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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3572
OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01 (https://dejure.org/2005,3572)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.02.2005 - 20 W 231/01 (https://dejure.org/2005,3572)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Februar 2005 - 20 W 231/01 (https://dejure.org/2005,3572)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 WoEigG, § 24 WoEigG, § 28 WoEigG, § 43 WoEigG, § 48 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den Verwalter: Genehmigungsbeschluss für das Protokoll einer vorausgegangenen Eigentümerversammlung; inhaltliche Anforderungen an eine Jahresabrechnung unter Berücksichtigung einer im ...

  • Judicialis

    WEG § 16; ; WEG § 24; ; WEG § 28; ; WEG § 43; ; WEG § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16; WEG § 24; WEG § 28; WEG § 43; WEG § 48
    Genehmigung der Niederschrift einer vorangegangenen Wohnungseigentümerversammlung - Anforderungen an eine Jahresabrechnung - Einführung einer der Heizkostenverordnung entsprechenden verbrauchsabhängigen Kostenverteilung - Anfechtung der Jahresabrechnung der des ...

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den Verwalter: Genehmigungsbeschluss für das Protokoll einer vorausgegangenen Eigentümerversammlung; inhaltliche Anforderungen an eine Jahresabrechnung unter Berücksichtigung einer im ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Jahresabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Genehmigung der Niederschrift einer vorangegangen Wohnungseigentümerversammlung durch die Wohnungseigentümer ; Gesetzliche Beweiskraft durch eine Privaturkunde; Beweiskraft einer Privaturkunde durch einen Eigentümerbeschluss; Begründung einer ...

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (41)

  • OLG Frankfurt, 13.12.2002 - 20 W 490/00

    Wohnungseigentumsverfahren: Festsetzung des Geschäftswerts bei Anfechtung von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01
    Wenn im Einzelfall das Eigeninteresse des anfechtenden Wohnungseigentümers deutlich unter 25 % des Gesamtvolumens liegt, so kann eine weitere Herabsetzung geboten sein (vgl. Senat, Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00; BayObLG WuM 1992, 714; WE 1999, 197; OLG Hamm NZM 2001, 549;… vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 48 Rz. 22 mit weiteren Nachweisen;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 40;… Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 20).

    Werden dagegen einzelne Positionen der Jahresabrechnung beanstandet, so richtet sich der Geschäftswert nach diesen Beträgen und 25 % des Restvolumens (vgl. Senat, Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O, § 48 Rz. 23;… vgl. auch Palandt/Bassenge, a.a.O., § 48 WEG Rz. 14;… Weitnauer/Mansel, a.a.O., § 48 Rz. 4).

    Hier nimmt der Senat aus den genannten - in diesem Zusammenhang sinngemäß geltenden - Gründen ebenfalls 20 % des Gesamtvolumens als Geschäftswert an (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00 (= dort 25 %); OLG Hamm NZM 2001, 549; BayObLG NZM 2001, 713;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 48 WEG Rz. 14), mithin für den vorliegenden Fall 83.186,74 DM (= 20 % von 415.933,70 DM).

    Nach der überwiegenden Auffassung, der sich auch der Senat angeschlossen hat (vgl. Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002; Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00), richtet sich der Geschäftswert für die Anfechtung von Beschlüssen über die Entlastung des Verwalters (hier: TOP 2.3 der Wohnungseigentümerversammlung vom 12.07.1999) in erster Linie danach, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter in Betracht kommen (BayObLG WE 1999, 197;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 38;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 48 Rz. 21).

    Für die Entlastung des Beirats (hier: TOP 8 der Wohnungseigentümerversammlung vom 12.07.1999) muss allerdings deren wirtschaftlich erheblich geringere Bedeutung im Verhältnis zur Entlastung der Verwaltung berücksichtigt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00; OLG Hamm NZM 2001, 549).

    Der Senat hält hierfür den hälftigen Betrag der Verwalterentlastung für angemessen (so auch vgl. Senat, Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00; vgl. auch OLG Hamm NZM 2001, 549), mithin - insoweit abweichend zu den Vorinstanzen - 2.500,- DM.

  • OLG Hamm, 19.05.2000 - 15 W 118/00

    Gegenstandswert für einen Beschlußanfechtungsantrag; Begrenzung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01
    Wenn im Einzelfall das Eigeninteresse des anfechtenden Wohnungseigentümers deutlich unter 25 % des Gesamtvolumens liegt, so kann eine weitere Herabsetzung geboten sein (vgl. Senat, Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00; BayObLG WuM 1992, 714; WE 1999, 197; OLG Hamm NZM 2001, 549;… vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 48 Rz. 22 mit weiteren Nachweisen;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 40;… Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 20).

