Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Widerruf der zahnärztlichen Approbation; Unwürdigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 03.03.2009 - M 16 K 08.4967
- VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206
- BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10
- VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340
- BVerwG, 13.05.2013 - 3 B 101.12
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (25)
- BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11
Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340
Liegt Unwürdigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes vor, so ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie z.B. mit dem Alter des Betroffenen oder den Möglichkeiten einer anderen beruflichen Tätigkeit bedürfte (…st. Rspr. vgl. BVerwG vom 28.1.2003, a.a.O.; OVG NW vom 2.4.2009 Az. 13 A 9/08 , vom 17.2.2009 Az. 13 A 2907/08 ; BVerwG vom 18.8.2011 Az. 3 B 6/11 ).Rn. 34 Die Annahme gewichtiger Anhaltspunkte in diesem Sinn setzt die Darlegung nachprüfbarer Umstände voraus, die die Unrichtigkeit der im Strafurteil getroffenen Feststellungen belegen könnten (vgl. dazu auch die insoweit übertragbare ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Straßenverkehrsrecht, u.a. BVerwG, Beschl. vom 28.09.1981 - 7 B 188/81, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 60; im Ausländerrecht, BVerwG, Beschl. vom 08.05.1989 - 1 B 77/89, InfAuslR 1989, 269; im Waffenrecht, BVerwG, Beschl. vom 24.06.1992 - 1 B 105/92, BayVBl. 1993, 89/90; BVerwG, Beschl. vom 18.08.2011 - 3 B 06/11, Buchholz 408.00 Ärzte Nr. 111).
Denn weder bestimmte Beweggründe für die Annahme eines Urteils noch die Kenntnis des Betroffenen von den drohenden berufsrechtlichen Folgen sind Voraussetzung dafür, dass die Feststellungen eines Strafurteils zur Grundlage in einem Approbationswiderrufsverfahren gemacht werden können (vgl. BVerwG vom 18.8.2011 Az. 3 B 6/11 , BayVGH vom 10.11.2011 Az. 21 B 10.1543).
Der Gesetzgeber hat jedoch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Rahmen des § 7 a ZHG dadurch Rechnung getragen, dass er unter anderem für den Fall eines Widerrufs der Approbation wegen Wegfalls einer der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZHG die Möglichkeit eröffnet hat, einen Antrag auf Wiedererteilung der Approbation zu stellen und ggf. zunächst eine Erlaubnis zu einer erneuten Ausübung des zahnärztlichen Berufs nach § 7 a ZHG zu erhalten (vgl. BVerwGE 105, 214 ff, BVerwG vom 14.4.1998 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100, BVerwG vom 18.8.2011 Az. 3 B 6/11 ).
- BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95
Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340
Dieser Anforderung ist dann genügt, wenn die Würdigkeit oder Zuverlässigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 ZHG Voraussetzung für die Erteilung der Approbation sind, weggefallen ist (vgl. BVerwG vom 16.9.1997 BVerwGE 105, 214 f m.w.N.).Der Gesetzgeber hat jedoch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Rahmen des § 7 a ZHG dadurch Rechnung getragen, dass er unter anderem für den Fall eines Widerrufs der Approbation wegen Wegfalls einer der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZHG die Möglichkeit eröffnet hat, einen Antrag auf Wiedererteilung der Approbation zu stellen und ggf. zunächst eine Erlaubnis zu einer erneuten Ausübung des zahnärztlichen Berufs nach § 7 a ZHG zu erhalten (vgl. BVerwGE 105, 214 ff, BVerwG vom 14.4.1998 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100, BVerwG vom 18.8.2011 Az. 3 B 6/11 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2907/08
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340
Liegt Unwürdigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes vor, so ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie z.B. mit dem Alter des Betroffenen oder den Möglichkeiten einer anderen beruflichen Tätigkeit bedürfte (…st. Rspr. vgl. BVerwG vom 28.1.2003, a.a.O.; OVG NW vom 2.4.2009 Az. 13 A 9/08 , vom 17.2.2009 Az. 13 A 2907/08 ; BVerwG vom 18.8.2011 Az. 3 B 6/11 ).Liegt nämlich Berufsunwürdigkeit vor, so lässt das Gesetz für die Berücksichtigung individueller Umstände keinen Raum mehr, was verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. auch OVG NRW vom 17.2.2009 Az. 13 A 2907/08 ).
- BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01
Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340
Rn. 30 Nachdem in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG vom 26.9.2002, Az. 3 C 37/01; vom 6.3.2003 Az. 3 B 10/03) geklärt ist, dass sogar die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung gemacht werden dürfen, die auch den Widerruf einer Approbation beinhaltet bzw. bestätigt, gilt das erst recht für Strafurteile, die im Strafverfahren auf der Grundlage einer Hauptverhandlung ergehen (§ 260 Abs. 1 StPO).Rn. 31 Ein Abweichen von den Feststellungen einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung kann ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerfG Beschl. vom 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90, NJW 1991, 1530; BVerwG, Urt. vom 26.09.2002 - 3 C 37/01, NJW 2003, 913; BVerwG, Beschl. vom 06.03.2003 - 3 B 10.03, RdNr. 2; BVerwG, Beschl. vom 28.04.1998 - 3 B 174/97, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 101; BayVGH, Beschl. vom 10.05.2012 - 21 ZB 11.1883, RdNr. 14 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03
Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340
Erforderlich ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten eines Zahnarztes, das bei Würdigung aller Umstände seine Berufsausübung zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung als untragbar erscheinen lässt; einer Prognoseentscheidung in Bezug auf die künftige ordnungsgemäße Erfüllung der Berufspflicht bedarf es - anders als bei der Zuverlässigkeit - nicht (BVerwG vom 2.11.1992 NJW 1993, 806; VGH BW vom 28.7.2003 NJW 2003, 3647 f.; BVerfG vom 15.5.2005 Az. 1 BvR 1028/05 ).Unwürdigkeit ist demnach dann anzunehmen, wenn der Zahnarzt vorsätzlich eine schwere, gemeingefährliche oder gemeinschädliche oder gegen eine Person gerichtete, von der Allgemeinheit besonders missbilligte ehrenrührige Straftat begangen hat (vgl. VGH BW vom 28.7.2003 NJW 2003, 3647 ff).
- BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340
Rn. 31 Ein Abweichen von den Feststellungen einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung kann ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerfG Beschl. vom 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90, NJW 1991, 1530; BVerwG…, Urt. vom 26.09.2002 - 3 C 37/01, NJW 2003, 913; BVerwG, Beschl. vom 06.03.2003 - 3 B 10.03, RdNr. 2; BVerwG, Beschl. vom 28.04.1998 - 3 B 174/97, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 101; BayVGH, Beschl. vom 10.05.2012 - 21 ZB 11.1883, RdNr. 14 m.w.N.).Rn. 33 Denn es ist nicht Aufgabe der Behörden und Verwaltungsgerichte, in Approbationswiderrufsverfahren einen rechtskräftig abgeschlossenen Strafprozess ohne gewichtige Anhaltspunkte und neue Erkenntnisse wieder aufzurollen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 06.03.2003 - 3 B 10.03 RdNr. 2; BayVGH…, Urt. vom 28.04.2010 - 21 BV 09.1993, RdNr. 19, 20; BayVGH, Beschl. vom 10.05.2012 - 21 ZB 11.1883 RdNr. 14).
- VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153
Widerruf der ärztlichen Approbation - Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit zur …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340
Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 9.11.2006, Az. 3 B 7/06 ; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; bestätigt durch BVerwG vom 25.2.2008 Az. 3 B 85/07 ).Dies ist etwa dann der Fall, wenn Wiederaufnahmegründe im Sinn des § 339 StPO gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Behörde oder die Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, eine für ihre Entscheidung erhebliche aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. u.a. BayVGH…, Urt. vom 28.04.2010 - 21 BV 09.1993, RdNr. 19; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 Tz. 28 ).
