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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3361
OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05 (https://dejure.org/2006,3361)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.03.2006 - 20 W 189/05 (https://dejure.org/2006,3361)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. März 2006 - 20 W 189/05 (https://dejure.org/2006,3361)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 387 BGB, § 680 BGB, § 683 BGB, § 16 Abs 2 WoEigG, § 21 Abs 2 WoEigG
    Wohnungseigentümergemeinschaft: Klarstellende Berichtigung des Aktivrubrums im Hinblick auf die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Aufrechnung einer Wohngeldforderung mit einer Gegenforderung

  • Judicialis

    BGB § 387; ; WEG § 16; ; WEG § 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 387; WEG § 16; WEG § 28
    Klarstellende Berichtigung eines Rubrums - Aufrechnung gegenüber einem Anspruch auf Wohngeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Geltendmachung von Beitragsforderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft aus einem Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung; Aufrechnung gegen einen Anspruch auf Wohngeld; Klarstellenden Berichtigung eines Rubrums im Rechtsbeschwerdeverfahren; Teilrechtsfähigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentümergemeinschaft: Klarstellende Berichtigung des Aktivrubrums im Hinblick auf die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Aufrechnung einer Wohngeldforderung mit einer Gegenforderung)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufrechnung gegenüber Wohnungsgeldansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentum: Aufrechnung gegenüber Wohngeldansprüchen? (IMR 2006, 123)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 9 T 538/04
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1603
  • NZM 2007, 367
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 14.02.2005 - 20 W 360/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Bezeichnung der Wohnungseigentümergemeinschaft als …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05
    Der Senat schließt sich dem an und hält an seiner bisherigen abweichenden Rechtsauffassung (Beschluss vom 14.02.2005, Az.: 20 W 360/04 = OLGR 2005, 930, die hiesige Gemeinschaft betreffend) nicht mehr fest.

    Dies gilt umso mehr, als auch bislang an die Bezeichnung von Wohnungseigentümergemeinschaften jedenfalls auf der Aktivseite keine allzu strengen Anforderungen gestellt wurden (vgl. im Einzelnen Senat, Beschluss vom 14.02.2005, Az.: 20 W 360/04, Seite 4; BGH NJW 2005, 2061).

    Vorliegend kommt hinzu, dass sogar der ursprüngliche Antrag ausdrücklich im Namen der "Wohnungseigentümergemeinschaft Xstraße ..." und auf Zahlung an diese gestellt worden war (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 14.02.2005, Az.: 20 W 360/04, Seite 5), was - wie erwähnt - von den Vorinstanzen der bisherigen Rechtspraxis angepasst worden ist.

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05
    Der Bundesgerichtshof ist in seinem Beschluss vom 02.06.2005 (NJW 2005, 2061) nunmehr zu dem Ergebnis gelangt, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer - unabhängig von ihrer Größe oder der Zahl ihrer Mitglieder - rechtsfähig ist, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.

    Dies gilt umso mehr, als auch bislang an die Bezeichnung von Wohnungseigentümergemeinschaften jedenfalls auf der Aktivseite keine allzu strengen Anforderungen gestellt wurden (vgl. im Einzelnen Senat, Beschluss vom 14.02.2005, Az.: 20 W 360/04, Seite 4; BGH NJW 2005, 2061).

    Wird allerdings ein für eine Verwaltungsschuld gesamtschuldnerisch haftender Wohnungseigentümer - nach bisher geltender Rechtslage (vgl. nun BGH NJW 2005, 2061) - durch die Aufrechnung des Außengläubigers gezwungen, Verwaltungsschulden der Gemeinschaft zu begleichen, liegt ein der Notgeschäftsführung vergleichbarer Tatbestand vor, der den Wohnungseigentümer berechtigt, seinerseits gegen laufende monatliche Wohngeldvorschüsse aufzurechnen (vgl. Senat, Beschluss vom 13.07.2005, 20 W 327/04; Kammergericht ZWE 2002, 363;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 16 WEG Rz. 17;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 148).

  • KG, 25.06.2003 - 24 W 328/02

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Ausnahmen vom Aufrechnungsverbot in der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05
    Daraus zieht die Rechtsprechung zutreffend den Schluss (so Kammergericht FGPrax 2003, 212), dass damit andere als unbestrittene bzw. anerkannte oder rechtskräftig titulierte Gegenansprüche von der Aufrechnung ausgeschlossen sind; der Senat schliesst sich dem an.

    § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 WEG lässt derartige Vereinbarungen, wie sie hier im Grundbuch verlautbart sind, ausdrücklich zu (vgl. Kammergericht FGPrax 2003, 212;… Bassenge/Wolicki, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 19 Rz. 48 m. w. N.;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 149).

