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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 11.08.2020

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.07.2021 - 20 W 9/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,52409
OLG Frankfurt, 20.07.2021 - 20 W 9/20 (https://dejure.org/2021,52409)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.07.2021 - 20 W 9/20 (https://dejure.org/2021,52409)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juli 2021 - 20 W 9/20 (https://dejure.org/2021,52409)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2256 BGB, § 2084 BGB
    Wirkungen der Rücknahme eines öffentlichen Testaments aus amtlicher Verwahrung auf ein dieses in Bezug nehmendes Testament

  • IWW

    § 2256 BGB, § 2084 BGB

  • erbrechtsiegen.de

    Öffentliches Testament Rücknahme aus amtlicher Verwahrung - Bezug auf neues Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 225
  • FamRZ 2022, 901
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2021 - 20 W 9/20
    Nach § 2084, § 133 BGB ist nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern im Wege der erläuternden Auslegung der Wortsinn der von dem Testierenden benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten sagen wollte und ob er mit ihnen genau das unmissverständlich wiedergegeben hat, was er ausdrücken wollte (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1982, Az. IVa ZR 94/81, BGHZ 86, 41 ff., Tz. 16; BayObLG, Beschluss vom 17.05.2001, Az. 1Z BR 121/00, Tz. 25, jeweils zitiert nach juris;… Weidlich in Palandt, a. a. O., § 2084 BGB, Rn. 1).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2021 - 20 W 9/20
    Zur Ermittlung des Willens eines Erblassers sind zudem Umstände außerhalb der Testamentsurkunde heranzuziehen und zu würdigen, welche auch vor oder nach der Testamentserrichtung liegen können (vgl. BGH, Urteil vom 07.10.1992, Az. IV ZR 160/91, zitiert nach juris Tz. 10); maßgeblich ist aber stets der Wille des Testierenden zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung (…vgl. Weidlich in Palandt, a. a. O., § 2084 BGB, Rn. 2), auf den frühere oder spätere Umstände hindeuten können.
  • BGH, 29.05.1980 - IVa ZR 26/80

    Abgrenzung der unzulässigen Bezugnahme von außerhalb des Testaments liegenden …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2021 - 20 W 9/20
    Dies ist - worauf auch die Beschwerde zutreffend abstellt - aber eine Frage des nach Aufhebung des in Bezug genommen Testaments verbliebenen formgültig erklärten Inhalts des verweisenden Testaments und im Wege der Auslegung nach den dafür geltenden allgemeinen Grundsätzen zu beantworten (vgl. BGH, Urteil vom 29.05.1980, Az. IVa ZR 26/80, zitiert nach juris Tz. 20).
  • OLG München, 11.05.2005 - 31 Wx 19/05

    Fristbeginn zur Anfechtung der Rücknahme eines in amtliche Verwahrung gegebenen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2021 - 20 W 9/20
    Bei der Rückgabe eines öffentlichen Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung handelt es sich um ein Rechtsgeschäft, das zwar die Wirkungen einer Verfügung von Todes wegen hat (vgl. z. B. OLG München, Beschluss vom 11.05.2005, Az. 31 Wx 019/05, zitiert nach juris Tz. 22;… Weidlich in Palandt, BGB, 80. Aufl. § 2256 BGB, Rn. 1, jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 06.07.1990 - BReg. 1a Z 30/90

    Anfechtung eines Beschlusses durch den ein Erbscheinantrag abgelehnt wird; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2021 - 20 W 9/20
    Für die Ermittlung des formwirksam erklärten Inhalts der unter Bezugnahme auf eine unwirksame Erklärung errichteten Verfügung kommt es demnach darauf an, ob - was das Nachlassgericht im Ansatz auch erkannt hat - der Inhalt der bezugnehmenden Verfügung aus sich heraus hinreichend bestimmt und dieser mindestens andeutungsweise zu entnehmen ist (vgl. zu letzterem: BayObLG, NJW-RR 1990, 1481, 1482).
  • BayObLG, 17.05.2001 - 1Z BR 121/00

