Rechtsprechung
| EuGH, 09.07.1975 - 21/75 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
Verordnung Nr. 121/67 des Rates vom 13. Juni 1967 über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch Art. 17; ; Verordnung Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die ge... meinsame Marktorganisation für Rindfleisch Art. 20; ; EWG-Vertrag Art. 9; ; EWG-Vertrag Art. 13
- EU-Kommission
Schroeder KG / Stadt Köln
EWG-VERTRAG, ARTIKEL 13 ABSATZ 2
1 . ZÖLLE - ABGABEN MIT GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - EU-Kommission
Schroeder KG / Stadt Köln
- Wolters Kluwer
Einordnung von finanziellen Belastungen anlässlich der gesundheitspolizeilichen Untersuchung der aus dritten Ländern eingeführten Waren als Abgaben zollgleicher Wirkung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. ZÖLLE - ABGABEN MIT GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1975 - 21/75
- EuGH, 09.07.1975 - 21/75
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 10.10.1973 - 34/73
Fratelli Variola Spa / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus EuGH, 09.07.1975 - 21/75
Zu einem eventuellen Verbot, "Abgaben gleicher Wirkung" für den Handel mit Drittländern aufzuerlegen, sei auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 34/73 (Variola - Slg. 1973, 981 ff, 989) zu verweisen. - EuGH, 14.12.1971 - 43/71
Politi / Ministero delle finanze
Auszug aus EuGH, 09.07.1975 - 21/75
Der Gerichtshof sei daher von der Identität des Begriffes in beiden Beziehungen ausgegangen (Rechtssache 43/71 - Pohti - Slg. 1971, 1039 ff.; Rechtssache 84/71 - Marimex I - Slg. 1972, 89; im Tenor des letztgenannten Urteils werde ausdrücklich Artikel 20 Absatz 2 der auch in der vorliegenden Sache einschlägigen Verordnung Nr. 805/68 angeführt). - EuGH, 01.07.1969 - 2/69
Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Brachfeld u.a.
Auszug aus EuGH, 09.07.1975 - 21/75
Dagegen sehe der Vertrag für den Handel mit Drittländern ein Verbot von Abgaben gleicher Wirkung allenfalls indirekt vor, wenn das Funktionieren des Gemeinsamen Zolltarifs beeinträchtigt werde (Rechtssachen 2 und 3/69 - Rohdiamanten - Slg. 1969, 211-223). - EuGH, 15.12.1971 - 51/71
International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en fruit
Auszug aus EuGH, 09.07.1975 - 21/75
So sei ein Lizenzsystem im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr verboten, jedoch im Verhältnis zu Drittländern "bei der gegenwärtigen Rechtslage mit dem Zweck der Einfuhrregelung für Obst und Gemüse vereinbar (verbundene Rechtssachen 51-54/71, Slg. 1971, 1107). - EuGH, 07.03.1972 - 84/71
Marimex / Ministero delle finanze
Auszug aus EuGH, 09.07.1975 - 21/75
Der Gerichtshof sei daher von der Identität des Begriffes in beiden Beziehungen ausgegangen (Rechtssache 43/71 - Pohti - Slg. 1971, 1039 ff.; Rechtssache 84/71 - Marimex I - Slg. 1972, 89; im Tenor des letztgenannten Urteils werde ausdrücklich Artikel 20 Absatz 2 der auch in der vorliegenden Sache einschlägigen Verordnung Nr. 805/68 angeführt).