- VGH Bayern, 28.04.2010 - 21 BV 09.1993
Widerruf der Approbation; Unzulässigkeit; Unwürdigkeit; Betrug
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340
Dies ist etwa dann der Fall, wenn Wiederaufnahmegründe im Sinn des § 339 StPO gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Behörde oder die Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, eine für ihre Entscheidung erhebliche aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. u.a. BayVGH, Urt. vom 28.04.2010 - 21 BV 09.1993, RdNr. 19; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 Tz. 28 ).Rn. 33 Denn es ist nicht Aufgabe der Behörden und Verwaltungsgerichte, in Approbationswiderrufsverfahren einen rechtskräftig abgeschlossenen Strafprozess ohne gewichtige Anhaltspunkte und neue Erkenntnisse wieder aufzurollen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 06.03.2003 - 3 B 10.03 RdNr. 2; BayVGH, Urt. vom 28.04.2010 - 21 BV 09.1993, RdNr. 19, 20; BayVGH, Beschl. vom 10.05.2012 - 21 ZB 11.1883 RdNr. 14).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 13 A 9/08
Zulassung einer Berufung bzgl. eines Widerrufs einer Approbationen als Zahnarzt; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340
Rn. 22 Unwürdigkeit liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn ein Zahnarzt (Arzt) durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig ist (BVerwG vom 28.1.2003 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107; vom 14.4.1998 NJW 1999, 3425; vom 9.1.1991 NJW 1991, 1557; OVG NW vom 12.11.2000 NwVBl 2003, 233 und vom 2.4.2009 Az. 13 A 9/08 ).Liegt Unwürdigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes vor, so ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie z.B. mit dem Alter des Betroffenen oder den Möglichkeiten einer anderen beruflichen Tätigkeit bedürfte (…st. Rspr. vgl. BVerwG vom 28.1.2003, a.a.O.; OVG NW vom 2.4.2009 Az. 13 A 9/08 , vom 17.2.2009 Az. 13 A 2907/08 ; BVerwG vom 18.8.2011 Az. 3 B 6/11 ).
- VGH Bayern, 10.05.2012 - 21 ZB 11.1883
Facharzt für Innere Medizin und Arbeitsmedizin; Widerruf der Approbation; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340
Rn. 31 Ein Abweichen von den Feststellungen einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung kann ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerfG Beschl. vom 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90, NJW 1991, 1530; BVerwG…, Urt. vom 26.09.2002 - 3 C 37/01, NJW 2003, 913; BVerwG, Beschl. vom 06.03.2003 - 3 B 10.03, RdNr. 2; BVerwG, Beschl. vom 28.04.1998 - 3 B 174/97, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 101; BayVGH, Beschl. vom 10.05.2012 - 21 ZB 11.1883, RdNr. 14 m.w.N.).Rn. 33 Denn es ist nicht Aufgabe der Behörden und Verwaltungsgerichte, in Approbationswiderrufsverfahren einen rechtskräftig abgeschlossenen Strafprozess ohne gewichtige Anhaltspunkte und neue Erkenntnisse wieder aufzurollen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 06.03.2003 - 3 B 10.03 RdNr. 2; BayVGH…, Urt. vom 28.04.2010 - 21 BV 09.1993, RdNr. 19, 20; BayVGH, Beschl. vom 10.05.2012 - 21 ZB 11.1883 RdNr. 14).
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 9 S 1783/09
Widerruf der Approbation eines Arztes wegen Berufsunwürdigkeit - zur …
- VGH Bayern, 10.11.2011 - 21 B 10.1543
Arzt; versuchter Abrechnungsbetrug im besonders schweren Fall; Widerruf der …
- BVerwG, 24.06.1992 - 1 B 105.92
Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit - Beurteilung der …
- BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89
Zugrundelegung der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts bei einer …
- OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11
Widerruf der Approbation eines Apothekers bei Vorliegen der Unwürdigkeit zur …
- BVerwG, 28.09.1981 - 7 B 188.81
- BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90
Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten …
- BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10
Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil; …
- BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen …
- BVerwG, 28.04.1998 - 3 B 174.97
Verwendung des Inhalts staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten - Behördlicher …
- BVerwG, 09.11.2006 - 3 B 7.06
Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit; Heranziehung lange …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2002 - 13 A 683/00
Handlungsumfang der Verwaltungsgerichte in einem Verfahren wegen Widerrufs der …
- BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92
Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung
- VGH Bayern, 15.02.2000 - 21 B 96.1637
- BVerfG, 18.05.2005 - 1 BvR 1028/05
- VG Regensburg, 12.07.2016 - RO 5 K 15.1168
Voraussetzungen des Widerrufs der Approbation als Arzt
Weil der Strafbefehl jedoch aufgrund einer tatsächlichen und rechtlichen Prüfung durch das Gericht ergeht (vgl. §§ 407, 408 StPO), einen strafrechtlichen Schuldspruch enthält sowie eine strafrechtliche Rechtsfolge gegen den Beschuldigten festsetzt und gemäß § 410 Abs. 3 StPO die Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteils erlangt, können im Ordnungsrecht die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen zur Grundlage der Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden, und zwar auch im Zusammenhang mit dem Widerruf der ärztlichen Approbation (BVerwG v. 26.6.2002, NJW 2003, 913; v. 6.3.2003, Az. 3 B 10/03 ; BayVGH v. 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 m. w. N.).Ein Abweichen von den Feststellungen einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung kann allerdings ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (BVerwG v. 16.1.1991, NJW 1991, 1530; BVerwG v. 26.9.2002, NJW 2003, 913; BVerwG v. 6.3.2003, Az. 3 B 10.03 ; BayVGH v. 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 sowie vom 10.5.2012, Az. 21 ZB 11.1883 m. w. N.).