    Beschwerdeberechtigung eines aus der Erbengemeinschaft ausgeschiedenen Miterben …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2021 - 20 W 9/20
    Nach § 2084, § 133 BGB ist nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern im Wege der erläuternden Auslegung der Wortsinn der von dem Testierenden benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten sagen wollte und ob er mit ihnen genau das unmissverständlich wiedergegeben hat, was er ausdrücken wollte (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1982, Az. IVa ZR 94/81, BGHZ 86, 41 ff., Tz. 16; BayObLG, Beschluss vom 17.05.2001, Az. 1Z BR 121/00, Tz. 25, jeweils zitiert nach juris;… Weidlich in Palandt, a. a. O., § 2084 BGB, Rn. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.08.2020 - 20 W 9/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,34702
OLG Stuttgart, 11.08.2020 - 20 W 9/20 (https://dejure.org/2020,34702)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.08.2020 - 20 W 9/20 (https://dejure.org/2020,34702)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. August 2020 - 20 W 9/20 (https://dejure.org/2020,34702)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Statusverfahren: Statusverfahren zur Zusammensetzung des SE-Aufsichtsrats nach Beteiligungsvereinbarung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Entscheidung über Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Statusverfahren auch bei der (dualistisch-strukturierten) SE

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Statusverfahren zur Zusammensetzung des SE-Aufsichtsrats nach Beteiligungsvereinbarung

Besprechungen u.ä.

  • heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Entscheidung über Zusammensetzung des Aufsichts-rats im Statusverfahren auch bei der (dualistisch-strukturierten) SE

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 2286
  • MDR 2021, 46
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 278/18

    Sixt SE: Beschwerde im aktienrechtlichen Statusverfahren erfolgreich, Sache …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2020 - 20 W 9/20
    Rechtliche Grundlage der Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Sinne des § 98 AktG ist demnach nicht nur das Gesetz, sondern auch eine Beteiligungsvereinbarung (OLG München Beschluss vom 26.3.2020 - 31 Wx 278/18 - juris Rn. 28 f.).

    In diesem Fall ist alleine das Statusverfahren gem. §§ 97 ff. AktG maßgeblich (OLG München Beschluss vom 26.3.2020 - 31 Wx 278/18 - juris Rn. 24 ff.;… Henssler in Habersack/Henssler Mitbestimmungsrecht 4. Aufl. § 21 SEBG Rn. 77, 79 f.;… Hopt/Roth in Hirte/Mülberg/Roth GroßKommAktG 5. Aufl. § 97 Rn. 30 mwN, auch zur Gegenauffassung;… MüKoAktG/Jacobs 4. Aufl. § 21 SEBG Rn. 59, § 35 SEGB Rn. 28; Seibt ZIP 2010, 1057, 1064;… vgl. auch Hohenstatt/Müller-Bonanni in Habersack/Drinhausen SE-Recht 2. Aufl. § 35 SEBG Rn. 14;… a.A. LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 19.6.2017 - 19 Ta 10/17 - juris Rn. 33 ; Löw/Stolzenberg NZA 2016, 1489, 1493 f.).

    Ein sachlicher Grund für eine derartige Aufspaltung des Rechtsschutzes bezüglich derselben Fragestellung ist nicht ersichtlich (OLG München Beschluss vom 26.3.2020 - 31 Wx 278/18 - juris Rn. 29; vgl. auch Seibt ZIP 2010, 1057, 1064).

    Rn. 43 Im Übrigen hat auch die Beteiligungsvereinbarung ihre Grundlage im Gesetz, was insbesondere in der Regelung zum Mindeststandard der Mitbestimmung in § 21 Abs. 6 SEBG zum Ausdruck kommt (OLG München Beschluss vom 26.3.2020 - 31 Wx 278/18 - juris Rn. 29).

    Insofern ist allgemein anerkannt, dass im Rahmen des Statusverfahrens über die grundsätzliche Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats entschieden wird, während Fragen der personellen Zusammensetzung, der Wahlberechtigung etc. den Arbeitsgerichten vorbehalten sind, wobei letztere an die grundsätzliche Entscheidung im Rahmen des Statusverfahrens gebunden sind (…BAG Urteil vom 16.4.2008 - 7 ABR 6/07 - juris Rn. 13; OLG München Beschluss vom 26.3.2020 - 31 Wx 278/18 - juris Rn. 26 mwN;… Spindler in Spindler/Stilz AktG 4. Aufl. 2019 § 98 Rn. 2).

