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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.11.1995 - 20 W 507/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8932
OLG Frankfurt, 28.11.1995 - 20 W 507/95 (https://dejure.org/1995,8932)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.11.1995 - 20 W 507/95 (https://dejure.org/1995,8932)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. November 1995 - 20 W 507/95 (https://dejure.org/1995,8932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewaltsames Betreten der Wohnung des Betreuten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines Betreuers auf gewaltsamen Zutritt zur verwahrlosten Wohnung des Betreuten gegen dessen Willen zum Zwecke der Säuberung ; Zwangsbefugnisse des Betreuers im Verhältnis zum Betreuten ; Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • LG Frankfurt/Main, 19.07.1994 - 28 T 54/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.1995 - 20 W 507/95
    Die Feststellung des angefochtenen Beschlusses (LG Frankfurt am Main FamRZ 94, 1617), daß es keine Rechtsgrundlage gibt, aufgrund derer dem Betreuer der gewaltsame Zutritt zur verwahrlosten Wohnung des Betreuten gegen dessen Willen zum Zwecke der Säuberung einzuräumen wäre, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • OLG Nürnberg, 25.01.1990 - 8 U 3751/89

    Verpflichtung zur Duldung des Augenscheins aus einem vertraglichen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.1995 - 20 W 507/95
    Da die einschränkenden Voraussetzungen des Art. 13 11, 111 GG hier nicht vorliegen, kann, worauf schon das Landgericht hingewiesen hat, ein Eingriff in dieses Grundrecht auch nicht durch Richterrecht im Wege der Rechtsfortbildung erfolgen (OLG Nürnberg NJW-RR 90, 908).
  • LG Frankfurt/Main, 09.06.1993 - 9 T 510/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.1995 - 20 W 507/95
    In der Literatur (…Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein, BtG, 2. Aufl., Rn 238-247;… Damrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl., § 1901 BGB Rn 3 b) und Rechtsprechung (Landgericht Frankfurt am Main, 9. Zivilkammer, Beschluß vom 9.6.1993 - 2/9 T 510/93 - zur gewaltsamen Wohnungsöffnung; LG Bremen BtPrax 94, 102 zur zwargsweisen Heimunterbringung) sind die Zwangsbefugnisse des Betreuersim Verhältnis zum Betreuten untersucht worden.
  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 128/11

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des …

    Rn. 48 aa) Gerade im Bereich der Wohnungsangelegenheiten, zu der auch eine nötige Entrümplung zählen kann (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1513; OLG Frankfurt BtPrax 1996, 71), dient hier die Einrichtung der Betreuung dazu, dass der Betreuer in einem absehbaren Krisenfall in Bezug auf die Wohnung der Betroffenen kurzfristig geeignete (allerdings nur in ihrem Einvernehmen oder gegen ihren Willen nur rechtlich zulässige) Maßnahmen ergreifen kann.

    Insbesondere vermag auch ein unzweifelhaft dringendes rechtspolitisches oder verfassungsrechtliches Bedürfnis nach der Schaffung einer derartigen Ermächtigungsgrundlage diese nicht zu ersetzen ( BVerfG FamRZ 2009, 1814 zu § 68b Abs. 3 S. 1 FGG); BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149; BGHZ 166, 141 = FamRZ 2006, 615; OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918; OLG Oldenburg, NZM 2004, 198; BayObLG FamRZ 2002, 348; OLG Frankfurt, BtPrax 1996, 71; Bauer, FamRZ 1994, 1562; anders der Sache nach LG Berlin, FamRZ 1996, 821; LG Freiburg, FamRZ 2000, 1316; Palandt/Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1896 Rn. 23; Abram, FamRZ 2004, 11).

  • BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 125/01

    Entrümpelung der Wohnung eines Betreuten

    Dies rechtfertigt die Bestellung der Betreuerin auch für den Aufgabenkreis Entrümpelung (vgl. OLG Frankfurt BtPrax 1996, 71).

    Das gilt selbst dann, wenn das Betreten, wie hier, dazu dienen soll, der Betroffenen ihre Wohnung zu erhalten (vgl. OLG Frankfurt BtPrax 1996, 71 und LG Görlitz NJWE-FER 1998, 153; Knittel BtG § 1896 Rn. 32 m; a.A. Coeppians Sachfragen des Betreuungs- und Unterbringungsrechts.

