Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 13.06.2024 - 20 W 47/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 22 GBO, § 29 GBO, § 35 GBO, § 51 GBO
Zur Führung des Unrichtigkeitsnachweises im Zusammenhang mit der Löschung eines Nacherbenvermerks - notar-drkotz.de
Unrichtigkeitsnachweis Grundbuch - Löschung Nacherbenvermerk
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 51 ; GBO § 71 Abs. 1
Beschwerde gegen das Grundbuchamt wegen der Verweigerung des Antrags auf Löschung eines Nacherbenvermerks
Papierfundstellen
- FGPrax 2024, 206
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- OLG Zweibrücken, 30.08.2022 - 3 W 61/22
Wirksamkeit einer Erbausschlagung; abschließende Entscheidung im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2024 - 20 W 47/24
Nach weitgehend einhelliger Rechtsprechung (vgl. etwa die Nachweise bei OLG Zweibrücken FGPrax 2022, 203, zitiert nach juris), der sich der erkennende Senat bereits seit langem angeschlossen hat (vgl. etwa NJW-RR 2018, 902 und zuvor bereits NJW-RR 2012, 784, je zitiert nach juris), scheitert dies schon daran, dass nach §§ 2142 Abs. 1, 1943 BGB eine Ausschlagung nicht mehr in Betracht kommt, wenn der (Nach-)Erbe sie - ggf. auch durch schlüssiges Verhalten - angenommen hat.Es entspricht von daher nahezu einhelliger Auffassung, dass die Frage der Wirksamkeit der Erbausschlagung im Hinblick auf die Möglichkeit einer vorherigen Annahme im Regelfall nicht im grundbuchrechtlichen Verfahren durch Auslegung abschließend entschieden werden kann (vgl. hierzu neben den zitierten Entscheidungen des erkennenden Senats etwa OLG Zweibrücken FGPrax 2022, 203; OLG Hamm ZEV 2017, 455; OLG Köln FGPrax 2020, 60; auch OLG München MittBayNot 2017, 271, Tz. 20 bei juris;… Demharter, a.a.O., § 35 Rz. 40;… BeckOK GBO/Wilsch, Stand: 01.03.2024, § 35 Rz. 123c;… Burandt/Rojahn/Egerland, Erbrecht, 4. Aufl., § 35 GBO Rz. 16;… Bauer/Schaub, GBO, 5. Aufl., § 35 Rz. 138;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rz. 3516).
Gegen das vom Grundbuchamt aufgestellte und von der Beschwerde angegriffene Erfordernis einer Erbscheinsvorlage ist somit vorliegend nichts zu erinnern (vgl. auch dazu OLG Zweibrücken FGPrax 2022, 203).
Dass diesem Ergebnis die ältere und weitgehend vereinzelt gebliebene Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg vom 12.08.2009 (= ZEV 2009, 577, zitiert nach juris; bzw. dem folgend - ohne sich mit den obigen Ausführungen auseinanderzusetzen - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.11.2013 - 5 W 104/13, BeckRS 2013, 21866) nicht entgegensteht, hat der Senat bereits in der in NJW-RR 2018, 902 wiedergegebenen Entscheidung dargestellt; darauf wird verwiesen (ebenso OLG Zweibrücken FGPrax 2022, 203).
- OLG Frankfurt, 08.01.2018 - 20 W 215/17
Notwendigkeit Erbschein für Grundbuchberichtigung trotz notariellen Testaments
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2024 - 20 W 47/24
Nach weitgehend einhelliger Rechtsprechung (vgl. etwa die Nachweise bei OLG Zweibrücken FGPrax 2022, 203, zitiert nach juris), der sich der erkennende Senat bereits seit langem angeschlossen hat (vgl. etwa NJW-RR 2018, 902 und zuvor bereits NJW-RR 2012, 784, je zitiert nach juris), scheitert dies schon daran, dass nach §§ 2142 Abs. 1, 1943 BGB eine Ausschlagung nicht mehr in Betracht kommt, wenn der (Nach-)Erbe sie - ggf. auch durch schlüssiges Verhalten - angenommen hat.Dass diesem Ergebnis die ältere und weitgehend vereinzelt gebliebene Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg vom 12.08.2009 (= ZEV 2009, 577, zitiert nach juris; bzw. dem folgend - ohne sich mit den obigen Ausführungen auseinanderzusetzen - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.11.2013 - 5 W 104/13, BeckRS 2013, 21866) nicht entgegensteht, hat der Senat bereits in der in NJW-RR 2018, 902 wiedergegebenen Entscheidung dargestellt; darauf wird verwiesen (ebenso OLG Zweibrücken FGPrax 2022, 203).
- BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12
Grundbuchsache: Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2024 - 20 W 47/24
Ein Nacherbenvermerk gemäß § 51 GBO kann dann gelöscht werden, wenn die Löschung von den Nacherben und den Ersatznacherben bewilligt wird, sowie nach § 22 GBO auch dann, wenn der Unrichtigkeitsnachweis geführt wird (vgl. BGH NJW 2014, 1593, Tz. 10 bei juris und m. w. N.).
- OLG Hamm, 22.03.2017 - 15 W 354/16
Ausschlagung im Grundbucheintragungsverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2024 - 20 W 47/24
Es entspricht von daher nahezu einhelliger Auffassung, dass die Frage der Wirksamkeit der Erbausschlagung im Hinblick auf die Möglichkeit einer vorherigen Annahme im Regelfall nicht im grundbuchrechtlichen Verfahren durch Auslegung abschließend entschieden werden kann (vgl. hierzu neben den zitierten Entscheidungen des erkennenden Senats etwa OLG Zweibrücken FGPrax 2022, 203; OLG Hamm ZEV 2017, 455; OLG Köln FGPrax 2020, 60; auch OLG München MittBayNot 2017, 271, Tz. 20 bei juris;… Demharter, a.a.O., § 35 Rz. 40;… BeckOK GBO/Wilsch, Stand: 01.03.2024, § 35 Rz. 123c;… Burandt/Rojahn/Egerland, Erbrecht, 4. Aufl., § 35 GBO Rz. 16;… Bauer/Schaub, GBO, 5. Aufl., § 35 Rz. 138;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rz. 3516). - OLG Frankfurt, 05.01.2012 - 20 W 242/11
Grundbuch: Vermutungswirkung des § 891 BGB
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2024 - 20 W 47/24
Nach weitgehend einhelliger Rechtsprechung (vgl. etwa die Nachweise bei OLG Zweibrücken FGPrax 2022, 203, zitiert nach juris), der sich der erkennende Senat bereits seit langem angeschlossen hat (vgl. etwa NJW-RR 2018, 902 und zuvor bereits NJW-RR 2012, 784, je zitiert nach juris), scheitert dies schon daran, dass nach §§ 2142 Abs. 1, 1943 BGB eine Ausschlagung nicht mehr in Betracht kommt, wenn der (Nach-)Erbe sie - ggf. auch durch schlüssiges Verhalten - angenommen hat. - OLG München, 24.08.2016 - 34 Wx 216/16
Zum Nachweis der Erbfolge durch öffentliche Urkunde, wenn Grundbuchberichtigung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2024 - 20 W 47/24
Es entspricht von daher nahezu einhelliger Auffassung, dass die Frage der Wirksamkeit der Erbausschlagung im Hinblick auf die Möglichkeit einer vorherigen Annahme im Regelfall nicht im grundbuchrechtlichen Verfahren durch Auslegung abschließend entschieden werden kann (vgl. hierzu neben den zitierten Entscheidungen des erkennenden Senats etwa OLG Zweibrücken FGPrax 2022, 203; OLG Hamm ZEV 2017, 455; OLG Köln FGPrax 2020, 60; auch OLG München MittBayNot 2017, 271, Tz. 20 bei juris;… Demharter, a.a.O., § 35 Rz. 40;… BeckOK GBO/Wilsch, Stand: 01.03.2024, § 35 Rz. 123c;… Burandt/Rojahn/Egerland, Erbrecht, 4. Aufl., § 35 GBO Rz. 16;… Bauer/Schaub, GBO, 5. Aufl., § 35 Rz. 138;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rz. 3516). - LG Aschaffenburg, 12.08.2009 - 4 T 113/09
Grundbuchberichtigungsantrag wegen Erbfolge: Prüfungspflichten des Grundbuchamts …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2024 - 20 W 47/24
