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| OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 21 F 1/16 |
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- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 198 GVG; § 201 GVG; § 167 VwGO
Entschädigung; Entschädigungsklage; Krankheit; Strukturelle Mängel; Überlänge; Vorläufige Vollstreckbarkeit, Leistungsklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 27.02.2014 - 5 C 1.13
Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsbegehren; -anspruch; -antrag; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 21 F 1/16
Rn. 40 Ob die Dauer eines Gerichtsverfahrens "unangemessen" im Sinne von § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG ist (zum Folgenden: Senatsurt. v. 4.9.2014 - 21 F 1/13 - , a.a.O., unter Bezug auf BVerwG, Urt. v. 27.2.2014 - 5 C 1/13 D -, Buchholz 300 § 198 GVG Nr. 3;… juris, Rn. 18 f., m. w. N.), richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter (§ 198 Abs. 1 Satz 2 GVG).Denn damit ist keine für das Gericht maßgebende Eingrenzung des Streitgegenstandes auf den danach liegenden Zeitraum verbunden - so dass die Zulässigkeit einer solchen Eingrenzung offen bleiben kann (vgl. zur jedenfalls prozessual zulässigen Begrenzung der Entschädigungsklage auf eine von mehreren Instanzen, BVerwG, Urt. v. 27.2.2014, a.a.O., Leitsatz 1) -, sondern lediglich ein aus Sicht der Klägerin "vorsichtiger" Anfangszeitpunkt als Begründungselement der Klage bezeichnet worden; dies wird auch dadurch deutlich, dass sie in der Klagebegründung selbst ausdrücklich darauf verwiesen hat, das Klageverfahren sei schon vor dem September 2012 verzögert gewesen.
Rn. 61 Da gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts keine Rechtsmittel eingelegt worden sind und sich somit keine zweite Instanz angeschlossen hat, stellt sich nicht die Frage, inwieweit eine Überlänge des erstinstanzlichen Verfahrens durch ein beschleunigt durchgeführtes Verfahren in einer höheren Instanz ganz oder teilweise kompensiert worden ist (vgl. zu dieser Kompensationsmöglichkeit: BVerwG, Urt. v. 27.2.2014, a.a.O., juris, Rn. 12, m. w. N.).
Rn. 66 Der zuerkannte (Prozess-)Zinsanspruch folgt aus §§ 288 Abs. 1 Satz 2, 291 BGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2014, a.a.O., Rn. 46).
- BVerwG, 26.02.2015 - 5 C 5.14
Abweichung von der Größenordnung; Anrechnung; Ausgleich; Bestimmtheit des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 21 F 1/16
Da dies unterblieben ist, begann ab dem März 2012 die - als kleinste Einheit in Monaten zu bemessende (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.2.2015 - 5 C 5/14 D -, juris, Rn. 55) - unangemessene Dauer des Klageverfahrens.Die Bindung an die ausdrücklich geltend gemachte Klageforderung entfällt nicht dadurch, dass ein Kläger nicht verpflichtet ist, den beanspruchten Entschädigungsbetrag exakt zu beziffern (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.2.2015, a.a.O., juris, Rn. 15 f. sowie dazu Störmer, jurisPR-BVerwG 19/2015, Anm. 2, C 1).
- BVerwG, 29.02.2016 - 5 C 31.15
(Gestaltungs-)Zeitraum; Abweichung vom Pauschalbetrag; Abwägung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 21 F 1/16
Sie gehört zu den strukturellen Mängeln, die sich der Staat zurechnen lassen muss und die er zu beseitigen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.2.2016 - 5 C 31/15 D -, juris, Rn. 24, m. w. N.).Dem steht weder entgegen, dass die Klägerin erst am 25. September 2012 eine Verzögerungsrüge erhoben hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.2.2016 - 5 C 31/15 D -, juris, Leitsatz 2), noch, dass sie ihren Entschädigungsanspruch selbst erst zum 20. September 2012 einsetzen lässt.
- OVG Niedersachsen, 04.09.2014 - 21 F 1/13
Bestimmung der Zulässigkeit oder Begründetheit einer Entschädigungsklage nach § …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 21 F 1/16
Rn. 38 Eines vorherigen (abschlägig oder nicht beschiedenen) Antrages beim späteren Beklagten bedarf es zur Zulässigkeit der Leistungsklage nicht (vgl. Senatsurt. v. 4.9.2014 - 21 F 1/13 -, juris, Rn. 27;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 28.9.2015 - 13 D 27/14 -, juris, Rn. 22, jeweils m. w. N.).Rn. 40 Ob die Dauer eines Gerichtsverfahrens "unangemessen" im Sinne von § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG ist (zum Folgenden: Senatsurt. v. 4.9.2014 - 21 F 1/13 - , a.a.O., unter Bezug auf BVerwG, Urt. v. 27.2.2014 - 5 C 1/13 D -, Buchholz 300 § 198 GVG Nr. 3;… juris, Rn. 18 f., m. w. N.), richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter (§ 198 Abs. 1 Satz 2 GVG).
