Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 22.08.2000 - 20 W 288/2000, 20 W 288/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
UmwG § 79 ff.; ; UmwG § 2 Nr. 1; ; KostO § 67; ; KostO § 30; ; KostO § 26; ; KostO § 14 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenordnung und Europäisches Gemeinschaftrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Europäisches Gemeinschaftsrecht; Kostenordnung; Grundbuchberichtigungen; Gebühren; Vorabentscheidungsverfahren
- Wolters Kluwer
(Kein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht durch Gebührenerhebung für Grundbuchberichtigung bei Verschmelzung von Genossenschaften)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 26.04.2000 - 6 T 20/00
- OLG Frankfurt, 22.08.2000 - 20 W 288/2000, 20 W 288/00
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76
Gebührengesetz NRW
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2000 - 20 W 288/00
Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlichrechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (BVerfGE 50, 217 [226] = NJW 1979, 1345). - EuGH, 02.12.1997 - C-188/95
Fantask u.a.
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2000 - 20 W 288/00
Dem stehen auch nicht die von der Kostenschuldnerin angeführten Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2.12.1997 ( Fantask", ZIP 1998, 206 und vom 29.9.1999 Modelo" Slg.1999 I-6449) entgegen. - EuGH, 27.10.1998 - C-152/97
Abruzzi Gas / Amministrazione Tributaria di Milano - Richtlinie 69/335/EWG - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2000 - 20 W 288/00
Voraussetzung dafür, ob der durchgeführte Verschmelzungsvorgang und entscheidend die hierdurch ausgelösten Grundbucheintragungen unter die Richtlinie fällt, ist folglich, dass er unter eine der Fallgestaltungen subsumiert werden kann, die in Art. 4 beschrieben sind, auf den Art. 10 lit. a und b der Richtlinie verweist (EuGH WM 1999, 343).
- BayObLG, 25.11.1998 - 3Z BR 164/98
Gebühren für Handelsregistereintragungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2000 - 20 W 288/00
Hieran anschließend hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG DB 1999, 209) und ihm folgend auch der Senat (Beschluss vom 29.3.1999 - 20 W 567/98) entschieden, daß § 26 KostO gegen Europäisches Gemeinschsftsrecht verstoße. - BayObLG, 02.12.1998 - 3Z BR 244/98
Gebühren für Handelsregistereintragungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2000 - 20 W 288/00
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat darüberhinausgehend auch die GmbH & Co. KG zu den Kapitalgesellschaften im Sinne von Art. 3 der Richtlinie angesehen (BayObLG ZIP 1999, 363; noch anders Senatsbeschluss vom 28.3.2000 - 20 W 125/2000). - OLG Frankfurt, 29.03.1999 - 20 W 567/98
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2000 - 20 W 288/00
Hieran anschließend hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG DB 1999, 209) und ihm folgend auch der Senat (Beschluss vom 29.3.1999 - 20 W 567/98) entschieden, daß § 26 KostO gegen Europäisches Gemeinschsftsrecht verstoße.
- OLG München, 18.06.2013 - 34 Wx 92/13
Kostenentscheidung im Grundbuchverfahren: Eigentumsumschreibung nach Fusion von …
Rn. 15 c) Die Rechtslage ist insoweit nicht anders als in den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge bei der Fusion von Krankenkassen (siehe § 146 Abs. 3 SGB V; BayObLGZ 1994, 63/65; OLG Düsseldorf vom 3.10.1996, 10 W 97/96, bei juris) oder - im privatrechtlichen Bereich - bei Verschmelzungen (siehe § 20 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 UmwG; OLG Hamm Rpfleger 1983, 42; OLG Frankfurt vom 22.8.2000, 20 W 288/2000, bei juris). - LG Freiburg, 30.01.2003 - 4 T 276/02
Kosten einer Grundbuchberichtigung: Gebührenansatz bei einer durch Verschmelzung …
Rn. 16 Die Beschwerde der Beteiligten Ziffer 1 ist deshalb nicht begründet (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.08.2000 - 20 W 288/00; BayObLG FGPrax 2001, 37). - LG Freiburg, 17.09.2003 - 4 T 204/03
Verfassungsrechtliche Relevanz der Erhebung von Notariatsgebühren im staatlichen …
Rn. 13 Die Voraussetzungen für die Zulassung der weiteren Beschwerde sind nicht gegeben, da die von der Beteiligten Ziffer 1 aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen in der obergerichtlichen Rechtssprechung beantwortet sind und grundsätzliche Fragen sich nicht stellen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.08.2003 - 14 Wx 75/02; BayObLG FGPrax 2002, 42; FGPrax 2001, 37; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.08.2000 - 20 W 288/00).
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