    Dieser Ausschluss ist für den einzelnen Wohnungseigentümer nicht unzumutbar, da er lediglich bedeutet, dass die Gegenforderung gesondert gerichtlich geltend zu machen ist (vgl. hierzu im Einzelnen Kammergericht FGPrax 2003, 212;… vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 142).

  • OLG München, 13.07.2005 - 34 Wx 61/05

    Rechts- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05
    Da hier Gegenstand des Verfahrens unzweifelhaft eine nach dieser Rechtsprechung der Eigentümergemeinschaft als Verband sui generis zustehende Forderung ist, ist die Beteiligtenbezeichnung auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch klarzustellen, ohne dass hierdurch die Identität der Beteiligten infrage gestellt würde (vgl. nunmehr ausdrücklich OLG München FGPrax 2005, 206; OLG Köln OLGR 2006, 137; vgl. weiter OLG Düsseldorf NZM 2006, 182; AG Neuköln ZMR 2005, 744; Wenzel ZWE 2006, 2, 10; ZNotP 2006, 82, 87; Riecke/Rechenberg MDR 2006, 310, 311).

    Obwohl das Amtsgericht bereits eine Zahlungsverpflichtung an "die Antragstellerin" ausgesprochen hatte, hat der Senat lediglich zur Klarstellung auch eine entsprechende Anpassung im Hinblick auf die im Tenor der amtsgerichtlichen Entscheidung ausgesprochene Leistungsverpflichtung vorgenommen, die nunmehr nicht mehr gegenüber dem einzelnen Wohnungseigentümer besteht, sondern gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft als eigener Rechtspersönlichkeit (vgl. auch OLG München FGPrax 2005, 206).

  • KG, 29.05.2002 - 24 W 185/01

    Aufrechnung mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05
    Grundsätzlich ist gegenüber einem Anspruch auf Wohngeld nach gefestigter Rechtsprechung eine Aufrechnung nur mit gemeinschaftsbezogenen Gegenforderungen nach § 21 Abs. 2 WEG oder §§ 680, 683 BGB möglich, es sei denn, die Gegenforderung ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 13.07.2005, 20 W 327/04; Kammergericht ZWE 2002, 363;… Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 28 Rz. 142;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28 Rz. 148;… Palandt/Bassenge, BGB, 65. Aufl., § 16 WEG Rz. 17, jeweils m. w. N.).

    Wird allerdings ein für eine Verwaltungsschuld gesamtschuldnerisch haftender Wohnungseigentümer - nach bisher geltender Rechtslage (vgl. nun BGH NJW 2005, 2061) - durch die Aufrechnung des Außengläubigers gezwungen, Verwaltungsschulden der Gemeinschaft zu begleichen, liegt ein der Notgeschäftsführung vergleichbarer Tatbestand vor, der den Wohnungseigentümer berechtigt, seinerseits gegen laufende monatliche Wohngeldvorschüsse aufzurechnen (vgl. Senat, Beschluss vom 13.07.2005, 20 W 327/04; Kammergericht ZWE 2002, 363;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 16 WEG Rz. 17;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 148).

  • OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 20 W 327/04

    Wohnungseigentum: Erlöschen einer Pflicht zur Wohngeldzahlung infolge einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05
    Grundsätzlich ist gegenüber einem Anspruch auf Wohngeld nach gefestigter Rechtsprechung eine Aufrechnung nur mit gemeinschaftsbezogenen Gegenforderungen nach § 21 Abs. 2 WEG oder §§ 680, 683 BGB möglich, es sei denn, die Gegenforderung ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 13.07.2005, 20 W 327/04; Kammergericht ZWE 2002, 363;… Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 28 Rz. 142;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28 Rz. 148;… Palandt/Bassenge, BGB, 65. Aufl., § 16 WEG Rz. 17, jeweils m. w. N.).

    Wird allerdings ein für eine Verwaltungsschuld gesamtschuldnerisch haftender Wohnungseigentümer - nach bisher geltender Rechtslage (vgl. nun BGH NJW 2005, 2061) - durch die Aufrechnung des Außengläubigers gezwungen, Verwaltungsschulden der Gemeinschaft zu begleichen, liegt ein der Notgeschäftsführung vergleichbarer Tatbestand vor, der den Wohnungseigentümer berechtigt, seinerseits gegen laufende monatliche Wohngeldvorschüsse aufzurechnen (vgl. Senat, Beschluss vom 13.07.2005, 20 W 327/04; Kammergericht ZWE 2002, 363;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 16 WEG Rz. 17;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 148).