    Hier nimmt der Senat aus den genannten - in diesem Zusammenhang sinngemäß geltenden - Gründen ebenfalls 20 % des Gesamtvolumens als Geschäftswert an (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00 (= dort 25 %); OLG Hamm NZM 2001, 549; BayObLG NZM 2001, 713;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 48 WEG Rz. 14), mithin für den vorliegenden Fall 83.186,74 DM (= 20 % von 415.933,70 DM).

    Für die Entlastung des Beirats (hier: TOP 8 der Wohnungseigentümerversammlung vom 12.07.1999) muss allerdings deren wirtschaftlich erheblich geringere Bedeutung im Verhältnis zur Entlastung der Verwaltung berücksichtigt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00; OLG Hamm NZM 2001, 549).

    Der Senat hält hierfür den hälftigen Betrag der Verwalterentlastung für angemessen (so auch vgl. Senat, Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00; vgl. auch OLG Hamm NZM 2001, 549), mithin - insoweit abweichend zu den Vorinstanzen - 2.500,- DM.

    Angesichts dieser erforderlichen Gesamtabwägung kann zur Überzeugung des Senats der ermittelte Geschäftswert nicht durch einen schematischen Berechnungsmodus herabgesetzt werden, etwa durch Begrenzung auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses der Antragsteller (so ausdrücklich BayObLG NZM 2001, 713; vgl. auch OLG Karlsruhe WuM 1996, 180;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 28;… Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 16, je mit weiteren Nachweisen; anders jedoch OLG Hamm NZM 2001, 549).

  • BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 143/00

    Geschäftswert für ein Verfahren auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01
    Hier nimmt der Senat aus den genannten - in diesem Zusammenhang sinngemäß geltenden - Gründen ebenfalls 20 % des Gesamtvolumens als Geschäftswert an (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00 (= dort 25 %); OLG Hamm NZM 2001, 549; BayObLG NZM 2001, 713;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 48 WEG Rz. 14), mithin für den vorliegenden Fall 83.186,74 DM (= 20 % von 415.933,70 DM).

    In diesem Zusammenhang ist eine Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Einzelfall erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002, OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; BayObLG NZM 2001, 713).

    Angesichts dieser erforderlichen Gesamtabwägung kann zur Überzeugung des Senats der ermittelte Geschäftswert nicht durch einen schematischen Berechnungsmodus herabgesetzt werden, etwa durch Begrenzung auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses der Antragsteller (so ausdrücklich BayObLG NZM 2001, 713; vgl. auch OLG Karlsruhe WuM 1996, 180;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 28;… Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 16, je mit weiteren Nachweisen; anders jedoch OLG Hamm NZM 2001, 549).

  • OLG Zweibrücken, 30.04.1999 - 3 W 83/99

    Neue Aufteilung von Aufzugskosten in einer Wohnungseigentumgemeinschaft durch …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01
    2 Z 83/85">NJW 1986, 385, DWE 1994, 26, und OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140).

    2 Z 83/85">NJW 1986, 385, DWE 1994, 26, und OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 16 Rz. 119).

    Insbesondere reicht der Umstand nicht aus, dass die Wohnungseigentümer einen Eigentümerbeschluss hinnehmen, indem sie ihn nicht anfechten, um eine für das Zustandekommen einer Vereinbarung erforderliche Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer annehmen zu können (vgl. Senat, Beschluss vom 06.05.2004, 20 W 33/02; BayObLG ZMR 2001, 996 unter Hinweis auf BayObLG DWE 1994, 26; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140).

  • OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Teil- oder Vollungültigerklärung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01
    Daraus folgt, dass der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung bei uneingeschränkter Anfechtung nur hinsichtlich derjenigen selbstständigen Abrechnungsposten für ungültig zu erklären ist, die mit Mängeln behaftet sind (vgl. etwa Senat ZMR 2003, 769; BayObLG WE 1999, 153; WE 1995, 89; WuM 1994, 498; NJW-RR 1990, 1107;… vgl. weiter Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 115;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 28 WEG Rz. 18;… Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 30a;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 83a;… Bärmann/Pick, WEG, 15. Aufl., § 28 Rz. 20, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    besteht ein Anspruch auf Ergänzung der Jahresabrechnung (vgl. etwa Senat ZMR 2003, 769).

  • OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87

    Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen; Eigentümer; Ausschluss durch …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01
    Die Auskunftserteilung ist aber grundsätzlich eine unteilbare Leistung (vgl. Senat, Beschluss vom 20.08.2002, 20 W 530/00; vgl. weiter OLG Hamm OLGZ 1988, 37; OLG Gelle OLGZ 1983, 177; Kammergericht NJW-RR 1987, 462; BayObLG WE 1991, 253; WE 1995, 191;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 582 ff, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Ein individueller Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Auskunft kann grundsätzlich nur dann bestehen, wenn und soweit die Wohnungseigentümer von ihren Auskunftsrechten nicht durch Mehrheitsbeschluss Gebrauch gemacht haben (vgl. Senat, Beschluss vom 20.08.2002, 20 W 530/00; BayObLG WE 1991, 253; OLG Gelle OLGZ 1983, 177; Kammergericht NJW-RR 1987, 462; OLG Hamm OLGZ 1988, 37).

  • KG, 22.12.1986 - 24 W 5516/86

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohnungseigentümer; Verwalter; Auskunft; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01
    Die Auskunftserteilung ist aber grundsätzlich eine unteilbare Leistung (vgl. Senat, Beschluss vom 20.08.2002, 20 W 530/00; vgl. weiter OLG Hamm OLGZ 1988, 37; OLG Gelle OLGZ 1983, 177; Kammergericht NJW-RR 1987, 462; BayObLG WE 1991, 253; WE 1995, 191;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 582 ff, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Ein individueller Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Auskunft kann grundsätzlich nur dann bestehen, wenn und soweit die Wohnungseigentümer von ihren Auskunftsrechten nicht durch Mehrheitsbeschluss Gebrauch gemacht haben (vgl. Senat, Beschluss vom 20.08.2002, 20 W 530/00; BayObLG WE 1991, 253; OLG Gelle OLGZ 1983, 177; Kammergericht NJW-RR 1987, 462; OLG Hamm OLGZ 1988, 37).

  • OLG Frankfurt, 09.12.2002 - 20 W 189/02

    Geschäftswertfestsetzung für die Beschwerdeinstanz eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01
    Nach der überwiegenden Auffassung, der sich auch der Senat angeschlossen hat (vgl. Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002; Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00), richtet sich der Geschäftswert für die Anfechtung von Beschlüssen über die Entlastung des Verwalters (hier: TOP 2.3 der Wohnungseigentümerversammlung vom 12.07.1999) in erster Linie danach, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter in Betracht kommen (BayObLG WE 1999, 197;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 38;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 48 Rz. 21).

    In diesem Zusammenhang ist eine Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Einzelfall erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002, OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; BayObLG NZM 2001, 713).

  • BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 129/93

    Beschluss über die Einzeljahresabrechnungen und die Gesamtabrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01
    Angesichts der oben festgestellten mehreren Unrichtigkeiten der Jahresabrechnung und - wie noch zu zeigen sein wird - des Wirtschaftsplans kommt eine Teilungültigerklärung des angefochtenen Eigentümerbeschlusses über die Entlastung der ehemaligen Verwalterin, der Beteiligten zu 3), in Anwendung des § 139 BGB nicht mehr in Betracht (vgl. BayObLG WE 1988, 76; WuM 1994, 568;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 122, Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 561, mit weiteren Nachweisen).

    Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Beteiligte zu 3) inzwischen aus der Verwaltung ausgeschieden ist (vgl. auch BayObLG WuM 1994, 568).

  • OLG Karlsruhe, 04.01.1996 - 11 Wx 113/95

    Weitere Beschwerde; Notwendigkeit von Instandsetzungsmaßnahmen; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01
    In diesem Zusammenhang ist eine Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Einzelfall erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002, OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; BayObLG NZM 2001, 713).

    Angesichts dieser erforderlichen Gesamtabwägung kann zur Überzeugung des Senats der ermittelte Geschäftswert nicht durch einen schematischen Berechnungsmodus herabgesetzt werden, etwa durch Begrenzung auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses der Antragsteller (so ausdrücklich BayObLG NZM 2001, 713; vgl. auch OLG Karlsruhe WuM 1996, 180;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 28;… Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 16, je mit weiteren Nachweisen; anders jedoch OLG Hamm NZM 2001, 549).

  • BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 28/02

    Beschlüsse der Wohnungseigentümer - Korrektur früherer Versammlungsprotokolle - …

  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 129/86

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen wegen fehlender Zustimmung aller Eigentümer …

  • OLG Hamburg, 11.08.2003 - 2 Wx 76/03

    Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung wegen Streit über …

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

  • OLG Frankfurt, 12.06.2003 - 20 W 558/00

    Wohnungseigentumsverfahren: Beteiligtenfähigkeit des Verwalters; …

  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 189/03

    Verwaltervergütung - Gültigkeit von Jahresabrechnung oder Wirtschaftsplan trotz …

  • KG, 25.08.2003 - 24 W 110/02

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussfähigkeit der Erstversammlung; …

  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 118/04

    Anforderungen an einen Eigentümerbeschluss über eine verbrauchsunabhängige …

  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 44/90
  • OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 230/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Unzulässigkeit des Rechtsmittels bei …

  • BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 186/03

    Gültigkeit des Wirtschaftsplans trotz Nichtprüfung durch Verwaltungsbeirat - …

  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 185/03

    Unzulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrag bei Erledigung der Hauptsache …

  • BayObLG, 07.08.2003 - 2Z BR 47/03

    Verfahrensstandsschaft der BGB -Gesellschaft bei der Geltendmachung von …

  • BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02

    Jahresabrechnung und deren Genehmigung in WEG -Sachen - Kostenfolge bei nicht …

  • OLG Hamm, 12.12.1994 - 15 W 327/94

    Ablehnung der Installation von Wärmemengen-Erfassungsgeräten und die Einführung …

  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 58/04

    Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen bei ungerechtfertigter …

  • KG, 11.02.1991 - 24 W 4560/90

    Gerichtliche Erhöhung der Wirtschaftsplanansätze; Gleichzeitige Beschlussfassung …

  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94

    Jahresabrechnung für eine Eigentumswohnanlage

  • BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91

    Streit über die den Abrechnungen maßgeblichen Wohnflächen; Ungültigerklärung von …

  • OLG Frankfurt, 29.09.2003 - 20 W 115/01

    Voraussetzungen für die Verweigerung der Entlastung des Verwalters

  • OLG Frankfurt, 15.07.1986 - 20 W 362/85

    Änderung von Mehrheitsbeschlüssen der Wohnungseigentümer und der Verwaltung durch …

  • KG, 15.06.1988 - 24 W 817/88
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer …

  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

  • BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 38/01

    Anfechtung von von der Gemeinschaftsordnung abweichenden Jahresabrechnungen, die …

  • OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01

    Wohnungseigentum: Formalien der Jahresabrechnung; Verwalterentlastung

  • KG, 11.06.2003 - 24 W 77/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Vertretung der Wohnungseigentümer durch den Verwalter …

  • KG, 22.11.1995 - 24 W 2452/95

    Wiedereinsetzung in weitere Beschwerde

  • BayObLG, 15.12.1982 - BReg. 2 Z 39/82
  • BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …

  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in …

    Die Jahresabrechnung ist keine Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, welche die tatsächlichen Beträge einander gegenüberstellt (OLG Frankfurt 20 W 231/01 - 08.02 2005; BayObLG WE 1990, 133; WE 1991, 225; 231; NJW-RR 1993, 1166; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; OLG Düsseldorf WuM 1999, 357; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 66).

    Aufgrund des Verwaltervertrages ist der Verwalter gemäß §§ 675, 666 BGB verpflichtet, auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Stand seiner Verwaltungsverhandlungen zu erteilen (OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2005, 783).

  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine …

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa OLGReport 2005, 783; zuletzt Beschluss vom 06.02.2006, Az. 20 W 404/03).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 179/04

    Wohnungseigentum: Antragsablehnung als Voraussetzung für die gerichtliche …

    Die langjährig geübte Praxis ersetzt unabhängig von ihrer Dauer allenfalls dann eine förmliche Abänderungsvereinbarung, wenn feststeht, dass sämtliche Wohnungseigentümer sie in dem Bewusstsein vornehmen, die Regelung in der Gemeinschaftsordnung zu ändern und durch eine neue zu ersetzen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 08.02.2005, 20 W 231/01, OLGR 2005, 783 m. w. N.).

    Eine Aufschlüsselung ist jedenfalls insoweit erforderlich, als es einem berechtigten Informationsbedürfnis entspricht (vgl. Senat, Beschluss vom 08.02.2005, 20 W 231/01).

  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der …

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa OLGReport 2005, 783; zuletzt Beschluss vom 06.02.2006, Az. 20 W 404/03).
  • AG Clausthal-Zellerfeld, 12.01.2012 - 4 C 52/11

    WEG - Beschlussanfechtung - Verwalterbefugnis zur Beauftragung eines …

    Die Berechtigung der tatsächlich erfolgten Ausgaben spielt für ihre Aufnahme in die Jahresabrechnung keine Rolle (vgl. BGH v. 15.03.2007 - VB 1/06 - BGHZ 171, 335; OLG Frankfurt v. 08.02.2005 - 20 W 231/01; BayObLG v. 10.03.2004 - 2 Z 274/03; BayObLG v. 10.04.2002 - 2 Z BR 70/01).
  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    Die Jahresabrechnung ist keine Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, welche die tatsächlichen Beträge einander gegenüberstellt (OLG Frankfurt 20 W 231/01 - 08.02 2005; BayObLG WE 1990, 133; WE 1991, 225; 231; NJW-RR 1993, 1166; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; OLG Düsseldorf WuM 1999, 357; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 66).
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