracht.
- BGH, 25.03.2014 - VI ZR 372/13
Tierhalterhaftung wegen Hundebiss: Ausschlussgrund des Handelns auf eigene Gefahr …
Auszug aus OLG Celle, 15.02.2023 - 20 U 36/20
An der Verwirklichung der Tiergefahr fehlt es insbesondere dann, wenn keinerlei eigene Energie des Tiers an dem Geschehen beteiligt ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2014 - VI ZR 372/13, juris) oder wenn das Tier lediglich der Leitung und dem Willen eines Menschen folgt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2005 - VI ZR 225/04, juris).(1) Wie oben bereits ausgeführt, würde es an der Verwirklichung der Tiergefahr des Pferdes "W." u. a. dann fehlen, wenn keinerlei eigene Energie des Tiers an dem Geschehen beteiligt war (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2014 - VI ZR 372/13, juris).
- BGH, 06.07.1976 - VI ZR 177/75
Tierhalterhaftung für Deckakte
Auszug aus OLG Celle, 15.02.2023 - 20 U 36/20
Eine typische Tiergefahr äußert sich nach ständiger Rechtsprechung in einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren und selbständigen Verhalten (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 6. Juli 1976 - VI ZR 177/75, juris).Demgegenüber können bereits von einem Tier ausgehende und auf ein anderes Tier einwirkende Reize eine für einen Schaden mitursächliche Tiergefahr darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1976 - VI ZR 177/75, a.a.O., für den von läufigen Hündinnen ausgehenden Duft).
- BGH, 05.03.1985 - VI ZR 1/84
Zurechnung des Schadens unter mehreren Tierhaltern
Auszug aus OLG Celle, 15.02.2023 - 20 U 36/20
Für die entsprechend § 254 Abs. 1 BGB vorzunehmende Abwägung der Verursachungsbeiträge der beiden Tierhalter kommt es sodann darauf an, mit welchem Gewicht konkret sich das in den Tieren jeweils verkörperte Gefahrenpotential in der Schädigung manifestiert hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 1985 - VI ZR 1/84, a.a.O.).In dem auf dem Fluchtinstinkt des Pferdes beruhenden Davonlaufen hat sich dann aber die typische Tiergefahr eines Pferdes als Fluchttier adäquat mitursächlich ausgewirkt und ist daher zumindest grundsätzlich auch zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 1985 - VI ZR 1/84, juris Rn. 25; OLG Rostock, Urteil vom 10. Dezember 2010 - 5 U 57/10, juris).
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus OLG Celle, 15.02.2023 - 20 U 36/20
Insoweit hat sich das sogenannte Prognoserisiko verwirklicht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - VI ZR 314/90, juris Rn. 15 m.w.N. zum Werkstatt- und Prognoserisiko bei Schädigung durch Kfz-Unfall; BGH…, Urteil vom 27. Oktober 2015 - VI ZR 23/15, juris Rn. 22). - OLG Hamm, 02.11.2016 - 21 U 14/16
Verschuldensunabhängige Haftung für kontaminierte Silage
Auszug aus OLG Celle, 15.02.2023 - 20 U 36/20
Ob das Maß des Verschuldens des Schädigers zu berücksichtigen ist, ist streitig (…dagegen: Oetker a.a.O.;… Brand, a.a.O.;… dafür: BT-Drs. 11/5463, S. 7;… BGH, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 2. November 2016 - I-21 U 14/16, juris Rn. 14; LG Traunstein, Urteil vom 10. August 1983 - 5 S 1658/83, juris;… AG Idar-Oberstein a. a. O.). - OLG Naumburg, 07.11.2019 - 3 U 7/18
Schadensersatzanspruch für unnötige Kfz-Werkstattkosten und Standgebühren
Auszug aus OLG Celle, 15.02.2023 - 20 U 36/20
