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   LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021 - 21 Sa 638/20   

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https://dejure.org/2021,23348
LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021 - 21 Sa 638/20 (https://dejure.org/2021,23348)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.05.2021 - 21 Sa 638/20 (https://dejure.org/2021,23348)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 21 Sa 638/20 (https://dejure.org/2021,23348)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MiLoG § 1 Abs. 1; MiLoG § 3 S. 1 und 2; BGB § 779
    Unterschreitung Mindestlohn durch außergerichtlichen Tatsachenvergleich

  • rechtsportal.de

    MiLoG § 1 Abs. 1; MiLoG § 3 S. 1 und 2; BGB § 779
    Unterschreitung Mindestlohn durch außergerichtlichen Tatsachenvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltung des MiLoG auch für außergerichtliche Vergleiche; Verbot der Unterschreitung des Mindestlohns bei Tatsachenvergleichen; Unwirksamkeit von Ausschlussfristen bei Pflicht zur schriftlichen Geltendmachung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11

    Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs - Ausgleichsklausel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021 - 21 Sa 638/20
    Der gesetzliche Schutzzweck würde verfehlt, wenn der Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung während des Arbeitsverhältnisses durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung ausgeschlossen oder beschränkt werden könnte (BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 278/16 - Rn. 17; BAG 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11 - Rn. 13).

    Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung unterliegt als reiner Geldanspruch - ebenso wie der Anspruch auf Arbeitsentgelt - den arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen (vergleiche BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 11 mwN), da es nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses des oben erwähnten Schutzes nicht mehr bedarf (BAG 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11 - Rn. 14).

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021 - 21 Sa 638/20
    Erbringt der oder die Arbeitnehmer*in Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden zeitlichen Umfang, ist der oder die Arbeitgeber*in, sofern im Arbeitsvertrag die Vergütung von Überstunden nicht geregelt ist, nach § 612 Absatz 1 BGB verpflichtet, diese zusätzlich zu vergüten, wenn - wie bei Arbeitnehmer*innen wie dem Kläger - die Arbeitsleistung nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist (vergleiche BAG (Bundesarbeitsgericht) 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. (Randnummer) 13 ff.) und der oder die Arbeitgeber*in die Leistung der Überstunden veranlasst hat oder sie ihm oder ihr zumindest zuzurechnen ist (näher dazu BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 13 f. (folgende)).

    Lässt er oder sie sich nicht substantiiert ein, gilt der Sachvortrag des oder der Arbeitnehmer*in nach § 138 Absatz 3 ZPO als zugestanden (vergleiche BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 21 und 23 mwN (mit weiteren Nachweisen)).

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021 - 21 Sa 638/20
    Bei dem Urlaubsabgeltungsanspruch handelt sich auch um einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis (vergleiche BAG 18. September 2019 - 9 AZR 162/18 - Rn. 29).
  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18

    Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021 - 21 Sa 638/20
    Zumindest aber ist die Klausel, da deren Wortlaut nicht zu entnehmen ist, dass zur Geltendmachung auch die Textform nach § 126b BGB genügen soll, intransparent im Sinne des § 307 Absatz 1 Satz 2 BGB (vergleiche BAG 30. Oktober 2019 - 6 AZR 465/18 - Rn. 35) und deshalb nach § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB unwirksam.
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021 - 21 Sa 638/20
    Allein der Umstand, dass vor dem Inkrafttreten der Änderung des § 309 Nr. 13 BGB am 1. Oktober 2016 (BGBl. (Bundesgesetzblatt) I. S. 233) in arbeitsvertraglichen Ausschlussfristenregelungen für die Geltendmachung von Ansprüchen häufig die Schriftform verlangt worden war, macht das Formerfordernis nach dem mit Ausschlussfristen verfolgten Zweck - anders beim Klageerfordernis der zweiten Stufe der Ausschlussfristen (dazu BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - Rn. 21) - noch nicht zu einer Besonderheit im Arbeitsrecht.
  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 80/17

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen - Fälligkeit - keine Geltendmachung des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021 - 21 Sa 638/20
    Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung unterliegt als reiner Geldanspruch - ebenso wie der Anspruch auf Arbeitsentgelt - den arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen (vergleiche BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 11 mwN), da es nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses des oben erwähnten Schutzes nicht mehr bedarf (BAG 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11 - Rn. 14).
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021 - 21 Sa 638/20
    Vielmehr wird dem Bedürfnis, im Arbeitsverhältnis schnell Klarheit über noch offene Ansprüche zu erhalten, (BAG 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 - Rn. 37) auch durch die Textform des § 126b BGB genügt (vergleiche BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 88).
  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021 - 21 Sa 638/20
    Vielmehr wird dem Bedürfnis, im Arbeitsverhältnis schnell Klarheit über noch offene Ansprüche zu erhalten, (BAG 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 - Rn. 37) auch durch die Textform des § 126b BGB genügt (vergleiche BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 88).
  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 532/18

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021 - 21 Sa 638/20
    § 309 Nr. 13 Buchstabe b BGB findet, da der Arbeitsvertrag der Parteien nach dem 30. September 2016 abgeschlossen worden war, nach der Überleitungsvorschrift des Artikels 229 § 37 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) auch Anwendung (vergleiche BAG 22. Oktober 2019 - 9 AZR 532/18 - Rn. 34).
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 278/16

    Urlaubsabgeltung - Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021 - 21 Sa 638/20
    Der gesetzliche Schutzzweck würde verfehlt, wenn der Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung während des Arbeitsverhältnisses durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung ausgeschlossen oder beschränkt werden könnte (BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 278/16 - Rn. 17; BAG 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11 - Rn. 13).
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16

    Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 144/09

    Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers - Unwirksamkeit wegen

  • LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 582/22
    bb) § 3 Abs. 1 S. 1 MiLoG steht jedoch auch der Wirksamkeit von außergerichtlichen Tatsachenvergleichen entgegen, soweit diese den Mindestlohnanspruch beschränken (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 20. Mai 2021 - 21 Sa 638/20 - juris; ErfK/Franzen MiLoG § 3 Rn. 1; HK-MiLoG/ Trümner MiLoG § 3; HK-ArbR/Däubler MiLoG § 3 Rz. 17; a.A.: Riechert/Nimmerjahn MiLoG § 3 Rn. 47; MüKoBGB/Müller-Glöge MiLoG § 3 Rz. 4; Lembke NZA 2016, 1, 9).

    Dafür, auch Tatsachenvergleiche als unwirksam anzusehen, soweit sie den Mindestlohnanspruch einschränken, spricht weiter, dass der Gesetzgeber - anders als bei § 4 Abs. 4 TVG - ausdrücklich gerichtliche Vergleiche von dem Verzichtsverbot ausgenommen und dies damit begründet hat, bei einem vor einem Gericht geschlossenen Vergleich sei ein ausreichender Schutz der Arbeitnehmer*innen vor einem ungerechtfertigten Verlust des Mindestlohnanspruchs sichergestellt (BT-Drs. (Bundestagsdrucksache) 18/1558 S. 35, so auch LAG Berlin-Brandenburg 20. Mai 2021 - 21 Sa 638/20 - juris).

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