Dies ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung etwa dann der Fall, wenn Wiederaufnahmegründe i. S. d. § 359 StPO gegeben sind, die maßgeblichen und tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Behörde oder die Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (BayVGH v. 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 ; v. 28.4.2010, Az. 21 BV 09.1993 sowie vom 28.3.2007, Az. 21 B 04.3153 ; vgl. zur gesamten Problematik der Verwertung von im Strafverfahren gewonnenen Erkenntnissen: Schelling in: Spickhoff, Medizinrecht, § 5 BÄO, Rd.Nr. 44).
Unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufs ist ein Arzt nach ständiger Rechtsprechung, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist (BVerwG v. 14.4.1998, NJW 1999, 3425; v. 9.1.1991, NJW 1991, 1557; BayVGH v. 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 ).
Der Begriff der Unwürdigkeit ist daran gebunden, ob ein bestimmtes Verhalten eines Arztes mit dem gesamten Berufsbild und den Vorstellungen übereinstimmt, die die Bevölkerung allgemein vom Arzt hat (BayVGH v. 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 ).
Liegt Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes vor, so ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie z. B. mit dem Alter des Betroffenen oder den Möglichkeiten einer anderen beruflichen Tätigkeit bedürfte (BVerwG v. 18.8.2011, Az. 3 B 6/11 ; BayVGH v. 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 ; OVG NW v. 2.4.2009, Az. 13 A 9/08 und v. 17.2.2009, Az. 13 A 2907/08 ).
- VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 5 K 12.1156
Widerruf der Approbation als Arzt; Berufspflichten bei der …
Rn. 49 Unwürdigkeit liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn ein Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist (BVerwG vom 14.4.1998, NJW 1999, 3425; vom 9.1.1991, NJW 1991, 1557; BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 ).Der Begriff der Unwürdigkeit ist daran gebunden, ob ein bestimmtes Verhalten eines Arztes mit dem gesamten Berufsbild und den Vorstellungen übereinstimmt, die die Bevölkerung allgemein vom Arzt hat (BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 ).
Liegt Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes vor, so ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie z.B. mit dem Alter der Betroffenen oder den Möglichkeiten einer anderen beruflichen Tätigkeit bedürfte (BVerwG vom 18.8.2011 Az. 3 B 6/11 ; BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 ; OVG NW vom 2.4.2009, Az. 13 A 9/08 und vom 17.2.2009, Az. 13 A 2907/08 ).
Weil der Strafbefehl jedoch aufgrund einer tatsächlichen und rechtlichen Prüfung durch das Gericht ergeht (vgl. §§ 407, 408 StPO), einen strafrechtlichen Schuldspruch enthält sowie eine strafrechtliche Rechtsfolge gegen den Beschuldigten festsetzt und gemäß § 410 Abs. 3 StPO die Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteils erlangt, können im Ordnungsrecht die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen zur Grundlage der Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden, und zwar auch im Zusammenhang mit dem Widerruf der ärztlichen Approbation (BVerwG vom 26.6.2002, NJW 2003, 913; vom 6.3.2003, Az. 3 B 10/03 ; BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 m.w.N.).
Ein Abweichen von den Feststellungen einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung kann allerdings ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (BVerwG vom 16.1.1991, NJW 1991, 1530; BVerwG vom 26.9.2002, NJW 2003, 913; BVerwG vom 6.3.2003, Az. 3 B 10.03 ; BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 sowie vom 10.5.2012, Az. 21 ZB 11.1883 m.w.N.).
