Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 14.05.2024 - 20 W 213/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 20 GBO, § 29 GBO, § 81 ZPO
Vollmachtsnachweis eines Rechtsanwalts für Auflassung im Grundbucheintragungsverfahren - notar-drkotz.de
Grundbucheintragung aufgrund einer in einem Prozessvergleich enthaltenen Auflassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 20 ; GBO § 29 ; GBO § 18 Abs. 1 ; BGB § 925
Antrag auf Aufhebung einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts wegen Eintragungshindernissen; Erforderlichkeit der Vorlage von Vollmachten
Papierfundstellen
- FGPrax 2024, 204
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.12.1982 - VII ZR 55/82
Anwaltszwang für den Beitritt eines Dritten zum Abschluß eines Prozeßvergleichs; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2024 - 20 W 213/23
Für ihn ist das Prozessgericht gleichsam nur Beurkundungsstelle, wie es auch ein Notar sein könnte (vgl. BGHZ 86, 160, Tz. 17, 19 bei juris).Da er mithin keine verfahrensrechtlichen Erklärungen abgibt, die für die Beendigung des Prozesses durch Prozessvergleich erforderlich sind, unterliegt ein Dritter, der dem Prozessvergleich beitritt, mithin auch nicht dem Anwaltszwang (vgl. BGHZ 86, 160).
- BGH, 18.06.1999 - V ZR 40/98
Ersetzung der notariellen Beurkundung durch einen gerichtlichen Vergleich
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2024 - 20 W 213/23
Nach § 127a BGB wird die notarielle Beurkundung bei einem gerichtlichen Vergleich durch die Aufnahme der Erklärungen in ein nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (§§ 159 bis 164 ZPO) errichtetes Protokoll ersetzt (vgl. dazu im Einzelnen BGHZ 142, 84;… KGR Berlin 2003, 318, je zitiert nach juris, Bauer/Schaub/Bayer/Meier-Wehrsdorfer, GBO, 5. Aufl., § 29 Rz. 119, 130).Ungeachtet der Frage, ob sich § 165 ZPO auf die hier entscheidenden Fragen überhaupt beziehen könnte (vgl. etwa zur fehlenden Anwendbarkeit des § 165 ZPO auf die Feststellung von Abschluss und Inhalt eines gerichtlichen Vergleichs: BGHZ 142, 84), ergibt sich aus dem Protokoll im hier maßgeblichen Zusammenhang lediglich, dass der seinerzeitige Prozessbevollmächtigte des Klägers die oben aufgeführten Erklärungen abgegeben hat.
- OLG München, 10.02.2022 - 34 Wx 431/21
Grundbucheintragung nach Auflassung aufgrund einer transmortalen Vollmacht
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2024 - 20 W 213/23
Sie kann auch von Vertretern erklärt werden (…vgl. etwa Grüneberg/Herrler, BGB, 83. Aufl., § 925 Rz. 5; KG FGPrax 2012, 7; OLG München Rpfleger 2023, 571, je zitiert nach juris).Werden ein Erbe oder mehrere Erben durch einen Bevollmächtigten vertreten, sind die Wirksamkeit und der Umfang der Vollmacht vom Grundbuchamt grundsätzlich selbständig zu prüfen (OLG München Rpfleger 2023, 571 m. w. N.).
- BGH, 30.09.2005 - V ZR 275/04
Zulässiger Adressat des Widerrufs eines Prozessvergleichs
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2024 - 20 W 213/23
Hintergrund dieser Rechtsauffassung ist im Wesentlichen, dass der Doppelcharakter eines Prozessvergleichs als Rechtsgeschäft des bürgerlichen Rechts und gleichzeitig den Rechtsstreit beendende Prozesshandlung (vgl. dazu BGHZ 164, 190, zitiert nach juris;… Zöller/Geimer, ZPO, 35. Aufl., § 794 Rz. 3) zur Folge hat, dass nicht bloß hinsichtlich der Form und der Beurkundung, sondern auch hinsichtlich der Vertretung und der Vollmachtsfragen die prozessualen Vorschriften maßgebend sind. - KG, 03.11.2011 - 1 W 495/10
Grundbuchverfahren: Formgerechter Nachweis des Vollmachtsfortbestandes für den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2024 - 20 W 213/23
Sie kann auch von Vertretern erklärt werden (…vgl. etwa Grüneberg/Herrler, BGB, 83. Aufl., § 925 Rz. 5; KG FGPrax 2012, 7; OLG München Rpfleger 2023, 571, je zitiert nach juris). - OLG Hamm, 11.10.2012 - 15 W 504/11
Anforderungen an den Nachweis einer in einem Gerichtstermin erteilten Vollmacht …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2024 - 20 W 213/23
Nach wohl herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. KG OLGE 42, 168; BayObLGZ 22, 136; OLG Saarbrücken OLGZ 1969, 210, dort m. w. N.;… Demharter, GBO, 33. Aufl., § 20 Rz. 16b;… Bauer/Schaub/Kilian, a.a.O., § 20 Rz. 201;… BeckOK GBO/Hügel, Stand: 01.03.2024, § 20 Rz. 45;… Volmer in KEHE, Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 29 Rz. 128;… Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 925 Rz. 25; Walchshöfer NJW 1973, 1103), der sich der erkennende Senat bereits angeschlossen hat (vgl. RPfleger 1980, 291), genügt für die Grundbucheintragung als Nachweis der Vollmacht eines Prozessbevollmächtigten einer Prozesspartei in der Regel dessen Anführung im Vergleichsprotokoll (jedenfalls bei Anwesenheit der vertretenen Partei auch OLG Hamm FGPrax 2013, 59).
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