- EuGH, 28.06.1978 - 70/77
Simmenthal SA / Amministrazione delle finanze dello Stato
Sie stellten daher nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes Abgaben zollgleicher Wirkung dar, wobei dieser Begriff im übrigen nach dem Urteil vom 9. Juli 1975 (Schroeder, 21/75 - Slg. 1975, 905) sowohl bei Einfuhren aus Mitgliedstaaten als auch bei solchen aus Drittländern den gleichen Inhalt haben müssen. - Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1983 - 88/82
Amministrazione delle finanze gegen Armando und Ottavio Leonelli. - Gebühren für …
- Urteil vom 9. Juli 1975 in der Rechtssache 21/75, Firma I. Schroeder KG/Oberstadtdirektor der Stadt Köln, Slg. 1975, 905.- Urteil vom 9. Juli 1975 in der Rechtssache 21/75, Firma L Schroeder KG/Oherstadtdirektor der Stadt' Köln, Slg. 1975, 905.
- BVerwG, 23.08.1984 - 3 C 42.82
Normschichten und Normkategorien
Bereits vorher hatte der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen vom 14. Dezember 1972 - Rs. 29/72 - (EuGHE 1972, 1309) und vom 15. Dezember 1976 - Rs. 35/76 - (EuGHE 1976, 1871) zur Anwendung des Art. 22 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 sowie im Urteil vom 9. Juli 1975 - Rs. 21/75 - (EuGHE 1975, 905) zur Anwendung des Art. 20 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 entschieden, daß im Grundsatz alle finanziellen Belastungen, die aus Gründen der gesundheitspolizeilichen Untersuchung der aus Mitgliedstaaten bzw. aus dritten Ländern eingeführten Waren erhoben werden und sich nach eigenen Kriterien bestimmen, die mit denjenigen für die Bemessung der zu tragenden Belastung für gleichartige inländische Erzeugnisse bzw. Gemeinschaftserzeugnisse nicht vergleichbar sind, ohne Rücksicht auf ihre Höhe als Abgaben mit zollgleicher Wirkung anzusehen sind.
- EuGH, 07.04.1981 - 132/80
United Foods
34 In der zitierten Rechtssache wie in mehreren späteren Rechtssachen (Urteile vom 11. Oktober 1973 in der Rechtssache 39/73, Rewe, Slg. S. 1039; 9. Juli 1975 in der Rechtssache 21/75, Schroeder, Slg. S. 905; 5. Februar 1976 in der Rechtssache 87/75, Bresciani, Slg. S. 129; 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 35/76, Simmenthai, Slg. S. 1871; 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78, Denkavit Loire, Slg. S. 1923) sah sich der Gerichtshof veranlaßt, verschiedene Arten von gesundheitspolizeilichen Gebühren als Abgaben zollgleicher Wirkung anzusehen, da keine hinreichend enge Entsprechung zwischen den Gebühren, die bei der Einfuhr der den gesundheitspolizeilichen Kontrollen unterliegenden Erzeugnisse erhoben wurden, und den anläßlich der Kontrollen inländischer Erzeugnisse erhobenen Gebühren bestand. - Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1995 - C-125/94
Aprile Srl, in Liquidation gegen Amministrazione delle Finanze dello Stato. - …
(13) - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1971 in der Rechtssache 43/71 (Politi, Slg. 1971, 1039) und vom 9. Juli 1975 in der Rechtssache 21/75 (Schröder, Slg. 1975, 913). - Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-228/90
Simba SpA und andere gegen Ministero delle finanze. - Nationale Steuer auf …
(10) - Urteil vom 9. Juli 1975 in der Rechtssache 21/75, Schröder (Slg. 1975, 905). - BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 29.76
Gebührenregelung für Gesundheitsuntersuchungen bei der Einfuhr von Rindern und …
Hierzu hat der Europäische Gerichtshof (Rs 21/75, EuGHE XXI, 905 [912]) u.a. anläßlich der Einfuhr von Rindfleischkonserven aus Ungarn ausgeführt, es gebe keinen Gesichtspunkt, der verschiedene Auslegungen des Begriffs der Abgaben zollgleicher Wirkung in Art. 9 ff. des Vertrages einerseits und des Begriffs der Abgaben gleicher Wirkung wie Zölle u.a. in Art. 20 Abs. 2 der VO Nr. 805/68/EWG andererseits rechtfertigen könnte. - Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1978 - 70/77
