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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.10.2023 - 204 StObWs 376/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,34763
BayObLG, 19.10.2023 - 204 StObWs 376/23 (https://dejure.org/2023,34763)
BayObLG, Entscheidung vom 19.10.2023 - 204 StObWs 376/23 (https://dejure.org/2023,34763)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Oktober 2023 - 204 StObWs 376/23 (https://dejure.org/2023,34763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 19 Abs. 4, § 103 Abs. 1; EMRK Art. 6 Abs. 1; StVollzG § 116 Abs. 1, Abs. 2, § 118; BayStVollzG Art. 208
    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde gegen Entscheidung einer Strafvollstreckungskammer wegen Verletzung rechtlichen Gehörs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2024, 250
  • StV 2025, 36
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08

    Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) gebietet …

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2023 - 204 StObWs 376/23
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist regelmäßig verletzt, wenn das Gericht einem Verfahrensbeteiligten, bevor es eine für ihn ungünstige Entscheidung trifft, keine Gelegenheit gibt, sich zu einer im Verfahren abgegebenen Stellungnahme der Gegenseite zu äußern (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08, juris Rn. 3, und Nichtannahmebeschluss vom 04.03.2016 - 2 BvR 550/15, juris Rn. 3).

    Denn der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör dient nicht nur der Gewährleistung sachrichtiger Entscheidungen, sondern auch der Wahrung der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08, juris Rn. 3 m.w.N., …und vom 04.03.2016 - 2 BvR 550/15, juris Rn. 4).

    Angesichts einer verbreiteten Praxis der Gerichte, Strafgefangenen die Stellungnahme der Gegenseite wegen deren rein rechtsbezogenen Inhalts oder wegen aus sonstigen Gründen unterstellter mangelnder Entscheidungserheblichkeit möglicher Erwiderungen regelmäßig nicht zur Kenntnis zu geben, hat das Bundesverfassungsgericht hierauf mehrfach hingewiesen (vgl. die Nachweise bei BVerfG, Kammerbeschluss vom 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08, juris Rn. 3).

  • BVerfG, 04.03.2016 - 2 BvR 550/15

    Nichtannahmebeschluss: Art 103 Abs 1 GG (rechtliches Gehör) verleiht …

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2023 - 204 StObWs 376/23
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist regelmäßig verletzt, wenn das Gericht einem Verfahrensbeteiligten, bevor es eine für ihn ungünstige Entscheidung trifft, keine Gelegenheit gibt, sich zu einer im Verfahren abgegebenen Stellungnahme der Gegenseite zu äußern (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08, juris Rn. 3, und Nichtannahmebeschluss vom 04.03.2016 - 2 BvR 550/15, juris Rn. 3).

    Denn der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör dient nicht nur der Gewährleistung sachrichtiger Entscheidungen, sondern auch der Wahrung der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren (…vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08, juris Rn. 3 m.w.N., und vom 04.03.2016 - 2 BvR 550/15, juris Rn. 4).

  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt …

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2023 - 204 StObWs 376/23
    Formerfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (BVerfG, Beschluss vom 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris Rn. 49).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2023 - 204 StObWs 376/23
    Dies gilt - auch wenn der Gehörsverstoß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung der ergangenen Entscheidung nur unter der Voraussetzung führt, dass sie auf dem Verstoß beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.02.1994 - 1 BvR 765/89 -, juris) - grundsätzlich unabhängig davon, ob unter den gegebenen Umständen von der Möglichkeit auszugehen ist, dass eine etwaige Äußerung Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnt oder nicht.
  • KG, 15.08.2013 - 2 Ws 389/13

    Rechtliches Gehör im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2023 - 204 StObWs 376/23
    Ein solcher (möglicher) Verfahrensverstoß ist neben den in § 116 Abs. 1 StVollzG genannten ein weiterer Zulassungsgrund (KG, Beschluss vom 15.08.2013 - 2 Ws 389/13 Vollz -, juris Rn. 11).
  • EGMR, 18.10.2007 - 12316/04

    ASNAR c. FRANCE

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2023 - 204 StObWs 376/23
    v. Liechtenstein - 63151/00, Rn. 57; vgl. auch EGMR, Urteil vom 03.07.2008, Vokoun c. République Tchèque - 20728/05, Rn. 25 ff., und EGMR, Urteil vom 18.10.2007, Asnar c. France - 12316/04, Rn. 24 ff.).
  • EGMR, 03.07.2008 - 20728/05

    VOKOUN c. REPUBLIQUE TCHEQUE

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2023 - 204 StObWs 376/23
    v. Liechtenstein - 63151/00, Rn. 57; vgl. auch EGMR, Urteil vom 03.07.2008, Vokoun c. République Tchèque - 20728/05, Rn. 25 ff., und EGMR, Urteil vom 18.10.2007, Asnar c. France - 12316/04, Rn. 24 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.2024 - 2 Ws 161/24

    Früher Vornahmeantrag in Strafvollzugssache bei zeitgebundenen Maßnahmen

    Vortrag hierzu ist Voraussetzung für die Zulässigkeit einer dahingehenden Verfahrensrüge (entgegen BayObLG München, Beschluss vom 19. Oktober 2023 - 204 StObWs 376/23, NStZ 2024, 250).

    Zwar sollen damit nicht nur sachrichtige Entscheidungen gewährleistet, sondern auch die Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren gewahrt werden (BayObLG NStZ 2024, 250 m.w.N).

  • OLG Celle, 06.08.2025 - 1 Ws 95/25

    Strafvollzug ; Rechtsbeschwerde ; Verfahrensrüge; rechtliches Gehör

    Dies stellt neben den in § 116 Abs. 1 StVollzG genannten Gründen einen weiteren Zulassungsgrund dar (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 7.10.2009 - 1 Ws 425/09 (StrVollz); BayObLG, NStZ 2024, 250 [BayObLG 19.10.2023 - 204 StObWs 376/23]; KG, Beschl. v. 21.9.2020 - 5 Ws 115/19 Vollz; OLG Bamberg, ZfStrVo SH 1979, 111; OLG Koblenz, Beschl. v. 14.9.2012 - 2 Ws 330/12 (Vollz), juris).
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