Dies ist etwa dann der Fall, wenn Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 StPO gegeben sind, die maßgeblichen und tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Behörde oder die Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 ; vom 28.4.2010, Az. 21 BV 09.1993 sowie vom 28.3.2007, Az. 21 B 04.3153 ;… vgl. zur gesamten Problematik der Verwertung von im Strafverfahren gewonnenen Erkenntnissen: Schelling in: Spickhoff, Medizinrecht, § 5 BÄO, Rn. 44).
- VG Regensburg, 28.04.2016 - RN 5 K 15.1137
Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit
Unwürdigkeit liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn ein Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist (BVerwG vom 14.4.1998, NJW 1999, 3425; vom 9.1.1991, NJW 1991, 1557; BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 ).Einer Prognoseentscheidung in Bezug auf die künftige ordnungsgemäße Erfüllung der Berufspflichten bedarf es - anders als bei der Zuverlässigkeit - nicht (BVerwG vom 2.11.1992, NJW 1993, 806; BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 ).
Der Begriff der Unwürdigkeit ist daran gebunden, ob ein bestimmtes Verhalten eines Arztes mit dem gesamten Berufsbild und den Vorstellungen übereinstimmt, die die Bevölkerung allgemein von einem Arzt hat (BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 ).
Ein derartiger Ausnahmefall ist etwa dann gegeben, wenn Wiederaufnahmegründe i. S. d. § 359 StPO gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Behörde oder das Verwaltungsgericht ausnahmsweise in der Lage ist, eine für die Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 ; vom 28.4.2010, Az. 21 BV 09.1993 sowie vom 28.3.2007, Az. 21 BV 04.3153 ;… vgl. zur gesamten Problematik der Verwertung von im Strafverfahren gewonnenen Erkenntnissen: Schelling in: Spickhoff, Medizinrecht, § 5 BÄO, Rn. 44).
- VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19
Besitz kinderpornographischer Schriften; Bindungswirkung; Strafrechtliche …
Rn. 57 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass ein Arzt, der die Tathandlung einer sexuellen Nötigung begangen hat, regelmäßig nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung des ärztlichen Berufs unabdingbar ist (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 29. Mai 2013 - 1 A 306/12 -, juris; BayVGH, Urteil vom 25. September 2012 - 21 BV 11.340 -, juris; vgl. hierzu auch BVerwG…, Beschluss vom 27. Januar 2011, aaO.; OVG Bremen, Urteil vom 18. Juni 2002 - 1 A 216/01 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 8 LA 114/14 -, juris). - VG Regensburg, 17.03.2016 - RN 5 K 14.1782
Versagung von Agrarbeihilfe wegen Verstoßes gegen das Verbot des Tötens wild …
In vergleichbaren Fällen vertritt die Rechtsprechung die Auffassung, dass Verwaltungsbehörden und in der Folge Verwaltungsgerichte auf eigene Ermittlungen verzichten und ihren Entscheidungen Feststellungen einer strafgerichtlichen Entscheidung zugrunde legen können (BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 Rn. 30).Dies gilt sogar für die einem Strafbefehl zugrundeliegenden Tatsachenfeststellungen und muss damit erst recht für Strafurteile gelten, die aufgrund mündlicher Hauptverhandlung ergehen (§ 260 Abs. 1 StPO) (BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 Rn. 30).
Ein Abweichen von den Feststellungen einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung kann allerdings ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (BVerfG vom 16.1.1991, NJW 1991, 1530; BVerwG vom 26.9.2002, NJW 2003, 913; BVerwG vom 6.3.2003, Az. 3 B 10.03 ; BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 sowie vom 10.5.2012, Az. 21 ZB 11.1883 m. w. N.).
Dies ist etwa dann der Fall, wenn Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 StPO gegeben sind, die maßgeblichen und tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Behörde oder die Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 ; und vom 28.4.2010, Az. 21 BV 09.1993 ).