- RG, 14.06.1911 - I 116/10
Schiffsregister. Ausländische und inländische Pfandrechte.
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 21 F 1/16
Rn. 4 Nach Zurückweisung seines Widerspruchs durch den am 15. September 2010 abgesandten Widerspruchsbescheid vom 2. September 2010 erhob der gutachterlich als Architekt tätige Eigentümer des nordöstlich des klägerischen Grundstücks gelegenen, mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks F. am 14. Oktober 2010 beim Verwaltungsgericht X Klage gegen die Baugenehmigung; die Klage wurde bei der zweiten Kammer unter dem Aktenzeichen 2 A 116/10 geführt.Rn. 34 Die Klage hat in dem noch fortgeführten Umfang, d.h. bezogen auf die Entschädigung wegen unangemessener Dauer des Klageverfahrens 2 A 116/10, Erfolg.
- BVerfG, 27.09.2011 - 1 BvR 232/11
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 21 F 1/16
Bei der Bestimmung der relevanten Einzelfallumstände ist an die Maßstäbe anzuknüpfen, die das Bundesverfassungsgericht (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 27.9.2011 - 1 BvR 232/11 -, juris, Rn. 16) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (…EGMR, vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei Steinbeiß-Winkelmann, a.a.O., Einführung, Rn. 26 ff.) im Zusammenhang mit der Beurteilung überlanger gerichtlicher Verfahren entwickelt haben (…BVerfG, Beschwerdekammer, Beschl. v. 1.10.2012 - 1 BvR 170/06 - Vz 1/12 -, juris, Rn. 21). - BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12
Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 21 F 1/16
Die Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Förderung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen, verdichtet sich dabei mit zunehmender Verfahrensdauer (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.7.2013 - 5 C 23/12 D -, BVerwGE 147, 146 ff.;… Rn. 39, m. w. N.). - BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 170/06
Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde - organisatorische und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 21 F 1/16
Bei der Bestimmung der relevanten Einzelfallumstände ist an die Maßstäbe anzuknüpfen, die das Bundesverfassungsgericht (…vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 27.9.2011 - 1 BvR 232/11 -, juris, Rn. 16) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (…EGMR, vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei Steinbeiß-Winkelmann, a.a.O., Einführung, Rn. 26 ff.) im Zusammenhang mit der Beurteilung überlanger gerichtlicher Verfahren entwickelt haben (BVerfG, Beschwerdekammer, Beschl. v. 1.10.2012 - 1 BvR 170/06 - Vz 1/12 -, juris, Rn. 21). - BFH, 19.03.2014 - X K 3/13
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 03. 2014 X K 8/13 - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 21 F 1/16
Wie der Bundesfinanzhof (Urt. v. 19.3.2014 - X K 3/13 -, juris, Rn. 18) zutreffend ergänzt, spricht hierfür auch die nicht zu beanstandende gerichtsorganisatorische Grundentscheidung, einem Richter mehr als ein Verfahren gleichzeitig zuzuweisen, weil die begrenzten staatlichen Ressourcen möglichst effizient eingesetzt werden sollen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - 13 D 27/14
Ausschluss des Anspruchs auf Entschädigung wegen verspäteter Verzögerungsrüge; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 21 F 1/16
Rn. 38 Eines vorherigen (abschlägig oder nicht beschiedenen) Antrages beim späteren Beklagten bedarf es zur Zulässigkeit der Leistungsklage nicht (…vgl. Senatsurt. v. 4.9.2014 - 21 F 1/13 -, juris, Rn. 27; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 28.9.2015 - 13 D 27/14 -, juris, Rn. 22, jeweils m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 13 D 23/13
Verstoß des Vertretungserfordernisses für das erstinstanzliche …
- OVG Niedersachsen, 09.02.2022 - 13 FEK 317/21
Abhilfe; Anerkenntnisurteil; Anhängigkeit; Auslagen; Auszahlung, tatsächliche; …
Wegen dessen unangemessen langer Dauer verurteilte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 21. Senat - das Land Niedersachsen durch rechtskräftig gewordenen Gerichtsbescheid vom 24. Juni 2016 - 21 F 1/16 - zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung nach den §§ 198 ff. GVG in Höhe von 2.250 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 31. Dezember 2015 an Frau H.Hierauf fand jeweils keine erkennbare Weiterbearbeitung statt; auch nicht, nachdem das Verwaltungsgericht die Gerichtsakte 2 A 116/10 im Mai 2016 für ein paar Tage vom 21. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zurückerbeten hatte, bei welchem sich diese als Beiakte zum Verfahren 21 F 1/16 befunden hatte.