  • LG Offenburg, 08.07.1996 - 4 T 88/96
    Gleiches gilt hinsichtlich des im übrigen anzuwendenden unmittelbaren Zwangs, da in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden darf, Art. 2 II GG (vgl. für den vorliegenden Zusammenhang LG Frankfurt, FamRZ 1994, 1617; OLG Frankfurt BtPrax 1996, 71; Bauer, FamRZ 1994, 1562 ff.).
  • OLG Schleswig, 07.11.2007 - 2 W 196/07

    Rechtsgrundlage für Zwangsöffnung einer Wohnung im Betreuungsrecht

    Der Senat hält diese Auffassung übereinstimmend mit der wohl überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Frankfurt BtPrax 1996, 71; BayObLG BtPrax 2001, 251; LG Görlitz NJWE-FER 1998, 153; LG Offenburg NJWE-FER 1997, 275;… Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1896 Stichwort "Wohnung; Reinigung pp." mit Angaben zum Streitstand) für zutreffend.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2024 - L 6 U 19/23

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - …

    Zu den Aufgaben des Betreuers gehört nach der Rechtsprechung und Literatur die Überprüfung der Wohnverhältnisse des Betroffenen zur Vermeidung von Vermüllung und Gesundheitsgefahren, wenn der Betreuer weiß, dass der Betroffene zur Verwahrlosung neigt (bezüglich der Aufgabenkreise Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen Behandlung und Aufenthaltsbestimmung: Bayerisches Oberstes Landesgericht, 16. Oktober 2003, 3 Z BR 192/03, juris; zustimmend Schmid, FamRZ 2013, 1706; Sonnenfeld, FamRZ 2006, 653, 655; siehe auch OLG F., 28.11.1995, 20 W 507/95, juris Rn. 4; Bayerisches Oberstes Landesgericht, 19.6.2001, 3 Z BR 125/01, juris).
  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 475/10

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des …

    Insbesondere vermag auch ein unzweifelhaft dringendes rechtspolitisches oder verfassungsrechtliches Bedürfnis nach der Schaffung einer derartigen Ermächtigungsgrundlage diese nicht zu ersetzen (s. BVerfG FamRZ 2009, 1814 (zu § 68b Abs. 3 S. 1 FGG); BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149; BGHZ 166, 141 = FamRZ 2006, 615; OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918; OLG Oldenburg, NZM 2004, 198; BayObLG FamRZ 2002, 348; OLG Frankfurt, BtPrax 1996, 71; Bauer, FamRZ 1994, 1562; anders der Sache nach LG Berlin, FamRZ 1996, 821; LG Freiburg, FamRZ 2000, 1316;… Palandt/Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1896 Rn. 23; Abram, FamRZ 2004, 11).
  • OLG Oldenburg, 29.05.2003 - 5 W 79/03

    Bestimmung neuer Aufgabenkreise eines Betreuers; Einrichtung einer Betreuung zur …

    Zweifel an der Geeignetheit des Betreuungsrechts ergeben sich auch daraus, dass das Betreuungsrecht keine Rechtsgrundlage für den Zutritt des Betreuers zur Wohnung des Betroffenen gegen dessen Willen gibt (BayObLG R&P 2002, 181 = FamRZ 2002, 348; OLG Frankfurt BtPrax 1996, 71 = R&P 1996, 31;… Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl. § 1896 BGB Rz. 215 "Wohnung, Reinigung, Zutritt, Betreten der";… Marschner/VolckartMarschner, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl. Kapitel C Rz. 27; a.A. LG Freiburg FamRZ 2000, 1316).
  • BayObLG, 19.05.1999 - 3Z BR 38/99

    Stellungnahme des Vormundschaftsgerichts zur Pflichtwidrigkeit beabsichtigter …

    Die Kammer schließe sieh der Rechtsauffassung des OLG Frankfurt (BtPrax 1996, 71) an, daß es keine Rechtsgrundlage dafür gebe, dem Betreuer gegen den Willen des Betroffenen den gewaltsamen Zutritt zu dessen Wohnung zu ermöglichen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2023 - L 6 U 19/23

    Schlag mit Vase auf Kopf des Vaters durch den von ihm gesetzlich betreuten …

    Zu den Aufgaben des Betreuers gehört nach der Rechtsprechung und Literatur die Überprüfung der Wohnverhältnisse des Betroffenen zur Vermeidung von Vermüllung und Gesundheitsgefahren, wenn der Betreuer weiß, dass der Betroffene zur Verwahrlosung neigt (bezüglich der Aufgabenkreise Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen Behandlung und Aufenthaltsbestimmung: Bayerisches Oberstes Landesgericht, 16. Oktober 2003, 3 Z BR 192/03, juris; zustimmend Schmid, FamRZ 2013, 1706; Sonnenfeld, FamRZ 2006, 653, 655; siehe auch OLG F., 28.11.1995, 20 W 507/95, juris Rn. 4; Bayerisches Oberstes Landesgericht, 19.6.2001, 3 Z BR 125/01, juris).
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