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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.06.2024 - 204 StObWs 223/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,14964
BayObLG, 05.06.2024 - 204 StObWs 223/24 (https://dejure.org/2024,14964)
BayObLG, Entscheidung vom 05.06.2024 - 204 StObWs 223/24 (https://dejure.org/2024,14964)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Juni 2024 - 204 StObWs 223/24 (https://dejure.org/2024,14964)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVollzG § 46, § 116 Abs. 1, § 118 Abs. 1-3, § 120 Abs. 1 S. 2; BayStVollzG Art. 54, Art. 2; StPO § 44 S. 1, § 45, § 46 Abs. 1
    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung und Bedürftigkeit beim Taschengeldanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayStVollzG Art. 54; BayStVollzG Art. 208
    Ausschöpfen einer Rechtsmittelfrist grundsätzlich bis zum letzten Tag; Gewährung eines angemessenen Taschengelds bei Bedürftigkeit eines Strafgefangenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 296
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 07.05.2010 - 1 Ws 123/10
    Auszug aus BayObLG, 05.06.2024 - 204 StObWs 223/24
    Rn. 17 Bei der Frage der Bedürftigkeit ist maßgeblich, ob dem Gefangenen im laufenden Kalendermonat Hausgeld oder Eigengeld bis zur Höhe des Taschengeldes zur Verfügung stehen (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 23.06.2016 - 3 Ws 326/15 StVollz -, juris Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 07.05.2010 - 1 Ws 123/10 (StrVollz) -, juris;… Laubenthal/Nestler/ Neubacher/Verrel/Baier/Nestler, 13. Auflage 2024, Kapitel F Rn. 146; VV zu Art. 54 BayStVollzG Nr. 2 Abs. 1).

    Diesem Grundsatz liefe es zuwider, wenn bei der Prüfung der Bedürftigkeit im Rahmen der Taschengeldgewährung nicht verbrauchtes Arbeitsentgelt aus dem Vormonat unberücksichtigt bliebe (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 07.05.2010 - 1 Ws 123/10 (StrVollz) -, juris Rn. 8 - 10).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BayObLG, 05.06.2024 - 204 StObWs 223/24
    Rn. 11 Insoweit ist anerkannt, dass eine Rechtsmittelfrist grundsätzlich bis zum letzten Tag ausgeschöpft werden darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 370/84 -, BVerfGE 69, 381, juris Rn. 12).
  • BGH, 12.03.2014 - 1 StR 74/14

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der …

    Auszug aus BayObLG, 05.06.2024 - 204 StObWs 223/24
    Begründung">118 Abs. 3 StVollzG zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk er untergebracht ist, ermöglicht werden können [vgl. BGH, Beschluss vom 12.03.2014 - 1 StR 74/14 -, juris Rn. 6; KG, Beschluss vom 30.06.2008 - (4) 1 Ss 249/08 -, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 28.05.2015 - 1 Vollz (Ws) 248/15 -, juris Rn. 7; Thüringer OLG, Beschluss vom 29.10.2007 - 1 Ws 356/07 -, juris Rn. 14].
  • OLG Hamm, 28.05.2015 - 1 Vollz (Ws) 248/15

    Verschuldete Fristversäumnis bei nicht rechtzeitig gestelltem …

    Auszug aus BayObLG, 05.06.2024 - 204 StObWs 223/24
    Begründung">118 Abs. 3 StVollzG zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk er untergebracht ist, ermöglicht werden können [vgl. BGH, Beschluss vom 12.03.2014 - 1 StR 74/14 -, juris Rn. 6; KG, Beschluss vom 30.06.2008 - (4) 1 Ss 249/08 -, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 28.05.2015 - 1 Vollz (Ws) 248/15 -, juris Rn. 7; Thüringer OLG, Beschluss vom 29.10.2007 - 1 Ws 356/07 -, juris Rn. 14].
  • KG, 30.06.2008 - 1 Ss 249/08

    Wiedereinsetzungsantrag: Verspätete Revisionseinlegung in der Haftanstalt zu …

    Auszug aus BayObLG, 05.06.2024 - 204 StObWs 223/24
    Begründung">118 Abs. 3 StVollzG zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk er untergebracht ist, ermöglicht werden können [vgl. BGH, Beschluss vom 12.03.2014 - 1 StR 74/14 -, juris Rn. 6; KG, Beschluss vom 30.06.2008 - (4) 1 Ss 249/08 -, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 28.05.2015 - 1 Vollz (Ws) 248/15 -, juris Rn. 7; Thüringer OLG, Beschluss vom 29.10.2007 - 1 Ws 356/07 -, juris Rn. 14].
  • OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 3 Ws 326/15