Rn. 7 Bereits im am 31. Dezember 2015 eingeleiteten Entschädigungsklageverfahren 21 F 1/16 wegen des baurechtlichen Ausgangsverfahrens 2 A 116/10 hatte die Beigeladene des Ausgangsverfahrens auch einen Anspruch auf Entschädigung wegen der im Erinnerungsverfahren entstandenen Verzögerung verfolgt.
Nach gerichtlichem Hinweis vom 27. Mai 2016 auf die Nichteinhaltung der Wartefrist des § 198 Abs. 5 Satz 1 GVG nahm diese ihre Klage jedoch mit Schriftsatz vom 3. Juni 2016 (unter anderem) insoweit zurück, und im bereits erwähnten Gerichtsbescheid vom 24. Juni 2016 wurde das Klageverfahren 21 F 1/16 im Umfang der Zurücknahme eingestellt.
Weder die Verzögerungsrüge aus November 2015 oder die Erhebung der Klage 21 F 1/16 im Dezember 2015 noch die neuerliche Verzögerungsrüge aus September 2019 hätten jedoch das Verwaltungsgericht Osnabrück zu einer Bearbeitung der Kostenerinnerung veranlasst.
Der in der Hauptsache geforderte Entschädigungsbetrag in Höhe von 937, 50 EUR begründe sich unter Berücksichtigung des allenfalls nachweisbaren Organisationsverschuldens und der geringeren Bedeutung der Erinnerung als Kostensache daraus, dass für den Zeitraum Januar 2016 bis September 2019 (= 45 Monate) monatlich nur 12, 50 EUR anzusetzen seien, für den Zeitraum Oktober 2019 bis Dezember 2020 (= 15 Monate) jedoch 25 EUR je Verzögerungsmonat, weil dieser Zeitraum chronologisch nach der zweiten Verzögerungsrüge liege, damals schon ein erheblicher Zeitablauf eingetreten gewesen sei und das Verwaltungsgericht durch das Entschädigungsklageverfahren 21 F 1/16, dessen Gegenstand zeitweise auch das Erinnerungsverfahren gewesen sei, habe "gewarnt" sein müssen.
Die Relation des Erinnerungswerts zu den Beträgen, die im Kostenfestsetzungsverfahren an zu erstattenden außergerichtlichen Kosten festgesetzt oder im Entschädigungsklageverfahren 21 F 1/16 als Entschädigung zugesprochen worden seien und welche jeweils der damals Beigeladenen, nicht aber der sie nur vertretenden Klägerin zugestanden hätten, sei irrelevant.
Rn. 18 Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Entschädigungsklageverfahrens 13 FEK 317/21 und auf die Beiakten 001 und 002 (Gerichtsakten des Ausgangsverfahrens 2 A 116/10 sowie des weiteren Entschädigungsklageverfahrens 21 F 1/16) verwiesen, die allesamt Gegenstand der Beratung und Entscheidungsfindung gewesen sind.
v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 35 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 28.9.2015 - 13 D 116/14 -, juris Rn. 42; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 198 Rn. 43).
- OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 13 FEK 343/20
Bindung an Antrag; Entschädigung; immaterieller Schaden; unangemessene …
Bereits aus dem Wortlaut "unangemessen" lang folgt, dass nicht die optimale oder "richtige" Länge des Gerichtsverfahrens zu bestimmen ist, sondern eine solche, die den Rahmen des noch Angemessenen überschreitet (Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid. v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 41).Entscheidend ist dabei eine objektive, nicht aber die subjektive Beurteilung des jeweiligen Klägers, es kommt also auf den verständigen Betroffenen an (Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 46 m.w.N.).
Ob eine solche Feststellung ausreichend im Sinne des § 198 Abs. 2 Satz 2 GVG ist, beurteilt sich auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalles (…BVerwG, Urt. v. 29.2.2016 - BVerwG 5 C 31.15 D -, juris Rn. 45; Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 63).
Für Zeiträume unter einem Jahr lässt diese Regelung eine zeitanteilige, monatliche Berechnung zu (vgl. Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 65).