    Nicht nur im Rahmen der Auffangregelung der §§ 34 ff. SEBG, sondern auch im Falle des Vorliegens einer Mitbestimmungsvereinbarung ist die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nur gegeben, sofern die Wahl oder die Abberufung von Arbeitnehmervertretern oder prozedurale Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmensmitbestimmung in Rede stehen (OLG München Beschluss vom 26.3.2020 - 31 Wx 278/18 - juris Rn. 24, 26;… Poeche in BeckOK Arbeitsrecht Stand 1.9.2019 § 2a ArbGG Rn. 14;… MüKoAktG/Jacobs 4. Aufl. § 35 SEBG Rn. 28;… Hohenstatt/Müller-Bonanni in Habersack/Drinhausen SE-Recht 2. Aufl. § 21 SEBG Rn. 37;… Schlewing in Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 9. Aufl. § 2a Rn. 80).

    So heißt es bezüglich der Änderung des § 2a ArbGG für Angelegenheiten aus dem SE-Beteiligungsgesetz: "wie nach Nr. 3" (BT-Drucks. 15/3405 S. 58; OLG München Beschluss vom 26.3.2020 - 31 Wx 278/18 - juris Rn. 28).

    In Bezug auf die monistisch organisierte SE ist in der Gesetzesbegründung zu § 24 SEAG hinsichtlich des Verwaltungsrats zudem davon die Rede, dass Zweifelsfragen bezüglich der rechtlichen Grundlage der Zusammensetzung nur im Statusverfahren nach §§ 25 und 26 SEAG geklärt werden können (BT-Drucks. 15/3405 S. 37; OLG München Beschluss vom 26.3.2020 - 31 Wx 278/18 - juris Rn. 28).

  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 19 Ta 10/17

    Rechtsweg in Angelegenheiten des SEBG - Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2020 - 20 W 9/20
    In diesem Fall ist alleine das Statusverfahren gem. §§ 97 ff. AktG maßgeblich (…OLG München Beschluss vom 26.3.2020 - 31 Wx 278/18 - juris Rn. 24 ff.;… Henssler in Habersack/Henssler Mitbestimmungsrecht 4. Aufl. § 21 SEBG Rn. 77, 79 f.;… Hopt/Roth in Hirte/Mülberg/Roth GroßKommAktG 5. Aufl. § 97 Rn. 30 mwN, auch zur Gegenauffassung;… MüKoAktG/Jacobs 4. Aufl. § 21 SEBG Rn. 59, § 35 SEGB Rn. 28; Seibt ZIP 2010, 1057, 1064;… vgl. auch Hohenstatt/Müller-Bonanni in Habersack/Drinhausen SE-Recht 2. Aufl. § 35 SEBG Rn. 14; a.A. LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 19.6.2017 - 19 Ta 10/17 - juris Rn. 33 ; Löw/Stolzenberg NZA 2016, 1489, 1493 f.).

    Rn. 39 (3) Eine andere Betrachtungsweise ist nicht deshalb gerechtfertigt, weil in § 2a Abs. 1 Nr. 3e ArbGG nur Angelegenheiten nach den §§ 34 bis 39 SEBG ausdrücklich von der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ausgenommen werden, während § 21 SEBG keine Erwähnung findet (so LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 19.6.2017 - 19 Ta 10/17 - juris Rn. 31 ).

    Rn. 64 Abgesehen hiervon ist eine Divergenz auch deshalb zu verneinen, weil die vom LAG Baden-Württemberg vertretene Auffassung, wonach § 2 Abs. 1 Nr. 3e ArbGG in Ansehung der Arbeitnehmerbeteiligung nach dem SEBG die speziellere Vorschrift sein soll ( LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 19.6.2017 - 19 Ta 10/17 - juris Rn. 34 ), für die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg nicht tragend ist.

    Zudem stand nicht eine (beabsichtigte) Änderung der Beteiligungsvereinbarung gem. § 21 SEBG, sondern eine vorzuschlagende Satzungsänderung in Rede (vgl. LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 19.6.2017 - 19 Ta 10/17 - juris Rn. 4 ).

    Vielmehr hat das LAG Baden-Württemberg ausdrücklich ausgeführt, dass über den für die Hilfsanträge gegebenen Rechtsweg derzeit nicht zu entscheiden sei ( LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 19.6.2017 - 19 Ta 10/17 - juris Rn. 28 ).