Simmenthal SpA gegen Amministrazione delle finanze. - Gebühren für …
In ihrer Entscheidung untersuchte die Corte Costituzionale unter anderem die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen 29/72 (zweite Rechtssache Marimex - Slg. 1972, 1309), 87/75 (Bresciani - Slg. 1976, 129), in der ersten Rechtssache Simmenthai (bereits zitiert) sowie in den Rechtssachen 21/75 (Schroeder/ Stadt Köln - Slg. 1975, 905), 46/76 (Bauhuis/Niederlande - Slg. 1977, 5) und 89/76 (Kommission/Niederlande - Slg. 1977, 1355).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1975 - 21/75 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
I. Schroeder KG gegen Oberstadtdirektor der Stadt Köln.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1975 - 21/75
- EuGH, 09.07.1975 - 21/75
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 10.10.1973 - 34/73
Fratelli Variola Spa / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1975 - 21/75
Ich sollte hinzufügen, daß der Begriff Abgaben mit zollgleicher Wirkung nach einer Reihe früherer Entscheidungen des Gerichtshofes sowohl im Vertrag und in den vom Rat zur Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik erlassenen Verordnungen als auch in Bestimmungen, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten und den Handel mit Dritdändern regeln, dieselbe Bedeutung hat - vgl. zum Beispiel Rechtssache 43/71, Politi/Italien (Slg. 1971, 1039), Rechtssache 84/71, Marimex I (Slg. 1972, 81), und Rechtssache 34/73, Variola/italienische Finanzverwaltung (Slg. 1973, 981). - EuGH, 14.12.1971 - 43/71
Politi / Ministero delle finanze
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1975 - 21/75
Ich sollte hinzufügen, daß der Begriff Abgaben mit zollgleicher Wirkung nach einer Reihe früherer Entscheidungen des Gerichtshofes sowohl im Vertrag und in den vom Rat zur Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik erlassenen Verordnungen als auch in Bestimmungen, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten und den Handel mit Dritdändern regeln, dieselbe Bedeutung hat - vgl. zum Beispiel Rechtssache 43/71, Politi/Italien (Slg. 1971, 1039), Rechtssache 84/71, Marimex I (Slg. 1972, 81), und Rechtssache 34/73, Variola/italienische Finanzverwaltung (Slg. 1973, 981). - EuGH, 14.12.1972 - 29/72
Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1975 - 21/75
Dabei stellte das Verwaltungsgericht insbesondere auf das Urteil dieses Gerichtshofes in der Rechtssache 29/72, der zweiten Marimex- Rechtssache (Slg. 1972, 1309), und auf eine anschließende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im selben Sinne (…Urteil vom 8. März 1974, NJW 1974, S. 2196) ab. - EuGH, 13.12.1973 - 37/73
Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Indiamex u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1975 - 21/75
In diesem Sinne hat der Gerichtshof in den verbundenen Rechtssachen 37 und 38/73, der zweiten Diamantarbeiders- Rechtssache (Slg. 1973, 1609), entschieden; er ging damals sogar noch weiter und befand, nach der Aufstellung des Gemeinsamen Zolltarifs sei es den Mitgliedstaaten bei Direkteinfuhren aus dritten Ländern untersagt, einseitig neue Abgaben einzuführen oder zu diesem Zeitpunkt bestehende Abgaben zu erhöhen. - BVerwG, 08.03.1974 - VII C 34.71
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1975 - 21/75
Dabei stellte das Verwaltungsgericht insbesondere auf das Urteil dieses Gerichtshofes in der Rechtssache 29/72, der zweiten Marimex- Rechtssache (Slg. 1972, 1309), und auf eine anschließende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im selben Sinne (Urteil vom 8. März 1974, NJW 1974, S. 2196) ab.
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