Allein die Ausübung der Ersetzungsbefugnis durch den Geschädigten gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB kann daher nicht zu einer anderen Risikoverteilung führen (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. November 2019 - 3 U 7/18, juris Rn. 6). - AG Frankfurt/Main, 14.06.2000 - 29 C 2234/99
Möglichkeit eines Anspruchs auf Ersatz immateriellen Schadens bei Verlust eines …
Auszug aus OLG Celle, 15.02.2023 - 20 U 36/20
So kommen als weitere Kriterien die Erfolgsaussichten der Behandlung, das Alter des Tiers (…BGH, a.a.O., Rn. 15) und der vor der Pflichtverletzung vorliegende Gesundheitszustand des Tiers (AG Frankfurt, Urteil vom 14. Juni 2000 - 29 C 2234/99 - 69; OLG München, Urteil vom 11. April 2011 - 21 U 5534/10, jeweils bei juris) in Betracht. - AG Idar-Oberstein, 20.04.1999 - 3 C 618/98
Ersatz von Tierarztkosten über dem Verkehrswert
Auszug aus OLG Celle, 15.02.2023 - 20 U 36/20
Teilweise wird auch berücksichtigt, was der Eigentümer im Sinne eines verständigen Tierhalters in der konkreten Lage ohne die Fremdschädigung für sein Tier aufgewendet hätte (…siehe Staudinger/Höpfner, BGB (2021), § 251 Rn. 28; AG Idar-Oberstein, Urteil vom 20. April 1999 - 3 C 618/98, juris), obwohl der Gesetzgeber ausdrücklich davon abgesehen hat, eine allgemeine Haftungsgrenze, etwa wie sie das österreichische Recht in § 1332a ABGB (der auf die Kosten abstellt, die auch ein "verständiger Tierhalter in der Lage des Geschädigten" aufgewendet hätte) vorsieht, aufzunehmen (BT-Drs. 11/7369 S. 7). - LG Traunstein, 10.08.1983 - 5 S 1658/83
- AG Berlin-Schöneberg, 30.06.1987 - 12 C 243/87
Eingestehen der Tat durch Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung …
- BGH, 31.05.2016 - VI ZR 465/15
Hundehalterhaftung bei Bissverletzung: Anspruchsmindernde Anrechnung der …
- BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12
Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei …
- BGH, 20.12.2005 - VI ZR 225/04
Ausschluss der Tierhalterhaftung bei Handeln auf eigene Gefahr
- OLG Hamm, 21.02.1994 - 6 U 225/92
Hundehalterhaftung bei Körperverletzung
- OLG Celle, 14.03.2016 - 20 U 30/13
Verkehrssicherungspflicht eines Landwirts hinsichtlich einer neben einer …
- BGH, 19.10.1993 - VI ZR 20/93
Unverhältnismäßigkeit von Mietwagenkosten bei unfallbeschädigtem Taxi
- BGH, 03.12.1974 - VI ZR 1/74
Ersatzpflicht der kosmetischen Beseitigung einer Unfallnarbe; Begrenzung des …
- OLG Schleswig, 19.08.2014 - 4 W 19/14
Tierarzthaftung: Begrenzung der haftungsrechtlichen Erstattungsfähigkeit von …
- OLG Saarbrücken, 14.07.2005 - 8 U 283/04
Tierhalterhaftung: Typische Tiergefahr durch beteiligtes Hunderudel
- BGH, 26.10.1972 - VII ZR 181/71
Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen für die Mängelbeseitigung
- OLG Rostock, 10.12.2010 - 5 U 57/10
Haftungsverteilung bei Verletzung eines Pferdes aufgrund eines in der Koppel …
- OLG Frankfurt, 27.05.1999 - 1 U 37/98
- LG Bielefeld, 15.05.1997 - 22 S 13/97
Haftung für Heilbehandlungskosten für Tiere - hier Obergrenze in Höhe von 3.000 …
- OLG Hamm, 08.07.1993 - 6 U 44/93
Haftung nach § 833 BGB sowie gem. § 823 BGB wegen der ungewollten Deckung eines …
- OLG Düsseldorf, 28.05.1993 - 22 U 92/92
- OLG Dresden, 12.09.2024 - 5 U 633/24
Anspruch einer Hundehalterin aus Tierhalterhaftung gegen eine andere …