  • OLG Hamm, 05.04.2005 - 21 U 149/04

    Zur Auslegung der Formulierung 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz in einem Titel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05
    Zum einen wäre jedoch nicht zu beanstanden, dass das Amtsgericht den diesbezüglichen Sachantrag entsprechend der Gesetzeslage (§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB) ausgelegt hat; dass die Antragstellerseite einen davon abweichenden Zinsanspruch hätte geltend machen wollen, wäre nicht ersichtlich gewesen (vgl. auch OLG Hamm NJW 2005, 2238; Weidlich DNotZ 2004, 820;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 288 Rz. 7).
  • OLG Köln, 30.11.2005 - 16 Wx 193/05

    Recht und Pflichten des "werdenden" Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05
    Da hier Gegenstand des Verfahrens unzweifelhaft eine nach dieser Rechtsprechung der Eigentümergemeinschaft als Verband sui generis zustehende Forderung ist, ist die Beteiligtenbezeichnung auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch klarzustellen, ohne dass hierdurch die Identität der Beteiligten infrage gestellt würde (vgl. nunmehr ausdrücklich OLG München FGPrax 2005, 206; OLG Köln OLGR 2006, 137; vgl. weiter OLG Düsseldorf NZM 2006, 182; AG Neuköln ZMR 2005, 744; Wenzel ZWE 2006, 2, 10; ZNotP 2006, 82, 87; Riecke/Rechenberg MDR 2006, 310, 311).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 211/04

    Zur Frage der Haftung für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05
    Da hier Gegenstand des Verfahrens unzweifelhaft eine nach dieser Rechtsprechung der Eigentümergemeinschaft als Verband sui generis zustehende Forderung ist, ist die Beteiligtenbezeichnung auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch klarzustellen, ohne dass hierdurch die Identität der Beteiligten infrage gestellt würde (vgl. nunmehr ausdrücklich OLG München FGPrax 2005, 206; OLG Köln OLGR 2006, 137; vgl. weiter OLG Düsseldorf NZM 2006, 182; AG Neuköln ZMR 2005, 744; Wenzel ZWE 2006, 2, 10; ZNotP 2006, 82, 87; Riecke/Rechenberg MDR 2006, 310, 311).
  • BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 36/99

    Herabsetzung der Mindestanforderung an den Inhalt eines Wirtschaftsplans

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05
    Hintergrund der beschränkten Aufrechenbarkeit mit Wohngeldforderungen, wie sie von der Rechtsprechung entwickelt worden ist und in der vorliegenden Gemeinschaftsordnung ihr besonderes Gepräge gefunden hat, ist der Umstand, dass diese ihrer Natur nach im Interesse einer geordneten Verwaltung und zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten und Schäden einer raschen Verwirklichung bedürfen (vgl. hierzu etwa BayObLGZ 1977, 67; NZM 1999, 1058;… vgl. auch Staudinger/Bub, BGB, Stand Juli 2005, § 28 WEG Rz. 228).
  • BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 2 Z 48/76
  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 298/08

    Aufrechnungsausschluss gegen Wohngeldanspruch

    Die Zulässigkeit und Erforderlichkeit einer Rubrumsberichtigung auf der Aktivseite ist jedenfalls für die sogenannten "Altfälle" (Verfahren, die vor der am 18.7.2005 erfolgten Veröffentlichung der Entscheidung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit von Wohnungseigentumsgemeinschaften eingeleitet wurden) in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. etwa OLG München FGPrax 2005, 206; OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1603).

    Zudem hat das OLG Frankfurt in zwei Entscheidungen (NJW-RR 2006, 1603 und Beschluss vom 13.7.2005 - 20 W 327/04) in ähnlicher Formulierung ausgeführt, eine Aufrechnung sei auch mit Ansprüchen aus §§ 680, 683 BGB möglich.

  • OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Fälligkeit der Wohngeldzahlung nach …

    Die Konsequenz dieser Teilrechtsfähigkeit ist die Partei- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der das Verwaltungsvermögen betreffenden Forderungen, zu denen auch Wohngeldzahlungen zählen, weil die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen (vgl. BGH NJW 2005, 2061 sowie Frankfurt NJW-RR 2006, 1603 f, m.w.N.).
  • OLG München, 12.01.2011 - 20 U 2913/10

    Gemeinschaft an einem Hausanwesen: Abrechnungs- und Herausgabeanspruch für …

    So wie die Begleichung von Gemeinschaftsschulden ein objektiv fremdes Geschäft ist, gilt dies auch für die Begründung und Vereinnahmung von Gemeinschaftsforderungen (vgl. hierzu OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1603, 1604 re.Sp.).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2006 - 20 W 209/06

    Wohnungseigentumsverfahren: Verjährung des Anspruchs auf den Abrechnungssaldo aus …

    Der Senat hat sich dem angeschlossen (Beschluss vom 30.03.2006, Az.: 20 W 189/05).