- VG Oldenburg, 31.01.2017 - 7 A 2236/15
Bindungswirkung; Sexueller Missbrauch; Strafrechtliche Verurteilung; Widerruf der …
In der Rechtsprechung ist entschieden, dass ein Arzt, der die Tathandlung einer sexuellen Nötigung begangen hat, regelmäßig nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung des ärztlichen Berufs unabdingbar ist (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 29. Mai 2013 - 1 A 306/12 -, juris; BayVGH, Urteil vom 25.9.2012 - 21 BV 11.340 -, juris; vgl. hierzu auch BVerwG…, Beschluss vom 27.1.2011, a.a.O.; OVG Bremen, Urteil vom 18.6.2002 - 1 A 216/01 - juris, Nds. OVG, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 8 LA 114/14 -). - VG Regensburg, 02.11.2017 - RN 5 K 17.210
Widerruf einer Zuwendung wegen Nichterfüllung einer Auflage
In vergleichbaren Fällen vertritt die Rechtsprechung die Auffassung, dass Verwaltungsbehörden und in der Folge Verwaltungsgerichte auf eigene Ermittlungen verzichten und ihren Entscheidungen tatsächliche und rechtliche Feststellungen einer strafgerichtlichen Entscheidung zugrunde legen können (BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 Rn. 30 und BVerwG vom 26.09.2002 - 3 C 37/01 - juris, Rn. 38).Ein Abweichen von den Feststellungen einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung kann allerdings ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (BVerwG vom 16.1.1991, NJW 1991, 1530; BVerwG vom 26.9.2002, NJW 2003, 913; BVerwG vom 6.3.2003, Az. 3 B 10.03 ; BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 sowie vom 10.5.2012, Az. 21 ZB 11.1883 m.w.N.).
Dies ist etwa dann der Fall, wenn Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 StPO gegeben sind, die maßgeblichen und tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Behörde oder die Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 ; vom 28.4.2010, Az. 21 BV 09.1993 sowie vom 28.3.2007, Az. 21 B 04.3153 ).
- VG Bayreuth, 01.08.2025 - B 8 K 23.637
Widerruf der ärztlichen Approbation, Sexualstraftaten zulasten von Patienten, …
Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (…BVerwG, B.v. 31.7.2019 - 3 B 7/18 - juris Rn. 9;… BVerwG, B.v. 9.11.2006 - 3 B 7/06 - juris Rn. 4;… BayVGH, U.v. 28.3.2007 - 21 B 04.3153 - juris Rn. 53; BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 21 BV 11.340 - juris Rn. 22;… BayVGH, U.v. 6.8.2024 - 21 B 23.726 - juris Rn. 28 f.).Ebenso wenig bedarf es einer Prognose hinsichtlich des zukünftigen beruflichen Verhaltens des oder der Betreffenden nach dem maßgeblichen Zeitpunkt (…BVerwG, B.v. 31.7.2019 - 3 B 7/18 - juris Rn. 9;… BVerwG, B.v. 2.11.1992 - 3 B 87/92 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 21 BV 11.340 - juris Rn. 22).
- BVerwG, 13.05.2013 - 3 B 101.12
Anforderungen an die Begründetheit einer Aufklärungsrüge i.R. einer Beschwerde; …
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 3. März 2009 - M 16 K 08.4967 - und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. September 2012 - 21 BV 11.340 - sind wirkungslos. - VG Münster, 17.04.2024 - 16 K 1372/23
Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufs eines Arztes Belästigung, sexuelle
Rn. 34 Vgl. BayVGH, Urteil vom 25. September 2012 - 21 BV 11.340 -, juris, Rn. 22; BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 -, juris, Rn. 4; OVG Bremen, Urteil vom 18. Juni 2002 - 1 A 216/01 -, juris, Rn. 32;.Rn. 38 Vgl. BayVGH, Urteil vom 25. September 2012 - 21 BV 11.340 -, juris, Rn. 23.
- VGH Bayern, 19.07.2013 - 21 ZB 12.2581
Augenarzt; Verurteilung wegen Steuerhinterziehung; Widerruf der Approbation; …
- OVG Saarland, 29.05.2013 - 1 A 306/12
Widerruf der ärztlichen Approbation
- VG Düsseldorf, 30.11.2018 - 7 K 2276/16
Widerruf der Approbation als Arzt
- VG Regensburg, 27.09.2012 - RN 5 K 11.1639
Widerruf der Approbation als Arzt wegen eines nicht berufsbezogenen …
- VG Würzburg, 14.01.2015 - W 6 K 13.541
Widerruf der Feststellung der Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG
- VG Gera, 21.02.2017 - 3 K 733/15
Versagung der Erneuerung der Privatpilotenlizenz wegen luftverkehrsrechtlicher …
- VG Hannover, 07.11.2022 - 5 A 184/21
Approbation; Approbation als Arzt; Widerruf; Straftat; Unwürdigkeit; …
- VG München, 24.09.2013 - M 16 K 13.2017
Widerruf der Approbation als Zahnarzt; Unwürdigkeit
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