Eine typische Tiergefahr äußert sich nach ständiger Rechtsprechung in einem der tierischen Natur entsprechenden, unberechenbaren und selbständigen Verhalten, weswegen es an der Verwirklichung der Tiergefahr insbesondere dann fehlt, wenn keinerlei eigene Energie des Tieres an dem Geschehen beteiligt ist oder wenn das Tier lediglich der Leitung und dem Willen eines Menschen folgt (vgl. zum Ganzen: BGH…, Urteil vom 31.05.2016, VI ZR 465/15, NJW 2016, 2737 Rn. 9; OLG Celle, Urteil vom 15.02.2023, 20 U 36/20, NJW-RR 2023, 804 Rn. 23 f.). - LG Itzehoe, 20.09.2023 - 9 S 20/23
Mitwirkende Verwirklichung der Tiergefahr des verletzten Tieres im Rahmen der …
Vielmehr ist in Fällen, in denen keine bestimmte, für die anwesenden Menschen erkennbare Kommunikation stattgefunden hat, auch kein Anscheinsbeweis einer solchen Kommunikation anzunehmen, sondern ein Fall der bloßen Anwesenheit, die für sich genommen eben keinen Anknüpfungspunkt der Tiergefahr darstellt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 15. Februar 2023 - 20 U 36/20 -, Rn. 29. Danach ist z.B. bei einem an der Leine geführten Hund, der von einem freilaufenden Hund unvermittelt gebissen wird oder bei einem Pferd, das sich lediglich (gemeinsam mit einem anderen Pferd) auf der Pferdekoppel aufhält, von einem Fall lediglich rein passiver Beteiligung auszugehen, der keinen Anknüpfungspunkt für die Tiergefahr darstelle.).Bei der dann nach § 254 BGB gebotenen Abwägung der beiderseitigen Verursachungsanteile würde vorliegend der dem Pferd der Beklagten zuzurechnende Beitrag gegenüber der dem Pferd der Klägerin zuzurechnenden Tiergefahr derart erheblich überwiegen, dass die Tiergefahr des Pferdes der Klägerin hinter der Tiergefahr des Pferdes der Beklagten zurücktritt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 15. Februar 2023 - 20 U 36/20 für den Fall eines Pferdes, das von einem Hund gehetzt wird und flüchtet).
Jedenfalls würde es sich dabei um eine für Fluchttiere ganz normale emotionale Reaktion auf ungewöhnliche Umstände - wie vorliegend die Verbringung des Pferdes der Beklagten dorthin - handeln, die, selbst wenn man darin eine mitwirkende Tiergefahr sähe, gegenüber einem aggressiven Verhalten zurücktreten würde (vgl. OLG Celle, Urteil vom 15. Februar 2023 - 20 U 36/20).
- OLG Celle, 02.04.2026 - 2 U 126/25
Tiergefahren zweier Pferdehalter; Abwägung der wechselseitigen Tiergefahren …
Bei der vom Klägervertreter zitierten Entscheidung des OLG Celle [NJW-RR 2023, 804] handelt es sich um ein Urteil des 20. Zivilsenats vom 15. Februar 2023, in dem ein Hund ein Pferd über längere Zeit und eine längere Strecke vor sich hergetrieben hat. - AG Brandenburg, 06.01.2025 - 30 C 209/23
Tierarzt - Aufklärung über alle denkbaren Komplikationen
Auch bei einem nur geringen wirtschaftlichen Wert des verletzten Tieres sind die Heilbehandlungskosten somit grundsätzlich in vollem Umfang ersatzfähig, wenn der Eigentümer des Tieres ein hohes Affektionsinteresse an dem seit vielen Jahren in seinem Eigentum stehenden Tier hat, der Gesundheitszustand und die Lebenserwartung dieses Tieres ohne das schädigende Ereignis gut war, die Erfolgsaussichten der Heilbehandlungsmaßnahmen aus ex ante-Sicht gegeben und die erfolgten Heilbehandlungsmaßnahmen und damit im Zusammenhang stehenden Kosten vertretbar waren (BGH, Urteil vom 27.10.2015, Az.: VI ZR 23/15, u.a. in: NJW 2016, Seite 1589; OLG Celle, Urteil vom 15.02.2023, Az.: 20 U 36/20, u.a. in: NJW-RR 2023, Seite 804; OLG Schleswig, Beschluss vom 19.08.2014, Az.: 4 W 19/14, u.a. in: MDR 2014, Seite 1391).
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