    Da hier Gegenstand des Verfahrens unzweifelhaft eine nach dieser Rechtsprechung der Eigentümergemeinschaft als Verband sui generis zustehende Forderung ist, ist die Beteiligtenbezeichnung auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch klarzustellen, ohne dass hierdurch die Identität der Beteiligten infrage gestellt würde (vgl. Senat, Beschluss vom 30.03.2006, Az.: 20 W 189/05; OLG München FGPrax 2005, 206; OLG Köln OLGR 2006, 137; vgl. weiter OLG Düsseldorf NZM 2006, 182; AG Neukölln ZMR 2005, 744; Wenzel ZWE 2006, 2, 10; ZNotP 2006, 82, 87; Riecke/Rechenberg MDR 2006, 310, 311).

  • LG München I, 09.09.2021 - 36 T 6514/21

    Rubrumsberichtigung in Beschlussanfechtungsklage gegen …

    Dies gilt umso mehr, als auch bislang an die Bezeichnung von Wohnungseigentümergemeinschaften keine allzu strengen Anforderungen gestellt wurden (so auch OLG Frankfurt, NZM 2007, 367, 368).
  • OLG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Wx 31/02

    Vergütungsanspruch des Wohnungseigentumsverwalters: …

    Allerdings kann der Senat entgegen seiner dem Hinweis vom 18. Mai 2007 zugrunde liegenden ersten Annahme wegen fehlender Identität der Antragsgegnerin zu 9) mit den materiell lediglich noch beteiligten vier Wohnungseigentümern die Beteiligtenbezeichnung nicht berichtigen, weil der Antragstellerin nach rechtskräftigem Ausscheiden der übrigen Eigentümer nicht mehr die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit gegenüberstehen (…vgl. OLG München, Urt. v. 27.2. 07, ZMR 07, 483;… Brandenburgisches OLG, Urt. v. 29.3. 07, ZMR 07, 876; für die Möglichkeit der Berichtigung auf der Aktivseite auch noch in dritter Instanz: OLG München, ZMR 05, 729; OLG Frankfurt, NJW-RR 06, 1603, zitiert nach juris; auf der Passivseite: OLG München MDR 07, 1305;… vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.11.05, I 23 U 211/04, zitiert nach juris).
  • KG, 27.02.2007 - 1 W 244/06

    WEG-Verfahren: Erstattungsfähigkeit einer Erhöhungsgebühr wegen mehrerer …

    Diese Auffassung wird inzwischen auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, vertreten (OLG München, MDR 2005, 1282, 1283; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2006, 1603; OLG Hamm, FGPrax 2006, 154).
  • OLG Hamburg, 22.10.2007 - 2 Wx 53/07

    Eigenmächtige Neueindeckung des Dachs

    Diese Teilhabe ist nämlich nicht auf das Außenverhältnis beschränkt, sondern betrifft auch die Geltendmachung von Ersatzansprüchen einzelner Wohnungseigentümer wegen Verwendungen für das Gemeinschaftseigentum, so dass entgegen bisheriger Praxis auf der Seite der Antragsgegner nunmehr die teilrechtsfähige Gemeinschaft anstelle der in einer Liste aufgeführten sämtlichen Eigentümer steht, was von Amts wegen auch in dritter Instanz klargestellt werden kann (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1603, zitiert nach juris; OLG München ZMR 05, 729).
  • LG Frankfurt/Main, 13.08.2018 - 9 S 85/17
    Die Durchsetzbarkeit von Beitragsforderungen soll nicht durch Beweisaufnahmen über behauptete Forderungen des Schuldners verzögert werden können (OLG Frankfurt NZM 2007, 367 [OLG Köln 11.12.2006 - 16 Wx 200/06] ;… Staudinger/Häublein (2018) WEG § 28, Rn. 266).
  • LG Konstanz, 23.02.2007 - 62 T 16/07

    Antragsgegner im Beschlussanfechtungsverfahren?

    Bei Aktivprozessen hat die Rechtsprechung (z.B. OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1603) es zugelassen die Beteiligtenbezeichnung auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch klarzustellen, da Gegenstand des Verfahrens unzweifelhaft eine nach dieser Rechtsprechung der Eigentümergemeinschaft als Verband sui generis zustehende Forderung ist, ist, ohne dass hierdurch die Identität der Beteiligten infrage gestellt würde.
  • KG, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07

    Zur Nichgtigkeit einer Verwalterwahl und zur Prozessführungsbefugnis des …

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