  • BGH, 12.07.1967 - V ZR 61/64

    Entwidmung eines öffentlichen Weges

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2020 - 20 W 9/20
    Rn. 57 (3) Anderes ergibt sich nicht daraus, dass nach einer in der Literatur vertretenen Auffassung keine Rechtswegzuständigkeit und mithin auch keine Vorfragenkompetenz besteht, wenn die rechtswegfremde Vorfrage in Wirklichkeit Hauptfrage ist (…vgl. Ehlers in Schoch/Schneider/Bier VwGO Stand Juli 2019 § 17 GVG Rn. 32, § 40 VwGO Rn. 215; Sodan in Sodan/Ziekow VwGO 5. Aufl. § 40 Rn. 277, jeweils unter Verweis auf BGH Urteil vom 12.7.1967 - V ZR 61/64 - juris Rn. 6).

    Der Auffassung liegt zugrunde, dass es eine missbräuchliche Rechtswegerschleichung darstellt, wenn ein vor den ordentlichen Gerichten geltend gemachter, auf bürgerlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen gestützter Anspruch auf die Aufhebung eines Verwaltungsakts zielt (vgl. BGH Urteil vom 12.7.1967 - V ZR 61/64 - juris Rn. 6).

  • OLG Hamburg, 26.08.1988 - 11 W 53/88

    Zusammensetzung des Aufsichtsrates ; Anpassung der Mitgliederzahl des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2020 - 20 W 9/20
    Wäre diese Frage zu verneinen, so wäre der Antrag als unzulässig abzuweisen (vgl. OLG Hamburg Beschluss vom 26.8.1988 - 11 W 53/88 - ZIP 1988, 1191, 1193).

    Rn. 34 Hingegen ist das Statusverfahren nicht anwendbar, wenn im Wege einer freiwilligen, nicht durch das Gesetz gebotenen Satzungsänderung die Größe des Aufsichtsrats modifiziert wird (OLG Hamburg Beschluss vom 26.8.1988 - 11 W 53/88 - ZIP 1988, 1191;… Mertens/Cahn in KöKoAktG 3. Aufl. §§ 97-99 Rn. 44;… Hopt/Roth in Hirte/Müller/Roth GroßKommAktG 5. Aufl. § 97 Rn. 13;… § 98 Rn. 19;… Hüffer/Koch AktG 14. Aufl. § 97 Rn. 3;… Spindler in Spindler/Stilz AktG 4. Aufl. § 97 Rn. 8;… Tomasic in Grigoleit AktG 2013 § 97 Rn. 2;… aA BAG Beschluss vom 3.10.1989 - 1 ABR 12/88 - juris Rn. 37).

  • BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 6/07

    Aufsichtsratswahl - Statusverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2020 - 20 W 9/20
    Insofern ist allgemein anerkannt, dass im Rahmen des Statusverfahrens über die grundsätzliche Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats entschieden wird, während Fragen der personellen Zusammensetzung, der Wahlberechtigung etc. den Arbeitsgerichten vorbehalten sind, wobei letztere an die grundsätzliche Entscheidung im Rahmen des Statusverfahrens gebunden sind (BAG Urteil vom 16.4.2008 - 7 ABR 6/07 - juris Rn. 13;… OLG München Beschluss vom 26.3.2020 - 31 Wx 278/18 - juris Rn. 26 mwN;… Spindler in Spindler/Stilz AktG 4. Aufl. 2019 § 98 Rn. 2).
  • BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86

    Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg - …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2020 - 20 W 9/20
    Das Ermessen des über die Aussetzung zu befindenden Gerichts ist dann auf Null reduziert (…BGH Urteil vom 11.1.1955 - I ZR 106/53 - juris Rn. 24 ff. zu § 148 ZPO; BVerwG Urteil vom 12.2.1987 - 3 C 22/86 - juris Rn. 35 ff., 38 ff. zu § 94 VwGO, jeweils zur Aufrechnung mit rechtswegfremden Gegenforderungen;… vgl. auch BayVGH Beschluss vom 9.4.2003 - 20 CS 03.525 - juris Rn. 15 mit kritischer Kommentierung Rudisile in Schoch/Schneider/Bier VwGO Stand Juli 2019 § 94 VwGO Rn. 53 Rn. 124).
  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53

    Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2020 - 20 W 9/20
    Das Ermessen des über die Aussetzung zu befindenden Gerichts ist dann auf Null reduziert (BGH Urteil vom 11.1.1955 - I ZR 106/53 - juris Rn. 24 ff. zu § 148 ZPO;… BVerwG Urteil vom 12.2.1987 - 3 C 22/86 - juris Rn. 35 ff., 38 ff. zu § 94 VwGO, jeweils zur Aufrechnung mit rechtswegfremden Gegenforderungen;… vgl. auch BayVGH Beschluss vom 9.4.2003 - 20 CS 03.525 - juris Rn. 15 mit kritischer Kommentierung Rudisile in Schoch/Schneider/Bier VwGO Stand Juli 2019 § 94 VwGO Rn. 53 Rn. 124).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2019 - 9 W 32/19

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die Unterlassungsklage gegen eine …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2020 - 20 W 9/20
    Rn. 60 Den Beschwerdewert schätzt der Senat auf (gerundet) 1/3 des Hauptsachewerts (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 19.9.2019 - 9 W 32/19 - juris Rn. 79 ;… OLG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 26.10.2018 - 12 W 64/18 - juris Rn. 21 f.).
  • OLG Naumburg, 26.10.2018 - 12 W 64/18

    Rechtsweg für den Anspruch auf Herausgabe von an Gewässern zweiter Ordnung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2020 - 20 W 9/20
    Rn. 60 Den Beschwerdewert schätzt der Senat auf (gerundet) 1/3 des Hauptsachewerts (…vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 19.9.2019 - 9 W 32/19 - juris Rn. 79 ; OLG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 26.10.2018 - 12 W 64/18 - juris Rn. 21 f.).
  • VGH Bayern, 09.04.2003 - 20 CS 03.525

    Abfallrecht, Verpflichtung zur Entsorgung von kontaminiertem Waschwasser, …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2020 - 20 W 9/20
    Das Ermessen des über die Aussetzung zu befindenden Gerichts ist dann auf Null reduziert (…BGH Urteil vom 11.1.1955 - I ZR 106/53 - juris Rn. 24 ff. zu § 148 ZPO;… BVerwG Urteil vom 12.2.1987 - 3 C 22/86 - juris Rn. 35 ff., 38 ff. zu § 94 VwGO, jeweils zur Aufrechnung mit rechtswegfremden Gegenforderungen; vgl. auch BayVGH Beschluss vom 9.4.2003 - 20 CS 03.525 - juris Rn. 15 mit kritischer Kommentierung Rudisile in Schoch/Schneider/Bier VwGO Stand Juli 2019 § 94 VwGO Rn. 53 Rn. 124).
  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 12/88

    Aktiengesellschaft: Arbeitnehmervertretung - Nachwahl von Aufsichtsratmitgliedern …

  • LG Stuttgart, 27.01.2020 - 31 O 25/18

    Verfahrensanträge der Porsche SE im aktienrechtlichen Statusverfahren …

  • BAG, 23.03.2023 - 1 ABR 43/18

    Unternehmensmitbestimmung in der Societas Europaea (SE)

    Dies gilt selbst dann, wenn ein solcher Streit Bedeutung für die Zusammensetzung des Aufsichts- oder Verwaltungsorgans der SE haben könnte (aA OLG Stuttgart 11. August 2020 - 20 W 9/20 - zu II 2 a bb (2) der Gründe; wohl auch OLG München 26. März 2020 - 31 Wx 278/18 - zu B II 2 a der Gründe).

    Selbst wenn man annähme, bei einem Streit über eine solche Beteiligungsvereinbarung sei die in § 2a Abs. 1 Nr. 3e ArbGG vorgesehene Bereichsausnahme gegeben, hätte dies jedenfalls nicht zur Folge, dass alle Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Beteiligungsvereinbarungen der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit entzogen wären (aA wohl OLG Stuttgart 11. August 2020 - 20 W 9/20 - zu II 2 a bb der Gründe).

    Rn. 22 (b) Der in den Gesetzesmaterialien enthaltene Verweis auf die Zuständigkeitsregelung in § 2a Abs. 1 Nr. 3 ArbGG lässt ebenfalls nicht den Schluss zu, Nr. 3e der Norm sei einschränkend auszulegen (aA OLG Stuttgart 11. August 2020 - 20 W 9/20 - zu II 2 a bb (5) γ der Gründe; OLG München 26. März 2020 - 31 Wx 278/18 - zu B II 2 a der Gründe).