Dass diesem Ergebnis die ältere und weitgehend vereinzelt gebliebene Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg vom 12.08.2009 (= ZEV 2009, 577, zitiert nach juris; bzw. dem folgend - ohne sich mit den obigen Ausführungen auseinanderzusetzen - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.11.2013 - 5 W 104/13, BeckRS 2013, 21866) nicht entgegensteht, hat der Senat bereits in der in NJW-RR 2018, 902 wiedergegebenen Entscheidung dargestellt; darauf wird verwiesen (ebenso OLG Zweibrücken FGPrax 2022, 203). - OLG Köln, 19.12.2019 - 2 Wx 343/19
Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.06.2024 - 20 W 47/24
Es entspricht von daher nahezu einhelliger Auffassung, dass die Frage der Wirksamkeit der Erbausschlagung im Hinblick auf die Möglichkeit einer vorherigen Annahme im Regelfall nicht im grundbuchrechtlichen Verfahren durch Auslegung abschließend entschieden werden kann (vgl. hierzu neben den zitierten Entscheidungen des erkennenden Senats etwa OLG Zweibrücken FGPrax 2022, 203; OLG Hamm ZEV 2017, 455; OLG Köln FGPrax 2020, 60; auch OLG München MittBayNot 2017, 271, Tz. 20 bei juris;… Demharter, a.a.O., § 35 Rz. 40;… BeckOK GBO/Wilsch, Stand: 01.03.2024, § 35 Rz. 123c;… Burandt/Rojahn/Egerland, Erbrecht, 4. Aufl., § 35 GBO Rz. 16;… Bauer/Schaub, GBO, 5. Aufl., § 35 Rz. 138;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rz. 3516).
- OLG Bremen, 03.07.2025 - 3 W 6/25
Beschluss Löschung eines Nacherbenvermerks; Feststellung der wirksamen …
Es entspricht von daher nahezu einhelliger Auffassung, dass die Frage der Wirksamkeit der Erbausschlagung im Hinblick auf die Möglichkeit einer vorherigen Annahme im Regelfall nicht im grundbuchrechtlichen Verfahren durch Auslegung abschließend entschieden werden kann (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2022, 203;… OLG Hamm ZEV 2017, 455 = BeckRS 2017, 113319 Rn. 5; OLG Köln FGPrax 2020, 60, 61; für die Nacherbschaft: OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Juni 2024 - 20 W 47/24 -, Rn. 11, juris, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - OLG Saarbrücken, 16.09.2025 - 5 W 59/25
Erbausschlagung im Grundbuchverfahren und Grenzen der urkundlichen …
Es entspricht daher ganz einhelliger, vom Senat geteilter Auffassung, dass die Frage der fortbestehenden Berechtigung zum Zeitpunkt der Erbausschlagung, die nicht allein rechtlicher, sondern auch tatsächlicher Natur ist, jedenfalls in aller Regel - so auch hier - anhand der im grundbuchrechtlichen Verfahren zu berücksichtigenden Urkunden nicht abschließend beantwortet werden kann (so u.a. OLG Köln, FGPrax 2025, 14; FGPrax 2020, 60; OLG Frankfurt, FGPrax 2024, 206; NJW-RR 2018, 902; OLG Zweibrücken, FGPRax 2022, 203; OLG Hamm, FamRZ 2017, 2081; OLG München, FamRZ 2017, 573; Demharter, a.a.O., § 35 Rn. 40; Bauer/Schaub, a.a.O., § 35 Rn. 138; Krause/Weber, in: Meikel, GBO 12. Aufl., § 35 Rn. 128; BeckOGK/Heinemann, 1.7.2025, BGB § 1943 Rn. 64; Egerland, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht 4. Aufl., § 35 GBO Rn. 16; a.A. LG Aschaffenburg, ZEV 2009, 577 m. abl. - OLG Frankfurt, 02.10.2025 - 20 W 238/24
Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren
Allein die form- und fristgerechte Ausschlagungserklärung feststellen zu können, reicht also nicht aus (vgl. die vielfältigen Rechtsprechungs- und Literaturnachweise bei Senat FGPrax 2024, 206, zitiert nach juris; vgl. weiter DNotI-Report 2021, 137 und aus neuerer Zeit Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 03.07.2025, 3 W 6/25;… Saarländisches OLG, a.a.O., je zitiert nach juris).
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