Die Tatsache, dass ein Kläger nicht verpflichtet ist, den beanspruchten Entschädigungsbetrag exakt zu beziffern (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.2.2015 - BVerwG 5 C 5.14 D -, juris Rn. 15 f.), lässt die Bindung an die ausdrücklich geltend gemachte Klageforderung nicht entfallen (Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris, Rn. 65).
- OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 13 F 73/20
Entschädigung; Feststellung; immaterieller Schaden; Überlange Verfahrensdauer
Bereits aus dem Wortlaut "unangemessen" lang folgt, dass nicht die optimale oder "richtige" Länge des Gerichtsverfahrens zu bestimmen ist, sondern eine solche, die den Rahmen des noch Angemessenen überschreitet (Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid. v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 41).Entscheidend ist dabei eine objektive, nicht aber die subjektive Beurteilung des jeweiligen Klägers, es kommt also auf den verständigen Betroffenen an (Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 46 m.w.N.).
Ob eine solche Feststellung ausreichend im Sinne des § 198 Abs. 2 Satz 2 GVG ist, beurteilt sich auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalles (…BVerwG, Urt. v. 29.2.2016 - BVerwG 5 C 31.15 D -, juris Rn. 45; Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 63).
Für Zeiträume unter einem Jahr lässt diese Regelung eine zeitanteilige, monatliche Berechnung zu (vgl. Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 65).
- OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 13 FEK 306/20
Entschädigung; immaterieller Schaden; Überlange Verfahrensdauer; unangemessene …
Bereits aus dem Wortlaut "unangemessen" lang folgt, dass nicht die optimale oder "richtige" Länge des Gerichtsverfahrens zu bestimmen ist, sondern eine solche, die den Rahmen des noch Angemessenen überschreitet (Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid. v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 41).Entscheidend ist dabei eine objektive, nicht aber die subjektive Beurteilung des jeweiligen Klägers, es kommt also auf den verständigen Betroffenen an (Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 46 m.w.N.).
Ob eine solche Feststellung ausreichend im Sinne des § 198 Abs. 2 Satz 2 GVG ist, beurteilt sich auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalles (…BVerwG, Urt. v. 29.2.2016 - BVerwG 5 C 31.15 D -, juris Rn. 45; Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 63).
Für Zeiträume unter einem Jahr lässt diese Regelung eine zeitanteilige, monatliche Berechnung zu (vgl. Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 65).
- OVG Niedersachsen, 25.05.2023 - 13 FEK 484/21
Bedeutung, durchschnittliche; Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines …
Entscheidend ist dabei eine objektive, nicht aber die subjektive Beurteilung des jeweiligen Klägers, es kommt vielmehr auf den verständigen Betroffenen an (Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 46 m.w.N.).Ob eine solche Feststellung ausreichend im Sinne des § 198 Abs. 2 Satz 2 GVG ist, beurteilt sich auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalles (…BVerwG, Urt. v. 29.2.2016 - BVerwG 5 C 31.15 D -, juris Rn. 45; Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 63).
Für Zeiträume unter einem Jahr lässt diese Regelung eine zeitanteilige, monatliche Berechnung zu (vgl. Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 65).
- OVG Niedersachsen, 13.01.2025 - 13 FEK 154/22
Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens
Für Zeiträume unter einem Jahr lässt diese Regelung eine zeitanteilige, aber höchstens monatliche Berechnung zu (vgl. Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 65). - OVG Niedersachsen, 13.01.2025 - 13 FEK 309/22
Einbürgerung; Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens
Für Zeiträume unter einem Jahr lässt diese Regelung eine zeitanteilige, aber höchstens monatliche Berechnung zu (vgl. Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 65). - OVG Niedersachsen, 25.05.2023 - 13 FEK 496/21
Asylrechtliches Klageverfahren; durchschnittliche Bedeutung; Entschädigungsklage; …
Entscheidend ist dabei eine objektive, nicht aber die subjektive Beurteilung des jeweiligen Klägers, es kommt vielmehr auf den verständigen Betroffenen an (Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 46 m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2024 - 4 P 11/23
Veränderung der Sicherheitslage als Rechtfertigungsgrund für ein Abwarten im …
Rn. 87 Entscheidend bei der Beurteilung der Bedeutung des Verfahrens ist eine objektive, nicht aber die subjektive Beurteilung des jeweiligen Klägers, es kommt vielmehr auf den verständigen Betroffenen an (…OVG Lüneburg, Urt. v. 25. Mai 2023 - 13 FEK 496/21 -, juris Rn. 47; Gerichtsbescheid v. 24. Juni 2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 46 m.w.N.).
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