    Rn. 23 (3) Auch die Gesetzesbegründung zu § 24 SEAG, der die Zusammensetzung des Verwaltungsrats in einer monistischen SE regelt, rechtfertigt kein anderes Ergebnis (aA OLG Stuttgart 11. August 2020 - 20 W 9/20 - zu II 2 a bb (5) γ der Gründe; OLG München 26. März 2020 - 31 Wx 278/18 - zu B II 2 a der Gründe).

  • LG Stuttgart, 02.08.2022 - 31 O 135/21

    Aktienrechtliche Beschlussmängelklage: Aussetzung nach Einberufung einer neuen …

    Eine Verfahrensaussetzung ist unzulässig, wenn sie zu dem Zweck erfolgt, die Klärung eines präjudiziellen Rechtsverhältnisses durch die Beteiligten in einem erst anhängig zu machenden Verfahren herbeizuführen ( OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. August 2020 - 20 W 9/20 zu § 21 FamFG, soweit er die Aussetzung wegen eines anderen Verfahrens ermöglicht; die Norm geht sogar weiter als § 148 ZPO, indem sie anders als die ZPO auch eine Aussetzung aus wichtigem Grund ermöglicht).

    Rn. 102 Im Übrigen hat das Oberlandesgericht Stuttgart in einer Entscheidung zu einem aktienrechtlichen Statusverfahren, an dem die Beklagtenvertreter ebenfalls mitgewirkt haben und die ihnen deshalb bekannt ist, bereits die Auffassung der 31. Kammer für Handelssachen bestätigt, dass kein Raum für eine Verfahrensaussetzung ist, wenn das andere in den Blick genommene (mögliche) Gerichtsverfahren, bis zu dessen Abschluss die Aussetzung beantragt wurde, noch nicht einmal anhängig ist ( OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. August 2020 - 20 W 9/20 zu § 21 FamFG, der vergleichbar § 148 ZPO die Aussetzung wegen eines anderen, bereits anhängigen Verfahrens ermöglicht).

  • BayObLG, 14.09.2021 - 102 ZBR 68/21

    Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach Umwandlung in eine Societas Europaea (SE) …

    Demgemäß kann hier offenbleiben, ob bei Vorliegen einer Beteiligungsvereinbarung die Gerichte für Arbeitssachen nach Maßgabe der § 2a Abs. 1 Nr. 3e, §§ 80 ff. ArbGG nur für Streitigkeiten über die Wahl der Arbeitnehmervertreter in das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan und nicht für die vorgelagerte Frage der grundsätzlich richtigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats bei der dualistischstrukturierten SE zuständig sind, wie dies das Oberlandesgericht München im Wege eines obiter dictum in der Entscheidung vom 26. März 2020, 31 Wx 279/18 (…juris Rn. 23 ff.) bejaht hat (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. August 2020, 20 W 9/20, ZIP 2020, 2286 in Abweichung von LAG Stuttgart, Beschluss vom 19. Juni 2017, 19 Ta 10/17, juris; LG Berlin…, Beschluss vom 1. April 2019, 102 O 120/17 AktG, juris Rn. 30 ff.; LG München I…, Beschluss vom 16. Juni 2018, 38 O 15760/17, ZIP 2018, 1546 [juris Rn. 12 am Ende];… Habersack in Habersack/Henssler, Mitbestimmungsrecht, § 34 SEBG Rn. 30;… Hohenstatt/Müller-Bonanni in Habersack/Drinhausen, SE-Recht, § 36 SEBG Rn. 15; Seibt, EWiR 2020, 649) oder ob der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten grundsätzlich auch für eine Streitigkeit wie die vorliegende eröffnet ist, da es sich bei einer solchen Beteiligungsvereinbarung um eine "Kollektivvereinbarung sui generis" handele und ein Statusverfahren nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. c) SE-VO i. V. m. § 98 AktG schon deshalb ausscheide, weil die Zivilgerichte in einem solchen Verfahren nicht die Wirksamkeit einer für die Unternehmensmitbestimmung maßgebenden Beteiligungsvereinbarung nach dem SEBG prüfen könnten; diese Prüfung sei vielmehr mit § 2 Abs. 1 Nr. 3e ArbGG ausschließlich den Gerichten für Arbeitssachen zugewiesen (…BAG, EuGH-Vorlage vom 18. August 2020, 1 ABR 43/18 [A], ZIP 2020, 2396 [juris Rn. 19]).
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