    Strafvollstreckung: Taschengeld für Tätigkeiten nach § 27 Abs. 3 HStVollzG

    Auszug aus BayObLG, 05.06.2024 - 204 StObWs 223/24
    Rn. 17 Bei der Frage der Bedürftigkeit ist maßgeblich, ob dem Gefangenen im laufenden Kalendermonat Hausgeld oder Eigengeld bis zur Höhe des Taschengeldes zur Verfügung stehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.06.2016 - 3 Ws 326/15 StVollz -, juris Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 07.05.2010 - 1 Ws 123/10 (StrVollz) -, juris;… Laubenthal/Nestler/ Neubacher/Verrel/Baier/Nestler, 13. Auflage 2024, Kapitel F Rn. 146; VV zu Art. 54 BayStVollzG Nr. 2 Abs. 1).
  • OLG Jena, 29.10.2007 - 1 Ws 356/07

    StVollzG

    Auszug aus BayObLG, 05.06.2024 - 204 StObWs 223/24
    Begründung">118 Abs. 3 StVollzG zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk er untergebracht ist, ermöglicht werden können [vgl. BGH, Beschluss vom 12.03.2014 - 1 StR 74/14 -, juris Rn. 6; KG, Beschluss vom 30.06.2008 - (4) 1 Ss 249/08 -, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 28.05.2015 - 1 Vollz (Ws) 248/15 -, juris Rn. 7; Thüringer OLG, Beschluss vom 29.10.2007 - 1 Ws 356/07 -, juris Rn. 14].
  • BayObLG, 08.12.2025 - 203 StObWs 428/25

    Strafvollzug, Rechtsbeschwerde, Fristversäumnis, Wiedereinsetzung, …

    Einen Strafgefangenen, der die Vorführung vor dem Urkundsbeamten zum Zwecke der Niederschrift einer Rechtsbeschwerde rechtzeitig beantragt hat, trifft kein Verschulden an der Fristversäumnis, wenn der Urkundsbeamte aus dienstlichen Gründen verhindert ist, die Rechtsbeschwerde innerhalb der Frist aufzunehmen (st. Rspr. vgl. BayObLG, Beschluss vom 5. Juni 2024 - 204 StObWs 223/24 -, juris; KG Berlin…, Beschluss vom 7. Februar 2022 - 5 Ws 285/21 Vollz -, juris Rn. 5).

    Ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden an der Fristversäumnis trifft den Gefangenen daher dann, wenn er die Vorführung vor den Urkundsbeamten so kurzfristig beantragt hat, dass er nicht mehr damit rechnen konnte, sein Rechtsmittel noch fristgerecht anbringen zu können (BayObLG, Beschluss vom 5. Juni 2024 - 204 StObWs 223/24 -, juris Rn. 11, 12; BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2021 - 3 StR 185/21 -, juris Rn. 6; KG Berlin…, Beschluss vom 7. Februar 2022 - 5 Ws 285/21 Vollz -, juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 1 Vollz (Ws) 248/15 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. März 2003 - 2 VAs 32/02 -, juris;… BeckOK StPO/Cirener, 57. Ed. 1.10.2025, StPO § 299 Rn. 7 zu § 299 StPO;… MüKoStPO/Allgayer, 2. Aufl. 2024, StPO § 299 Rn. 13 zu § 299 StPO).

    Dass der Urkundsbeamte auch bei einer früheren Anforderung unter Beachtung einer organisationsbedingten Vorlaufzeit - in der Regel mindestens drei Werktage zwischen dem Eingang der Anforderung bei Gericht und dem Fristablauf (vgl. BayObLG, Beschluss vom 5. Juni 2024 - 204 StObWs 223/24 -, juris Rn. 12) - verhindert gewesen wäre, die Rechtsbeschwerde noch fristgemäß aufzunehmen, lässt sich weder dem Vortrag des Antragstellers noch der dienstlichen Erklärung des Urkundsbeamten entnehmen.

  • BayObLG, 12.09.2024 - 201 ObOWi 837/24

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verweigerung der Aufnahme der …

    Er hat beispielsweise den Aufwand zu kalkulieren, der zeitlich und organisatorisch erforderlich ist, damit die Rechtsmittelerklärung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form innerhalb der Frist gegenüber der zuständigen Stelle abgegeben wird (st. Rspr. vgl. zuletzt BVerfG, Kammerbeschl. v. 14.02.2023 - 2 BvR 653/20 bei juris = NStZ-RR 2023, 145; BayObLG, Beschluss vom 05.06.2024 - 204 StObWs 223/24 bei juris = NStZ-RR 2024, 296).
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